desrätin Betti- na Vollath und Leibnitz ist als einzige ... - Leibnitz Today
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Nr. 10 - April 2012<br />
wirtschaft<br />
Vom Wetterglück begleitet war auchb heuer wieder der Frühjahrs-Markt in<br />
Lebring. Am Gelände der Firma Gady tummelten sich wieder tausende <strong>und</strong> auch<br />
die Kleinsten kamen auf ihre Rechnung.<br />
20 Jahre Bunte K<strong>ist</strong>e <strong>und</strong> der r<strong>und</strong>e Geburtstag gaben Anlass genug um ausgiebig<br />
zu feiern. Zahlreiche K<strong>und</strong>en, Fre<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Mitarbeiter der Fam. Wilhelm<br />
<strong>und</strong> Gerta Sabathi kamen um zu gratulieren, unter ihnen auch Vize-Bürgerme<strong>ist</strong>er<br />
Erwin Kriegl sowie der WB Obmann Walter Schadler. In Vertretung der WK<br />
<strong>Leibnitz</strong> überreichte FiW-Bezirksvorsitzende Ingrid Haselbacher der Familie<br />
Sabathi eine Ehrenurk<strong>und</strong>e zum 20-jährigen Firmenjubiläum<br />
Im Parlament in<br />
Wien konnte das<br />
Kitzecker Weingut<br />
Cramer seine<br />
edlen Tropfen präsentieren.<br />
Darüber<br />
freute sich <strong>na</strong>türlich<br />
NRAbg. Sepp<br />
Riemer <strong>als</strong> Kitzecker,<br />
aber auch<br />
sein Parteikollege<br />
Mario Ku<strong>na</strong>sek.<br />
der<br />
notar<br />
Mag. Michael Spath<br />
Liegenschaftssteuer<br />
23<br />
Mit 1.4.2012 kommt es zu einschneidenden<br />
Änderungen bei<br />
der Besteuerung von Immobilienveräußerungen.<br />
War es bisher gr<strong>und</strong>sätzlich so, dass<br />
man private Liegenschaften <strong>na</strong>ch Ablauf<br />
einer Spekulationsfr<strong>ist</strong> von zehn Jahren<br />
steuerfrei veräußern konnte, gilt nun, dass<br />
Veräußerungsgewinne u<strong>na</strong>bhängig davon,<br />
wie lange der Erwerb des Objektes<br />
zurückliegt, steuerpflichtig sind. Dies gilt<br />
nicht nur für die in Zukunft angeschafften<br />
Objekte, sondern bei einer Veräußerung<br />
auch für solche, die schon bisher (vielleicht<br />
schon seit Generationen) im Eigentum<br />
des Veräußerers stehen.<br />
Zu unterscheiden <strong>ist</strong> zwischen „Altvermögen“<br />
<strong>und</strong> „Neuvermögen“. Liegenschaftsbesitz,<br />
der vor dem 1.4.2002<br />
angeschafft wurde, stellt soge<strong>na</strong>nntes<br />
„Altvermögen“ dar. Liegt der letzte entgeltliche<br />
Erwerb nicht so lange zurück,<br />
spricht man von „Neuvermögen“. Während<br />
bei Neuvermögen künftig immer der<br />
tatsächliche Veräußerungsgewinn besteuert<br />
wird, <strong>ist</strong> bei einer Veräußerung von<br />
Altvermögen eine Pauschalierung vorgesehen.<br />
Der Steuersatz beträgt an sich 25%<br />
vom Veräußerungsgewinn. Bei Altvermögen<br />
ergibt sich aus der vorgesehenen Pauschalierung,<br />
dass der Verkäufer gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
3,5% <strong>und</strong> in Aus<strong>na</strong>hmefällen<br />
– nämlich wenn ein Baugr<strong>und</strong>stück veräußert<br />
wird, welches <strong>na</strong>ch dem 31.12.1987<br />
umgewidmet wurde – eine Steuer von<br />
15% jeweils vom Veräußerungserlös<br />
(Kaufpreis) abzuführen hat.<br />
Die wichtigste Aus<strong>na</strong>hme von der<br />
Gewinnbesteuerung bei Liegenschaftsverkäufen<br />
bleibt übrigens erhalten: Wer<br />
ein Objekt veräußert, das er seit seiner<br />
Anschaffung für die Dauer von mehr <strong>als</strong><br />
zwei Jahren <strong>als</strong> Hauptwohnsitz genutzt<br />
hat – oder neu: in den letzten zehn Jahren<br />
vor der Veräußerung durchgehend zumindest<br />
für die Dauer von fünf Jahren <strong>als</strong><br />
Hauptwohnsitz genutzt hat – <strong>ist</strong> von der<br />
Besteuerung befreit.<br />
Mag. Michael Spath <strong>ist</strong> Notarpartner im<br />
Notariat Dr. Peter Piwonka&Partner