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Handbuch der Muslimischen Frau - Way to Allah

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Tabit AI-Bunanyy berichtete: "Anas Ibn Malik, <strong>Allah</strong>s Wohlgefallen auf ihm, pflegte,<br />

wenn er an Kin<strong>der</strong>n vorbeiging, sie mit dem Friedensgruß zu grüßen. Er sagte hinzu:<br />

»Der Prophet, <strong>Allah</strong>s Segen und Friede auf ihm, hat dies gewöhnlich getan.«" (Bu)<br />

Und Abu Qatada berichtete: "Der Prophet, <strong>Allah</strong>s Segen und Friede auf ihm, trat zu<br />

uns (aus seiner Wohnung, <strong>der</strong>en Tür sich in die Moscheehalle öffnete) heraus,<br />

während er Umuma, Tochter des Abu-I-'Äs, auf seiner Schulter trug. Als er während<br />

des Gebets eine Verbeugung vornahm, legte er sie nie<strong>der</strong>, und wenn er sich wie<strong>der</strong><br />

aufrichtete, nahm er sie wie<strong>der</strong> auf." (Bu) Ferner wird von Usama Ibn Zaid, <strong>Allah</strong>s<br />

Wohlgefallen auf beiden, folgendes berichtet: "Der Gesandte <strong>Allah</strong>s, <strong>Allah</strong>s Segen<br />

und Friede auf ihm, pflegte mich (als Kind) auf seinen Oberschenkel und AI-Hasan<br />

Ibn 'Alyy auf den an<strong>der</strong>en Oberschenkel zu setzen, dann uns beide an sich zu<br />

drücken und zu sagen: »O <strong>Allah</strong>, erbarme Dich bei<strong>der</strong>; denn ich erbarme mich<br />

ihrer.«" (Bu)<br />

siehe ---- Kin<strong>der</strong>rechte, Küssen, Liebe.<br />

Kin<strong>der</strong>losigkeit<br />

siehe ---- Kin<strong>der</strong>segen, Zeugung.<br />

Kin<strong>der</strong>rechte<br />

Der Islam hat für die Rechte des Menschen in all seinen Entwicklungsphasen<br />

vorgesorgt und darauf geachtet, daß für jedes Alter und Geschlecht Son<strong>der</strong>rechte<br />

beachtet werden müssen, die die natürlichen Eigenschaften bewahren und schützen.<br />

Zu den Kin<strong>der</strong>rechten im Islam gehören: Vor <strong>der</strong> Zeugung die Wahl einer gesunden<br />

und wohlerzogenen Mutter aus einem frommen Haus. Dasgleiche gilt für den Mann.<br />

Ein muslimischer Weise hat zu seinen Kin<strong>der</strong>n einmal gesagt: "Ich habe für euch<br />

immer gut gesorgt, ob ihr groß o<strong>der</strong> klein wart - sogar vor eurer Geburt." Seine<br />

Kin<strong>der</strong> fragten: "Und wie hast du für uns gut gesorgt vor unserer Geburt?" Er<br />

erwi<strong>der</strong>te: "Ich habe für euch eine Mutter gesucht, mit <strong>der</strong> ihr euch vor <strong>der</strong><br />

Gesellschaft nicht schämen braucht und von den Mitmenschen ihretwegen nicht<br />

beschimpft und beleidigt werdet."<br />

Beim Zeugungsakt sollte die à Basmala gesprochen werden. Vermeidung von<br />

schädlichen Einflüssen jeglicher Art während <strong>der</strong> Schwangerschaft sollte<br />

selbstverständlich sein. Rauchen, Rauschgift und Alkohol sind im Islam sowieso<br />

verboten. Die medizinische, gesundheitliche För<strong>der</strong>ung und die Entlastung <strong>der</strong><br />

Schwangeren bei schweren Hausarbeiten, gehören sowohl zu ihren Rechten, als<br />

auch zu den Rechten des Kindes. Während <strong>der</strong> Schwangerschaft ist die werdende<br />

Mutter erst recht gut und friedlich zu behandeln.<br />

Nach <strong>der</strong> Geburt hat das Kind ein Recht auf einen schönen Namen. à Liebe,<br />

Zuneigung, Sichwidmen, Geduld und Pflege sind Selbstverständlichkeiten und<br />

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