Handbuch der Muslimischen Frau - Way to Allah
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emängelt, es vers<strong>to</strong>ße gegen den Gleichheitsgrundsatz, daß er im Gegensatz zu<br />
weiblichen Soldaten des Sanitätsdienstes kurze Haare tragen müsse. Auch bei<br />
Männern seien lange Haare gesellschaftlich respektiert. Die Richter überzeugte dies<br />
nicht. Die Rechtslage sei "insoweit nicht an<strong>der</strong>s als bei <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en<br />
Dienstkleidung <strong>der</strong> weiblichen Soldaten". Soldaten könnten ebenso unter Berufung<br />
auf den Gleichheitsgrundsatz nicht alle Bekleidungsstücke von Soldatinnen als<br />
Dienstkleidung tragen. Zudem wiesen die Richter darauf hin, daß Einschränkungen<br />
bei <strong>der</strong> Haar- und Bartpracht männlicher Soldaten auch nicht gegen die<br />
Menschenwürde o<strong>der</strong> das Grundrecht auf freie Entfaltung <strong>der</strong> Persönlichkeit<br />
verstießen. Sie dienten vielmehr unter an<strong>der</strong>em dem Unfallschutz. Laut<br />
"Innendiens<strong>to</strong>rdnung für die Bundeswehr" muss das Haar männlicher Soldaten "am<br />
Kopf anliegen o<strong>der</strong> so kurz sein, daß dadurch <strong>der</strong> vorschriftsmäßige Sitz <strong>der</strong><br />
Kopfbedeckung nicht behin<strong>der</strong>t wird. Außerdem sei das Haar so kurz zu tragen, "daß<br />
Augen und Ohren nicht bedeckt und we<strong>der</strong> Uniform noch Hemdkragen bei aufrechter<br />
Haltung berührt werden". Bei <strong>Frau</strong>en dürfen die Haare nur den Sitz des Helmes nicht<br />
beeinträchtigen. (Aktenzeichen: 1 WB 64193)." (FAZ, Nr. 242 v. 18. Okt. 1994).<br />
Der Kampf um Gleichberechtigung treibt zuweilen auch seltsame Blüten: "<strong>Frau</strong>en<br />
können Damen sein, müssen aber nicht so angesprochen werden. Das entschieden<br />
jetzt die Richter des 2. Senats des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. ... Wer ein<br />
erwachsenes weibliches Wesen mit "<strong>Frau</strong>" anredet, sei we<strong>der</strong> unhöflich noch<br />
vers<strong>to</strong>ße er gegen die verfassungsmäßige Ordnung, lautete ihr ... veröffentlichtes<br />
Urteil.<br />
Damit hat Gerda Rechenberg aus Bad Harzburg ihren zwanzig Jahre währenden<br />
Kampf verloren. Sie wollte von Behörden als "Dame Gerda Rechenberg"<br />
angesprochen werden. Die inzwischen 74 Jahre alte <strong>Frau</strong> argumentierte Männer<br />
hätten ein Recht auf die Anrede "Herr". Werde es <strong>Frau</strong>en verwehrt, als "Dame"<br />
angesprochen zu werden, so sei dies ein Vers<strong>to</strong>ß gegen den Grundsatz <strong>der</strong><br />
Gleichberechtigung. Die Richter hingegen urteilten, die deutsche Sprache sei wie<br />
eine lebende Pflanze. Ihre Entwicklung verlaufe zuweilen unlogisch. Auch aus <strong>der</strong><br />
Formel "Sehr geehrte Damen und Herren" lasse sich nicht zwingend die Anrede<br />
"Dame" ableiten. Angefangen hatte <strong>der</strong> Ärger für Gerda Rechenberg, als sie mit 50<br />
Jahren noch als "Fräulein" angeredet wurde, "nur weil ich ledig bin", mutmaßt die<br />
frühere Bibliothekarin. Sie rief das Bundesverfassungsgericht und die Europäische<br />
Menschenrechtskommission vergeblich an. Schließlich klagte <strong>Frau</strong> Rechenberg vor<br />
dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht gegen das Land<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen, das 1968 eine Anweisung an die Behörden erlassen hatte, auf die<br />
Anrede "Fräulein" generell zu verzichten. "Ob <strong>Frau</strong> o<strong>der</strong> Fräulein, beides ist eine<br />
bloße Geschlechtsbezeichnung", bemängelte sie. (Aktenzeichen: 2 L 706/91)." (FAZ,<br />
Nr. 246 v. 22. Okt. 1994).<br />
"Der Islam richtet sich an die Männer wie die <strong>Frau</strong>en und behandelt sie in "beinahe<br />
gleicher Weise". Im allgemeinen übt das islamische Gesetz eine schützende<br />
Funktion aus." (Boisard, Marcel A.: Der Humanismus des Islam, Kaltbrunn (Schweiz)<br />
1982, S. 99f)<br />
siehe ---- Brü<strong>der</strong>lichkeit, Gleichartigkeit, Gleichheit, Lohn.<br />
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