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Handbuch der Muslimischen Frau - Way to Allah

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Milchverwandtschaft<br />

Damit sind die Personen gemeint, die von <strong>der</strong>selben <strong>Frau</strong> gestillt wurden. Die<br />

"Milchmutter" ist diejenige, die gestillt hat. Wird jemand von einer <strong>Frau</strong> gestillt, die<br />

nicht seine/ihre Mutter ist, so kann er / sie auch nicht seine/ihre Milchverwandten,<br />

genau wie die Verwandten seiner leiblichen Eltern, heiraten. Die Brü<strong>der</strong> und<br />

Schwestern von jemandem, <strong>der</strong> von einer an<strong>der</strong>en <strong>Frau</strong> gestillt wurden, können<br />

trotzdem seine/ihre Milchgeschwister heiraten. 'A’isa, <strong>Allah</strong>s Wohlgefallen auf ihr,<br />

berichtete: "Der Prophet, <strong>Allah</strong>s Segen und Friede auf ihm, trat bei mir ein, während<br />

sich ein Mann bei mir befand. Es sah durch sein verän<strong>der</strong>tes Gesicht so aus, als ob<br />

er so etwas nicht gern hätte. Ich sagte zu ihm: »Er ist doch mein Bru<strong>der</strong> (durch die<br />

Rada'a = Stillen).« Der Prophet erwi<strong>der</strong>te: »Seht richtig, wer eure Brü<strong>der</strong> sind; denn<br />

die Rada'a besteht nur durch das Stillen des Hungers (=Maga'a).«" (Bu)<br />

Auf Grund <strong>der</strong> Rada'a entsteht eine Milchgeschwisterschaft, durch welche die Heirat<br />

unter <strong>der</strong>artigen Geschwistern nicht zulässig ist. Die Maga'a bedeutet, daß das<br />

Stillen den Hunger des Kindes regelmäßig beseitigt, nicht nur vorübergehend,<br />

son<strong>der</strong>n für eine längere Dauer, so daß sein Körper davon beeinflusst wird. 'A'isa<br />

berichtete ferner: "Aflah, Bru<strong>der</strong> des Abü-1-Qu'ais, kam zu mir und bat um Einlass.<br />

Dieser war mein Onkel auf Grund <strong>der</strong> Rada'a nachdem die Offenbarung über die<br />

Schleierpflicht herabgesandt wurde. Ich verwehrte ihm den Einlas, bis <strong>der</strong> Gesandte<br />

<strong>Allah</strong>s, <strong>Allah</strong>s Segen und Friede auf ihm, kam. Als ich ihm von dem erzählte, was ich<br />

getan habe, befahl er mir, daß ich ihm (den Eintritt ) erlaube." (Bu)<br />

siehe ---- Eheverbot.<br />

Militärdienst<br />

Im Krieg zu kämpfen und im islamischen Heer zu dienen ist eine Pflicht für den<br />

Mann, nicht aber für die <strong>Frau</strong>. Es sei denn, das Terri<strong>to</strong>rium des islamischen Staates<br />

ist bedroht, wobei die Verteidigungspflicht allen Bürgern auferlegt ist. Zur Zeit des<br />

Propheten, <strong>Allah</strong>s Segen und Friede auf ihm, und <strong>der</strong> rechtgeleiteten Kalifen zogen<br />

die muslimischen <strong>Frau</strong>en mit dem Heer in viele Schlachten, hinter den Reihen <strong>der</strong><br />

Männer, um sie mit Nahrung und Wasser zu versorgen, aber auch um Kranke und<br />

Verwundete zu pflegen.<br />

siehe ---- Kampf, Gihad, Pflege.<br />

Mischehe<br />

Hier: die Heirat mit nicht-muslimischen <strong>Frau</strong>en. Muslimische Männer dürfen nur<br />

keusche Musliminnen, Christinnen o<strong>der</strong> Jüdinnen heiraten, während muslimische<br />

<strong>Frau</strong>en nur keusche muslimische Männer heiraten dürfen. <strong>Allah</strong> (t) sagt: "Heute sind<br />

euch alle guten Dinge erlaubt. Und die Speise <strong>der</strong>er, denen die Schrift gegeben<br />

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