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IN DIESEM HEFT - Kölner Anwaltverein - Deutscher Anwaltverein

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<strong>IN</strong> <strong>DIESEM</strong> <strong>HEFT</strong><br />

AUSGABE 3<br />

Juli 2011<br />

ALLES ÜBER DEN<br />

4. KÖLNER ANWALTSTAG<br />

UND DIE ORDENTLICHE<br />

MITGLIEDERVERSAMMLUNG<br />

DES KAV AM 06. JULI 2011


Impressum:<br />

Herausgeber: <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> e.V. und <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH<br />

verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwältin Pia Eckertz-Tybussek, Vorsitzende<br />

Adresse und Geschäftsstelle: Justizgebäude, Zimmer 101-109, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln<br />

Geschäftszeiten: Montag - Freitag, 9.oo - 15.oo Uhr<br />

Telefon: 0221/28 56 02-0, Telefax: 0221/44 14 57<br />

E-mail: info@koelner.anwaltverein.de, Internet: www.koelner.anwaltverein.de<br />

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. © 2011 KAV<br />

Layout & Design, Fotografie: GED Artworks GmbH, Köln<br />

Druck: Hans Soldan GmbH


Liebe Kolleginnen,<br />

liebe Kollegen,<br />

erlauben Sie mir, Ihnen zunächst einen<br />

Bericht zu geben vom 62. Deutschen Anwaltstag,<br />

der in diesem Jahr erstmals in<br />

Strasbourg stattfand. Um das Ergebnis<br />

vorwegzunehmen - diese Tagung hat alle<br />

Erwartungen übertroffen! Dem Lòrdre Avocats<br />

de Strasbourg, dem Stuttgarter <strong>Anwaltverein</strong><br />

und den Mitarbeitern der Deutschen<br />

Anwaltsakademie gebühren Respekt<br />

und Anerkennung für die außergewöhnlich<br />

gute Organisation dieser hochkarätigen<br />

Tagung. Aufgrund deren Zusammenarbeit<br />

konnten mehr als 1.400 Teilnehmer zu dem<br />

Motto „Anwälte in Europa - Partner ohne<br />

Grenzen“ interessante Veranstaltungen<br />

besuchen, die von herausragenden und<br />

hoch qualifi zierten Referenten geleitet<br />

wurden. Das Highlight dieser Tagung war<br />

nach der überwiegenden Meinung der Kolleginnen<br />

und Kollegen „das Plädoyer für<br />

Europa jenseits von Angst und Verzagtheit“,<br />

beeindruckend und lebhaft vorgetragen<br />

von Herrn Daniel Cohn-Bendit, seit<br />

1994 Mitglied im Europäischen Parlament<br />

(Die Grünen/Europäische freie Allianz). Die<br />

Wahl dieses Festredners war im Vorfeld<br />

sehr kritisch beäugt worden; diese Kritiker<br />

hat Herr Cohn-Bendit mit seinem Plädoyer<br />

allerdings Lügen gestraft, denn seine Rede<br />

war so fesselnd, dass niemand, aber auch<br />

wirklich niemand vorzeitig die Veranstaltung<br />

während seines Plädoyers verließ.<br />

Ganz im Gegenteil herrschte atemlose<br />

Spannung. Denjenigen, die nicht die Möglichkeit<br />

hatten, diese Rede zu hören, empfehle<br />

ich sie nachzulesen im Anwaltsblatt<br />

7/2011 ab Seite 535, wenn ich auch nicht<br />

verhehlen möchte, dass gerade das Zusammenspiel<br />

von Vortragsinhalt und Darstellung<br />

den Reiz seiner Rede ausmachten.<br />

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie<br />

daran erinnern, dass der <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong><br />

wieder sein Europaforum, in diesem<br />

Jahr zum vierten Mal, veranstaltet und<br />

zwar in der Zeit vom 17.11.2011 bis zum<br />

18.11.2011. Das Europaforum wird in diesem<br />

Jahr wieder maßgeblich vom Arbeitskreis<br />

Internationales Recht organisiert,<br />

wofür ich seinen Mitgliedern an dieser<br />

Stelle sehr herzlich danke. Dieser Arbeitskreis<br />

ist seit jeher mit großer Begeisterung<br />

bei der Sache, was sich auch darin zeigt,<br />

dass diese Veranstaltung aufgrund der interessanten<br />

Themen und herausragenden<br />

Referenten Jahr für Jahr an Teilnehmern<br />

zunimmt.<br />

In den kommenden Tagen werden Ihnen<br />

die Einladungen für die Gala der <strong>Kölner</strong><br />

Juristen zugehen; dieser Einladung werden<br />

Sie entnehmen, dass unsere Gala wieder<br />

in einem festlichen Gewand erscheint. Der<br />

diesjährige Ballsaal befi ndet sich in der<br />

großartig geschmückten Wolkenburg. Ein<br />

Arbeitskreis im Vorstand hat sich mit großem<br />

Engagement in den letzten Monaten<br />

der Organisation dieser Gala gewidmet,<br />

um dem Fest seinen alten Glanz zu verleihen<br />

und Sie an diesem Abend mit einem<br />

wunderbaren Programm zu verzaubern.<br />

Erstmals in diesem Jahr hat der Arbeitskreis<br />

einen Tanzkurs zur Vorbereitung und<br />

Einstimmung auf dieses Fest organisiert.<br />

Wenn Sie also Lust und Zeit haben, wenden<br />

Sie sich an die Geschäftsstelle, dort<br />

erhalten Sie weitere Auskünfte. Ich lade<br />

Sie hiermit sehr herzlich ein, mit Ihrer<br />

Partnerin, Ihrem Partner, Ihren Freunden,<br />

gerne auch Ihren Geschäftsfreunden, im<br />

Kreise Ihrer Kolleginnen und Kollegen eine<br />

rauschende Ballnacht zu feiern.<br />

Begrüßen möchte ich an dieser Stelle<br />

nochmals die vier neuen Vorstandmitglieder,<br />

die in der Mitgliederversammlung am<br />

06.07.2011 mit beeindruckender Mehrheit<br />

gewählt wurden. Es sind Frau Kollegin Elke<br />

Orban, die zukünftig die Syndikusanwältinnen<br />

und -anwälte betreuen wird, Herr<br />

Kollege Michael Blenkle, der die Interessen<br />

der Kolleginnen und Kollegen im Oberbergischen<br />

Kreis in unserem Vorstand vertritt,<br />

Herr Kollege Joachim Kleinrahm, der vorzugsweise<br />

für das Miet- und WEG-Recht<br />

zuständig sein wird sowie Herr Kollege<br />

Klaus Schlimm, der seine reichhaltigen Erfahrungen<br />

im Betreuungsrecht einbringen<br />

wird. Auf die Zusammenarbeit mit diesen<br />

vier Kolleginnen und Kollegen freue ich<br />

mich.<br />

Der diesjährige <strong>Kölner</strong> Anwaltstag und die<br />

am selben Abend stattfi ndende Mitgliederversammlung<br />

im Hotel Pullmann waren ein<br />

voller Erfolg für den <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong>.<br />

Eine große Zahl unserer Kolleginnen und<br />

Kollegen haben die Möglichkeit genutzt,<br />

sich kostenlos fortzubilden. Dass wir ein<br />

solches Angebot unterbreiten können, verdankt<br />

unser Verein neben den Kolleginnen<br />

und Kollegen, die allein aus Verbundenheit<br />

dem Verein gegenüber pro bono referiert<br />

haben, auch dem Engagement unserer<br />

Kooperationspartner, über deren attraktive<br />

Editorial<br />

Angebote Sie sich an diesem Tag informieren<br />

konnten. Hierfür gilt diesen unser aller<br />

Dank. Referenten und Aussteller zeigten<br />

sich sämtlich über den Zuspruch höchst<br />

zufrieden, so dass kein Zweifel daran besteht,<br />

dass wir diese Veranstaltung im<br />

nächsten Jahr wiederholen werden. Unsere<br />

Mitgliederversammlung war sehr gut<br />

besucht. Ganz besonders geehrt wurde<br />

der <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong>, dass seiner Einladung<br />

nicht nur alle Präsidenten der <strong>Kölner</strong><br />

Gerichte gefolgt sind, sondern auch der<br />

Präsident des Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s,<br />

Herr Prof. Dr. Ewer, der ein Grußwort an<br />

uns richtete und der Justizminister des<br />

Landes Nordrhein Westfalen, Herr Thomas<br />

Kutschaty, der unser Festredner war. Ein<br />

Bericht hierzu fi ndet sich in diesem Heft.<br />

Am Ende bleibt mir nur noch, Ihnen erholsame<br />

Ferien mit der nötigen Ruhe und<br />

Entspannung zu wünschen in einem hoffentlich<br />

sonnigen Sommer.<br />

Mit herzlichem und kollegialen Gruß<br />

stets Ihre<br />

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JULI 2011 3


4<br />

Inhalt<br />

4. KÖLNER ANWALTSTAG – ERNEUT E<strong>IN</strong> VOLLER ERFOLG<br />

ORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG DES KAV<br />

IM PULLMAN COLOGNE HOTEL AM 06. JULI 2011<br />

KAV-SEM<strong>IN</strong>ARE<br />

S. 11 ÜBERSICHT<br />

S. 12 NEUE SEM<strong>IN</strong>ARE<br />

S. 15 FACHANWALTSLEHRGÄNGE 2011<br />

DIE AUSSCHÜSSE UND ARBEITSKREISE <strong>IN</strong>FORMIEREN<br />

S. 16 DIE AUSSCHÜSSE UND ARBEITSKREISE <strong>IN</strong>FORMIEREN<br />

S. 16 DER FAMILIENRECHTSAUSSCHUSS <strong>IN</strong>FORMIERT<br />

S. 17 DER AUSSCHUSS JUNGE ANWÄLTE <strong>IN</strong>FORMIERT<br />

S. 17 DER AUSSCHUSS RVG <strong>IN</strong>FORMIERT<br />

S. 19 DER STRAFRECHTSAUSSCHUSS <strong>IN</strong>FORMIERT<br />

S. 20 DER AUSSCHUSS SYNDIKUSANWÄLTE <strong>IN</strong>FORMIERT<br />

S. 20 DER AUSSCHUSS VERKEHRSRECHT <strong>IN</strong>FORMIERT<br />

VERANSTALTUNGEN UND TERM<strong>IN</strong>E<br />

S. 21 WIR SEHEN UNS<br />

S. 22 KJG-VERANSTALTUNGEN<br />

S. 22 ADVO-GOLFTURNIER AM 16. SEPTEMBER 2011<br />

S. 22 31. ANRISTA-TENNIS-TURNIER AM 30. SEPTEMBER / 01. OKTOBER 2011<br />

S. 23 WICHTIGE TERM<strong>IN</strong>E 2011<br />

KAV <strong>IN</strong>TERN<br />

S. 23 HERZLICH WILLKOMMEN IM KAV<br />

S. 24 RECHTZEITIG <strong>IN</strong>FORMIERT - DER NEWSLETTER DES KAV<br />

WISSENWERTES<br />

S. 24 ENTSCHEIDUNG DES ANWALTSGERICHTSHOFS NRW<br />

DAS OUTFIT IM BÜRO<br />

S. 24 DEUTSCHER OLDTIMERRECHTSTAG 2011<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de<br />

IMPRESSUM<br />

EDITORIAL<br />

REVERS SEM<strong>IN</strong>ARE<br />

ANNONCEN & ANZEIGEN<br />

REVERS FACHANWALTSLEHRGÄNGE<br />

REVERS PFLICHTVERTEIDIGER<br />

REVERS GOLFTURNIER<br />

FLYER KJG 2011<br />

FLYER EUROPAFORUM<br />

SEITE 2<br />

SEITE 3<br />

SEITE 25<br />

SEITE 26<br />

SEITE 27<br />

SEITE 29<br />

SEITE 30<br />

SEITE 31<br />

SEITE 33


4. KÖLNER ANWALTSTAG<br />

4. <strong>Kölner</strong> Anwaltstag – erneut ein voller Erfolg.<br />

Am 06.07.2011 lud der KAV alle Kolleginnen<br />

und Kollegen zum 4. <strong>Kölner</strong> Anwaltstag erneut<br />

in das Pullman Cologne Hotel ein. „Wir haben<br />

diese Veranstaltung“, so die Vorsitzende<br />

des KAV, Frau Kollegin Pia Eckertz-Tybussek,<br />

„wie in den erfolgreichen vergangenen Jahren<br />

als Servicetag für die Kolleginnen und Kollegen<br />

organisiert. Es freut uns daher natürlich sehr,<br />

dass auch in diesem Jahr die Kolleginnen und<br />

Kollegen sehr zahlreich erschienen sind.“ Die<br />

Teilnahme an allen Veranstaltungen war kostenlos<br />

und richtete sich neben den Mitgliedern auch<br />

an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den<br />

Kanzleien. Am selben Tag fand abends um 18.00<br />

Uhr sodann die diesjährige Mitgliederversammlung<br />

des KAV statt.<br />

Im Rahmen des 4. <strong>Kölner</strong> Anwaltstages stand<br />

die Fortbildung der Kolleginnen und Kollegen im<br />

Vordergrund. Besonders gut besucht waren die<br />

Veranstaltungen zu dem arbeitsrechtlichen Thema<br />

„Rechtsfragen bei der Gestaltung von Zielvereinbarungen“<br />

sowie zum „Familienrecht und<br />

anwaltliche Kanzleiorganisation“. Herr Prof. Dr.<br />

Martin Henssler, geschäftsführender Direktor<br />

des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht<br />

an der Universität zu Köln, gab den interessierten<br />

Kolleginnen und Kollegen einen detaillierten<br />

Einblick in die Gestaltung von Arbeitsvertragsklauseln<br />

und die Beteiligung des Betriebsrates<br />

bei der Durchführung von Zielvereinbarungen.<br />

Frau Kollegin Carmen Grebe vermittelte neben<br />

den Kolleginnen und Kollegen auch den interessierten<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zahlreiche<br />

Möglichkeiten, die Kanzleiorganisation<br />

insbesondere im Bereich des Familienrechts<br />

und unter Berücksichtigung des neuen FamFG<br />

zu verbessern. Ebenso gut besucht waren auch<br />

die gebührenrechtlichen Veranstaltungen zum<br />

Arbeitsrecht von Herrn Kollegen Christian Braun<br />

und zum Familienrecht von Herrn Kollegen Ha-<br />

rald Rieger. Darüber hinaus wurden Vorträge<br />

zum Thema „Zukunfts-Technologien: Kanzleioptimierung<br />

durch den E-Workfl ow“ mit dem Referenten<br />

Herrn Boris Deichmann von RA-Micro,<br />

zum Thema „Juristische Onlinedatenbanken im<br />

Überblick“ mit dem Referenten Christian Rekop<br />

von der Hans Soldan GmbH, zum Thema „Souverän<br />

im Internet – Warum Kanzleien eine Website<br />

brauchen“ mit dem Referenten Herrn Mathis<br />

Janesch von der Content Management AG, der<br />

seinen erkrankten Kollegen Herrn Robert Schovenberg<br />

vertrat, sowie zum Thema „Optimized<br />

Print Services“ mit dem Referenten Philipp<br />

Schröder von der Firma Konica Minolta. Auch<br />

diese Veranstaltungen stießen auf ein großes Interesse.<br />

Insgesamt waren über 200 Teilnehmer<br />

zu verzeichnen.<br />

Parallel zu den Vortragsveranstaltungen fand<br />

eine Fachausstellung mit den Partnern des KAV<br />

statt. In zahlreichen Einzelgesprächen und Vorführungen<br />

konnten folgende Firmen Ihre Produkte<br />

präsentieren:<br />

Content Management AG<br />

DANV (Deutsche Anwalt-<br />

und Notarversicherung)<br />

DATEV<br />

D K V (Deutsche Krankenversicherung)<br />

e.Consult AG<br />

GOP - Global Offi ce Products AG<br />

HDI-Gerling<br />

Konica Minolta<br />

Wolters Kluwer<br />

Mercedes-Benz<br />

RA-MICRO<br />

Hans Soldan GmbH<br />

Im Rahmen der Fachausstellung wurde zudem ein<br />

Gewinnspiel durchgeführt. Der Präsident des LG<br />

Köln, Herr Helmut Zerbes, war so freundlich, aus<br />

den Teilnehmern folgende Gewinner der Preise<br />

zu ziehen:<br />

1. Preis<br />

4 Eintrittskarten für die Gala <strong>Kölner</strong> Juristen<br />

in der Wolkenburg (inkl. Dinner) am 18.11.2011<br />

Frau Kollegin Carmen Grebe,<br />

Köln<br />

2. Preis<br />

1 Netbook 10,1 Zoll<br />

Herr Kollege Harald Rieger,<br />

Wesseling<br />

3. Preis<br />

1 x 3 Gang Menü für 2 Personen im Club „georgeM.“<br />

W<strong>IN</strong>E.VIEW, Pullman Cologne Hotel<br />

Frau Monika Künzel,<br />

Bonn<br />

4. Preis<br />

1 Langschläferfrühstück für 2 Personen im Restaurant<br />

„d.light“, Pullman Cologne Hotel<br />

Frau Kollegin Sandra Dahl,<br />

St. Augustin<br />

Der KAV gratuliert allen Gewinnerinnen und<br />

Gewinnern recht herzlich. Sie werden schriftlich<br />

benachrichtigt und erhalten die Preise in der<br />

KAV-Geschäftsstelle überreicht.<br />

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JULI 2011 5


6<br />

Mitgliederversammlung<br />

Ordentliche Mitgliederversammlung des KAV im Pullman Cologne Hotel<br />

am 06.07.2011<br />

Die sich an den 4. <strong>Kölner</strong> Anwaltstag anschließende Mitgliederversammlung des KAV war auch in diesem Jahr sehr gut besucht.<br />

Insgesamt nahmen 209 Kolleginnen und Kollegen teil.<br />

Der Mitgliederversammlung lag folgende Tagesordnung vor, die fristgerecht in den KAV-Mitteilungen 2/2011 veröffentlicht wurde.<br />

1. Jahresbericht der Vorsitzenden<br />

2. Grußwort eines Vertreters der Justiz<br />

3. Kassenbericht<br />

4. Entlastung des Vorstandes<br />

5. Wahl des Kassenprüfers / der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2011<br />

7. Wahlen zum Vorstand<br />

8. Wahlen von Ausschussmitgliedern<br />

9. Ehrenmitgliedschaft für Herrn Kollegen Dr. Ludwig Koch<br />

10. Verschiedenes<br />

zu TOP 1<br />

Jahresbericht der Vorsitzenden<br />

Die Vorsitzende des KAV, Frau Kollegin Pia<br />

Eckertz-Tybussek, eröffnete die Mitgliederversammlung<br />

des KAV um 18.25 Uhr und begrüßte<br />

zunächst die Vertreter der Justiz, allen<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de<br />

voran den Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen,<br />

Herrn Thomas Kutschaty. Der<br />

Einladung des KAV waren ferner gefolgt Herr<br />

Johannes Riedel, Präsident des OLG Köln, Herr<br />

Jürgen Kapischke, Generalstaatsanwalt Köln,<br />

Herr Helmut Zerbes, Präsident des LG Köln,<br />

Herr Dr. Hans-Willi Laumen, Präsident des AG<br />

Köln, Herr Heiko Manteuffel, Ltd. Oberstaatsanwalt<br />

Köln, Herr Dr. Joachim Arntz, Präsident<br />

des VG Köln, Herr Benno Scharpenberg, Präsident<br />

des FG Köln, Herr Dr. Jürgen vom Stein,<br />

Präsident des LAG Köln sowie Herr Dr. Hans<br />

Jörg Gäntgen, Direktor des Arbeitsgerichts<br />

Köln. Frau Kollegin Eckertz-Tybussek dankte<br />

ausdrücklich für das sehr zahlreiche Erscheinen<br />

der Justizvertreter. Sie begrüßte ferner<br />

den Präsidenten des Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s,<br />

Herrn Kollegen Prof. Dr. Wolfgang Ewer, den<br />

Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Köln,<br />

Herrn Kollegen Dr. Hubert W. van Bühren sowie<br />

den Gewinner des DAV-Rednerwettstreits<br />

2011 in Straßburg, Herrn Kollegen Árpád Farkas<br />

aus Eschweiler. Anschließend gedachte die<br />

Versammlung zunächst der seit der letzten Mitgliederversammlung<br />

verstorbenen Kolleginnen<br />

und Kollegen.<br />

Frau Kollegin Eckertz-Tybussek gab einen<br />

Überblick über die Arbeit des KAV im vergangenen<br />

Jahr. Sie teilte mit, dass zum Tag der<br />

Mitgliederversammlung 4.266 Kolleginnen und<br />

Kollegen Mitglied im KAV waren, und dankte<br />

an dieser Stelle besonders den Mitgliedern des<br />

Ausschusse Junge Anwälte, die die Vereidigungen<br />

der neu zugelassenen Kolleginnen und Kollegen<br />

regelmäßig begleiten und dort diesen die<br />

Wichtigkeit des Beitritts zum KAV vermitteln. In<br />

diesen Dank schloss sie ausdrücklich auch den


Präsidenten der RAK Köln, Herrn Kollegen Dr.<br />

Hubert W. van Bühren, ein, der ebenfalls nicht<br />

müde wird, die jungen Kolleginnen und Kollegen<br />

zu ermuntern, Mitglied in den örtlichen<br />

<strong>Anwaltverein</strong>en zu werden.<br />

Sie teilte mit, dass<br />

im vergangenen Jahr<br />

ein weiterer Arbeitskreis,<br />

nämlich der<br />

Arbeitskreis Informationstechnologierecht<br />

gegründet wurde.<br />

Als Sprecher des Arbeitskreises<br />

wurde<br />

Herr Kollege Dominik<br />

Boecker gewählt. Sie lud alle interessierten<br />

Kolleginnen und Kollegen ein, in diesem Arbeitskreis<br />

mitzuwirken. Sie dankte sodann allen<br />

Kolleginnen und Kollegen, die als Mitglied<br />

in einem der Ausschüsse und Arbeitskreise die<br />

Arbeit des KAV ehrenamtlich ganz wesentlich<br />

unterstützen, sehr herzlich. Sie wies darauf<br />

hin, dass die Arbeit, die in den Ausschüssen<br />

und Arbeitskreisen geleistet wird, ihresgleichen<br />

in den übrigen in Deutschland ansässigen<br />

<strong>Anwaltverein</strong>en sucht.<br />

Besondere Erwähnung fand sodann das 3. Europäische<br />

Anwaltsforum, welches maßgeblich<br />

vom Arbeitskreis Internationales Recht gestaltet<br />

wurde. Das Forum ist erneut auf sehr<br />

positive Resonanz aus dem Ausland gestoßen,<br />

weshalb es auch im laufenden Jahr am 17. und<br />

18. November 2011 wieder stattfi nden wird.<br />

Sie dankte dem Präsidenten des VG Köln, Herrn<br />

Dr. Joachim Arntz, herzlich für die Möglichkeit,<br />

dass das Forum in diesem Jahr in den Räumen<br />

des Verwaltungsgerichts Köln stattfi nden kann.<br />

Sie berichtete ferner, dass das Juristenfest in<br />

diesem Jahr erneut anders gestaltet wird und<br />

lud alle Mitglieder des KAV zur Gala <strong>Kölner</strong> Juristen<br />

am 18. November 2011 in der Wolkenburg<br />

herzlich ein.<br />

Frau Kollegin Eckertz-Tybussek berichtete weiter,<br />

dass im Jahr 2010 105 Fortbildungsveranstaltungen<br />

durchgeführt wurden. Sie teilte<br />

mit, dass die Erhöhung der Seminargebühren<br />

Mitte 2009 nicht zu einem Umsatzeinbruch<br />

oder einem Rückgang der Teilnehmerzahlen<br />

geführt hat. Darüber hinaus konnten in 2010<br />

Fachanwaltskurse auf dem Gebiet des IT-<br />

Rechts und des Medien- und Urheberrechts in<br />

Kooperation mit der <strong>Kölner</strong> Forschungsstelle<br />

für Medienrecht der Fachhochschule Köln sowie<br />

im Medizinrecht sowie zum Gewerblichen<br />

Rechtsschutz durchgeführt werden.<br />

Sie teilte mit, dass die Leistungen des Kurierdienstes<br />

erweitert wurden und darüber nun<br />

durch eine Kooperation mit dem Aachener <strong>Anwaltverein</strong><br />

auch die Anwaltspost in den Landgerichtsbezirk<br />

Aachen zu den dort befi ndlichen<br />

Gerichten und Behörden versandt werden<br />

kann.<br />

Frau Kollegin Eckertz-Tybussek teilte ferner<br />

mit, dass im Jahr 2010 255 neue Auszubildende<br />

in die Lehrlingsrolle eingetragen wurden,<br />

was eine erfreuliche Steigerung im Vergleich<br />

zum Vorjahr bedeutet. Sie dankte allen Kolleginnen<br />

und Kollegen, die sich der gesellschaftlichen<br />

Verantwortung der Ausbildung stellen,<br />

da dies ein Engagement für den gesamten<br />

Berufsstand darstelle. Besonders dankte Sie<br />

in diesem Zusammenhang dem Ausbildungsbeauftragten<br />

der RAK Köln und des KAV, Herrn<br />

Kollegen Dr. Ulrich Prutsch.<br />

zu TOP 2<br />

Grußwort eines Vertreters der Justiz<br />

Als Vertreter der Justiz<br />

richtete in diesem Jahr<br />

der neue Präsident des<br />

Finanzgerichts Köln,<br />

Herr Benno Scharpenberg,<br />

ein Grußwort an<br />

die Versammlung. Er<br />

übermittelte zunächst<br />

die Grüße der gesamten<br />

<strong>Kölner</strong> Justiz und<br />

dankte für die Einladung zur Mitgliederversammlung.<br />

Er berichtete unter anderem, dass<br />

die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs<br />

beim Finanzgericht Köln bereits sehr weit<br />

fortgeschritten ist und bei einer Kammer ein<br />

Pilotprojekt läuft, wo neben der Papierakte<br />

auch eine vollständige elektronische Akte geführt<br />

wird. Er bat die Anwaltschaft darum, diese<br />

neuen Technologien stärker zu nutzen, da<br />

dann die Arbeitsabläufe auch beim Gericht<br />

deutlich beschleunigt werden können. Er äußerte<br />

sodann, dass er sich sehr freuen würde,<br />

künftig mehr Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />

beim Finanzgericht zu sehen. Er habe<br />

insoweit feststellen müssen, dass hier die<br />

Rechtssuchenden doch zu einem großen Teil<br />

von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern<br />

vertreten werden.<br />

zu TOP 3<br />

Kassenbericht<br />

Herr Kollege Henrich<br />

Potthast erstattete als<br />

Schatzmeister des KAV<br />

den Kassenbericht des<br />

Jahres 2010. Er teilte<br />

mit, dass nach der weiterhin<br />

strengen Prüfung<br />

der Einnahmen-<br />

und Ausgabenseite ein<br />

Überschuss in Höhe<br />

von rund € 107.000,00<br />

erzielt werden konnte. Die rückständigen Mitgliedsbeiträge<br />

konnten zu einem erheblichen<br />

Teil beigetrieben werden.<br />

Der Kassenprüfer, Herr Kollege Dr. Manfred<br />

Steinhausen, teilte auch in Vertretung der verhinderten<br />

Frau Kollegin Dr. Adelgund Hofmeister<br />

mit, dass die Prüfung der Kasse ohne Beanstandungen<br />

verlaufen sei.<br />

zu TOP 4<br />

Entlastung des Vorstandes<br />

Herr Kollege Dr. Rainer Klocke beantragte, den<br />

Vorstand insgesamt zu entlasten. Die Mitgliederversammlung<br />

entsprach diesem Antrag einstimmig<br />

mit 16 Enthaltungen.<br />

Zu TOP 5<br />

Wahl der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr<br />

2011<br />

Als Kassenprüfer stellten sich erneut Frau Kollegin<br />

Dr. Adelgund Hofmeister sowie Herr Kollege<br />

Dr. Manfred Steinhausen zur Wahl, die von<br />

der Mitglieder-versammlung einstimmig gewählt<br />

wurden.<br />

Zu TOP 7<br />

Wahlen zum Vorstand<br />

Frau Kollegin Eckertz-Tybussek teilte zunächst<br />

mit, dass Frau Kollegin Marion Koene sowie die<br />

Herren Kollegen, Klaus Brisch, Christian Kerner<br />

und Dr. Thomas Riemann aus dem Vorstand<br />

ausscheiden werden. Sie dankte diesen sehr<br />

herzlich für die geleistete Arbeit. Damit waren<br />

vier Plätze im Vorstand neu zu besetzen. Hierfür<br />

schlug der Vorstand in alphabetischer Reihenfolge<br />

Herrn Kollegen Michael Blenkle, Herrn<br />

Kollegen Joachim Kleinrahm, Frau Kollegin<br />

Elke Orban und Herrn Kollegen Klaus Schlimm<br />

vor. Die Kandidaten waren im letzten Mitteilungsheft<br />

ausführlich vorgestellt worden. Darüber<br />

hinaus standen Frau Kollegin Pia Eckertz-<br />

Tybussek, Herr Kollege Jürgen Sauren, Herr<br />

Kollege Heinz Spizig und Frau Kollegin Angelika<br />

Töpfer zur Wiederwahl an. Die zuvor genannten<br />

8 Kolleginnen und Kollegen wurden mit überwältigender<br />

Mehrheit, teilweise einstimmig, in<br />

den Vorstand gewählt.<br />

Der neue Vorstand setzt sich somit wie folgt<br />

zusammen:<br />

RAin Pia Eckertz-Tybussek<br />

Vorsitzende<br />

RA Henrich Potthast<br />

stv. Vorsitzender und Schatzmeister<br />

RA Kourosh Aminyan<br />

RA Michael Blenkle<br />

RA Dr. Thomas Gutknecht<br />

RA Joachim Kleinrahm<br />

RAin Elke Orban<br />

RA Dr. Ulrich Prutsch<br />

RAin Dr. Ruth Rigol<br />

RA Jürgen Sauren<br />

RA Klaus Schlimm<br />

RA Rainer Schmitz<br />

RA Heinz Spizig<br />

RAin Angelika Töpfer<br />

RA Dr. Marcus Werner<br />

Zu TOP 8<br />

Wahlen von Ausschußmitgliedern<br />

Anschließend standen die Mitglieder der Ausschüsse<br />

Betreuungsrecht, Insolvenzrecht, Mediation<br />

und Konfl iktmanagement sowie Syndikusanwälte<br />

zur Wahl an. Es ergaben sich<br />

folgende Ergebnisse, wobei die Wahl dieser<br />

Mitglieder ohne Gegenstimmen erfolgte:<br />

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JULI 2011 7


8<br />

Mitgliederversammlung<br />

a) Arbeitsrecht<br />

RA Michael Blenkle<br />

RAin Dr. Angela-Sabine Emmert<br />

RAin Hiltrud Kohnen<br />

RA Johannes Lohre<br />

RA Robert Lungerich<br />

RA Marcus Portz<br />

RAin Andrea Reiche<br />

RA Dirk Schabram<br />

RAin Dr. Saskia Schneider<br />

RA Franz Thür<br />

RA André Ueckert<br />

RA Michael Wirges<br />

b) Bau- und Architektenrecht<br />

RAin Dr. Gabriele Altenhofen<br />

RA Jörg Bellinghausen<br />

RA Hans Achim Dören<br />

RA Dr. Mirco Ehrich<br />

RA Klaus Knips<br />

RA Dr. Björn Kupczyk<br />

RA Nils Mrazek<br />

RA Dr. Walter Müller<br />

RA Dr. Wolfgang Sass<br />

RA Dr. Uwe Steingröver<br />

RA Dr. Helmut Weingarten<br />

RAin Jutta Wittler<br />

c) Erbrecht<br />

RAin Elke Brack<br />

RAin Susanne Christ<br />

RAin Monika Fink-Plücker<br />

RA Jörg Fricke<br />

RAin Dorothea Höfl ich<br />

RA Peter Lentz<br />

RA Lukke Mörschner<br />

RA Albert Potthast<br />

RA Heinz-Bert Schmitz<br />

RA Norbert Schönleber<br />

RA Dr. Josef Trompetter<br />

RA Dr. Udo Völlings<br />

d) Familienrecht<br />

RAin Carmen Grebe<br />

RAin Simone Huckert<br />

RAin Marion Koene<br />

RAin Dr. Silke Recksiek<br />

RA Harald Rieger<br />

RA Marcus Ridder-Fröhlich<br />

RA Dr. Rudolf Schumacher II<br />

RA Andreas Thiel<br />

RAin Ruth Unverzagt<br />

RAin Annette Wittlich<br />

Rain Sibel Zeybek-Kaplan<br />

RAin Regina Zimmermann<br />

e) Junge Anwälte<br />

RA Kourosh Aminyan<br />

RA Raphael Brugger<br />

RAin Vera Cyrus<br />

RA Marcus Hegelein<br />

RA Markus Koerentz<br />

RAin Birgit Lendermann<br />

RA Alexander Leunig<br />

RA Jörg Mück<br />

RA Christoph Reinhold<br />

RAin Dr. Maren Schlimm<br />

RA Martin Schreiner<br />

RA Karsten Stickeler<br />

f) Kanzleimanagement<br />

RAin Susanne Christ<br />

RAin Vera Cyrus<br />

RA Thomas Herbert<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de<br />

RAin Angela Otto<br />

RA Roman Pusep<br />

RA Jens Rambau<br />

RA Kjell Vogelsang<br />

g) Miet- und WEG-Recht<br />

RA Sven Boelke<br />

RA Thomas Brandt<br />

RAin Gudrun Christensen<br />

RA Bodo Deutschmann<br />

RAin Elisabeth Heidlauf<br />

RA Dr. Uwe Heppekausen<br />

RA Jochen Hoffmann<br />

RA Bernhard Koch<br />

RA Paul Kiss<br />

RA Dr. Henrik Over<br />

RAin Anke Scheffl er<br />

RAin Sonja Schilken<br />

h) RVG<br />

RA Kourosh Aminyan<br />

RA Christian Braun<br />

RA Dr. Uwe Heppekausen<br />

RA Roger Kühn<br />

RA Johannes Latz<br />

RA Dr. Ulrich Prutsch<br />

RA Harald Rieger<br />

RA Klaus Schlimm<br />

i) Sozialrecht<br />

RAin Birgit van Bühren-Wienand<br />

RAin Dr. Astrid von Einem<br />

RAin Doris Fricke<br />

RA Bernhard Gaßen<br />

RAin Antje M. Gerathewohl LL.M.<br />

RAin Christine Leisten<br />

RA Bernd Neunzig<br />

RA Wolfgang Reisdorf<br />

RA Alexander Taubitz<br />

RA Oliver Viehweg<br />

j) Steuerrecht<br />

RA Wahed T. Barekzai<br />

RAin Ines Biering<br />

RA Hans-Helmuth Delbrück<br />

RA Horst-Hermann Jansen<br />

k) Strafrecht<br />

RAin Michaela Fischer<br />

RA Abdou Abdel Gabbar<br />

RA Dr. Björn Gercke<br />

RA Dr. Frank Heerspink<br />

RA Marco Heymann<br />

RA Mustafa Kaplan<br />

RA Christian Kemperdick<br />

RA Markus Loskamp<br />

RA Gerhard Schaller<br />

RA Dr. Frank Seebode<br />

RA Dr. Michael Tsambikakis<br />

l) Verkehrsrecht<br />

RA Rolf-Helmut Becker<br />

RA Engelbert Bender<br />

Rain Angelika Bergen<br />

RA Michael Bücken<br />

RAin Ulrike Dronkovic<br />

RA Jörg Heyn<br />

RA Peter Korthaus<br />

RA Michael Lobitz<br />

RA Achim Mettlach<br />

RA Dimitrios Papatheodorou<br />

RA Heinz Petersohn<br />

m) Versicherungsrecht<br />

RA Eduard Bischof<br />

RAin Heike Dossow<br />

RAin Andrea Edelhoff<br />

RA Michael Hintz<br />

RAin Andrea Johannes<br />

RA Dr. Rainer Klocke<br />

RA Dr. Frank Krahe<br />

RA Johannes Muhr<br />

RA Andreas Reichelt<br />

RA Andreas Schaeben<br />

RA Dr. Winfried Schnepp<br />

RAin Simone Staab<br />

Da für den Ausschuss Verwaltungsrecht die<br />

gemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten<br />

sämtlich nicht zur Mitgliederversammlung<br />

erschienen waren, beschloss die Mitgliederversammlung<br />

mit 123 Ja-Stimmen, 31 Nein-<br />

Stimmen und 24 Enthaltungen, dass eine Wahl<br />

des Verwaltungsrechtsausschusses in dieser<br />

Versammlung nicht vorgenommen wird.<br />

Zu TOP 9<br />

Ehrenmitgliedschaft von Herrn Kollegen Dr.<br />

h.c. Ludwig Koch<br />

Frau Kollegin Eckertz-Tybussek schilderte<br />

nochmals unter Bezugnahme auf die Ausführungen<br />

in den vorangegangenen Mitteilungen<br />

die Verdienste von Herrn Kollegen Dr. h.c. Ludwig<br />

Koch und bat die Versammlung sodann,<br />

der Verleihung der Ehrenmitgliedschaft zuzustimmen.<br />

Die Versammlung beschloss sodann<br />

einstimmig, die Ehrenmitgliedschaft an Herrn<br />

Kollegen Dr. h.c. Ludwig Koch zu verleihen.<br />

Zu TOP 10<br />

Verschiedenes<br />

Hierzu erfolgten keine Wortmeldungen.<br />

Um 19.50 Uhr schloss Frau Kollegin Eckertz-<br />

Tybussek die Tagesordnung und damit den offi<br />

ziellen Teil der Mitgliederversammlung.<br />

Im Anschluss daran<br />

hielt der Justizminister<br />

des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen, Herr Kollege<br />

Thomas Kutschaty,<br />

den Festvortrag. Er<br />

teilte zunächst mit,<br />

dass er selbst 13 Jahre<br />

als Anwalt tätig war<br />

und es ihm nicht leicht<br />

gefallen sei, die Zulassung vorübergehend ruhen<br />

zu lassen. Letztlich habe er aber doch das<br />

Amt des Justizministers gern übernommen.<br />

Er drückte eine große Wertschätzung der Justiz<br />

gegenüber dem <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> aus,<br />

was sich allein an der zahlreichen Präsenz<br />

der Justizvertreter zeige. Im weiteren Verlauf<br />

seiner Rede sprach er sodann das Thema<br />

der Jugendkriminalität an, das in den letzten<br />

Wochen und Monaten immer wieder Gegenstand<br />

von Presseberichten war. Er vertrat die<br />

Auffassung, dass der Justiz zum Umgang mit<br />

der Jugendkriminalität bereits ausreichende<br />

Möglichkeiten an die Hand gegeben seien und<br />

der Ruf nach strengeren Strafen allein nicht<br />

weiterhelfen könne. Zur Eindämmung der Jugendkriminalität<br />

müsse vielmehr viel früher<br />

angesetzt werden. Es sei festzustellen, dass<br />

insbesondere bei Intensivtätern häufi g ähnliche<br />

Muster und Hintergründe vorlägen. Es handele


sich sehr häufi g um junge Männer ohne Schulabschluss<br />

und ohne Berufsausbildung, die in<br />

sozial benachteiligten Verhältnissen leben. Es<br />

müsse hier auch ein gesellschaftlicher Prozess<br />

angestoßen werden, um diesen Jugendlichen<br />

frühzeitig zu helfen. Wenn die Straftat bereits<br />

erfolgt ist, dann müsse zügig gehandelt werden.<br />

In Köln sei insoweit das Haus des Jugendrechts<br />

vorbildlich, da hier alle relevanten<br />

Behörden räumlich eng zusammenarbeiten und<br />

die Verfahrenswege deutlich abgekürzt werden.<br />

Damit sei auch eine schnelle Erledigung<br />

der Verfahren verbunden. Der Minister betonte<br />

aber, dass dies keine Einschränkung der<br />

Verteidigungs- und Verteidigerrechte mit sich<br />

bringen soll und darf. Nach einem Jahr Haus<br />

des Jugendrechts zeige sich aber ein deutlicher<br />

Erfolg. Insbesondere die Rückfallquoten seien<br />

spürbar zurückgegangen. Daher solle das Projekt<br />

nun auch in anderen Städten umgesetzt<br />

werden. Er ging sodann noch auf den Strafvollzug<br />

ein und vertrat hierzu die Auffassung,<br />

dass derzeit viele Menschen in den Haftanstalten<br />

sitzen, die etwa die Geldstrafe, zu der sie<br />

verurteilt wurden, nicht aufbringen konnten.<br />

Der Vollzug solcher Haftstrafen stelle eine<br />

erhebliche fi skalische Belastung des Staates<br />

dar. Nach seiner Auffassung solle daher hier<br />

ein Weg gefunden werden, um diese Personen<br />

aus der Haft heraus zu halten. „Schwitzen statt<br />

Sitzen“, also gemeinnützige Arbeit anstelle<br />

einer Ersatzfreiheitsstrafe könnte in diesen<br />

Fällen ein Weg sein. Der Minister vertrat die<br />

Auffassung, dass der Strafvollzug insgesamt<br />

einer Neuregelung bedürfe und betonte, dass<br />

er für dahingehende Anregungen aus der Anwaltschaft<br />

sehr dankbar wäre. Er teilte sodann<br />

noch kurz zum Thema Sicherungsverwahrung<br />

mit, dass nahezu alle gesetzlichen Regelungen<br />

vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig<br />

erklärt worden seien und bis zum<br />

Frühjahr 2013 eine Neuregelung erforderlich<br />

ist. Insoweit werde ein Gesetzesvorschlag der<br />

Bundesjustizministerin erwartet. Die Neuregelung<br />

sei eine große Herausforderung, da die<br />

Anforderungen an die Sicherungsverwahrung<br />

deutlich hoch geschraubt worden sind und diese<br />

auf schwere Fälle beschränkt werden solle.<br />

Sodann richtete der Präsident des Deutschen<br />

<strong>Anwaltverein</strong>s, Herr Kollege Prof. Dr. Wolfgang<br />

Ewer, ein Grußwort an die Versammlung. Er<br />

drückte zunächst seine Freude aus, dass die<br />

Vorsitzende des KAV, Frau Kollegin Eckertz-Ty-<br />

bussek, in den DAV-Vorstand gewählt worden<br />

ist. Er würdigte die Arbeit des KAV und dessen<br />

Ausschüsse und Arbeitskreise als vorbildlich<br />

und lobte insbesondere auch die mittlerweile<br />

vierte Durchführung des Europäischen Anwaltsforums.<br />

Insoweit sei es sehr wichtig, über<br />

den eigenen Tellerrand hinaus zu schauen. Er<br />

führte sodann aus, dass der DAV hinsichtlich<br />

der Anwaltsgebühren eine lineare Anpassung<br />

fordert. Dies sei unter anderem auch wichtig,<br />

um den Zugang zum Recht für jedermann zu ermöglichen.<br />

Der Vergleich mit anderen Ländern<br />

zeige, dass ohne eine Gebührenordnung eben<br />

dieser Zugang zum Recht erschwert werde. Er<br />

teilte mit, dass verschiedene Landesjustizminister<br />

bereits eine grundsätzliche Zustimmung<br />

signalisiert haben. Er forderte ferner eine Überarbeitung<br />

des Haftungsrechts insbesondere bei<br />

Partnerschaftsgesellschaften. Als letztes Thema<br />

sprach er die Vorratsdatenspeicherung an,<br />

die nach seiner Auffassung nur sehr restriktiv<br />

eingesetzt werden sollte. Eine entsprechende<br />

Tendenz sei auch auf der Ebene der europäischen<br />

Union erkennbar, dass nur eine anlassbezogeneDatenspeicherung<br />

erlaubt sein soll.<br />

Anschließend verfolgte die<br />

Versammlung mit großem<br />

Interesse die Rede des<br />

Gewinners des DAV-Rednerwettstreits<br />

2011, Herrn<br />

Kollegen Árpád Farkas.<br />

Zum Abschluss des Abends folgte ein gemütliches<br />

Abendessen bei kollegialem Beisammensein.<br />

Wir danken allen Erschienenen und hoffen auch<br />

im kommenden Jahr wieder auf zahlreiche Teilnahme.<br />

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JULI 2011 9


Seminare<br />

KAV-Seminare - Übersicht<br />

Der KAV, die KAV-Ausschüsse und die KAV-Arbeitskreise bieten<br />

auch 2011 eine Vielzahl von interessanten Seminaren an.<br />

10-Stunden-Fachanwaltfortbildungen<br />

ARBEITSRECHT<br />

28.09.2011 Arbeitnehmerüberlassung S. 14<br />

Referent: RA Dr. Roman Frik, LL.M., Stuttgart<br />

GESELLSCHAFTSRECHT<br />

22.09.2011 Konzern(steuer)recht S. 13<br />

Referenten: RA Dr. Günter Seulen,<br />

RA Dr. Gunnar Knorr,<br />

beide Köln<br />

<strong>IN</strong>FORMATIONSTECHNOLOGIERECHT<br />

27.09.2011 1. IT-Rechtstag NRW S. 14<br />

Referenten: RA Dr. Ulrich Luckhaus,<br />

RA Dominik Boecker,<br />

RA Dr. Marc Hilber, LL.M,<br />

RA Dr. Carsten Intveen,<br />

alle Köln<br />

<strong>IN</strong>SOLVENZRECHT<br />

14.09.2011 Einführung in das Anfechtungsrecht S. 12<br />

Referent: RA Kai-Jens Egerlandt, LL.M., Köln<br />

27.09.2011 Das neue P-Konto – Ein funktionierendes Bankkonto für insolvente Verbraucher S. 14<br />

Referentin: RAin Hildegard Allemand, Köln<br />

SOZIALRECHT<br />

14.09.2011 Inanspruchnahme von Angehörigen nach dem SGB XII S. 12<br />

Referentin: Richterin am LSG Essen Astrid Lente-Poertgen<br />

21.09.2011 Hartz IV und ALG II - Neueste Rechtsprechung S. 13<br />

Referent: RA Dr. Jürgen Brand, Richter am VerfGH Münster<br />

STEUERRECHT<br />

20.07.2011 Aktuelle Rechtsprechung im Steuerrecht S. 12<br />

Referent: Vors. Richter am Finanzgericht a.D.<br />

RA Dr. Wolf-Dieter Butz, Celle<br />

22.09.2011 Konzern(steuer)recht S. 13<br />

Referenten: RA Dr. Günter Seulen,<br />

RA Dr. Gunnar Knorr,<br />

beide Köln<br />

STRAFRECHT<br />

„Basic-Reihe“ des Ausschusses Junge Anwälte<br />

22.09.2011 Untersuchungshaft – Herausforderung für die Verteidigung S. 13<br />

Referenten: RA Markus Loskamp,<br />

RA Dr. Frank Seebode,<br />

RA Michael Tsambikakis,<br />

alle Köln<br />

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JULI 2011 11


12<br />

Seminare<br />

STEUERRECHT<br />

Aktuelle Rechtsprechung im Steuerrecht<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss für Steuerrecht<br />

Im ersten Teil wird die aktuelle verfassungsrechtliche Rechtsprechung im Steuerrecht dargestellt. Themen sind die Absenkung<br />

der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen, Verlängerung der Spekulationsfrist<br />

bei Grundstücksveräußerungsgeschäften, die Vorlage wegen des Solidaritätszuschlags und die Neuregelung der steuerlichen<br />

Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers. Im zweiten Teil folgt eine Übersicht über die Rechtsprechung des<br />

Bundesfinanzhofs. Bei der Darstellung zur AO werden u.a. Verlangen des Finanzamts nach mandantenbezogenen Unterlagen,<br />

ferner die steuerlichen Verwertungsverbote, das Anfordern von Kontoauszügen, die Zulässigkeit von Kontrollmitteilungen<br />

und von Sammelauskunftsersuchen trotz Bankgeheimnis angesprochen. Bei der Einkommensteuer werden u.a. die Urteile zu<br />

nichtsteuerpflichtigen Einkünften und Liebhaberei, zur verdeckten Gewinnausschüttung, zur verfassungsgemäßen Rentenbesteuerung,<br />

zur Erweiterung der Aufteilung von Aufwendungen für gemischt veranlasste Reisen sowie Neues zur Vermögensübergabe<br />

gegen Versorgungsleistungen erörtert.<br />

Der Referent, Herr Kollege Dr. Wolf-Dieter Butz, war zunächst als Fachanwalt für Steuerrecht, danach über 25 Jahre als Richter<br />

am Finanzgericht bzw. als Vorsitzender Richter am Niedersächsischen FG bis 2005 tätig und ist seitdem als Rechtsanwalt und<br />

Steuerberater zugelassen; seither beschränkt er sich auf die Seminarentwicklung und Vortragstätigkeit.<br />

Kostenbeitrag: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 4 Std. erteilt.<br />

ANMELDUNG ONL<strong>IN</strong>E UNTER: WWW.K AV-SEM<strong>IN</strong>ARE.DE ODER ÜBER DIE K AV-GESCHÄFTSSTELLE<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 20. Juli 2011<br />

15.00 – 19.30 Uhr<br />

SOZIALRECHT<br />

Inanspruchnahme von Angehörigen nach dem SGB XII<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss für Sozialrecht<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Die Inanspruchnahme von Angehörigen stellt sich beim Leistungsbezug nach dem SGB XII in vielfältiger Weise: Bei<br />

der Leistung nach Grund und Höhe betreffenden Berücksichtigung im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt, bei der<br />

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, bei den Hilfen nach dem Vierten bis Neunten Kapitel, wie Hilfe zur<br />

Pflege, aber auch im Zusammenhang mit übergeleiteten und übergegangenen Leistungsansprüchen, die der Träger der<br />

Sozialhilfe selbst gegenüber den Angehörigen geltend machen kann. Der Personenkreis differiert dabei ebenso wie die<br />

Voraussetzungen der Inanspruchnahme. Das Seminar soll einen Überblick über die verschiedenen Fallgestaltungen geben<br />

und Handlungsansätze für die anwaltliche Beratungs- und Vertretungspraxis bieten.<br />

Frau Astrid Lente-Poertgen ist seit April 1992 als Richterin am Sozialgericht und seit August 1998 beim Landessozialgericht<br />

tätig. Von 1998 bis 2001 war sie mit Streitigkeiten der allgemeinen Rentenversicherung befasst. Anschließend war sie<br />

bis Ende 2004 Richterin am 1. Senat mit dem Schwerpunkt Arbeitsförderungsrecht; seitdem gehört sie dem 16. Senat an<br />

(Schwerpunkte Kranken-, Künstlersozialversicherung, Betriebsprüfungsverfahren, Arbeitsförderungsrecht). Neben<br />

der Dozententätigkeit an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung hält sie regelmäßig Vorträge und Seminare,<br />

insbesondere zu Themenbereichen der Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende.<br />

Das Insolvenzanfechtungsrecht ist für Kolleginnen und Kollegen, die sich mit der Materie nicht regelmäßig beschäftigen,<br />

ein Minenfeld. Der das Anfechtungsrecht beherrschende Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung führt häufig zu<br />

Ergebnissen, die dem eingefleischten Zivilrechtler abwegig erscheinen. Das Seminar beschäftigt sich mit den Grundzügen<br />

des Anfechtungsrechts und gibt einen Überblick über die gängigsten Anfechtungstatbestände. Der Referent erläutert zudem,<br />

wie Honorarzahlungen an den Rechtsanwalt erfolgen müssen, um in der Insolvenz des Mandanten anfechtungssicher zu sein.<br />

Es ist uns eine Freude, Herrn Kollegen Kai-Jens Egerlandt, LL.M. als Referenten dieses Seminars begrüßen zu können. Er<br />

ist seit 2005 Mitarbeiter einer Kanzlei, die sich schwerpunktmäßig mit dem Insolvenz- und Sanierungsrecht befasst und<br />

vertritt ständig Gläubiger und Insolvenzverwalter in Anfechtungsprozessen. 2007 absolvierte er den Fachanwaltskurs für<br />

Insolvenzrecht.<br />

Referent:<br />

Vorsitzender Richter<br />

am Finanzgericht a.D.<br />

RA Dr. Wolf-Dieter Butz,<br />

Celle<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

<strong>IN</strong>SOLVENZRECHT<br />

Einführung in das Anfechtungsrecht<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss für Insolvenzrecht<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 14. September 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 14. September 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Köln Marriott Hotel<br />

Johannisstr. 76-80<br />

50668 Köln<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

RA Dr. Wolf-Dieter Butz<br />

Referentin:<br />

Richterin am LSG Essen<br />

Astrid Lente-Poertgen<br />

Astrid Lente-Poertgen<br />

Referent:<br />

RA Kai-Jens Egerlandt,<br />

LL.M.,<br />

Köln<br />

Kai-Jens Egerlandt


SOZIALRECHT<br />

Hartz IV und ALG II – Neueste Rechtsprechung<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss für Sozialrecht<br />

Das Seminar behandelt anhand von Fällen die Struktur der Grundsicherung für Arbeitslose im<br />

SGB II (Hartz IV). Im Vordergrund stehen die im März dieses Jahres erfolgte Neufassung des Gesetzes, die zahlreiche<br />

Änderungen des materiellen Rechts mit sich gebracht hat sowie die Probleme der Kosten der Unterkunft und Heizung,<br />

des Ersatzanspruchs für fehlgeschlagene 1-Euro-Jobs, der Darlehensgewährung an Hilfebedürftige, des Einsatzes von<br />

Einkommen und Vermögen sowie der Sanktionen nach einem Pflichtverstoß des Hilfebedürftigen. Jeder Teilnehmer erhält<br />

eine umfangreiche Tagungsunterlage.<br />

Der Referent, Herr Kollege Dr. Jürgen Brand, ist Rechtsanwalt in Hagen und Richter des Verfassungsgerichtshofs in Münster.<br />

Er war bis 2010 Präsident des Landesozialgerichts NRW in Essen. Als Autor sowie Herausgeber mehrerer Bücher zum<br />

Arbeits- und Sozialrecht tritt er seit vielen Jahren auch in der Anwaltsfortbildung auf.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

GESELLSCHAFTSRECHT, STEUERRECHT<br />

Konzern(steuer)recht<br />

Es laden ein:<br />

Arbeitskreis Gesellschaftsrecht,<br />

Ausschuss Steuerrecht<br />

Es lädt ein:<br />

Strafrechtsausschuss<br />

Datum:<br />

Dienstag, 21. September 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

Datum:<br />

Donnerstag, 22. September 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

Datum:<br />

Donnerstag, 22. September 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Ort:<br />

Hopper Tagungszentrum<br />

Brüsseler Str. 26<br />

50674 Köln<br />

Dr. Jürgen Brand<br />

Referenten:<br />

RA Dr. Günter Seulen,<br />

RA Dr. Gunnar Knorr,<br />

beide Köln<br />

„Konzerne“ findet man nicht nur im DAX – selbst in der Ein-Mann-GmbH stellen sich konzernrechtliche Fragen, wenn der Gesellschafter noch anderweitige<br />

unternehmerische Interessen hat. Typische Probleme sind der Umfang und die Begrenzung der Leitungsmacht in der Konzernstruktur sowie<br />

die optimale steuerliche Gestaltung. Die Veranstaltung erläutert typische konzern(steuer)rechtliche Problemstellungen unter Berücksichtigung<br />

aktueller Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis.<br />

Die Referenten sind Partner einer <strong>Kölner</strong> Sozietät und beraten nationale und internationale Unternehmen im Gesellschaftsrecht, insbesondere bei<br />

Unternehmens- und Konzernrestrukturierungen, sowie bei innerdeutschen und grenzüberschreitenden Unternehmenskäufen. Dr. Gunnar Knorr ist<br />

spezialisiert auf die steuerliche Beratung im Bereich M&A sowie bei der Strukturierung und Restrukturierung von Unternehmensgruppen.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

STRAFRECHT<br />

Untersuchungshaft - Herausforderung für die Verteidigung<br />

Referenten:<br />

RA Markus Loskamp,<br />

RA Dr. Frank Seebode,<br />

RA Michael Tsambikakis,<br />

alle Köln<br />

Die Inhaftierung des Mandanten fordert der Verteidigung alles ab. Innerhalb kurzer Zeit soll unter erschwerten Bedingungen eine Strategie gefunden<br />

werden, die eine Freilassung ermöglicht und das weitere Verfahren nicht unnötig belastet. Die Veranstaltung will Antworten auf die häufigsten mit<br />

der Inhaftierung einher gehenden Fragen geben. Neben den Grundlagen der Haftprüfung und der Haftbeschwerde wird insbesondere auf die eine<br />

Haftverschonung regelmäßig begleitenden Probleme und Besonderheiten eingegangen. Zudem soll aufgezeigt werden, wie die Verteidigung Einfluss<br />

nehmen kann, um den U-Haftvollzug zu verbessern.<br />

Diese Themengebiete werden von den <strong>Kölner</strong> Kollegen und Fachanwälten für Strafrecht Markus Loskamp, Dr. Frank Seebode und Dr. Michael<br />

Tsambikakis besprochen. Alle drei sind seit vielen Jahren ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig und gehören dem Strafrechtsausschuss<br />

des KAV an. Im Anschluss an die Veranstaltung gibt es die Möglichkeit des Gedankenaustauschs im nahegelegenen Restaurant Hopper, zu dem alle<br />

Teilnehmer und Interessierte herzlich eingeladen sind.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

Referent:<br />

RA Dr. Jürgen Brand,<br />

Richter am VerfGH,<br />

Münster<br />

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JULI 2011 13


14<br />

Seminare<br />

<strong>IN</strong>FORMATIONSTECHNOLOGIERECHT<br />

1. IT-Rechtstag NRW<br />

Es lädt ein:<br />

Arbeitskreis<br />

Informationstechnologierecht<br />

<strong>IN</strong>SOLVENZRECHT<br />

Das neue P-Konto - Ein funktionierendes Bankkonto für insolvente Verbraucher<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss für Insolvenzrecht<br />

Seit dem 01.07.2010 gibt es das Pfändungsschutzkonto, das einen automatischen Pfändungsschutz bereits vor der konkreten<br />

Pfändung gewährleistet, ohne dass es - wie zuvor bei jeder Pfändung neu erforderlich - eines gerichtlichen Kontofreigabebeschlusses<br />

bedarf. In der praktischen Anwendung der neuen gesetzlichen Regelungen haben sich zahlreiche<br />

Fragen und Probleme ergeben, auch im Zusammenhang mit der Insolvenz des Kontoinhabers, welche dargestellt und zu<br />

welchen Antworten und Lösungsvorschläge angeboten werden sollen. Es ist geplant, zu dem Vortrag auch einen Vertreter<br />

einer Bank einzuladen, um einen Erfahrungsbericht und Hinweise von Bankenseite zu erhalten.<br />

Frau Rechtsanwältin Allemand, Köln, ist Mitglied des Insolvenzrechtsausschusses des KAV und Mitglied der Arbeitsgruppe<br />

Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung des DAV. Sie ist seit<br />

1999 als Anwältin in der Schulden- und Insolvenzberatung mit dem Schwerpunkt der Beratung der natürlichen Personen<br />

tätig. Seit 2007 ist sie Fachanwältin für Insolvenzrecht.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

ARBEITSRECHT<br />

Arbeitnehmerüberlassung<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss Arbeitsrecht<br />

Mit dem Gesetz(entwurf) zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung wird das seit 2003 weitgehend<br />

liberalisierte Arbeitnehmerüberlassungsrecht merklich verändert. Die Einführung eines Mindestlohns für Leiharbeit und<br />

die nach dem Beschluss des BAG vom 14. Dezember 2010 bestehende Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher<br />

Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) stellen neue Spielregeln für die Entgeltfestlegung in<br />

der Leiharbeit auf. Aufgrund der Erlaubnispflichtigkeit der Arbeitnehmerüberlassung müssen sich Zeitarbeitsfirmen noch<br />

mehr als andere Unternehmen an die gesetzlichen Vorgaben halten. Das Seminar geht auf die entscheidenden aktuellen<br />

Fragestellungen ein, die für den Berater für Verleiher, Entleiher oder Leiharbeitnehmer von Bedeutung sind.<br />

Der Referent. Herr Kollege Dr. Roman Frik, ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in einer überörtlichen Kanzlei. Er beschäftigt<br />

sich seit vielen Jahren mit dem Arbeitnehmerüberlassungsrecht und berät mehrere Zeitarbeitsunternehmen. Nach<br />

Studium, Referendariat und Berufseinstieg in Köln arbeitet er heute in Stuttgart. Zu seinen Mandanten gehören vorwiegend<br />

international operierende mittelständische und größere Unternehmen.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

ANMELDUNG ONL<strong>IN</strong>E UNTER: WWW.K AV-SEM<strong>IN</strong>ARE.DE ODER ÜBER DIE K AV-GESCHÄFTSSTELLE<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de<br />

Datum:<br />

Dienstag, 27. September 2011<br />

14.00 – 19.30 Uhr<br />

Datum:<br />

Dienstag, 27. September 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 28. September 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Zum 1. Mal richten der <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> und die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen <strong>Anwaltverein</strong> (davit) den IT-Rechtstag<br />

NRW in Köln aus. Das World Wide Web erfreut sich nicht nur immer noch wachsender Beliebtheit, sondern führt seit mehr als einem dutzend Jahren<br />

zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Im Zuge der so genannten „Web2.0“-Angebote bieten das Linken und das Embedding von anderen Inhalten<br />

immer wieder Anlass zu Auseinandersetzungen, die sich früher durch das sog. Framing ergaben. In der ersten Hälfte der Veranstaltung werden die<br />

Grundlagen der genannten Techniken dargestellt und ein Überblick über den Stand der Rechtsprechung und Literatur gegeben. Die zweite Hälfte wird<br />

sich auseinandersetzen mit iPhone Apps und Fragen des Datenschutzes in einer globalisierten Welt. Es wird während der gesamten Veranstaltung<br />

ausreichend Gelegenheit zur Diskussion geben.<br />

Es ist uns eine besondere Freude, die Kollegen Dr. Ulrich Luckhaus, Dominik Boecker, Dr. Marc Hilber, LL.M, sowie Dr. Carsten Intveen als Referenten<br />

dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen.<br />

Kostenbeitrag: € 80,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 95,20). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 5 Std. erteilt.<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Referenten:<br />

RA Dr. Ulrich Luckhaus,<br />

RA Dominik Boecker,<br />

RA Dr. Marc Hilber, LL.M,<br />

RA Dr. Carsten Intveen,<br />

alle Köln<br />

Referentin:<br />

RAin Hildegard Allemand,<br />

Köln<br />

Hildegard Allemand<br />

Referent:<br />

RA Dr. Roman Frik, LL.M.,<br />

Stuttgart<br />

Dr. Roman Frik


Fachanwaltslehrgänge 2011<br />

Ab Oktober 2011 werden wieder drei Fachanwaltslehrgänge unter der Regie<br />

des KAV realisiert, zwei davon in Kooperation mit der <strong>Kölner</strong> Forschungsstelle<br />

für Medienrecht der Fachhochschule Köln.<br />

Somit beginnt bereits am 04. Oktober 2011 der Fachanwaltslehrgang<br />

Urheber- und Medienrecht sowie am 10. Oktober der Fachanwaltslehrgang<br />

Informationstechnologierecht.<br />

Diese zweisemestrigen Fachanwaltskurse erfolgen jährlich zum Wintersemester<br />

und umfassen die nach § 4 Abs. 1 FAO erforderlichen Zeitstunden.<br />

Sie sind zugleich Module des parallel an der FH Köln angebotenen Masterstudiengangs<br />

„Medienrecht und Medienwirtschaft (LL.M.)“ (mit maximal<br />

25 Teilnehmern) und können unabhängig vom Studiengang belegt werden.<br />

Beide Kurse beinhalten vier Klausuren. Der Kostenbeitrag für die Lehrgänge<br />

beträgt jeweils € 1.500,00 zzgl. € 285,00 MwSt. (€ 1.785,00) an<br />

regulären Gebühren. Für Berufsanfänger/innen werden Sonderkonditionen<br />

angeboten.<br />

Ab dem 07. Oktober 2011 wird zusätzlich der Fachanwaltslehrgang Erbrecht<br />

2011-2012 des KAV mit Unterstützung des Ausschusses Erbrecht<br />

starten. Dieser wird jeweils freitags und samstags stattfinden und im Februar<br />

2011 enden. Neben zahlreichen namhaften Referenten, die ihr Wissen<br />

mit den teilnehmenden Zuhörern teilen, werden innerhalb dieser Zeit ebenfalls<br />

vier Klausuren geschrieben. Insgesamt stehen 120 Pflichtstunden zur<br />

Anerkennung auf dem Plan. Der Kostenbeitrag für die Lehrgang beträgt<br />

€ 1.800,00 zzgl. € 342,00 MwSt. (€ 2.142,00).<br />

Für Mitglieder des KAV, die sich zum Zeitpunkt der Anmeldung noch in<br />

einem Zeitraum von 5 Jahren nach Erstzulassung befinden, beträgt der<br />

Kostenbeitrag lediglich € 1.600,00 zzgl. € 304,00 MwSt. (€ 1.904,00).<br />

Genaue Informationen zu den aktuellen Stundenplänen dieser drei Fachanwaltslehrgänge<br />

erhalten Sie unter www.fachanwaltslehrgang-koeln.de.<br />

Eine verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an diesen Seminaren können<br />

Sie dort online, unter www.kav-seminare.de sowie über das im hinteren<br />

Teil dieser Ausgabe befindliche Anmelderevers tätigen.<br />

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Herr Martin V. Sampedrano Gonzalez,<br />

telefonisch unter: 0221-285602-18<br />

sowie per Email unter: sampedrano@koelner.anwaltverein.de,<br />

sehr gerne zur Verfügung.


Die Ausschüsse und Arbeitskreise informieren<br />

Der Familienrechtsausschuss informiert<br />

1. Am 17.11.2010 hat zum zweiten Mal ein Gedankenaustausch zwischen<br />

im Familienrecht tätigen Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten und Richterinnen/Richtern<br />

stattgefunden. Teilgenommen haben Vertreter der Familiensenate<br />

des OLG Köln sowie der Familiengerichte des Landgerichtsbezirks<br />

Köln.<br />

Es ging erneut um die Vereinfachung von Verfahrensabläufen, aber auch<br />

über die Möglichkeit von Hinweisbeschlüssen des Oberlandesgerichts über<br />

die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels unmittelbar vor dem Gerichtstermin.<br />

Weiterhin wurden die jeweiligen Erfahrungen mit dem ersten frühen<br />

Termin in Kindschaftssachen ausgetauscht und Überlegungen angestellt,<br />

inwiefern es möglich ist, den Auftrag an Sachverständige sowie Verfahrenspfleger<br />

konkreter zu fassen, damit die Aufträge zeitnah und auch kostengünstig<br />

erledigt werden.<br />

Wichtig war auch die Diskussion über die Kostenregelung im Vergleichsfall<br />

bei VKH-Bewilligung, da grundsätzlich gegen die beklagte VKH-Partei, die<br />

ratenfreie VKH bewilligt erhalten hat, ein Rückgriff wegen Gerichts- und<br />

Gutachterkosten nur dann nicht möglich ist, wenn ein gerichtlicher Beschluss<br />

über die Kosten erfolgt, nicht jedoch bei einer vergleichsweisen<br />

Einigung dahingehend, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben oder<br />

sogar hälftig geteilt werden.<br />

Das vollständige Protokoll über die Sitzung vom 17.11.2010 kann auf der<br />

Homepage des KAV eingesehen werden.<br />

2. Das Familiengericht ist offensichtlich erstmalig dazu übergegangen an<br />

Kollegen Kostenrechnungen für den Erhalt eines Faxes zu stellen, sofern<br />

auch die Abschriften für die Gegenseite oder sonstige Beteiligte mit gefaxt<br />

werden. Das Familiengericht ist hierzu gemäß Nr. 2000 KV FamGKG (Pauschale<br />

für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten) berechtigt.<br />

Es kann für die ersten fünfzig Seiten € 0,50 je Seite und für jede weitere<br />

Seite € 0,15 veranschlagt werden. Dies gilt jedoch nicht für die Ausfertigung<br />

des Schriftsatzes, die für das Gericht bestimmt ist, sondern nur für<br />

die (Fax-)Kopien der Abschriften für die Gegenseite und die sonstigen Beteiligten,<br />

also die sogenannten Mehrfertigungen.<br />

In der Vergangenheit wurde hiervon seitens des Familiengerichts kein<br />

Gebrauch gemacht. Es ist davon auszugehen, dass sich diese jetzt neu<br />

eingeführte Praxis vor dem Hintergrund des enormen Aufkommens an Faxen<br />

verbreitet. Es sollte darauf geachtet werden, Schriftsätze frühzeitig<br />

per Post zu übermitteln oder vorab per Telefax nur einfach zu übersenden,<br />

wobei dann die Abschriften auch unmittelbar der Gegenseite per Fax übersandt<br />

werden könnten. Letzteres könnte dem Gericht sodann mit dem Zusatz<br />

auf dem Originalschriftsatz „Abschriften erhalten Gegner unmittelbar<br />

per Post“ kundgetan werden. Alternativ kann das gefaxte Original mit dem<br />

Zusatz „Vorab per Fax – Original nebst Abschriften folgt per Post“ versehen<br />

und das Original nebst Abschriften sodann per Post an Gericht übersandt<br />

werden. Wir werden uns darüber hinaus bemühen, bei dem nächsten Gespräch<br />

zum Gedankenaustausch die Richter zu angemessenen Fristsetzungen<br />

zum Zwecke der Stellungnahme zu motivieren.


Anmerkung der Redaktion:<br />

Neben dem FamGKG enthält auch das Gerichtskostengesetz (GKG) die gleiche<br />

Regelung. Nr. 9000 KV GKG lautet wie folgt:<br />

Pauschale für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten:<br />

1. Ausfertigungen, Ablichtungen und Ausdrucke die auf Antrag angefertigt,<br />

per Telefax übermittelt oder angefertigt worden sind, weil die Partei oder<br />

ein Beteiligter es unterlassen hat, die erforderliche Zahl von Mehrfertigungen<br />

beizufügen, oder wenn per Telefax übermittelte Mehrfertigungen von<br />

der Empfangseinrichtung des Gerichts ausgedruckt werden:<br />

für die ersten 50 Seiten je Seite ...... 0,50 EUR<br />

für jede weitere Seite ...................... 0,15 EUR<br />

Der Ausschuss Junge Anwälte informiert<br />

1. Stammtisch Junge Anwälte<br />

Regelmäßig organisiert der Ausschuss Junge Anwälte ein Treffen für junge<br />

Kolleginnen und Kollegen zum Informationsaustausch und Gespräch.<br />

Im Jahr 2011 werden wir uns nicht regelmäßig einmal im Monat treffen,<br />

sondern haben uns vorgenommen, für Euch einzelne interessante Events<br />

zu organisieren und rechtzeitig vorher über die KAV-Mitteilungen, über die<br />

Homepage des KAV oder auch über Aushänge am schwarzen Brett im Gericht<br />

die genauen Daten dazu bekannt zu geben.<br />

Es lohnt sich daher immer mal wieder auch im Internet auf die Seite des<br />

Ausschusses der Jungen Anwälte zu gehen.<br />

Ebenso besteht auch die Möglichkeit, dass ihr Euch in den E-Mail-Verteiler<br />

für diese Veranstaltungen aufnehmen lasst. In diesem Falle schickt bitte<br />

eine entsprechende E-Mail an stammtisch@endlich-anwalt.de.<br />

Der Ausschuss RVG informiert<br />

1. Terminsgebühr -<br />

Streitwert bei Erfüllung vor der mündlichen Verhandlung<br />

Die Terminsgebühr des Anwalts richtet sich nach dem Streitwert der bis<br />

dahin entstandenen Kosten und nicht nach der Hauptforderung, wenn die<br />

Klageforderung durch Erfüllung erloschen und dies dem Kläger und seinem<br />

Prozessbevollmächtigten vor dem Termin bekannt war.<br />

Wenn der Beklagte die Klageforderung tilgt und der Kläger trotz der kurzen<br />

Zeit schriftlich eine Erledigungserklärung hätte einreichen können, verstößt<br />

die Festsetzung einer Terminsgebühr nach dem Streitwert der Klageforderung<br />

gegen Treu und Glauben. Dieser Grundsatz beherrscht auch<br />

das Kostenrecht. Danach ist jede Prozesspartei verpfl ichtet, die Kosten der<br />

Prozessführung auch im Falle des Obsiegens so niedrig zu halten, wie sich<br />

dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt.<br />

Es ist sachlich nicht zu verantworten und als treuwidrig anzusehen, wenn<br />

der Kläger erst im Termin und nicht schon aufgrund der vorherigen schriftlichen<br />

Mitteilung über die Erfüllung der Klageforderung die Erledigungserklärung<br />

abgibt.<br />

BGH Beschl. 31.08.2010 – X ZB 3/09<br />

2. Terminsgebühr für den Anwalt des Anspruchgegners<br />

Der Anwalt des Anspruchgegners verdient eine Terminsgebühr, wenn der<br />

Auftrag eine Rechtsverteidigung umfasst und eine Besprechung mit dem<br />

zur Klageerhebung beauftragten Anwalt des Anspruchsstellers zur Vermeidung<br />

eines Rechtsstreits durchgeführt wird.<br />

Die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG entsteht nach § 2 II RVG iVm<br />

Teil 3 Vorb. 3 III Alt. 3 V RVG auch durch Mitwirkung an einer auf die Vermeidung<br />

oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ohne<br />

Die Problematik betrifft somit nicht nur die familiengerichtlichen Verfahren.<br />

Von zahlreichen <strong>Kölner</strong> Richterinnen und Richtern wurde bei entsprechenden<br />

Nachfragen bereits mitgeteilt, dass nach deren Auffassung Übersendung<br />

nur des Originals (ggf. unter Beifügung der für eine Fristwahrung notwendigen<br />

Anlagen) per Telefax mit dem Vermerk „Vorab per Fax – Original<br />

nebst Abschriften folgt per Post“ für die Fristwahrung ausreichend ist. Es<br />

wird allerdings darauf hingewiesen, dass dies letztlich natürlich eine Entscheidung<br />

der/s einzelnen Richterin/Richters ist.<br />

2. Hotline für junge Kolleginnen und Kollegen<br />

Der Ausschuss Junge Anwälte hat eine Hotline eingerichtet, damit sich junge<br />

Kolleginnen und Kollegen mit Fragen, die den Einstieg in den Anwaltsberuf<br />

und die Probleme in den ersten Berufsjahren betreffen, unmittelbar an die<br />

Mitglieder des Ausschusses wenden können. Die Hotline wird ab dem Erscheinen<br />

dieser Mitteilungen bedient<br />

im Monat Juli 2011<br />

von Herrn Kollegen Marcus Hegelein,<br />

0221 / 22 25 24 0<br />

im Monat August 2011<br />

von Herrn Kollegen Kourosh Aminyan,<br />

0221 / 22 25 24 0<br />

im Monat September 2011<br />

von Frau Kollegin Vera Cyrus,<br />

0221 / 948 65 30<br />

Beteiligung des Gerichts. Erledigt wird ein bereits begonnenes Verfahren.<br />

Vermieden wird ein noch nicht begonnenes Verfahren. Deshalb muss der<br />

Anspruch, der Gegenstand der Besprechung ist, nicht bei Gericht anhängig<br />

sein. Vielmehr will der Gesetzgeber die außergerichtliche Streitbeilegung<br />

fördern. Die Terminsgebühr soll auch dann entstehen, wenn nach Erteilung<br />

des Klageauftrages und vor Einreichung der Klageschrift zur Vermeidung<br />

eines Rechtstreits eine Besprechung durchgeführt wird. Auf das Ergebnis<br />

kommt es nicht an.<br />

Was für den Anwalt des Anspruchstellers gilt, muss auch dem Anwalt des<br />

Anspruchgegners zu Gute kommen. Ihm muss allerdings ein auf die Klageabwehr<br />

in einem künftigen gerichtlichen Verfahren gerichtetes Prozessmandat<br />

erteilt sein.<br />

BGH Urt. vom 01.07.2010 IX ZR 198/09<br />

3. Zur Entstehung einer 1,5 Geschäftsgebühr für die außergerichtliche<br />

Tätigkeit vor Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage<br />

Die Parteien waren Eheleute. Der Kläger erklärte der Beklagten während<br />

der Ehe, ihr ein Darlehen zu schulden und unterwarf sich der sofortigen<br />

Zwangsvollstreckung aus der dafür errichteten notariellen Urkunde.<br />

Später verzichtete die Beklagte auf die Rückzahlung des Darlehens gegen<br />

Übertragung eines ideellen Miteigentumsanteils an einem gemeinsamen<br />

Hausgrundstück. In Kenntnis dieser Umstände ließ die Beklagte<br />

nach rechtskräftiger Scheidung den Kläger anwaltlich mit Androhung<br />

der Zwangsvollstreckung zur Rückzahlung des Darlehens auffordern. Der<br />

Kläger ließ die Forderung durch seine Anwälte unter Hinweis auf die Verrechnung<br />

im notariellen Kaufvertrag zurückweisen. Die Beklagte gab die<br />

verlangte Vollstreckungsverzichtserklärung ab.<br />

Der Kläger verlangt die Erstattung einer 1,5 Geschäftsgebühr für die Einschaltung<br />

seines Rechtsanwalts. Das Amtsgericht hat nur eine 0,3 Verfah-<br />

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JULI 2011 17


18<br />

Die Ausschüsse und Arbeitskreise informieren<br />

rensgebühr Nr. 3309 VV RVG für die Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung<br />

festgesetzt. Berufung und Revision gaben der Klage in voller Höhe statt.<br />

Der Anwalt habe die materielle Rechtslage über den Bestand des titulierten<br />

Anspruches überprüfen müssen. Der Bearbeitungsaufwand unterscheidet<br />

sich nicht von der Tätigkeit vor Einleitung des Erkenntnisverfahrens.<br />

Es gibt keinen Grund, warum die Tätigkeit des Anwalts im Vorfeld einer<br />

Vollstreckungsklage anders behandelt werden sollte als im Vorfeld einer<br />

allgemeinen Leistungsklage.<br />

Die Erhöhung der durchschnittlichen 1,3 Geschäftsgebühr auf 1,5 ist der<br />

gerichtlichen Überprüfung entzogen. Die Toleranzgrenze von 20% ist nicht<br />

überschritten.<br />

BGH Urt. vom 13.01.2011 – IX ZR 110/10<br />

4. Keine Terminsgebühr bei Erscheinen zum Termin vor dem<br />

Zivilgericht in Unkenntnis der kurzfristigen Aufhebung<br />

Nach Bestimmung des Termins im Berufungsverfahren wurde am Vortag<br />

per Fax die Berufung zurückgenommen und darüber auch per Fax die Gegenseite<br />

informiert. Am Terminstag wurde der Vorsitzende telefonisch kurz<br />

vor der Terminsstunde unterrichtet. Der Termin wurde aufgehoben, aber<br />

nicht von der Terminsrolle abgesetzt. Der Vertreter des Berufungsbeklagten<br />

erschien in Unkenntnis der Aufhebung im Gerichtssaal und wurde erst<br />

dort über die Aufhebung unterrichtet. Er beantragt neben der 1,6 Verfahrensgebühr<br />

nach Nr. 3200 VV RVG die Festsetzung der 1,2 Terminsgebühr<br />

Nr. 3202 VV RVG.<br />

Der Rechtsanwalt kann die Terminsgebühr nicht verlangen. Sie entsteht<br />

nach Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG für die Vertretung „in“ einem Verhandlungstermin.<br />

Der Termin muss also stattfi nden. Grundsätzlich beginnt der Termin<br />

mit dem Aufruf der Sache, § 220 Abs. 1 ZPO. Es reicht aus, wenn das Gericht<br />

konkludent mit dem Termin begonnen hat. In diesem Fall war vor dem<br />

Erscheinen der Termin aufgehoben worden. Es erfolgte weder ein Aufruf<br />

der Sache noch ein konkludenter Beginn. Das Erscheinen in Unkenntnis der<br />

Aufhebung ersetzt nicht die Voraussetzung für die Entstehung.<br />

Ein Vergleich mit der Entstehung einer Terminsgebühr in Strafsachen nach<br />

Vorb. 4 Abs. 3 S. 2 und 3 VV RVG kommt nicht in Betracht. Danach kann ein<br />

Rechtsanwalt die Terminsgebühr für sein Erscheinen verlangen, wenn der<br />

die Gründe für die Aufhebung nicht zu vertreten hat und nicht rechtzeitig in<br />

Kenntnis gesetzt wurde. Eine solche Regelung fehlt in der für Zivilsachen<br />

geltenden Vorb. 3 Abs. 3 V RVG. Eine Gesetzeslücke ist nicht anzunehmen.<br />

BGH Beschl. 12.10.10 – VIII ZB 16/10<br />

Praxishinweis<br />

Rechtzeitig im Sinne von Vorb. 4 Abs. 3 S. 2 und 3 VV RVG ist ein Abladung<br />

vom Termin, wenn der Rechtsanwalt seine Anreise zum Termin noch nicht<br />

angetreten hat. Der Rechtsanwalt hat allerdings dafür zu sorgen, dass er<br />

die Abladung unverzüglich über seine Kanzlei zur Kenntnis erhält.<br />

5. Beginn der Rechtsmittelfristen – Ausfertigung des Urteils<br />

ist nicht gleich beglaubigte Abschrift<br />

Der Beginn der einmonatigen Berufungsfrist nach § 517 ZPO und der<br />

zweimonatigen Berufungsbegründungsfrist § 520 Abs. 2 ZPO setzt die<br />

Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils voraus. Die Frist<br />

beginnt erst, wenn das Urteil in der besonderen Form einer Ausfertigung<br />

den Parteien zugeht.<br />

Die Zustellung erfolgt nach § 317 Abs. 1 S. 1 iVm § 166 Abs. 2 ZPO von<br />

Amts wegen. Das Original des Urteils bleibt bei den Akten. Stattdessen ist<br />

eine Ausfertigung zuzustellen. Eine Ausfertigung ist eine in gesetzlich be-<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de<br />

stimmter Form gefertigte Abschrift. Sie dient dem Zweck, die bei den Akten<br />

verbleibende Urschrift nach außen zu vertreten. Durch die Ausfertigung<br />

erhält der Zustellungsempfänger die Gewähr der Übereinstimmung seines<br />

Exemplars mit der Urteilsurschrift. Der Ausfertigungsvermerk ist eine besondere<br />

Art der Beurkundung. Sie muss die Worte „Ausfertigung“ oder<br />

„ausgefertigt“ erkennen lassen, von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle<br />

unterschrieben und mit dem Gerichtssiegel versehen sein § 317 Abs. 4 ZPO.<br />

Die äußere Form der Ausfertigung bezeugt die besondere Bedeutung und<br />

Wichtigkeit der Entscheidung. Erst der Ausfertigungsvermerk verleiht dem<br />

Urteil die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde.<br />

Für die Zustellung als Voraussetzung für den Beginn der Rechtsmittelfristen<br />

kommt es auf die äußere Form der verwendeten Ausfertigung an. Der Lauf<br />

der Fristen beginnt nicht, wenn die Anforderungen an eine ordnungsgemäße<br />

Ausfertigung und Zustellung des anzufechtenden Urteils nicht erfüllt werden.<br />

BGH Beschl. 09.06.2010 – XII ZB 132/09<br />

Praxishinweis<br />

Bei Versäumung von Rechtsmittelfristen sollte man zunächst prüfen, ob<br />

die Frist durch die Zustellung einer ordnungsgemäßen Ausfertigung in Lauf<br />

gesetzt wurde. Handelt es sich nur um eine beglaubigte Abschrift, dürfte<br />

die First noch nicht abgelaufen sein. Zu beachten ist dabei, dass auch ohne<br />

Zustellung die Frist nach Ablauf von 5 Monaten nach Verkündung beginnt<br />

und einen Monat später endet.<br />

6. Anwaltliche Vergütung für eine Strafanzeige –<br />

Entstehung und Erstattung im Zivilprozess<br />

Die Kosten für eine anwaltliche Strafanzeige können im Zivilprozess als<br />

notwendige Kosten der Rechtsverfolgung nach § 91 ZPO erstattungsfähig<br />

sein und nach §§ 103 ff ZPO festgesetzt werden. Das Entwerfen und<br />

Einreichung einer Strafanzeige durch einen Rechtsanwalt löst einen Vergütungsanspruch<br />

nach dem RVG aus.<br />

Die vorgerichtlichen Kosten für die Strafanzeige sind nur dann erstattungsfähig,<br />

wenn die Strafanzeige zur Durchsetzung oder Abwehr des im Zivilprozess<br />

geltend gemachten Anspruchs geboten ist. Die Anwaltkosten für<br />

die Strafanzeige sind notwendige Kosten der Rechtsverfolgung, wenn eine<br />

klagewillige Partei oder Beklagter nur durch ein Ermittlungs- oder Strafverfahren<br />

die erforderlichen Tatsachen und Beweismittel zur erfolgreichen<br />

Führung des Zivilprozesses erlangen kann.<br />

Die Notwendigkeit kann sich auch im Hinblick auf die Feststellung eines<br />

Anspruches aus unerlaubter Handlung ergeben. Die Feststellung einer vorsätzlich<br />

begangenen unerlaubten Handlung im Tenor kann zur privilegierten<br />

Forderungspfändung nach § 850f II ZPO führen.<br />

Wird die Strafanzeige nur anlässlich eines Zivilprozesses erstattet, handelt<br />

es nicht um notwendige Kosten der Rechtsverfolgung. Dies gilt zum<br />

Beispiel bei Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung<br />

und Strafanzeige wegen Betruges oder in einem Arzthaftungsprozess die<br />

Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.<br />

OLG Koblenz Urt. 04.01.2006 - 14 W 7/06<br />

Beispiel: Entwurf und Einreichung einer Strafanzeige<br />

Der Pkw des Mandanten ist am Straßenrand abgestellt. Das Fahrzeug wird<br />

über Nacht am Heck schwer beschädigt. Der Schädiger begeht Unfallfl ucht.<br />

Der Anwalt erhält den Auftrag zur Ermittlung des Unfallverursachers und<br />

zur gerichtlichen Geltendmachung des Schadensersatzanspruches. RA erstattet<br />

Strafanzeige. Nach Akteneinsicht erhält er die erforderlichen Daten<br />

der beteiligten Personen und Zeugen. Hiernach erhebt er Klage auf Schadensersatz.<br />

RA verlangt unter anderem die Erstattung der vorgerichtlich<br />

entstandenen Kosten für die Strafanzeige.


VV Nr. Gebührentatbestand Mindestgebühr Höchstgebühr MittelGebühr Gebühren Pfl ichtverteidiger<br />

4102 Verfahrensgebühr<br />

€ 20,00 € 250,00 € 135,00<br />

€ 108,00<br />

7002 Auslagenpauschale<br />

€ 20,00<br />

€ 20,00<br />

Zwischensumme<br />

€ 155,00<br />

€ 128,00<br />

7008 19 % Umsatzsteuer<br />

€ 29,45<br />

€ 24,32<br />

Endsumme<br />

€ 184,45<br />

€ 152,32<br />

7. Uhrzeitanzeige am Faxgerät – regelmäßige Überprüfung<br />

Die Anzeige am Faxgerät muss zuverlässig die richtige Uhrzeit angeben.<br />

Die Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist endete am 12.04.. Der<br />

Schriftsatz des Anwalts ging beim Berufungsgericht am 13.04. ein. Auf<br />

dem beim LG eingegangenen Fax war als Uhrzeit 23.49 Uhr angegeben.<br />

Die Empfangszeit des Faxgerätes im LG lautet 0.03 Uhr. Der Antrag des Anwalts<br />

auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wurde zurückgewiesen.<br />

Der Strafrechtsausschuss informiert<br />

1. Pfl ichtverteidigerliste<br />

Der Strafrechtsausschuss des KAV stellt den Straf- und Haftrichtern im<br />

gesamten Landgerichtsbezirk Köln sowie der JVA Köln-Ossendorf eine Liste<br />

von Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung, die bereit sind, sich ohne<br />

vorherige Anhörung gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO im Falle vollzogener<br />

Untersuchungshaft als Pfl ichtverteidiger beiordnen zu lassen.<br />

Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die sich nach entsprechender Überlegung<br />

entschieden haben, ebenfalls dafür zur Verfügung zu stehen, bitte<br />

ich, das angehängte Revers ausgefüllt an die Geschäftsstelle des KAV zu<br />

übersenden. Dabei weisen wir darauf hin, dass manche Haftrichter Wert<br />

auf den Eintrag einer Mobilnummer legen.<br />

Die bereits auf der Liste befi ndlichen Kolleginnen und Kollegen werden in<br />

nächster Zeit gesondert per Email angeschrieben und gebeten, mitzuteilen,<br />

ob sie auf der Liste bleiben wollen. Ansonsten gehen wir davon aus, Sie<br />

hätten kein Interesse mehr daran. Dafür können Sie auf die Email antworten<br />

oder natürlich auch das angehängte Revers nutzen.<br />

Die durchgeführte Befragung der potentiellen Pfl ichtverteidiger wurde<br />

bisher nur von 60 der insgesamt 213 gelisteten Kolleginnen und Kollegen<br />

beantwortet. Um die Aussagekraft der Auswertung zu erhöhen, bitten wir,<br />

an der Umfrage teilzunehmen.<br />

2. Computernutzung in der Untersuchungshaft<br />

Ein Runderlass des Innenministeriums NRW schafft Klarheit: Nun sind<br />

alle JVAen in NRW angewiesen, Verteidigern die Mitnahme von Laptops<br />

zu Mandantengesprächen zu gestatten. Voraussetzung dafür ist, dass die<br />

Notwendigkeit dafür dargelegt wird, das Gerät geröntgt werden darf und<br />

der Rechtsanwalt jeweils eine Erklärung unterschreibt, in der er sich verpfl<br />

ichtet, keinen Zugang zum Internet oder Drahtlosnetzwerk herzustellen.<br />

Es ist also nicht erforderlich, dass es mit dem konkreten Gerät gar nicht<br />

möglich ist, eine solche Verbindung herzustellen. Auch die Nutzung von<br />

iPads ist (jedenfalls in Köln) gestattet.<br />

Den Inhaftierten ist grundsätzlich die Nutzung eines (tragbaren oder nicht<br />

tragbaren) Computers auf ihrer Zelle nicht gestattet. Bei umfangreichem<br />

Aktenmaterials, insbesondere auch bei aufgezeichneten (Telefon-)Gesprächen,<br />

ist es aber möglich, die entsprechenden CDs/DVDs in die JVA zu<br />

übersenden, wo dann der Zugang zu Computern gewährt wird. Voraussetzung<br />

ist auch hier die Notwendigkeit dieser Maßnahme und die Übersendung<br />

der Datenträger durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft. Die<br />

JVA Köln teilte auf Anfrage mit, dass grundsätzlich im Falle der Übersendung<br />

der Datenträger durch einen Rechtsanwalt keine Bedenken bezüglich<br />

einer Aushändigung an den Inhaftieren bestünden.<br />

Den vollständigen Text des Runderlasses fi nden Sie bei den Ausschussinformationen<br />

des Strafrechtsausschusses auf www.koelner.anwaltverein.de.<br />

Die Ausschöpfung der Rechtsmittelfrist bis zum letzten Tag löst wegen der<br />

damit verbundenen Gefahren eine erhöhte anwaltliche Sorgfaltspfl icht aus.<br />

Die technischen Voraussetzungen für eine Fristwahrung müssen gegeben<br />

sein. Der korrekten Erfassung der genauen Uhrzeit kommt dabei besondere<br />

Bedeutung zu. Die Zeitangabe des Faxgerätes muss zuverlässig die maßgebliche<br />

Uhrzeit wiedergeben. In jedem Fall muss sichergestellt werden,<br />

dass regelmäßig eine Überprüfung der Zeiteinstellung am Faxgerät stattfi<br />

ndet. Der Anwalt konnte die Durchführung einer regelmäßigen Überprüfung<br />

nicht nachweisen.<br />

BGH Beschl. 27.01.2011 – III ZB 55/10<br />

3. Dritter <strong>Kölner</strong> Menschenrechtstag am 29.10.2011<br />

Die Menschenrechte und insbesondere der über ihre Einhaltung wachende<br />

Europäische Gerichtshof für Menschenrechte werden immer einfl ussreicher<br />

für den nationalen deutschen Strafprozess. Die Verteidigung muss<br />

deswegen die Rechtsprechung und die jeweiligen Wechselwirkungen im<br />

Blick haben.<br />

Der Strafrechtsausschuss freut sich sehr, zum 3. <strong>Kölner</strong> Menschenrechtstag<br />

einladen und hochkarätige Referenten mit dem nachfolgenden Programm<br />

ankündigen zu können:<br />

10.00 Uhr Veranstaltungsbeginn<br />

Begrüßung und Einführung<br />

Bedeutung der EMRK für den deutschen Strafprozess<br />

RA Prof. Dr. Ulrich Sommer, Köln<br />

10.30 Uhr Aktuelle Rechtsprechung des EGMR<br />

Richterin am EGMR Prof. Dr. Dr. h.c. Angelika Nußberger M.A,<br />

Strasbourg<br />

12.00 Uhr Die EMRK in der Rechtsprechung des BGH<br />

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ralf Eschelbach, Karlsruhe<br />

13.00 Uhr - Mittagspause -<br />

14.00 Uhr Aktuelle Probleme der Sicherungsverwahrung<br />

Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Bertram Schmitt, Karlsruhe<br />

(angefragt)<br />

15.00 Uhr Effektive Verteidigung mit Hilfe der EMRK -<br />

aktuelle Tendenzen<br />

Prof. Dr. Robert Esser, Passau<br />

16.00 Uhr Podiumsdiskussion<br />

Voraussichtliches Veranstaltungsende gegen 16.30 Uhr nach der Abschlussdiskussion.<br />

Im Preis sind ein Mittagessen und eine Kaffeepause inbegriffen.<br />

Eine Bescheinigung gemäß § 15 FAO wird über 5 Stunden erteilt.<br />

Tag: 29. Oktober 2011<br />

Zeit: 10.00 bis ca. 16.30 Uhr<br />

Ort: Azimut Hotel Köln City Center, Hansaring 97, 50670 Köln<br />

Preis: € 100,00 zzgl. 19 % MwSt. (€ 119,00)<br />

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JULI 2011 19


20<br />

Die Ausschüsse und Arbeitskreise informieren<br />

Der Ausschuss Syndikusanwälte informiert<br />

Syndikusanwälte sind Rechtsanwälte des Unternehmens<br />

<strong>Kölner</strong> Unternehmensjuristen: „Unternehmenskollegen mit anderen<br />

Rechtsanwälten gleichbehandeln“<br />

Rechtsanwälte, die in einem Wirtschaftsunternehmen, einem Verein oder<br />

einem Verband anwaltlich tätig sind, sind Rechtsanwälte wie angestellte<br />

Rechtsanwälte in Anwaltskanzleien auch. „Es darf hier keine Ungleichbehandlung,<br />

weder bei der Beurteilung der Tätigkeit noch bei der Frage der<br />

Versicherungspfl icht im anwaltlichen Versorgungswerk geben“, betont der<br />

Ausschuss der Syndikusanwälte im <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> (KAV), dem größten<br />

regionalen <strong>Anwaltverein</strong> in Deutschland. „Insbesondere der Beschluss<br />

des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs vom 07.02.2011 (AnwZ [B]<br />

20/10 = Anwaltsblatt 2011, 494), in dem die anwaltliche Tätigkeit im Unternehmen<br />

abgelehnt wird, ist rechtlich falsch und verkennt die anwaltliche<br />

Realität in Deutschland“, erläutert Kollege Martin W. Huff, der Sprecher des<br />

Ausschusses, einen entsprechenden Beschluss des Ausschusses. Gerade<br />

in einer Region wie dem Rheinland seien rund 25 bis 30 Prozent der zugelassenen<br />

Anwälte in Unternehmen und Verbänden beschäftigt. „Und sie<br />

üben dort tatsächlich eine Arbeit wie ein Rechtsanwalt aus, nämlich für<br />

ihren Mandanten, das Unternehmen“. Diese Wirklichkeit müsse auch der<br />

Bundesgerichtshof anerkennen. Eine andere Auffassung würde auch viele<br />

- gerade jüngere - Anwälte in ihrem berufl ichen Fortkommen behindern.<br />

Denn heute fände ein reger Wechsel zwischen der Tätigkeit in einer Kanzlei<br />

und der Tätigkeit im Unternehmen statt. Daher müsse gelten, was der<br />

Der Verkehrsrechtsausschuss informiert<br />

Wochenendseminar am Nürburgring in Zusammenarbeit mit ADAC<br />

und LEXUS erfolgreich durchgeführt<br />

Im Februar 2011 fand ein sehr erfolgreiches Wochenendseminar zum Thema<br />

„Fahren unter Alkoholeinfl uss“ statt. Die Veranstaltung war mit 35 Teilnehmer<br />

gut besucht und bot einige Highlights. Neben hoch informativen<br />

Fachvorträgen durch bekannte <strong>Kölner</strong> Referenten zu den Themen „Die Alkoholfahrt<br />

als Straftat und als Ordnungswidrigkeit inklusive aktuelle Rechtsprechung“<br />

sowie „Fahreignung und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis“<br />

organisierte der ADAC einen spannenden Realversuch für alle Teilnehmer.<br />

Aufgabe war es, mit bereitgestellten Fahrzeugen von LEXUS einen Pylonen-Parcours<br />

möglichst ohne Fehler zu durchfahren. Nach einer ersten<br />

Fahrt ohne Alkoholeinfluss absolvierten die Teilnehmer eine zweite<br />

Fahrt, nachdem sie Alkohol zu sich genommen hatten. Mittels Alkoholtester<br />

und unter Aufsicht von Verkehrspsychologen wurde sichergestellt,<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de<br />

Präsident des Deutschen <strong>Anwaltverein</strong> (DAV), Prof. Dr. Wolfgang Ewer, im<br />

Juni 2011 auf dem Anwaltstag in Straßburg erklärt habe: „Unternehmensanwälte<br />

sind Teil des Berufsstands und hier darf es keine Unterschiede in<br />

der Anerkennung der Tätigkeit geben“.<br />

Mit Sorge sieht der Ausschuss auch, dass die Deutsche Rentenversicherung<br />

in erheblichem Umfang die Auffassung vertritt, die Tätigkeit von Syndikusanwälten<br />

sei keine anwaltliche Tätigkeit. Daher werde keine Befreiung<br />

von der Rentenversicherung gewährt und eine Einzahlung in das anwaltliche<br />

Versorgungswerk ist nur eingeschränkt möglich. Diese Ablehnungen<br />

erfolgten besonders häufi g bei anwaltlichen Tätigkeiten außerhalb der<br />

klassischen Rechtsabteilung, so etwa bei arbeitsrechtlichen Tätigkeiten in<br />

Personalabteilungen, in den Compliance-Abteilungen, in Spezialdezernaten<br />

mit schwierigen Rechtsfragen und bei der Regulierung komplizierter Versicherungsfälle.<br />

„Hier muss die Deutsche Rentenversicherung erkennen,<br />

dass anwaltliche Tätigkeit heute anders aussieht, als vor 20 Jahren“, heißt<br />

es im Ausschuss, in dem Unternehmensjuristen aus verschiedenen Sparten<br />

vertreten sind. Und es müsse jetzt von den Sozialgerichten entschieden<br />

werden, wie es hier weitergehe. Es sei schon erstaunlich, wie eine Behörde<br />

plötzlich das anwaltliche Berufsleben defi nieren könne.<br />

Der Ausschuss betont, dass nach den Entscheidungen des BGH und auch<br />

des Europäischen Gerichtshofes aus dem vergangenen Jahr die Anwaltschaft<br />

an den Gesetzgeber herantreten müsse, um hier eine gesetzliche<br />

Klarstellung – im besten im § 46 BRAO – zu erzielen.<br />

dass alle Teilnehmer mit einem nahezu identischen Alkoholwert von 0,5<br />

Promille den Parcours befahren hatten. Aus Sicherheitsgründen wurden<br />

die Teilnehmer sowohl bei der ersten als auch bei der zweiten Fahrt von<br />

einem ADAC-Instruktor begleitet. Von den Fahrten wurden zudem Videoaufzeichnungen<br />

erstellt, die den Teilnehmern jeweils zur Verfügung gestellt<br />

wurden. Auf diese Weise konnten die Teilnehmer unmittelbar selbst erfahren,<br />

welche erheblichen Auswirkungen vom Alkohol auf das Fahrverhalten<br />

ausgehen. Besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des<br />

ADAC für die hervorragende Organisation vor Ort sowie der Firma LEXUS,<br />

deren freundliche Unterstützung die Durchführung dieser Veranstaltung<br />

überhaupt erst ermöglicht hat. Derzeit werden Gespräche geführt, um eine<br />

weitere, ähnliche Veranstaltung zum Thema „Unfallfl ucht – Bemerkbarkeit<br />

des Anstoßes“ realisieren zu können.


Wir sehen uns am 18. ...<br />

Gemeint ist damit die Gala <strong>Kölner</strong> Juristen am 18. November 2011.<br />

Veranstaltet wurde die Gala bereits zuvor vom <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> in langjähriger<br />

Tradition zum Teil in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Köln<br />

und dem Verein <strong>Kölner</strong> Richter und Staatsanwälte. Die Tradition ist geblieben,<br />

die Teilnehmer und Mitveranstalter leider nicht. Es mag viele Gründe geben,<br />

ein Fest nicht mehr zu feiern, dennoch sollten wir den Aspekt einer privaten<br />

Begegnung zur Pfl ege des berufl ichen Miteinanders unbedingt aufrecht erhalten.<br />

Der <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> will die Tradition solcher Zusammenkünfte unbedingt<br />

weiter verfolgen. Sie sollen für alle Kolleginnen und Kollegen offen<br />

sein und einen Gewinn im eigenen berufl ichen Umfeld sicherstellen.<br />

Vielfach wurde in den letzten Jahren daher versucht, den Ball der <strong>Kölner</strong><br />

Juristen attraktiver für die Mitglieder zu gestalten. Nach zwei Jahren der<br />

für viele, bekannten AdvoNight folgt in diesem Jahr wieder eine ganz besondere,<br />

festliche Gala im Ambiente eines Kölschen Originals, der legendären<br />

„Wolkenburg“.<br />

Während Sie im Kerzenschein auf eine kulinarische Reise gehen, ertanzen<br />

Sie im Anschluss klassisch gekleidet in Abendkleid und Smoking den<br />

Abend. Ich freue mich darauf und lade hierfür Mandanten und Freunde als<br />

meine persönlichen Gäste ein, denen ich noch einiges an gesellschaftli-<br />

Gala <strong>Kölner</strong> Juristen – Ablauf<br />

Empfang: 17.30 Uhr<br />

Dinner: 18.30 Uhr<br />

Ab 20.30 Uhr begleitet Sie das Tanzorchester „No Limit“ durch den stimmungsvollen<br />

Abend mit Events.<br />

Let’s dance Spezial-KAV-Tanzkurs<br />

Zur tänzerischen Einstimmung auf den Ball und zu seiner Vorbereitung<br />

bietet die Tanzschule Roos, Bechergasse. 2-8 (Am Altermarkt), 50667<br />

Köln, www.tanzschule-roos-koeln.de, einen speziellen Tanzkurs an. In vier<br />

Stunden sollen Tanzschritte vermittelt oder aufgefrischt werden. Die Tänze<br />

werden nach Absprache ausgesucht werden (Walzer, Tango, Chachacha<br />

etc.). Der Tanzkurs fi ndet statt montags und mittwochs am 07., 09., 14. und<br />

16.11.2011, jeweils von 18.00 – 19.00 Uhr, in der Tanzschule. Die Kosten<br />

betragen € 50,00 pro Person, die Anmeldung hat unmittelbar bei der Tanzschule<br />

zu erfolgen.<br />

Wem die vier Stunden des Spezial-KAV-Tanzkurses nicht genügen, kann<br />

auch an den von der Tanzschule allgemein angebotenen Tanzkursen teilnehmen.<br />

Unter Berufung auf den KAV wird ein 10%-iger Rabatt gewährt.<br />

Veranstaltungen und Termine<br />

chen Ereignissen zurückgeben möchte.<br />

Aufgrund der transparenten Preisgestaltung ist dieser Abend sehr leicht zu<br />

kalkulieren und vermeidet somit weitere Kosten. Der Beitrag von € 99,00<br />

pro Person beinhaltet neben dem Ball nicht nur das Dinner, sondern auch<br />

ausgewählte Getränke bis 02:30 Uhr und einen Mitternachtsimbiss.<br />

Um dem Titel dieses Abends gerecht zu werden, bieten wir allen Gästen<br />

im Vorfeld die Möglichkeit, im Rahmen eines Tanzkurses die Klassiker wie<br />

Walzer, Tango und Chachacha innerhalb von vier Stunden zu erlernen oder<br />

bereits vorhandene Kenntnisse aufzufrischen. Dieser Kurs wird zu � 50,00<br />

pro Person angeboten. Weitere Informationen hierzu fi nden Sie in der untenstehenden<br />

Beschreibung. Als gesellschaftliches Ereignis mit privatem<br />

Charakter wünschen wir uns einen stimmungsvollen und erfolgreichen<br />

Abend.<br />

Am Ende der Veranstaltung soll man sagen können: „Man kennt sich und<br />

wir sehen uns im nächsten Jahr wieder!“<br />

Wir freuen uns auf Sie.<br />

RA Dr. Ulrich Prutsch<br />

Vorstandsmitglied<br />

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JULI 2011 21


22<br />

C<br />

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K<br />

Veranstaltungen und Termine<br />

KJG-Veranstaltungen<br />

ADVO-Golfturnier am 16.September 2011<br />

Wettspiel: Einzel nach Stableford über 18 Löcher<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de<br />

Die <strong>Kölner</strong> Juristische Gesellschaft lädt herzlich zu ihren Vortragsveranstaltungen ein.<br />

Gäste sind stets willkommen.<br />

Einen Flyer u.a. mit den Veranstaltungen für das Jahr 2011 fi nden Sie in diesen Mitteilungen.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie über die Geschäftsstelle des KAV.<br />

Frau Hanni Schenke,<br />

Tel.: 0221 / 28 56 02 - 13<br />

oder unter:<br />

www.juristischegesellschaft.de.<br />

Das diesjährige Golfturnier für RichterInnen, StaatsanwälteInnen, NotareInnen<br />

und RechtsanwälteInnen des OLG-Bezirks Köln fi ndet statt am:<br />

Freitag, dem 16. September 2011, ab 11.30 Uhr<br />

auf der Anlage des Golfclub Schloss Miel GmbH<br />

Schlossallee 1, 53913 Swisstal-Miel<br />

Wertung: nach den Vorgaben des DGV, Brutto vor Netto, wobei jeder Spieler nur einen Preis gewinnen kann –<br />

Ausnahme Wanderpreis und Sonderwertungen.<br />

Teilnahmeberechtigt sind alle RichterInnen, StaatsanwälteInnen, NotareInnen<br />

und RechtsanwälteInnen aus dem Bezirk des OLG Köln mit StV 0-36.<br />

Maximal werden 80 Starter (in Reihenfolge der Anmeldung) zugelassen.<br />

Preise: je 1 Bruttopreis Damen/Herren<br />

Klasse A – 3 Netto-Preise<br />

Klasse B – 3 Netto-Preise<br />

(Die Einrichtung einer 3. Klasse und die Einteilung der Klassen ist von der Anzahl der Teilnehmer abhängig)<br />

Sonderwertungen: Longest Drive – Nearest to the pin Wanderpreis<br />

Wettspielleitung: Rechtsanwalt Hans-Georg Staffel und Herr Andreas Thelen<br />

Das Startgeld beträgt € 85,00 incl. Abendessen. Der Meldeschluss ist der 30. August 2011, 11.00 Uhr.<br />

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:<br />

Anwaltskanzlei Westerwelle & Staffel, Am Stadtgarten 28, 53639 Königswinter, Tel.: 0 22 23 / 91 12 56 oder Telefax: 0 22 23 / 91 12 58.<br />

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das dem Mitteilungsheft auf Seite 28 beigefügten Revers bei gleichzeitiger Übersendung des Startgeldes oder Beifügung<br />

eines Verrechnungsschecks an den BonnerAnwaltVerein, Landgericht Zi. O o. 01, Wilhelmstraße 21-23, 53111 Bonn. Die Anmeldungen werden nach<br />

Zahlungseingang wirksam. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 60 begrenzt. Rückerstattungen können bei Absage des Turniers leider nicht vorgenommen<br />

werden.<br />

31. ANRISTA-Tennis-Turnier am 30.September / 01.Oktober 2011<br />

Das alljährliche ANRISTA-Tennis-Turnier fi ndet statt am<br />

Freitag, dem 30. September 2011,<br />

und<br />

Samstag, dem 01. Oktober 2011.<br />

Teilnahmeberechtigt sind alle RechtsanwälteInnen, RichterInnen und StaatsanwälteInnen<br />

des LG-Bezirks Köln sowie alle RichterInnen beim OLG Köln.<br />

Nähere Einzelheiten werden wir Ihnen Anfang September über ein Einzelmitteilungsblatt<br />

zukommen lassen.


Wichtige Termine 2011<br />

Herzlich willkommen im KAV<br />

Bitte merken Sie sich für 2011 bereits folgende Termine vor:<br />

22.07.2011 KAV-Sommerempfang<br />

22.07.2011 Ausbildungsgala der Rechtsanwaltsfachangestellten Sommer 2011<br />

16.09.2011 ADVO-Golfturnier<br />

23.09.2011 Tag der offenen Tür, Gerichtsgebäude Luxemburger Str. 101<br />

30.09./01.10.2011 ANRISTA-Tennis-Turnier<br />

11.10.2011 <strong>Kölner</strong> Forum Junge Anwälte<br />

10.11.2011 Organfest<br />

17./18.11.2011 4. Europäisches Anwaltsforum<br />

18.11.2011 Gala <strong>Kölner</strong> Juristen<br />

KAV Intern<br />

Wir freuen uns, seit dem 07. April 2011 folgende Kolleginnen und Kollegen als neue Mitglieder des KAV begrüßen zu können. Wir wünschen allen<br />

Neumitgliedern einen erfolgreichen und zufriedenen Start!<br />

RAin Harriet Eidam, Köln<br />

RAin Sarah Gersch, Köln<br />

RAin Helena Haupt, Köln<br />

RAin Eva Heenen, Köln<br />

RAin Jennifer Hort, Köln<br />

RAin Mai Huynh Anh, Köln<br />

RAin Annette Krahforst, Köln<br />

RAin Yasmin Lauer, Köln<br />

RAin Anette Maiczack, Leverkusen<br />

RAin Kerstin Marek, Köln<br />

RAin Tanja Pennekamp, Köln<br />

RAin Simone Rohs, Düsseldorf<br />

RAin Susanne Sachs, Köln<br />

RAin Nicole Schmitt, Köln<br />

RAin Tatjana Schneppenheim, Erftstadt<br />

RAin Christina Schulte-Braucks, Köln<br />

RAin Lena Schürmann, Bonn<br />

RAin Vera Strecker, Köln<br />

Als Mitglied des KAV genießen Sie unter anderem folgende Annehmlichkeiten:<br />

» Vielfältige Fortbildungsveranstaltungen und Seminare<br />

» Zahlreiche Fachausschüsse und Arbeitskreise<br />

» Regelmäßige Mitteilungshefte mit aktuellen Informationen<br />

» Ein großes Online Angebot:<br />

Buchung von Seminaren unter www.kav-seminare.de<br />

Online Stellenbörse für Anwälte unter www.kav-karriere.de<br />

» Unterstützung und Informationen zu günstigen Gruppenversicherungs-<br />

verträgen, dem Versorgungswerk und zur obligatorischen Berufshaft-<br />

pfl ichtversicherung<br />

» Korrespondenz und Dialog mit <strong>Kölner</strong> Gerichten<br />

RAin Melanie Theus, Köln<br />

RAin Anna van den Heuvel, Köln<br />

RAin Anja Woerz, Köln<br />

RAin Janina Zensus, Köln<br />

RAin Monika Zimmermann, Köln<br />

RA Markus Bromberg, Bergisch Gladbach<br />

RA Antonio Caramazza, Köln<br />

RA Alexander Hofmann, Köln<br />

RA Marcus Iske, Köln<br />

RA Martin Karwatzki, Köln<br />

RA Nick Kockler, Köln<br />

RA Stefan K. Kutscheid, Köln<br />

RA Thomas Lange, Köln<br />

RA Philipp Platz, Köln<br />

RA Philipp Rügemer, Köln<br />

RA Benedikt Weibels, Köln<br />

RA Marcus Welp, Köln<br />

» Parkplätze für Anwälte hinter dem Justizparkhaus<br />

» Betreuung der Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten<br />

» Nutzung des Kurierdienstes des KAV<br />

» Rechtsberatung, telefonischer Notdienst in Strafsachen<br />

» Vielfältige Rahmenabkommen mit namhaften Anbietern<br />

» Option zur Nutzung des Job-Tickets<br />

» Zahlreiche Veranstaltungen zur Pfl ege und zum Knüpfen von Kontakten<br />

» Durch die Mitgliedschaft des KAV im DAV:<br />

Nutzung sämtlicher Angebote des DAV<br />

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JULI 2011 23


24<br />

KAV intern<br />

RECHTZEITIG <strong>IN</strong>FORMIERT - Der Newsletter des KAV<br />

Registrieren Sie sich unter folgender Emailadresse für den monatlich erscheinenden Newsletter des <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong>s:<br />

newsletter@koelner.anwaltverein.de<br />

Hierüber erhalten Sie aktuelle Informationen insbesondere zu den Seminarveranstaltungen.<br />

Wissenswertes<br />

Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs NRW<br />

Arbeitsproben gem. § 6 Abs.3 S.2 FAO dürfen von Rechtsanwälten bei der<br />

Beantragung von Fachanwaltstiteln auch im Datei-Format vorgelegt werden.<br />

Die Fachanwaltsordnung schreibt nicht vor, dass Arbeitsproben zwingend<br />

Das Outfi t im Büro<br />

Wenn der Rechtsanwalt für die Mitarbeiter seiner Kanzlei ein ordentliches<br />

Outfi t verlangt, sieht sich manche Mitarbeiterin in ihren persönlichen Rechten<br />

beschränkt. Diese mitunter heftig ausgetragene Konfl iktsituation kann<br />

nicht einseitig zugunsten des Arbeitgebers oder der Arbeitnehmerin entschieden<br />

werden. Die Kanzlei ist nicht das ausschließliche Herrschaftsgebiet<br />

des Dienstherren, aber auch nicht eine Plattform grenzenloser Selbstverwirklichung.<br />

Was zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Dabei ist stets die<br />

Privatautonomie zu beachten.<br />

Das LAG Köln hat sich mit Urteil vom 18.08.2010 – 3 TaBV 15/10 mit Neigung<br />

zu vielen Details ausführliche Gedanken gemacht. Die Entscheidung<br />

betrifft betriebliche Anweisungen an Mitarbeiter der Sicherheitskontrolle<br />

des Flughafens Köln/Bonn. Das zulässige Ausmaß einer Beschränkung der<br />

allgemeinen Handlungsfreiheit bestimmt sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.<br />

Die Outfi tanweisung muss geeignet, erforderlich und unter<br />

Berücksichtigung der persönlichen Freiheitsrechte angemessen sein, um den<br />

erstrebten Zweck zu erreichen (BAG Beschl. 29.06.2004 – 1 ABR 21/03).<br />

Mit der Anweisung, die Fingernägel einfarbig zu tragen, fehlt es an der<br />

Geeignetheit der Maßnahme zur Erreichung des Regelungszweckes. Das<br />

Verbot von Haarfärbungen und Tragen von künstlichen Haaren ist ebenfalls<br />

unwirksam, weil es nicht geeignet ist, den Regelungszweck eines einheitlichen<br />

Erscheinungsbildes zu erreichen.<br />

3. <strong>Deutscher</strong> Oldtimerrechtstag 2011<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de<br />

als Papierausdrucke vorgelegt werden müssen, zumal es § 50 Abs.5 BRAO<br />

Rechtsanwälten gestattet, Handakten ausschließlich in elektronischer Form<br />

zu führen.<br />

Anwaltsgerichtshof NRW 1 AGH 85/10 vom 02.05.2011<br />

Das vorgeschriebene Tragen von Unterwäsche an die Mitarbeiterinnen hält das<br />

Gericht für angemessen und zumutbar. Die Dienstkleidung wird dadurch weniger<br />

abgenutzt. Unproblematisch ist auch, dass die Unterwäsche weiß oder<br />

in Hautfarbe sein muss und keine Beschriftungen oder Muster enthalten darf.<br />

Die maximale Länge der Fingernägel von 0,5 cm über der Fingerkuppe<br />

ist wirksam und verhältnismäßig. Sie dient der Verringerung einer Verletzungsgefahr<br />

bei der Personenkontrolle.<br />

Die Anweisungen an die männlichen Mitarbeiter zum Tragen von Unterwäsche,<br />

Bart, Frisur und Make-up hält das Gericht für zulässig und stellen<br />

keinen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Der Arbeitgeber<br />

verlangte, dass die Haare grundsätzlich sauber, niemals ungewaschen<br />

oder fettig zu tragen sind und vor Dienstbeginn eine Komplettrasur erfolgt<br />

ist bzw. ein gepfl egter Bart getragen wird. Diese Vorgaben sind aus gerichtlicher<br />

Sicht geeignet, ein vernünftiges, angemessenes Erscheinungsbild<br />

der Mitarbeit zu gewährleisten. Insoweit werden keine außergewöhnlichen<br />

Maßnahmen verlangt. Sie spiegeln letztlich normale und allgemein<br />

übliche Umgangsformen im engen Kundenkontakt dar. Es überwiegt das<br />

betriebliche Interesse.<br />

Eine Umsetzung auf die betriebliche Sphäre einer Anwaltskanzlei mag der<br />

Leser selbst erwägen. Bis auf das Nachmessen der Länge von Fingernägeln<br />

könnte vieles passen.<br />

Vom bis 15. bis 17. September 2011 fi ndet der diesjährige 3. Oldtimerrechts-tag<br />

in Ketsch bei Heidelberg statt. Unter der Leitung des Oldtimeranwalts<br />

Michael Eckert, zugleich Mitglied des DAV-Vorstandes und<br />

Vorsitzender des Anwaltsvereins Heidelberg, werden für Juristen, Versicherungen,<br />

Sachverständige, Verbände und Unternehmen aktuelle Informationen<br />

rund um das Oldtimerrecht geboten. Im Vordergrund steht in<br />

diesem Jahr der Unfall mit Oldtimern aus rechtlicher und sachverständiger<br />

Sicht sowie die Themen Preislisten, Sachverständigengutachten und Wertentwicklung<br />

von Oldtimern in der Zukunft. Praktische Rechtstipps gibt es<br />

für alle, die Oldtimerveranstaltungen organisieren und Ausschreibungen,<br />

Teilnahmebedingungen etc. wirksam gestalten müssen. Ferner wird berichtet<br />

über Zulassungsfragen bei Oldtimern und über die Regulierung von<br />

Kaskoschäden in der Oldtimerversicherung. Die Veranstaltung ist gleichzeitig<br />

ein kleines Oldtimertreffen, da die Teilnehmer mit dem eigenen Oldtimer<br />

anreisen sollen. Highlight wird ein Fahrsicherheitstraining speziell für<br />

Oldtimer am Samstag, 17. September sein. Weitere Informationen gibt es<br />

unter: www.oldtimer-rechtstag.de.


Anmeldungen für Seminare des KAV<br />

<strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH, Luxemburger Str. 101, Zi.: 101, 50939 Köln >> Fax-Nr.: 0221 / 28 56 02 – 21<br />

Wichtige Info zu den Seminaren:<br />

Seinen Mitgliedern gewährt der KAV einen Bonus, indem er die Kosten für die 5., 6., 11. und 12. Seminarstunde pro Kalenderjahr und Mitglied übernimmt. Die Mitglieder des KAV<br />

erhalten bei Anwendung des Bonus eine entsprechend reduzierte Rechnung von der KAV Service GmbH, die die Seminare im Auftrag des KAV durchführt. Bitte zahlen Sie daher<br />

die Teilnahmegebühren für die Seminare erst nach Erhalt der Rechnung.<br />

Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

Name:<br />

20.07.2011 SteuR1-07-11 Aktuelle Rechtsprechung im Steuerrecht € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40 )<br />

14.09.2011 SozR2-09-11 Inanspruchnahme von Angehörigen nach dem SGB XII € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

14.09.2011 InsoR1-09-11 Einführung in das Anfechtungsrecht € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

21.09.2011 SozR1-09-11 Hartz IV und ALG II - Neueste Rechtsprechung € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

22.09.2011 GesR1-06-11 Konzern(steuer)recht € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

22.09.2011 StrafR1-09-11 Untersuchungshaft - Herausforderung für die Verteidigung € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

27.09.2011 ItR1-09-11 1. IT-Rechtstag NRW € 80,00 (zzgl. MwSt. € 15,20 = € 95,20)<br />

27.09.2011 InsoR2-09-11 Das neue P-Konto - Ein funktionierendes Bankkonto für insolvente Verbraucher € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

28.09.2011 ArbR1-09-11 Arbeitnehmerüberlassung € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

29.10.2011 StrafR1-10-11 3. <strong>Kölner</strong> Menschenrechtstag € 100,00 (zzgl. MwSt. € 19,70 = € 119,70)<br />

Anschrift: Gerichtsfach-Nr.:<br />

Rechnungsadressat, falls abweichend:<br />

Tel.: E-Mail:<br />

Köln, den Unterschrift<br />

Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt der Rechnung.<br />

Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen. Sollten Sie keine anderslautenden Informationen durch den KAV erhalten, haben wir Sie als Teilnehmer/Teilnehmerin zu den von Ihnen gewünschten Seminaren<br />

aufgenommen. Eine Online-Anmeldung ist möglich unter: www.kav-seminare.de.


26<br />

Annoncen und Anzeigen<br />

Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen<br />

Suche Kollege/in, der/die interessiert ist, Partner/in in medienrechtlich ausgerichteter Kanzlei zu werden. Kanzlei besteht seit 8 Jahren.<br />

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einem angrenzenden Rechtsgebiet (bevorzugt FA GesR, FA SteuerR o. ä.) mit eigenem Klientenstamm.<br />

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=========<br />

Mandatsbezogen im Zivil- u. Privatrecht tätiger Rechtsanwalt und Mediator sucht für seine Kanzlei (Ringlage) qualifi zierte(n), ggf. promovierte(n) Kollegin/<br />

Kollegen mit berufsprägendem Interesse an Mediation/ADR. Kooperationsform (Bürogemeinschaft/Außensozietät) nach Absprache.<br />

Anfragen an: E-Mail: dr.sundermann@netcologne.de<br />

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Erfahrene Rechtsanwältin/Rechtsanwalt mit Schwerp. FamR zwecks Kooperation oder freier Mitarbeit im Rhein-Erftkreis gesucht.<br />

Anfragen an: KAV 3-2011-1<br />

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Motivierte Volljuristin (29 J.) sucht nach erster Berufserfahrung in einer Kanzlei u. Abschluss eines LL.M.-Zusatzstudiums in Stockholm im Bereich IP (freie)<br />

Mitarbeit in einer Kanzlei als Rechtsanwältin, in Köln o. ggf. Düsseldorf/Bonn. Tätigkeitsbereiche: vorzugsweise Urheber-/MedienR u. gewerblicher Rechtsschutz<br />

u. alle Bereiche des Zivilrechts.<br />

Anfragen an: E-Mail: janinaholzapfel@gmx.de<br />

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Rechtsanwältin sucht Büroräume in Bürogemeinschaft oder zur Untermiete in Köln und Umgebung, zugelassen seit 1996, versiert im Umgang mit Mandaten<br />

u. im Auftreten vor Gericht, Tätigkeitsschwerpunkte: Allgemeines ZivilR, MietR, ErbR, SozialR, kleiner eigener Mandantenstamm vorhanden insoweit bestehen<br />

Interesse u. Kapazität, Mandate zu bearbeiten.<br />

Anfragen an: KAV 3-2011-2<br />

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Erfahrener Anwalt bietet nach Praxisübergabe und Umzug nach Köln Urlaubs-/Krankheitsvertretung auch kurzfristig an.<br />

Anfragen an: RA Meurers, Tel. 16 99 12 81 oder 0172-211 26 00<br />

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Terminsvertretung Sommerferien. Erfahrener Anwalt vertritt Sie und Ihre Mandanten während der Urlaubszeit gerne bei gerichtlichen oder sonstigen Terminen<br />

im Rhein-Main-Gebiet.<br />

Anfragen an: Anwaltskanzlei N. Stegemann, Berger Str. 291-293, 60385 Frankfurt am Main, Tel. 069-46 99 76 75<br />

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Anwaltskanzlei in Köln-Lindenthal sucht ab sofort Rechtsanwältin/Rechtsanwalt zur Verstärkung unseres Verkehrs-/ u. Strafrechtsdezernats. Eine einschlägige<br />

Fachanwaltschaft ist erwünscht, aber nicht Voraussetzung. Wir bieten ein kollegiales Team u. eine angemessene Vergütung.<br />

Anfragen an: KAV 3-2011-3<br />

Bürogemeinschaft<br />

Rechtsanwältin, 13 J. Berufserfahrung, mit eigenem Mandantenstamm, zivilrechtliches Spezialgebiet, sucht BÜROGEME<strong>IN</strong>SCHAFT unter Mitnutzung der<br />

Kanzleiinfrastruktur gegen Inklusivmiete bei umgänglichem Kollegen/in im Norden der <strong>Kölner</strong> Innenstadt, bevorzugt Agnesviertel.<br />

Anfragen an: Tel. 0174-45 63 974<br />

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Biete ab 01.07.2011 oder später BÜROGEME<strong>IN</strong>SCHAFT in hellen, großzügigen Räumlichkeiten Nähe Rudolfplatz/Ring für qualitätsbewusste Kolleginnen/<br />

Kollegen (einzeln oder zusammen); 2-3 Anwaltszimmer (26 qm, 13 qm), Kanzleiraum (bis zu 50 qm); Mitbenutzung Wartezimmer, Küche, Toilette, Telekommunikation;<br />

Mietanteil: 11,00 €/qm + anteilige NK u. Beteiligung an gemeinschaftlichen Einrichtungen; auf Wunsch auch Übertragung des Hauptmietvertrages<br />

u. Umgestaltung der Räumlichkeiten möglich.<br />

Anfragen an: Tel. 23 47 18, E-Mail: RAStrauch@rechtsanwalt-strauch.com<br />

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Köln Südstadt Ringlage. Wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei bietet BÜROGEME<strong>IN</strong>SCHAFT. Es sind zwei sehr schöne Büroräume (jeweils ca. 25 qm),<br />

mit Sekretariatsarbeitsplatz sowie ein PKW Stellplatz vorhanden. Die Räume können aber auch einzeln abgegeben werden. Repräsentativer Empfangsbereich,<br />

Kooperation wird angestrebt.<br />

Anfragen an: Tel. 49 220 200<br />

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In einer BÜROGEME<strong>IN</strong>SCHAFT, derzeit bestehend aus drei Kollegen (1 RAin, 2 RA) im Herzen von Köln-Bayenthal (Goltsteinstr.) biete ich außergewöhnlich<br />

schönen u. hellen Büroraum in modern u. repräsentativ gestalteten Räumlichkeiten zur Teilzeitmiete an. Die Kanzlei befi ndet sich in einer ehemaligen Druckerei,<br />

das Treppenhaus besticht mit (gepfl egtem) Industriecharme. Auf insgesamt 110 qm verteilen sich Sekretariat, 3 RA-Räume, großer Besprechungsraum,<br />

Küche, WC, Archiv. Die zeitliche u. fi nanzielle Beteiligung wird individuell vereinbart. Die hiesigen Kollegen beschäftigen sich im Allgemeinen mit dem<br />

Zivilrecht, im Besonderen mit Familienrecht.<br />

Anfragen an: RAin K. König, Goltsteinstr. 28, 50968 Köln, Tel. 80 16 353, Fax. 8016412, E-Mail: koenig@kanzlei-koenig.com<br />

Referendare und Mitarbeiter<br />

Für unsere Buchhaltung suchen wir auf Stundenbasis einen/e erfahrenen/e Buchhalter/in RA-Fachangestellten/in mit ausgezeichneten Kenntnissen in RA-<br />

Micro u. Finanzbuchhaltung zwecks Verbuchung in RA-Micro sowie Pfl ege unserer Akten- u. Forderungskonten.<br />

Anfragen an: AHS Rechtsanwälte, Dr. Patrizia Antoni, Theodor-Heuss-Ring 1, 50668 Köln, Tel. 97 30 960, E-Mail: antoni@ahs-kanzlei.de<br />

=========<br />

Zur Betreuung unserer EDV suchen wir einen Dienstleister mit ausgezeichneter Erfahrung in RA-Micro u. MS Offi ce. Für Empfehlungen von Kollegen wären<br />

wir sehr dankbar.<br />

Anfragen an: AHS Rechtsanwälte, Dr. Patrizia Antoni, Theodor-Heuss-Ring 1, 50668 Köln, Tel. 97 30 960, E-Mail: antoni@ahs-kanzlei.de<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de


<strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Fax- Nr. 0221 / 28 56 02 - 21<br />

Service GmbH<br />

Luxemburger Str. 101<br />

50939 Köln<br />

R e v e r s<br />

KAV- Fachanwaltslehrgänge ab Oktober 2011<br />

Name: ...................................................................................................................................................................<br />

Anschrift:...............................................................................................................................................................<br />

E-Mail:...................................................................................................................................................................<br />

Gerichtsfach- Nr.: ..........................................................Tel.: ...............................................................................<br />

Hiermit melde ich mich verbindlich zu folgendem Fachanwaltslehrgang an:<br />

Urheber- und Medienrecht Start am 04. Oktober 2011 [ ]<br />

Erbrecht Start am 07. Oktober 2011 [ ]<br />

Informationstechnologierecht Start am 10. Oktober 2011 [ ]<br />

Der Kostenbeitrag für die Lehrgänge Urheber- und Medienrecht sowie Informationstechnologierecht<br />

beträgt jeweils € 1.500,00 zzgl. € 285,00 MwSt. (€ 1.785,00). Für Mitglieder des KAV, die sich zum Zeitpunkt<br />

der Anmeldung noch in einem Zeitraum von 5 Jahren nach Erstzulassung befinden, beträgt der<br />

Kostenbeitrag lediglich € 1.300,00 zzgl. € 247,00 MwSt. (€ 1.547,00).<br />

Ich bin KAV- Mitglied und weniger als 5 Jahre als Rechtsanwältin/-anwalt zugelassen - [ ]<br />

Kostenbeitrag: € 1.300,00 zzgl. € 247,00 MwSt. (€ 1.547,00)<br />

Kostenbeitrag: € 1.500,00 zzgl. € 285,00 MwSt. (€ 1.785,00) [ ]<br />

Der Kostenbeitrag für den Lehrgang Erbrecht beträgt<br />

€ 1.800,00 zzgl. € 342,00 MwSt. (€ 2.142,00). Für Mitglieder des KAV, die sich zum Zeitpunkt der<br />

Anmeldung noch in einem Zeitraum von 5 Jahren nach Erstzulassung befinden, beträgt der Kostenbeitrag<br />

lediglich € 1.600,00 zzgl. €304,00 MwSt. (€ 1.904,00).<br />

Ich bin KAV- Mitglied und weniger als 5 Jahre als Rechtsanwältin/-anwalt zugelassen - [ ]<br />

Kostenbeitrag: € 1.600,00 zzgl. € 304,00 MwSt. (€ 1.904,00)<br />

Kostenbeitrag: € 1.800,00 zzgl. € 342,00 MwSt. (€ 2.142,00) [ ]<br />

Mit der verbindlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung sowie die<br />

Teilnahmebedingungen, die Sie auch unter www.kav-seminare.de (Downloadbereich) finden.<br />

Köln, den ...................................... .............................................................<br />

- Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen -<br />

Unterschrift<br />

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JULI 2011 27


28<br />

Annoncen und Anzeigen<br />

Vermietungen<br />

Brückenkopf in Köln gesucht! Ab Mitte diesen Jahres werde ich meine Anwaltstätigkeit überwiegend von Bergisch Gladbach aus betreiben u. meine derzeitigen<br />

Büroräume in Köln aufgeben. Zur Betreuung meiner <strong>Kölner</strong> Mandanten wird daher ein kostengünstiges Besprechungszimmer in einer Anwaltskanzlei zur Mitbenutzung<br />

o. zur Alleinnutzung für mich gesucht. Ich werde vielleicht 1 – 2 mal pro Woche (oder weniger) nachmittags ein paar Mandantenbesprechungen in Köln<br />

abzuhalten haben, was ich gern in einer anwaltlich professionellen Umgebung tun möchte. Wer räumliche (Über-) Kapazität hat, ruft mich am besten kurz an.<br />

Anfragen an: RA H. Rotter, Tel: 81 50 88<br />

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Nachmieter gesucht: provisionsfrei. Repräsentativer Altbau mit hochwertiger Ausstattung, Stuckdecken u. Flügeltüren in der <strong>Kölner</strong> Innenstadt, 55 qm, 3 Räume,<br />

Bad, Balkon, 850,00 € kalt. Ab sofort.<br />

Anfragen an: Tel. 37 99 06 51<br />

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Aktenlager/Archivräume in verschiedenen Größen in Köln-Zollstock zu vermieten.<br />

Anfragen an: RAe Runkel, Tel. 02205-92 97 0, Fax. 02205-92 97 21, E-Mail: info@ra-runkel.de<br />

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Bürogemeinschaft, 51465 Berg. Gldb., Paffrather Str. 80, 2. OG links, in modernem Bürogebäude, Fahrstuhl, ausreichend Stellplätze. Meine seit 1980 etablierte<br />

StB-Praxis sucht eine Bürogemeinschaft mit einem Rechtsanwalt/in. In meiner ca. 130 qm großen Kanzlei steht ein heller, modern möblierter Raum von ca. 20<br />

qm zur Verfügung. Die Mitbenutzung von Küche, Empfangsbereich u. sanitärer Anlage ist im Preis von 300,00 € (zzgl. NK u. MwSt.) enthalten. Gegen geringe<br />

Kostenbeteiligung kann die Kanzleiinfrastruktur (Telefonanlage, Telefax, Internet, Kopierer, Schreib- u. Telefondienst) mitgenutzt werden.<br />

Anfragen an: vBP/StB Dipl.-Kfm. Wolff-G. Freygang, Tel. 02202-93 69 40, Fax. 02202-93 69 460, E-Mail: wolff-gerold.freygang@t-online.de<br />

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Penthouse-Büro mit Domblick am Hohenstaufenring. Wegen Verlegung unserer Kanzleiräume können wir ab September 2011 gut geschnittene Büroräume im 6.<br />

(und 5.) OG des Hohenstaufenrings 62 marktgünstig abgeben.<br />

Anfragen an: Bach, Langheid & Dallmayr, Rechtsanwälte, Fr. Kristina Radtschenko, Tel. 94 40 27-938<br />

=========<br />

Medizinrechtler/in wird in schönen Räumen Praxisgemeinschaft mit voller Ausstattung geboten.<br />

Anfragen an: RA Hohmann, Richmodstr. 10 (Olivandenhof), Tel. 257 83 01<br />

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Bürogemeinschaft in Bergisch Gladbach-Bensberg bietet ab Oktober, ggf. früher, einen Büroraum in repräsentativem Bürogebäude zentral gelegen u. nahe<br />

Amtsgericht Bergisch Gladbach. Die Mitbenutzung der kompletten Büroorganisation inkl. qualifi zierten Personals, moderner Technik, Anwaltssoftware u. Bibliothek<br />

wird geboten.<br />

Anfragen an: Rechtsanwälte Grünwald pp., Tel. 02204-52 76 3<br />

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Zwei Büroräume in Bürogemeinschaft am Stadtgarten, Spichernstr. 22, 50672 Köln, zu vermieten. Die Räume befi nden sich Hochparterre in einem sanierten Altbau<br />

u. verfügen über Parkettböden u. hohe Decken. Sie sind jeweils durch eigene Zugänge durch das Treppenhaus erreichbar. Das Büro verfügt über insgesamt<br />

vier Räume, von denen ich selbst zwei beanspruche. Ein gemeinsames Sekretariat kann in einem meiner Räume eingerichtet werden. Der Mietzins des größeren<br />

der beiden Räume beträgt warm 500,00 €, der des kleineren 300,00 €. Die Räume können jeweils einzeln o. gemeinsam angemietet werden. Der größere Raum<br />

verfügt zusätzlich über eine Treppe in den Garten, der mitbenutzt werden kann. Dir Räume sind spätestens zum 01.12.2011 beziehbar.<br />

Anfragen an: RA F. Storz, Spichernstr. 22, 50672 Köln, Tel. 29 88 18 08<br />

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Praxisräume (100 qm) in unmittelbarer Gerichtsnähe (Weisshausstr. 23) wegen Aufgabe der Bürogemeinschaft Ende des Jahres günstig (10,00 Euro/qm) zzgl. 2<br />

Stellplätzen, plus Nebenkosten, zu vermieten. Evtl. auch Kauf möglich.<br />

Anfragen an: RA Theo Schmitter, Tel. 42 67 89<br />

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Hochspezialisierte Kanzlei bietet zum 01.01.2012 in repräsentativer Lage am Kaiser-Wilhelm-Ring in einer 75 qm Büroeinheit einen großen, sehr ansprechenden<br />

Raum sowie Besprechungszimmer/Sekretariatsplatz/Küche/WC und Flur zur Mitnutzung, anteiliger Mietzins netto 520,00 € plus 130,00 € NK.<br />

Anfragen an: E-Mail: info@creutzig-law.com<br />

Schaltung von Annoncen in den KAV-Mitteilungen<br />

Für <strong>Kölner</strong> Kolleginnen und Kollegen sowie für deren Mitarbeiter ist die Schaltung von Annoncen in den KAV-Mitteilungen kostenlos. Für auswärtige Kolleginnen<br />

und Kollegen sowie deren Mitarbeiter berechnen wir € 26,00. Für gewerbliche Anzeigen berechnen wir € 52,00.<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de


<strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> e.V.<br />

Luxemburger Str. 101<br />

50939 Köln<br />

Fax: 0221/44 14 57<br />

R e v e r s<br />

Pflichtverteidigerliste<br />

Ich erkläre hiermit meine Bereitschaft, als Pflichtverteidiger in Haftsachen aufgrund einer<br />

Beiordnung (gem. § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO) des zuständigen Richters tätig zu werden.<br />

Weiterhin erkläre ich mein Einverständnis, daß folgende persönliche Daten in die Liste<br />

aufgenommenen und an die zuständigen Richter und die JVAs weitergegeben werden<br />

können:<br />

Name:........................................................................................................................................<br />

Kanzleianschrift:........................................................................................................................<br />

Gerichtsfach: .............................................................................................................................<br />

Tel.: ......................................................... Fax: .................................................................<br />

Mobil:....................................................... E-Mail: .............................................................<br />

Fachanwalt für Strafrecht Ja [ ] Nein [ ]<br />

alle strafrechtlichen Fachgebiete – außer: ................................................................................<br />

Köln, den ................................................ .......................................................<br />

Unterschrift<br />

- Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen -<br />

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JULI 2011 29


30<br />

BonnerAnwaltVerein<br />

Landgericht Zi. O o. 01<br />

Wilhelmstraße 21-23<br />

53111 Bonn<br />

ADVO-GOLFTURNIER 2011<br />

Freitag, den 16. September 2011<br />

Name:<br />

Straße:<br />

Ort:<br />

Telefon/Fax:<br />

E-Mail:<br />

Heimatclub:<br />

Handicap:<br />

Hiermit melde ich mich verbindlich zu obigem Golfturnier an.<br />

Einen Verrechnungsscheck über das Startgeld in Höhe von 85,00 EUR füge ich<br />

anliegend bei.<br />

Datum:<br />

Unterschrift:<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de


<strong>Kölner</strong> Juristische Gesellschaft<br />

<strong>Kölner</strong> Juristische Gesellschaft<br />

c/o <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> e.V.<br />

Luxemburger Straße 101<br />

50939 Köln Faxnummer: 02 21 - 44 14 57<br />

Beitrittserklärung<br />

Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zur <strong>Kölner</strong> Juristischen Gesellschaft.<br />

Jahresbeitrag (mindestens 30,68 Euro):<br />

Titel, Name:<br />

Vorname:<br />

Beruf:<br />

Strasse/Hausnummer:<br />

Postleitzahl/Ort:<br />

Telefon:<br />

Telefax:<br />

E-Mail:<br />

Ort, Datum, Unterschrift:<br />

Einzugsermächtigung<br />

Ich/wir ermächtige(n) die <strong>Kölner</strong> Juristische Gesellschaft widerruflich, zu entrichtende Zahlungen<br />

für oben aufgeführte Mitgliedschaft bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Girokontos einzuziehen.<br />

Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden<br />

Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren<br />

nicht vorgenommen.<br />

Kontoinhaber:<br />

Konto:<br />

Bank:<br />

Bankleitzahl:<br />

Ort, Datum, Unterschrift:


4. EUROPÄISCHES<br />

ANWALTSFORUM<br />

4. Europäisches Anwaltsforum<br />

am 17. / 18. November 2011<br />

im Finanz- und Verwaltungsgericht Köln<br />

Appellhofplatz<br />

50667 Köln<br />

NICHT VERPASSEN!<br />

Der krönende Abschluss am<br />

Freitag, den 18. November 2011<br />

DIE THEMEN:<br />

• Europäisches Verfahrensrecht<br />

• Europäisches Insolvenzrecht<br />

• Internationales Miet- und WEG-Recht<br />

• Internationales Familienrecht<br />

• Internationales Kartellrecht<br />

• Internationaler Gewerblicher Rechtsschutz<br />

Vorträge zu internationalem Recht<br />

Das Juristenfest des<br />

<strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong>s in der<br />

Wolkenburg<br />

Get-together und Kulturprogramm<br />

17.30 Uhr Empfang<br />

anschließend Dinner*<br />

Der krönende Abschluss:<br />

Gala <strong>Kölner</strong> Juristen<br />

20.30 Uhr Ball*<br />

17. / 18. NOVEMBER 2011<br />

Teilnahmegebühr:<br />

EUR 100,00 zzgl. MwSt. (EUR 119,00)<br />

*Gesonderter Kostenbeitrag<br />

PROGRAMM<br />

Anmeldung per beiliegendem Revers oder unter:<br />

www.koelner.anwaltverein.de


11.30 – 13.00 Uhr<br />

Familienrecht*<br />

Saal I<br />

Eheliches Güterrecht<br />

”Errungenschaften nach türkischem und schweizerischem Recht<br />

Referent: RA Hanswerner Odendahl, Köln<br />

Gewerblicher Rechtsschutz*<br />

Saal II<br />

Gewerbliche Schutzrechte und deren Verletzung, insbesondere mit Blick<br />

auf China und Deutschland<br />

Referentin: RAin Meiting Zhu, Köln<br />

11.00 – 11.30 Uhr<br />

Kaffeepause<br />

09.30 – 11.00 Uhr<br />

Miet- und WEG-Recht*<br />

Saal I<br />

Verfahrensfragen im Immobilienrecht bezogen auf Deutschland und das<br />

Ausland<br />

Referent: RA Wilhelm Stoffel, Köln<br />

Referent: RA Dr. Adolf Andörfer, Köln<br />

Kartellrecht*<br />

Saal II<br />

Kartellrecht, insbesondere Kartellverfahrensrecht und Energierecht<br />

FREITAG, DEN 18. NOVEMBER 2011 *Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird erteilt.<br />

19.30 Uhr<br />

Get-together im Turm der Blauen Funken (Sachsenturm), Blaue-Funken-Weg 2, 50677 Köln<br />

17.15 – 18.45 Uhr<br />

Verfahrensrecht*<br />

Saal I<br />

Europäisches Verfahrens- und Vollstreckungsrecht (Teil 1)<br />

Referent: Prof. Dr. Michael Stürner, Frankfurt (Oder)<br />

Insolvenzrecht*<br />

Saal II<br />

Grenzüberschreitende Insolvenzverfahren in der EU und der Mittelpunkt<br />

des hauptsächlichen, wirtschaftlichen Interesses gem. Art. 3 EUInsVO<br />

Referent: RA Steffen Schneider, Frankfurt am Main<br />

16.45 – 17.15 Uhr<br />

Kaffeepause<br />

DONNERSTAG, DEN 17. NOVEMBER 2011 *Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird erteilt.<br />

15.00 Uhr<br />

Begrüßung durch die Vorsitzende des KAV, Frau RAin Pia Eckertz-Tybussek<br />

und den Sprecher des Arbeitskreises Internationales Recht, Herrn RA Dr. Adolf Andörfer<br />

15.15 – 16.45 Uhr Verfahrensrecht*<br />

Insolvenzrecht*<br />

Saal I<br />

Saal II<br />

Europäisches Verfahrens- und Vollstreckungsrecht (Teil 1)<br />

Europäisches Insolvenzrecht<br />

Referent: Prof. Dr. Michael Stürner, Frankfurt (Oder)<br />

Referent: RA Dr. Christian Brünkmans, Köln


WIR<br />

SEHEN<br />

UNS...<br />

18. NOVEMBER 2011,<br />

WOLKENBURG


BITTE MERKEN SIE SICH FÜR 2011 BEREITS FOLGENDE TERM<strong>IN</strong>E VOR:<br />

22.07.2011 KAV-SOMMEREMPFANG<br />

22.07.2011 AUSBILDUNGSGALA DER RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTEN<br />

SOMMER 2011<br />

16.09.2011 ADVO-GOLFTURNIER<br />

23.09.2011 TAG DER OFFENEN TÜR, GERICHTSGEBÄUDE LUXEMBURGER STR. 101<br />

30.09./01.10.2011 ANRISTA-TENNIS-TURNIER<br />

11.10.2011 KÖLNER FORUM JUNGE ANWÄLTE<br />

10.11.2011 ORGANFEST<br />

17./18.11.2011 4. EUROPÄISCHES ANWALTSFORUM<br />

18.11.2011 GALA KÖLNER JURISTEN

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