Handbuch der Muslimischen Frau - Way to Allah
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Tabit AI-Bunanyy berichtete: "Anas Ibn Malik, <strong>Allah</strong>s Wohlgefallen auf ihm, pflegte,<br />
wenn er an Kin<strong>der</strong>n vorbeiging, sie mit dem Friedensgruß zu grüßen. Er sagte hinzu:<br />
»Der Prophet, <strong>Allah</strong>s Segen und Friede auf ihm, hat dies gewöhnlich getan.«" (Bu)<br />
Und Abu Qatada berichtete: "Der Prophet, <strong>Allah</strong>s Segen und Friede auf ihm, trat zu<br />
uns (aus seiner Wohnung, <strong>der</strong>en Tür sich in die Moscheehalle öffnete) heraus,<br />
während er Umuma, Tochter des Abu-I-'Äs, auf seiner Schulter trug. Als er während<br />
des Gebets eine Verbeugung vornahm, legte er sie nie<strong>der</strong>, und wenn er sich wie<strong>der</strong><br />
aufrichtete, nahm er sie wie<strong>der</strong> auf." (Bu) Ferner wird von Usama Ibn Zaid, <strong>Allah</strong>s<br />
Wohlgefallen auf beiden, folgendes berichtet: "Der Gesandte <strong>Allah</strong>s, <strong>Allah</strong>s Segen<br />
und Friede auf ihm, pflegte mich (als Kind) auf seinen Oberschenkel und AI-Hasan<br />
Ibn 'Alyy auf den an<strong>der</strong>en Oberschenkel zu setzen, dann uns beide an sich zu<br />
drücken und zu sagen: »O <strong>Allah</strong>, erbarme Dich bei<strong>der</strong>; denn ich erbarme mich<br />
ihrer.«" (Bu)<br />
siehe ---- Kin<strong>der</strong>rechte, Küssen, Liebe.<br />
Kin<strong>der</strong>losigkeit<br />
siehe ---- Kin<strong>der</strong>segen, Zeugung.<br />
Kin<strong>der</strong>rechte<br />
Der Islam hat für die Rechte des Menschen in all seinen Entwicklungsphasen<br />
vorgesorgt und darauf geachtet, daß für jedes Alter und Geschlecht Son<strong>der</strong>rechte<br />
beachtet werden müssen, die die natürlichen Eigenschaften bewahren und schützen.<br />
Zu den Kin<strong>der</strong>rechten im Islam gehören: Vor <strong>der</strong> Zeugung die Wahl einer gesunden<br />
und wohlerzogenen Mutter aus einem frommen Haus. Dasgleiche gilt für den Mann.<br />
Ein muslimischer Weise hat zu seinen Kin<strong>der</strong>n einmal gesagt: "Ich habe für euch<br />
immer gut gesorgt, ob ihr groß o<strong>der</strong> klein wart - sogar vor eurer Geburt." Seine<br />
Kin<strong>der</strong> fragten: "Und wie hast du für uns gut gesorgt vor unserer Geburt?" Er<br />
erwi<strong>der</strong>te: "Ich habe für euch eine Mutter gesucht, mit <strong>der</strong> ihr euch vor <strong>der</strong><br />
Gesellschaft nicht schämen braucht und von den Mitmenschen ihretwegen nicht<br />
beschimpft und beleidigt werdet."<br />
Beim Zeugungsakt sollte die à Basmala gesprochen werden. Vermeidung von<br />
schädlichen Einflüssen jeglicher Art während <strong>der</strong> Schwangerschaft sollte<br />
selbstverständlich sein. Rauchen, Rauschgift und Alkohol sind im Islam sowieso<br />
verboten. Die medizinische, gesundheitliche För<strong>der</strong>ung und die Entlastung <strong>der</strong><br />
Schwangeren bei schweren Hausarbeiten, gehören sowohl zu ihren Rechten, als<br />
auch zu den Rechten des Kindes. Während <strong>der</strong> Schwangerschaft ist die werdende<br />
Mutter erst recht gut und friedlich zu behandeln.<br />
Nach <strong>der</strong> Geburt hat das Kind ein Recht auf einen schönen Namen. à Liebe,<br />
Zuneigung, Sichwidmen, Geduld und Pflege sind Selbstverständlichkeiten und<br />
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