IN DIESEM HEFT - Kölner Anwaltverein - Deutscher Anwaltverein
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<strong>IN</strong> <strong>DIESEM</strong> <strong>HEFT</strong><br />
AUSGABE 3<br />
Juli 2011<br />
ALLES ÜBER DEN<br />
4. KÖLNER ANWALTSTAG<br />
UND DIE ORDENTLICHE<br />
MITGLIEDERVERSAMMLUNG<br />
DES KAV AM 06. JULI 2011
Impressum:<br />
Herausgeber: <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> e.V. und <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH<br />
verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwältin Pia Eckertz-Tybussek, Vorsitzende<br />
Adresse und Geschäftsstelle: Justizgebäude, Zimmer 101-109, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln<br />
Geschäftszeiten: Montag - Freitag, 9.oo - 15.oo Uhr<br />
Telefon: 0221/28 56 02-0, Telefax: 0221/44 14 57<br />
E-mail: info@koelner.anwaltverein.de, Internet: www.koelner.anwaltverein.de<br />
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. © 2011 KAV<br />
Layout & Design, Fotografie: GED Artworks GmbH, Köln<br />
Druck: Hans Soldan GmbH
Liebe Kolleginnen,<br />
liebe Kollegen,<br />
erlauben Sie mir, Ihnen zunächst einen<br />
Bericht zu geben vom 62. Deutschen Anwaltstag,<br />
der in diesem Jahr erstmals in<br />
Strasbourg stattfand. Um das Ergebnis<br />
vorwegzunehmen - diese Tagung hat alle<br />
Erwartungen übertroffen! Dem Lòrdre Avocats<br />
de Strasbourg, dem Stuttgarter <strong>Anwaltverein</strong><br />
und den Mitarbeitern der Deutschen<br />
Anwaltsakademie gebühren Respekt<br />
und Anerkennung für die außergewöhnlich<br />
gute Organisation dieser hochkarätigen<br />
Tagung. Aufgrund deren Zusammenarbeit<br />
konnten mehr als 1.400 Teilnehmer zu dem<br />
Motto „Anwälte in Europa - Partner ohne<br />
Grenzen“ interessante Veranstaltungen<br />
besuchen, die von herausragenden und<br />
hoch qualifi zierten Referenten geleitet<br />
wurden. Das Highlight dieser Tagung war<br />
nach der überwiegenden Meinung der Kolleginnen<br />
und Kollegen „das Plädoyer für<br />
Europa jenseits von Angst und Verzagtheit“,<br />
beeindruckend und lebhaft vorgetragen<br />
von Herrn Daniel Cohn-Bendit, seit<br />
1994 Mitglied im Europäischen Parlament<br />
(Die Grünen/Europäische freie Allianz). Die<br />
Wahl dieses Festredners war im Vorfeld<br />
sehr kritisch beäugt worden; diese Kritiker<br />
hat Herr Cohn-Bendit mit seinem Plädoyer<br />
allerdings Lügen gestraft, denn seine Rede<br />
war so fesselnd, dass niemand, aber auch<br />
wirklich niemand vorzeitig die Veranstaltung<br />
während seines Plädoyers verließ.<br />
Ganz im Gegenteil herrschte atemlose<br />
Spannung. Denjenigen, die nicht die Möglichkeit<br />
hatten, diese Rede zu hören, empfehle<br />
ich sie nachzulesen im Anwaltsblatt<br />
7/2011 ab Seite 535, wenn ich auch nicht<br />
verhehlen möchte, dass gerade das Zusammenspiel<br />
von Vortragsinhalt und Darstellung<br />
den Reiz seiner Rede ausmachten.<br />
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie<br />
daran erinnern, dass der <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong><br />
wieder sein Europaforum, in diesem<br />
Jahr zum vierten Mal, veranstaltet und<br />
zwar in der Zeit vom 17.11.2011 bis zum<br />
18.11.2011. Das Europaforum wird in diesem<br />
Jahr wieder maßgeblich vom Arbeitskreis<br />
Internationales Recht organisiert,<br />
wofür ich seinen Mitgliedern an dieser<br />
Stelle sehr herzlich danke. Dieser Arbeitskreis<br />
ist seit jeher mit großer Begeisterung<br />
bei der Sache, was sich auch darin zeigt,<br />
dass diese Veranstaltung aufgrund der interessanten<br />
Themen und herausragenden<br />
Referenten Jahr für Jahr an Teilnehmern<br />
zunimmt.<br />
In den kommenden Tagen werden Ihnen<br />
die Einladungen für die Gala der <strong>Kölner</strong><br />
Juristen zugehen; dieser Einladung werden<br />
Sie entnehmen, dass unsere Gala wieder<br />
in einem festlichen Gewand erscheint. Der<br />
diesjährige Ballsaal befi ndet sich in der<br />
großartig geschmückten Wolkenburg. Ein<br />
Arbeitskreis im Vorstand hat sich mit großem<br />
Engagement in den letzten Monaten<br />
der Organisation dieser Gala gewidmet,<br />
um dem Fest seinen alten Glanz zu verleihen<br />
und Sie an diesem Abend mit einem<br />
wunderbaren Programm zu verzaubern.<br />
Erstmals in diesem Jahr hat der Arbeitskreis<br />
einen Tanzkurs zur Vorbereitung und<br />
Einstimmung auf dieses Fest organisiert.<br />
Wenn Sie also Lust und Zeit haben, wenden<br />
Sie sich an die Geschäftsstelle, dort<br />
erhalten Sie weitere Auskünfte. Ich lade<br />
Sie hiermit sehr herzlich ein, mit Ihrer<br />
Partnerin, Ihrem Partner, Ihren Freunden,<br />
gerne auch Ihren Geschäftsfreunden, im<br />
Kreise Ihrer Kolleginnen und Kollegen eine<br />
rauschende Ballnacht zu feiern.<br />
Begrüßen möchte ich an dieser Stelle<br />
nochmals die vier neuen Vorstandmitglieder,<br />
die in der Mitgliederversammlung am<br />
06.07.2011 mit beeindruckender Mehrheit<br />
gewählt wurden. Es sind Frau Kollegin Elke<br />
Orban, die zukünftig die Syndikusanwältinnen<br />
und -anwälte betreuen wird, Herr<br />
Kollege Michael Blenkle, der die Interessen<br />
der Kolleginnen und Kollegen im Oberbergischen<br />
Kreis in unserem Vorstand vertritt,<br />
Herr Kollege Joachim Kleinrahm, der vorzugsweise<br />
für das Miet- und WEG-Recht<br />
zuständig sein wird sowie Herr Kollege<br />
Klaus Schlimm, der seine reichhaltigen Erfahrungen<br />
im Betreuungsrecht einbringen<br />
wird. Auf die Zusammenarbeit mit diesen<br />
vier Kolleginnen und Kollegen freue ich<br />
mich.<br />
Der diesjährige <strong>Kölner</strong> Anwaltstag und die<br />
am selben Abend stattfi ndende Mitgliederversammlung<br />
im Hotel Pullmann waren ein<br />
voller Erfolg für den <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong>.<br />
Eine große Zahl unserer Kolleginnen und<br />
Kollegen haben die Möglichkeit genutzt,<br />
sich kostenlos fortzubilden. Dass wir ein<br />
solches Angebot unterbreiten können, verdankt<br />
unser Verein neben den Kolleginnen<br />
und Kollegen, die allein aus Verbundenheit<br />
dem Verein gegenüber pro bono referiert<br />
haben, auch dem Engagement unserer<br />
Kooperationspartner, über deren attraktive<br />
Editorial<br />
Angebote Sie sich an diesem Tag informieren<br />
konnten. Hierfür gilt diesen unser aller<br />
Dank. Referenten und Aussteller zeigten<br />
sich sämtlich über den Zuspruch höchst<br />
zufrieden, so dass kein Zweifel daran besteht,<br />
dass wir diese Veranstaltung im<br />
nächsten Jahr wiederholen werden. Unsere<br />
Mitgliederversammlung war sehr gut<br />
besucht. Ganz besonders geehrt wurde<br />
der <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong>, dass seiner Einladung<br />
nicht nur alle Präsidenten der <strong>Kölner</strong><br />
Gerichte gefolgt sind, sondern auch der<br />
Präsident des Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s,<br />
Herr Prof. Dr. Ewer, der ein Grußwort an<br />
uns richtete und der Justizminister des<br />
Landes Nordrhein Westfalen, Herr Thomas<br />
Kutschaty, der unser Festredner war. Ein<br />
Bericht hierzu fi ndet sich in diesem Heft.<br />
Am Ende bleibt mir nur noch, Ihnen erholsame<br />
Ferien mit der nötigen Ruhe und<br />
Entspannung zu wünschen in einem hoffentlich<br />
sonnigen Sommer.<br />
Mit herzlichem und kollegialen Gruß<br />
stets Ihre<br />
K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JULI 2011 3
4<br />
Inhalt<br />
4. KÖLNER ANWALTSTAG – ERNEUT E<strong>IN</strong> VOLLER ERFOLG<br />
ORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG DES KAV<br />
IM PULLMAN COLOGNE HOTEL AM 06. JULI 2011<br />
KAV-SEM<strong>IN</strong>ARE<br />
S. 11 ÜBERSICHT<br />
S. 12 NEUE SEM<strong>IN</strong>ARE<br />
S. 15 FACHANWALTSLEHRGÄNGE 2011<br />
DIE AUSSCHÜSSE UND ARBEITSKREISE <strong>IN</strong>FORMIEREN<br />
S. 16 DIE AUSSCHÜSSE UND ARBEITSKREISE <strong>IN</strong>FORMIEREN<br />
S. 16 DER FAMILIENRECHTSAUSSCHUSS <strong>IN</strong>FORMIERT<br />
S. 17 DER AUSSCHUSS JUNGE ANWÄLTE <strong>IN</strong>FORMIERT<br />
S. 17 DER AUSSCHUSS RVG <strong>IN</strong>FORMIERT<br />
S. 19 DER STRAFRECHTSAUSSCHUSS <strong>IN</strong>FORMIERT<br />
S. 20 DER AUSSCHUSS SYNDIKUSANWÄLTE <strong>IN</strong>FORMIERT<br />
S. 20 DER AUSSCHUSS VERKEHRSRECHT <strong>IN</strong>FORMIERT<br />
VERANSTALTUNGEN UND TERM<strong>IN</strong>E<br />
S. 21 WIR SEHEN UNS<br />
S. 22 KJG-VERANSTALTUNGEN<br />
S. 22 ADVO-GOLFTURNIER AM 16. SEPTEMBER 2011<br />
S. 22 31. ANRISTA-TENNIS-TURNIER AM 30. SEPTEMBER / 01. OKTOBER 2011<br />
S. 23 WICHTIGE TERM<strong>IN</strong>E 2011<br />
KAV <strong>IN</strong>TERN<br />
S. 23 HERZLICH WILLKOMMEN IM KAV<br />
S. 24 RECHTZEITIG <strong>IN</strong>FORMIERT - DER NEWSLETTER DES KAV<br />
WISSENWERTES<br />
S. 24 ENTSCHEIDUNG DES ANWALTSGERICHTSHOFS NRW<br />
DAS OUTFIT IM BÜRO<br />
S. 24 DEUTSCHER OLDTIMERRECHTSTAG 2011<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de<br />
IMPRESSUM<br />
EDITORIAL<br />
REVERS SEM<strong>IN</strong>ARE<br />
ANNONCEN & ANZEIGEN<br />
REVERS FACHANWALTSLEHRGÄNGE<br />
REVERS PFLICHTVERTEIDIGER<br />
REVERS GOLFTURNIER<br />
FLYER KJG 2011<br />
FLYER EUROPAFORUM<br />
SEITE 2<br />
SEITE 3<br />
SEITE 25<br />
SEITE 26<br />
SEITE 27<br />
SEITE 29<br />
SEITE 30<br />
SEITE 31<br />
SEITE 33
4. KÖLNER ANWALTSTAG<br />
4. <strong>Kölner</strong> Anwaltstag – erneut ein voller Erfolg.<br />
Am 06.07.2011 lud der KAV alle Kolleginnen<br />
und Kollegen zum 4. <strong>Kölner</strong> Anwaltstag erneut<br />
in das Pullman Cologne Hotel ein. „Wir haben<br />
diese Veranstaltung“, so die Vorsitzende<br />
des KAV, Frau Kollegin Pia Eckertz-Tybussek,<br />
„wie in den erfolgreichen vergangenen Jahren<br />
als Servicetag für die Kolleginnen und Kollegen<br />
organisiert. Es freut uns daher natürlich sehr,<br />
dass auch in diesem Jahr die Kolleginnen und<br />
Kollegen sehr zahlreich erschienen sind.“ Die<br />
Teilnahme an allen Veranstaltungen war kostenlos<br />
und richtete sich neben den Mitgliedern auch<br />
an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den<br />
Kanzleien. Am selben Tag fand abends um 18.00<br />
Uhr sodann die diesjährige Mitgliederversammlung<br />
des KAV statt.<br />
Im Rahmen des 4. <strong>Kölner</strong> Anwaltstages stand<br />
die Fortbildung der Kolleginnen und Kollegen im<br />
Vordergrund. Besonders gut besucht waren die<br />
Veranstaltungen zu dem arbeitsrechtlichen Thema<br />
„Rechtsfragen bei der Gestaltung von Zielvereinbarungen“<br />
sowie zum „Familienrecht und<br />
anwaltliche Kanzleiorganisation“. Herr Prof. Dr.<br />
Martin Henssler, geschäftsführender Direktor<br />
des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht<br />
an der Universität zu Köln, gab den interessierten<br />
Kolleginnen und Kollegen einen detaillierten<br />
Einblick in die Gestaltung von Arbeitsvertragsklauseln<br />
und die Beteiligung des Betriebsrates<br />
bei der Durchführung von Zielvereinbarungen.<br />
Frau Kollegin Carmen Grebe vermittelte neben<br />
den Kolleginnen und Kollegen auch den interessierten<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zahlreiche<br />
Möglichkeiten, die Kanzleiorganisation<br />
insbesondere im Bereich des Familienrechts<br />
und unter Berücksichtigung des neuen FamFG<br />
zu verbessern. Ebenso gut besucht waren auch<br />
die gebührenrechtlichen Veranstaltungen zum<br />
Arbeitsrecht von Herrn Kollegen Christian Braun<br />
und zum Familienrecht von Herrn Kollegen Ha-<br />
rald Rieger. Darüber hinaus wurden Vorträge<br />
zum Thema „Zukunfts-Technologien: Kanzleioptimierung<br />
durch den E-Workfl ow“ mit dem Referenten<br />
Herrn Boris Deichmann von RA-Micro,<br />
zum Thema „Juristische Onlinedatenbanken im<br />
Überblick“ mit dem Referenten Christian Rekop<br />
von der Hans Soldan GmbH, zum Thema „Souverän<br />
im Internet – Warum Kanzleien eine Website<br />
brauchen“ mit dem Referenten Herrn Mathis<br />
Janesch von der Content Management AG, der<br />
seinen erkrankten Kollegen Herrn Robert Schovenberg<br />
vertrat, sowie zum Thema „Optimized<br />
Print Services“ mit dem Referenten Philipp<br />
Schröder von der Firma Konica Minolta. Auch<br />
diese Veranstaltungen stießen auf ein großes Interesse.<br />
Insgesamt waren über 200 Teilnehmer<br />
zu verzeichnen.<br />
Parallel zu den Vortragsveranstaltungen fand<br />
eine Fachausstellung mit den Partnern des KAV<br />
statt. In zahlreichen Einzelgesprächen und Vorführungen<br />
konnten folgende Firmen Ihre Produkte<br />
präsentieren:<br />
Content Management AG<br />
DANV (Deutsche Anwalt-<br />
und Notarversicherung)<br />
DATEV<br />
D K V (Deutsche Krankenversicherung)<br />
e.Consult AG<br />
GOP - Global Offi ce Products AG<br />
HDI-Gerling<br />
Konica Minolta<br />
Wolters Kluwer<br />
Mercedes-Benz<br />
RA-MICRO<br />
Hans Soldan GmbH<br />
Im Rahmen der Fachausstellung wurde zudem ein<br />
Gewinnspiel durchgeführt. Der Präsident des LG<br />
Köln, Herr Helmut Zerbes, war so freundlich, aus<br />
den Teilnehmern folgende Gewinner der Preise<br />
zu ziehen:<br />
1. Preis<br />
4 Eintrittskarten für die Gala <strong>Kölner</strong> Juristen<br />
in der Wolkenburg (inkl. Dinner) am 18.11.2011<br />
Frau Kollegin Carmen Grebe,<br />
Köln<br />
2. Preis<br />
1 Netbook 10,1 Zoll<br />
Herr Kollege Harald Rieger,<br />
Wesseling<br />
3. Preis<br />
1 x 3 Gang Menü für 2 Personen im Club „georgeM.“<br />
W<strong>IN</strong>E.VIEW, Pullman Cologne Hotel<br />
Frau Monika Künzel,<br />
Bonn<br />
4. Preis<br />
1 Langschläferfrühstück für 2 Personen im Restaurant<br />
„d.light“, Pullman Cologne Hotel<br />
Frau Kollegin Sandra Dahl,<br />
St. Augustin<br />
Der KAV gratuliert allen Gewinnerinnen und<br />
Gewinnern recht herzlich. Sie werden schriftlich<br />
benachrichtigt und erhalten die Preise in der<br />
KAV-Geschäftsstelle überreicht.<br />
K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JULI 2011 5
6<br />
Mitgliederversammlung<br />
Ordentliche Mitgliederversammlung des KAV im Pullman Cologne Hotel<br />
am 06.07.2011<br />
Die sich an den 4. <strong>Kölner</strong> Anwaltstag anschließende Mitgliederversammlung des KAV war auch in diesem Jahr sehr gut besucht.<br />
Insgesamt nahmen 209 Kolleginnen und Kollegen teil.<br />
Der Mitgliederversammlung lag folgende Tagesordnung vor, die fristgerecht in den KAV-Mitteilungen 2/2011 veröffentlicht wurde.<br />
1. Jahresbericht der Vorsitzenden<br />
2. Grußwort eines Vertreters der Justiz<br />
3. Kassenbericht<br />
4. Entlastung des Vorstandes<br />
5. Wahl des Kassenprüfers / der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2011<br />
7. Wahlen zum Vorstand<br />
8. Wahlen von Ausschussmitgliedern<br />
9. Ehrenmitgliedschaft für Herrn Kollegen Dr. Ludwig Koch<br />
10. Verschiedenes<br />
zu TOP 1<br />
Jahresbericht der Vorsitzenden<br />
Die Vorsitzende des KAV, Frau Kollegin Pia<br />
Eckertz-Tybussek, eröffnete die Mitgliederversammlung<br />
des KAV um 18.25 Uhr und begrüßte<br />
zunächst die Vertreter der Justiz, allen<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de<br />
voran den Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen,<br />
Herrn Thomas Kutschaty. Der<br />
Einladung des KAV waren ferner gefolgt Herr<br />
Johannes Riedel, Präsident des OLG Köln, Herr<br />
Jürgen Kapischke, Generalstaatsanwalt Köln,<br />
Herr Helmut Zerbes, Präsident des LG Köln,<br />
Herr Dr. Hans-Willi Laumen, Präsident des AG<br />
Köln, Herr Heiko Manteuffel, Ltd. Oberstaatsanwalt<br />
Köln, Herr Dr. Joachim Arntz, Präsident<br />
des VG Köln, Herr Benno Scharpenberg, Präsident<br />
des FG Köln, Herr Dr. Jürgen vom Stein,<br />
Präsident des LAG Köln sowie Herr Dr. Hans<br />
Jörg Gäntgen, Direktor des Arbeitsgerichts<br />
Köln. Frau Kollegin Eckertz-Tybussek dankte<br />
ausdrücklich für das sehr zahlreiche Erscheinen<br />
der Justizvertreter. Sie begrüßte ferner<br />
den Präsidenten des Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s,<br />
Herrn Kollegen Prof. Dr. Wolfgang Ewer, den<br />
Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Köln,<br />
Herrn Kollegen Dr. Hubert W. van Bühren sowie<br />
den Gewinner des DAV-Rednerwettstreits<br />
2011 in Straßburg, Herrn Kollegen Árpád Farkas<br />
aus Eschweiler. Anschließend gedachte die<br />
Versammlung zunächst der seit der letzten Mitgliederversammlung<br />
verstorbenen Kolleginnen<br />
und Kollegen.<br />
Frau Kollegin Eckertz-Tybussek gab einen<br />
Überblick über die Arbeit des KAV im vergangenen<br />
Jahr. Sie teilte mit, dass zum Tag der<br />
Mitgliederversammlung 4.266 Kolleginnen und<br />
Kollegen Mitglied im KAV waren, und dankte<br />
an dieser Stelle besonders den Mitgliedern des<br />
Ausschusse Junge Anwälte, die die Vereidigungen<br />
der neu zugelassenen Kolleginnen und Kollegen<br />
regelmäßig begleiten und dort diesen die<br />
Wichtigkeit des Beitritts zum KAV vermitteln. In<br />
diesen Dank schloss sie ausdrücklich auch den
Präsidenten der RAK Köln, Herrn Kollegen Dr.<br />
Hubert W. van Bühren, ein, der ebenfalls nicht<br />
müde wird, die jungen Kolleginnen und Kollegen<br />
zu ermuntern, Mitglied in den örtlichen<br />
<strong>Anwaltverein</strong>en zu werden.<br />
Sie teilte mit, dass<br />
im vergangenen Jahr<br />
ein weiterer Arbeitskreis,<br />
nämlich der<br />
Arbeitskreis Informationstechnologierecht<br />
gegründet wurde.<br />
Als Sprecher des Arbeitskreises<br />
wurde<br />
Herr Kollege Dominik<br />
Boecker gewählt. Sie lud alle interessierten<br />
Kolleginnen und Kollegen ein, in diesem Arbeitskreis<br />
mitzuwirken. Sie dankte sodann allen<br />
Kolleginnen und Kollegen, die als Mitglied<br />
in einem der Ausschüsse und Arbeitskreise die<br />
Arbeit des KAV ehrenamtlich ganz wesentlich<br />
unterstützen, sehr herzlich. Sie wies darauf<br />
hin, dass die Arbeit, die in den Ausschüssen<br />
und Arbeitskreisen geleistet wird, ihresgleichen<br />
in den übrigen in Deutschland ansässigen<br />
<strong>Anwaltverein</strong>en sucht.<br />
Besondere Erwähnung fand sodann das 3. Europäische<br />
Anwaltsforum, welches maßgeblich<br />
vom Arbeitskreis Internationales Recht gestaltet<br />
wurde. Das Forum ist erneut auf sehr<br />
positive Resonanz aus dem Ausland gestoßen,<br />
weshalb es auch im laufenden Jahr am 17. und<br />
18. November 2011 wieder stattfi nden wird.<br />
Sie dankte dem Präsidenten des VG Köln, Herrn<br />
Dr. Joachim Arntz, herzlich für die Möglichkeit,<br />
dass das Forum in diesem Jahr in den Räumen<br />
des Verwaltungsgerichts Köln stattfi nden kann.<br />
Sie berichtete ferner, dass das Juristenfest in<br />
diesem Jahr erneut anders gestaltet wird und<br />
lud alle Mitglieder des KAV zur Gala <strong>Kölner</strong> Juristen<br />
am 18. November 2011 in der Wolkenburg<br />
herzlich ein.<br />
Frau Kollegin Eckertz-Tybussek berichtete weiter,<br />
dass im Jahr 2010 105 Fortbildungsveranstaltungen<br />
durchgeführt wurden. Sie teilte<br />
mit, dass die Erhöhung der Seminargebühren<br />
Mitte 2009 nicht zu einem Umsatzeinbruch<br />
oder einem Rückgang der Teilnehmerzahlen<br />
geführt hat. Darüber hinaus konnten in 2010<br />
Fachanwaltskurse auf dem Gebiet des IT-<br />
Rechts und des Medien- und Urheberrechts in<br />
Kooperation mit der <strong>Kölner</strong> Forschungsstelle<br />
für Medienrecht der Fachhochschule Köln sowie<br />
im Medizinrecht sowie zum Gewerblichen<br />
Rechtsschutz durchgeführt werden.<br />
Sie teilte mit, dass die Leistungen des Kurierdienstes<br />
erweitert wurden und darüber nun<br />
durch eine Kooperation mit dem Aachener <strong>Anwaltverein</strong><br />
auch die Anwaltspost in den Landgerichtsbezirk<br />
Aachen zu den dort befi ndlichen<br />
Gerichten und Behörden versandt werden<br />
kann.<br />
Frau Kollegin Eckertz-Tybussek teilte ferner<br />
mit, dass im Jahr 2010 255 neue Auszubildende<br />
in die Lehrlingsrolle eingetragen wurden,<br />
was eine erfreuliche Steigerung im Vergleich<br />
zum Vorjahr bedeutet. Sie dankte allen Kolleginnen<br />
und Kollegen, die sich der gesellschaftlichen<br />
Verantwortung der Ausbildung stellen,<br />
da dies ein Engagement für den gesamten<br />
Berufsstand darstelle. Besonders dankte Sie<br />
in diesem Zusammenhang dem Ausbildungsbeauftragten<br />
der RAK Köln und des KAV, Herrn<br />
Kollegen Dr. Ulrich Prutsch.<br />
zu TOP 2<br />
Grußwort eines Vertreters der Justiz<br />
Als Vertreter der Justiz<br />
richtete in diesem Jahr<br />
der neue Präsident des<br />
Finanzgerichts Köln,<br />
Herr Benno Scharpenberg,<br />
ein Grußwort an<br />
die Versammlung. Er<br />
übermittelte zunächst<br />
die Grüße der gesamten<br />
<strong>Kölner</strong> Justiz und<br />
dankte für die Einladung zur Mitgliederversammlung.<br />
Er berichtete unter anderem, dass<br />
die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs<br />
beim Finanzgericht Köln bereits sehr weit<br />
fortgeschritten ist und bei einer Kammer ein<br />
Pilotprojekt läuft, wo neben der Papierakte<br />
auch eine vollständige elektronische Akte geführt<br />
wird. Er bat die Anwaltschaft darum, diese<br />
neuen Technologien stärker zu nutzen, da<br />
dann die Arbeitsabläufe auch beim Gericht<br />
deutlich beschleunigt werden können. Er äußerte<br />
sodann, dass er sich sehr freuen würde,<br />
künftig mehr Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />
beim Finanzgericht zu sehen. Er habe<br />
insoweit feststellen müssen, dass hier die<br />
Rechtssuchenden doch zu einem großen Teil<br />
von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern<br />
vertreten werden.<br />
zu TOP 3<br />
Kassenbericht<br />
Herr Kollege Henrich<br />
Potthast erstattete als<br />
Schatzmeister des KAV<br />
den Kassenbericht des<br />
Jahres 2010. Er teilte<br />
mit, dass nach der weiterhin<br />
strengen Prüfung<br />
der Einnahmen-<br />
und Ausgabenseite ein<br />
Überschuss in Höhe<br />
von rund € 107.000,00<br />
erzielt werden konnte. Die rückständigen Mitgliedsbeiträge<br />
konnten zu einem erheblichen<br />
Teil beigetrieben werden.<br />
Der Kassenprüfer, Herr Kollege Dr. Manfred<br />
Steinhausen, teilte auch in Vertretung der verhinderten<br />
Frau Kollegin Dr. Adelgund Hofmeister<br />
mit, dass die Prüfung der Kasse ohne Beanstandungen<br />
verlaufen sei.<br />
zu TOP 4<br />
Entlastung des Vorstandes<br />
Herr Kollege Dr. Rainer Klocke beantragte, den<br />
Vorstand insgesamt zu entlasten. Die Mitgliederversammlung<br />
entsprach diesem Antrag einstimmig<br />
mit 16 Enthaltungen.<br />
Zu TOP 5<br />
Wahl der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr<br />
2011<br />
Als Kassenprüfer stellten sich erneut Frau Kollegin<br />
Dr. Adelgund Hofmeister sowie Herr Kollege<br />
Dr. Manfred Steinhausen zur Wahl, die von<br />
der Mitglieder-versammlung einstimmig gewählt<br />
wurden.<br />
Zu TOP 7<br />
Wahlen zum Vorstand<br />
Frau Kollegin Eckertz-Tybussek teilte zunächst<br />
mit, dass Frau Kollegin Marion Koene sowie die<br />
Herren Kollegen, Klaus Brisch, Christian Kerner<br />
und Dr. Thomas Riemann aus dem Vorstand<br />
ausscheiden werden. Sie dankte diesen sehr<br />
herzlich für die geleistete Arbeit. Damit waren<br />
vier Plätze im Vorstand neu zu besetzen. Hierfür<br />
schlug der Vorstand in alphabetischer Reihenfolge<br />
Herrn Kollegen Michael Blenkle, Herrn<br />
Kollegen Joachim Kleinrahm, Frau Kollegin<br />
Elke Orban und Herrn Kollegen Klaus Schlimm<br />
vor. Die Kandidaten waren im letzten Mitteilungsheft<br />
ausführlich vorgestellt worden. Darüber<br />
hinaus standen Frau Kollegin Pia Eckertz-<br />
Tybussek, Herr Kollege Jürgen Sauren, Herr<br />
Kollege Heinz Spizig und Frau Kollegin Angelika<br />
Töpfer zur Wiederwahl an. Die zuvor genannten<br />
8 Kolleginnen und Kollegen wurden mit überwältigender<br />
Mehrheit, teilweise einstimmig, in<br />
den Vorstand gewählt.<br />
Der neue Vorstand setzt sich somit wie folgt<br />
zusammen:<br />
RAin Pia Eckertz-Tybussek<br />
Vorsitzende<br />
RA Henrich Potthast<br />
stv. Vorsitzender und Schatzmeister<br />
RA Kourosh Aminyan<br />
RA Michael Blenkle<br />
RA Dr. Thomas Gutknecht<br />
RA Joachim Kleinrahm<br />
RAin Elke Orban<br />
RA Dr. Ulrich Prutsch<br />
RAin Dr. Ruth Rigol<br />
RA Jürgen Sauren<br />
RA Klaus Schlimm<br />
RA Rainer Schmitz<br />
RA Heinz Spizig<br />
RAin Angelika Töpfer<br />
RA Dr. Marcus Werner<br />
Zu TOP 8<br />
Wahlen von Ausschußmitgliedern<br />
Anschließend standen die Mitglieder der Ausschüsse<br />
Betreuungsrecht, Insolvenzrecht, Mediation<br />
und Konfl iktmanagement sowie Syndikusanwälte<br />
zur Wahl an. Es ergaben sich<br />
folgende Ergebnisse, wobei die Wahl dieser<br />
Mitglieder ohne Gegenstimmen erfolgte:<br />
K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JULI 2011 7
8<br />
Mitgliederversammlung<br />
a) Arbeitsrecht<br />
RA Michael Blenkle<br />
RAin Dr. Angela-Sabine Emmert<br />
RAin Hiltrud Kohnen<br />
RA Johannes Lohre<br />
RA Robert Lungerich<br />
RA Marcus Portz<br />
RAin Andrea Reiche<br />
RA Dirk Schabram<br />
RAin Dr. Saskia Schneider<br />
RA Franz Thür<br />
RA André Ueckert<br />
RA Michael Wirges<br />
b) Bau- und Architektenrecht<br />
RAin Dr. Gabriele Altenhofen<br />
RA Jörg Bellinghausen<br />
RA Hans Achim Dören<br />
RA Dr. Mirco Ehrich<br />
RA Klaus Knips<br />
RA Dr. Björn Kupczyk<br />
RA Nils Mrazek<br />
RA Dr. Walter Müller<br />
RA Dr. Wolfgang Sass<br />
RA Dr. Uwe Steingröver<br />
RA Dr. Helmut Weingarten<br />
RAin Jutta Wittler<br />
c) Erbrecht<br />
RAin Elke Brack<br />
RAin Susanne Christ<br />
RAin Monika Fink-Plücker<br />
RA Jörg Fricke<br />
RAin Dorothea Höfl ich<br />
RA Peter Lentz<br />
RA Lukke Mörschner<br />
RA Albert Potthast<br />
RA Heinz-Bert Schmitz<br />
RA Norbert Schönleber<br />
RA Dr. Josef Trompetter<br />
RA Dr. Udo Völlings<br />
d) Familienrecht<br />
RAin Carmen Grebe<br />
RAin Simone Huckert<br />
RAin Marion Koene<br />
RAin Dr. Silke Recksiek<br />
RA Harald Rieger<br />
RA Marcus Ridder-Fröhlich<br />
RA Dr. Rudolf Schumacher II<br />
RA Andreas Thiel<br />
RAin Ruth Unverzagt<br />
RAin Annette Wittlich<br />
Rain Sibel Zeybek-Kaplan<br />
RAin Regina Zimmermann<br />
e) Junge Anwälte<br />
RA Kourosh Aminyan<br />
RA Raphael Brugger<br />
RAin Vera Cyrus<br />
RA Marcus Hegelein<br />
RA Markus Koerentz<br />
RAin Birgit Lendermann<br />
RA Alexander Leunig<br />
RA Jörg Mück<br />
RA Christoph Reinhold<br />
RAin Dr. Maren Schlimm<br />
RA Martin Schreiner<br />
RA Karsten Stickeler<br />
f) Kanzleimanagement<br />
RAin Susanne Christ<br />
RAin Vera Cyrus<br />
RA Thomas Herbert<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de<br />
RAin Angela Otto<br />
RA Roman Pusep<br />
RA Jens Rambau<br />
RA Kjell Vogelsang<br />
g) Miet- und WEG-Recht<br />
RA Sven Boelke<br />
RA Thomas Brandt<br />
RAin Gudrun Christensen<br />
RA Bodo Deutschmann<br />
RAin Elisabeth Heidlauf<br />
RA Dr. Uwe Heppekausen<br />
RA Jochen Hoffmann<br />
RA Bernhard Koch<br />
RA Paul Kiss<br />
RA Dr. Henrik Over<br />
RAin Anke Scheffl er<br />
RAin Sonja Schilken<br />
h) RVG<br />
RA Kourosh Aminyan<br />
RA Christian Braun<br />
RA Dr. Uwe Heppekausen<br />
RA Roger Kühn<br />
RA Johannes Latz<br />
RA Dr. Ulrich Prutsch<br />
RA Harald Rieger<br />
RA Klaus Schlimm<br />
i) Sozialrecht<br />
RAin Birgit van Bühren-Wienand<br />
RAin Dr. Astrid von Einem<br />
RAin Doris Fricke<br />
RA Bernhard Gaßen<br />
RAin Antje M. Gerathewohl LL.M.<br />
RAin Christine Leisten<br />
RA Bernd Neunzig<br />
RA Wolfgang Reisdorf<br />
RA Alexander Taubitz<br />
RA Oliver Viehweg<br />
j) Steuerrecht<br />
RA Wahed T. Barekzai<br />
RAin Ines Biering<br />
RA Hans-Helmuth Delbrück<br />
RA Horst-Hermann Jansen<br />
k) Strafrecht<br />
RAin Michaela Fischer<br />
RA Abdou Abdel Gabbar<br />
RA Dr. Björn Gercke<br />
RA Dr. Frank Heerspink<br />
RA Marco Heymann<br />
RA Mustafa Kaplan<br />
RA Christian Kemperdick<br />
RA Markus Loskamp<br />
RA Gerhard Schaller<br />
RA Dr. Frank Seebode<br />
RA Dr. Michael Tsambikakis<br />
l) Verkehrsrecht<br />
RA Rolf-Helmut Becker<br />
RA Engelbert Bender<br />
Rain Angelika Bergen<br />
RA Michael Bücken<br />
RAin Ulrike Dronkovic<br />
RA Jörg Heyn<br />
RA Peter Korthaus<br />
RA Michael Lobitz<br />
RA Achim Mettlach<br />
RA Dimitrios Papatheodorou<br />
RA Heinz Petersohn<br />
m) Versicherungsrecht<br />
RA Eduard Bischof<br />
RAin Heike Dossow<br />
RAin Andrea Edelhoff<br />
RA Michael Hintz<br />
RAin Andrea Johannes<br />
RA Dr. Rainer Klocke<br />
RA Dr. Frank Krahe<br />
RA Johannes Muhr<br />
RA Andreas Reichelt<br />
RA Andreas Schaeben<br />
RA Dr. Winfried Schnepp<br />
RAin Simone Staab<br />
Da für den Ausschuss Verwaltungsrecht die<br />
gemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten<br />
sämtlich nicht zur Mitgliederversammlung<br />
erschienen waren, beschloss die Mitgliederversammlung<br />
mit 123 Ja-Stimmen, 31 Nein-<br />
Stimmen und 24 Enthaltungen, dass eine Wahl<br />
des Verwaltungsrechtsausschusses in dieser<br />
Versammlung nicht vorgenommen wird.<br />
Zu TOP 9<br />
Ehrenmitgliedschaft von Herrn Kollegen Dr.<br />
h.c. Ludwig Koch<br />
Frau Kollegin Eckertz-Tybussek schilderte<br />
nochmals unter Bezugnahme auf die Ausführungen<br />
in den vorangegangenen Mitteilungen<br />
die Verdienste von Herrn Kollegen Dr. h.c. Ludwig<br />
Koch und bat die Versammlung sodann,<br />
der Verleihung der Ehrenmitgliedschaft zuzustimmen.<br />
Die Versammlung beschloss sodann<br />
einstimmig, die Ehrenmitgliedschaft an Herrn<br />
Kollegen Dr. h.c. Ludwig Koch zu verleihen.<br />
Zu TOP 10<br />
Verschiedenes<br />
Hierzu erfolgten keine Wortmeldungen.<br />
Um 19.50 Uhr schloss Frau Kollegin Eckertz-<br />
Tybussek die Tagesordnung und damit den offi<br />
ziellen Teil der Mitgliederversammlung.<br />
Im Anschluss daran<br />
hielt der Justizminister<br />
des Landes Nordrhein-<br />
Westfalen, Herr Kollege<br />
Thomas Kutschaty,<br />
den Festvortrag. Er<br />
teilte zunächst mit,<br />
dass er selbst 13 Jahre<br />
als Anwalt tätig war<br />
und es ihm nicht leicht<br />
gefallen sei, die Zulassung vorübergehend ruhen<br />
zu lassen. Letztlich habe er aber doch das<br />
Amt des Justizministers gern übernommen.<br />
Er drückte eine große Wertschätzung der Justiz<br />
gegenüber dem <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> aus,<br />
was sich allein an der zahlreichen Präsenz<br />
der Justizvertreter zeige. Im weiteren Verlauf<br />
seiner Rede sprach er sodann das Thema<br />
der Jugendkriminalität an, das in den letzten<br />
Wochen und Monaten immer wieder Gegenstand<br />
von Presseberichten war. Er vertrat die<br />
Auffassung, dass der Justiz zum Umgang mit<br />
der Jugendkriminalität bereits ausreichende<br />
Möglichkeiten an die Hand gegeben seien und<br />
der Ruf nach strengeren Strafen allein nicht<br />
weiterhelfen könne. Zur Eindämmung der Jugendkriminalität<br />
müsse vielmehr viel früher<br />
angesetzt werden. Es sei festzustellen, dass<br />
insbesondere bei Intensivtätern häufi g ähnliche<br />
Muster und Hintergründe vorlägen. Es handele
sich sehr häufi g um junge Männer ohne Schulabschluss<br />
und ohne Berufsausbildung, die in<br />
sozial benachteiligten Verhältnissen leben. Es<br />
müsse hier auch ein gesellschaftlicher Prozess<br />
angestoßen werden, um diesen Jugendlichen<br />
frühzeitig zu helfen. Wenn die Straftat bereits<br />
erfolgt ist, dann müsse zügig gehandelt werden.<br />
In Köln sei insoweit das Haus des Jugendrechts<br />
vorbildlich, da hier alle relevanten<br />
Behörden räumlich eng zusammenarbeiten und<br />
die Verfahrenswege deutlich abgekürzt werden.<br />
Damit sei auch eine schnelle Erledigung<br />
der Verfahren verbunden. Der Minister betonte<br />
aber, dass dies keine Einschränkung der<br />
Verteidigungs- und Verteidigerrechte mit sich<br />
bringen soll und darf. Nach einem Jahr Haus<br />
des Jugendrechts zeige sich aber ein deutlicher<br />
Erfolg. Insbesondere die Rückfallquoten seien<br />
spürbar zurückgegangen. Daher solle das Projekt<br />
nun auch in anderen Städten umgesetzt<br />
werden. Er ging sodann noch auf den Strafvollzug<br />
ein und vertrat hierzu die Auffassung,<br />
dass derzeit viele Menschen in den Haftanstalten<br />
sitzen, die etwa die Geldstrafe, zu der sie<br />
verurteilt wurden, nicht aufbringen konnten.<br />
Der Vollzug solcher Haftstrafen stelle eine<br />
erhebliche fi skalische Belastung des Staates<br />
dar. Nach seiner Auffassung solle daher hier<br />
ein Weg gefunden werden, um diese Personen<br />
aus der Haft heraus zu halten. „Schwitzen statt<br />
Sitzen“, also gemeinnützige Arbeit anstelle<br />
einer Ersatzfreiheitsstrafe könnte in diesen<br />
Fällen ein Weg sein. Der Minister vertrat die<br />
Auffassung, dass der Strafvollzug insgesamt<br />
einer Neuregelung bedürfe und betonte, dass<br />
er für dahingehende Anregungen aus der Anwaltschaft<br />
sehr dankbar wäre. Er teilte sodann<br />
noch kurz zum Thema Sicherungsverwahrung<br />
mit, dass nahezu alle gesetzlichen Regelungen<br />
vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig<br />
erklärt worden seien und bis zum<br />
Frühjahr 2013 eine Neuregelung erforderlich<br />
ist. Insoweit werde ein Gesetzesvorschlag der<br />
Bundesjustizministerin erwartet. Die Neuregelung<br />
sei eine große Herausforderung, da die<br />
Anforderungen an die Sicherungsverwahrung<br />
deutlich hoch geschraubt worden sind und diese<br />
auf schwere Fälle beschränkt werden solle.<br />
Sodann richtete der Präsident des Deutschen<br />
<strong>Anwaltverein</strong>s, Herr Kollege Prof. Dr. Wolfgang<br />
Ewer, ein Grußwort an die Versammlung. Er<br />
drückte zunächst seine Freude aus, dass die<br />
Vorsitzende des KAV, Frau Kollegin Eckertz-Ty-<br />
bussek, in den DAV-Vorstand gewählt worden<br />
ist. Er würdigte die Arbeit des KAV und dessen<br />
Ausschüsse und Arbeitskreise als vorbildlich<br />
und lobte insbesondere auch die mittlerweile<br />
vierte Durchführung des Europäischen Anwaltsforums.<br />
Insoweit sei es sehr wichtig, über<br />
den eigenen Tellerrand hinaus zu schauen. Er<br />
führte sodann aus, dass der DAV hinsichtlich<br />
der Anwaltsgebühren eine lineare Anpassung<br />
fordert. Dies sei unter anderem auch wichtig,<br />
um den Zugang zum Recht für jedermann zu ermöglichen.<br />
Der Vergleich mit anderen Ländern<br />
zeige, dass ohne eine Gebührenordnung eben<br />
dieser Zugang zum Recht erschwert werde. Er<br />
teilte mit, dass verschiedene Landesjustizminister<br />
bereits eine grundsätzliche Zustimmung<br />
signalisiert haben. Er forderte ferner eine Überarbeitung<br />
des Haftungsrechts insbesondere bei<br />
Partnerschaftsgesellschaften. Als letztes Thema<br />
sprach er die Vorratsdatenspeicherung an,<br />
die nach seiner Auffassung nur sehr restriktiv<br />
eingesetzt werden sollte. Eine entsprechende<br />
Tendenz sei auch auf der Ebene der europäischen<br />
Union erkennbar, dass nur eine anlassbezogeneDatenspeicherung<br />
erlaubt sein soll.<br />
Anschließend verfolgte die<br />
Versammlung mit großem<br />
Interesse die Rede des<br />
Gewinners des DAV-Rednerwettstreits<br />
2011, Herrn<br />
Kollegen Árpád Farkas.<br />
Zum Abschluss des Abends folgte ein gemütliches<br />
Abendessen bei kollegialem Beisammensein.<br />
Wir danken allen Erschienenen und hoffen auch<br />
im kommenden Jahr wieder auf zahlreiche Teilnahme.<br />
K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JULI 2011 9
Seminare<br />
KAV-Seminare - Übersicht<br />
Der KAV, die KAV-Ausschüsse und die KAV-Arbeitskreise bieten<br />
auch 2011 eine Vielzahl von interessanten Seminaren an.<br />
10-Stunden-Fachanwaltfortbildungen<br />
ARBEITSRECHT<br />
28.09.2011 Arbeitnehmerüberlassung S. 14<br />
Referent: RA Dr. Roman Frik, LL.M., Stuttgart<br />
GESELLSCHAFTSRECHT<br />
22.09.2011 Konzern(steuer)recht S. 13<br />
Referenten: RA Dr. Günter Seulen,<br />
RA Dr. Gunnar Knorr,<br />
beide Köln<br />
<strong>IN</strong>FORMATIONSTECHNOLOGIERECHT<br />
27.09.2011 1. IT-Rechtstag NRW S. 14<br />
Referenten: RA Dr. Ulrich Luckhaus,<br />
RA Dominik Boecker,<br />
RA Dr. Marc Hilber, LL.M,<br />
RA Dr. Carsten Intveen,<br />
alle Köln<br />
<strong>IN</strong>SOLVENZRECHT<br />
14.09.2011 Einführung in das Anfechtungsrecht S. 12<br />
Referent: RA Kai-Jens Egerlandt, LL.M., Köln<br />
27.09.2011 Das neue P-Konto – Ein funktionierendes Bankkonto für insolvente Verbraucher S. 14<br />
Referentin: RAin Hildegard Allemand, Köln<br />
SOZIALRECHT<br />
14.09.2011 Inanspruchnahme von Angehörigen nach dem SGB XII S. 12<br />
Referentin: Richterin am LSG Essen Astrid Lente-Poertgen<br />
21.09.2011 Hartz IV und ALG II - Neueste Rechtsprechung S. 13<br />
Referent: RA Dr. Jürgen Brand, Richter am VerfGH Münster<br />
STEUERRECHT<br />
20.07.2011 Aktuelle Rechtsprechung im Steuerrecht S. 12<br />
Referent: Vors. Richter am Finanzgericht a.D.<br />
RA Dr. Wolf-Dieter Butz, Celle<br />
22.09.2011 Konzern(steuer)recht S. 13<br />
Referenten: RA Dr. Günter Seulen,<br />
RA Dr. Gunnar Knorr,<br />
beide Köln<br />
STRAFRECHT<br />
„Basic-Reihe“ des Ausschusses Junge Anwälte<br />
22.09.2011 Untersuchungshaft – Herausforderung für die Verteidigung S. 13<br />
Referenten: RA Markus Loskamp,<br />
RA Dr. Frank Seebode,<br />
RA Michael Tsambikakis,<br />
alle Köln<br />
K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JULI 2011 11
12<br />
Seminare<br />
STEUERRECHT<br />
Aktuelle Rechtsprechung im Steuerrecht<br />
Es lädt ein:<br />
Ausschuss für Steuerrecht<br />
Im ersten Teil wird die aktuelle verfassungsrechtliche Rechtsprechung im Steuerrecht dargestellt. Themen sind die Absenkung<br />
der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen, Verlängerung der Spekulationsfrist<br />
bei Grundstücksveräußerungsgeschäften, die Vorlage wegen des Solidaritätszuschlags und die Neuregelung der steuerlichen<br />
Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers. Im zweiten Teil folgt eine Übersicht über die Rechtsprechung des<br />
Bundesfinanzhofs. Bei der Darstellung zur AO werden u.a. Verlangen des Finanzamts nach mandantenbezogenen Unterlagen,<br />
ferner die steuerlichen Verwertungsverbote, das Anfordern von Kontoauszügen, die Zulässigkeit von Kontrollmitteilungen<br />
und von Sammelauskunftsersuchen trotz Bankgeheimnis angesprochen. Bei der Einkommensteuer werden u.a. die Urteile zu<br />
nichtsteuerpflichtigen Einkünften und Liebhaberei, zur verdeckten Gewinnausschüttung, zur verfassungsgemäßen Rentenbesteuerung,<br />
zur Erweiterung der Aufteilung von Aufwendungen für gemischt veranlasste Reisen sowie Neues zur Vermögensübergabe<br />
gegen Versorgungsleistungen erörtert.<br />
Der Referent, Herr Kollege Dr. Wolf-Dieter Butz, war zunächst als Fachanwalt für Steuerrecht, danach über 25 Jahre als Richter<br />
am Finanzgericht bzw. als Vorsitzender Richter am Niedersächsischen FG bis 2005 tätig und ist seitdem als Rechtsanwalt und<br />
Steuerberater zugelassen; seither beschränkt er sich auf die Seminarentwicklung und Vortragstätigkeit.<br />
Kostenbeitrag: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 4 Std. erteilt.<br />
ANMELDUNG ONL<strong>IN</strong>E UNTER: WWW.K AV-SEM<strong>IN</strong>ARE.DE ODER ÜBER DIE K AV-GESCHÄFTSSTELLE<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de<br />
Datum:<br />
Mittwoch, 20. Juli 2011<br />
15.00 – 19.30 Uhr<br />
SOZIALRECHT<br />
Inanspruchnahme von Angehörigen nach dem SGB XII<br />
Es lädt ein:<br />
Ausschuss für Sozialrecht<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Die Inanspruchnahme von Angehörigen stellt sich beim Leistungsbezug nach dem SGB XII in vielfältiger Weise: Bei<br />
der Leistung nach Grund und Höhe betreffenden Berücksichtigung im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt, bei der<br />
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, bei den Hilfen nach dem Vierten bis Neunten Kapitel, wie Hilfe zur<br />
Pflege, aber auch im Zusammenhang mit übergeleiteten und übergegangenen Leistungsansprüchen, die der Träger der<br />
Sozialhilfe selbst gegenüber den Angehörigen geltend machen kann. Der Personenkreis differiert dabei ebenso wie die<br />
Voraussetzungen der Inanspruchnahme. Das Seminar soll einen Überblick über die verschiedenen Fallgestaltungen geben<br />
und Handlungsansätze für die anwaltliche Beratungs- und Vertretungspraxis bieten.<br />
Frau Astrid Lente-Poertgen ist seit April 1992 als Richterin am Sozialgericht und seit August 1998 beim Landessozialgericht<br />
tätig. Von 1998 bis 2001 war sie mit Streitigkeiten der allgemeinen Rentenversicherung befasst. Anschließend war sie<br />
bis Ende 2004 Richterin am 1. Senat mit dem Schwerpunkt Arbeitsförderungsrecht; seitdem gehört sie dem 16. Senat an<br />
(Schwerpunkte Kranken-, Künstlersozialversicherung, Betriebsprüfungsverfahren, Arbeitsförderungsrecht). Neben<br />
der Dozententätigkeit an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung hält sie regelmäßig Vorträge und Seminare,<br />
insbesondere zu Themenbereichen der Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende.<br />
Das Insolvenzanfechtungsrecht ist für Kolleginnen und Kollegen, die sich mit der Materie nicht regelmäßig beschäftigen,<br />
ein Minenfeld. Der das Anfechtungsrecht beherrschende Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung führt häufig zu<br />
Ergebnissen, die dem eingefleischten Zivilrechtler abwegig erscheinen. Das Seminar beschäftigt sich mit den Grundzügen<br />
des Anfechtungsrechts und gibt einen Überblick über die gängigsten Anfechtungstatbestände. Der Referent erläutert zudem,<br />
wie Honorarzahlungen an den Rechtsanwalt erfolgen müssen, um in der Insolvenz des Mandanten anfechtungssicher zu sein.<br />
Es ist uns eine Freude, Herrn Kollegen Kai-Jens Egerlandt, LL.M. als Referenten dieses Seminars begrüßen zu können. Er<br />
ist seit 2005 Mitarbeiter einer Kanzlei, die sich schwerpunktmäßig mit dem Insolvenz- und Sanierungsrecht befasst und<br />
vertritt ständig Gläubiger und Insolvenzverwalter in Anfechtungsprozessen. 2007 absolvierte er den Fachanwaltskurs für<br />
Insolvenzrecht.<br />
Referent:<br />
Vorsitzender Richter<br />
am Finanzgericht a.D.<br />
RA Dr. Wolf-Dieter Butz,<br />
Celle<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
<strong>IN</strong>SOLVENZRECHT<br />
Einführung in das Anfechtungsrecht<br />
Es lädt ein:<br />
Ausschuss für Insolvenzrecht<br />
Datum:<br />
Mittwoch, 14. September 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
Datum:<br />
Mittwoch, 14. September 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Köln Marriott Hotel<br />
Johannisstr. 76-80<br />
50668 Köln<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
RA Dr. Wolf-Dieter Butz<br />
Referentin:<br />
Richterin am LSG Essen<br />
Astrid Lente-Poertgen<br />
Astrid Lente-Poertgen<br />
Referent:<br />
RA Kai-Jens Egerlandt,<br />
LL.M.,<br />
Köln<br />
Kai-Jens Egerlandt
SOZIALRECHT<br />
Hartz IV und ALG II – Neueste Rechtsprechung<br />
Es lädt ein:<br />
Ausschuss für Sozialrecht<br />
Das Seminar behandelt anhand von Fällen die Struktur der Grundsicherung für Arbeitslose im<br />
SGB II (Hartz IV). Im Vordergrund stehen die im März dieses Jahres erfolgte Neufassung des Gesetzes, die zahlreiche<br />
Änderungen des materiellen Rechts mit sich gebracht hat sowie die Probleme der Kosten der Unterkunft und Heizung,<br />
des Ersatzanspruchs für fehlgeschlagene 1-Euro-Jobs, der Darlehensgewährung an Hilfebedürftige, des Einsatzes von<br />
Einkommen und Vermögen sowie der Sanktionen nach einem Pflichtverstoß des Hilfebedürftigen. Jeder Teilnehmer erhält<br />
eine umfangreiche Tagungsunterlage.<br />
Der Referent, Herr Kollege Dr. Jürgen Brand, ist Rechtsanwalt in Hagen und Richter des Verfassungsgerichtshofs in Münster.<br />
Er war bis 2010 Präsident des Landesozialgerichts NRW in Essen. Als Autor sowie Herausgeber mehrerer Bücher zum<br />
Arbeits- und Sozialrecht tritt er seit vielen Jahren auch in der Anwaltsfortbildung auf.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
GESELLSCHAFTSRECHT, STEUERRECHT<br />
Konzern(steuer)recht<br />
Es laden ein:<br />
Arbeitskreis Gesellschaftsrecht,<br />
Ausschuss Steuerrecht<br />
Es lädt ein:<br />
Strafrechtsausschuss<br />
Datum:<br />
Dienstag, 21. September 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
Datum:<br />
Donnerstag, 22. September 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
Datum:<br />
Donnerstag, 22. September 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Ort:<br />
Hopper Tagungszentrum<br />
Brüsseler Str. 26<br />
50674 Köln<br />
Dr. Jürgen Brand<br />
Referenten:<br />
RA Dr. Günter Seulen,<br />
RA Dr. Gunnar Knorr,<br />
beide Köln<br />
„Konzerne“ findet man nicht nur im DAX – selbst in der Ein-Mann-GmbH stellen sich konzernrechtliche Fragen, wenn der Gesellschafter noch anderweitige<br />
unternehmerische Interessen hat. Typische Probleme sind der Umfang und die Begrenzung der Leitungsmacht in der Konzernstruktur sowie<br />
die optimale steuerliche Gestaltung. Die Veranstaltung erläutert typische konzern(steuer)rechtliche Problemstellungen unter Berücksichtigung<br />
aktueller Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis.<br />
Die Referenten sind Partner einer <strong>Kölner</strong> Sozietät und beraten nationale und internationale Unternehmen im Gesellschaftsrecht, insbesondere bei<br />
Unternehmens- und Konzernrestrukturierungen, sowie bei innerdeutschen und grenzüberschreitenden Unternehmenskäufen. Dr. Gunnar Knorr ist<br />
spezialisiert auf die steuerliche Beratung im Bereich M&A sowie bei der Strukturierung und Restrukturierung von Unternehmensgruppen.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
STRAFRECHT<br />
Untersuchungshaft - Herausforderung für die Verteidigung<br />
Referenten:<br />
RA Markus Loskamp,<br />
RA Dr. Frank Seebode,<br />
RA Michael Tsambikakis,<br />
alle Köln<br />
Die Inhaftierung des Mandanten fordert der Verteidigung alles ab. Innerhalb kurzer Zeit soll unter erschwerten Bedingungen eine Strategie gefunden<br />
werden, die eine Freilassung ermöglicht und das weitere Verfahren nicht unnötig belastet. Die Veranstaltung will Antworten auf die häufigsten mit<br />
der Inhaftierung einher gehenden Fragen geben. Neben den Grundlagen der Haftprüfung und der Haftbeschwerde wird insbesondere auf die eine<br />
Haftverschonung regelmäßig begleitenden Probleme und Besonderheiten eingegangen. Zudem soll aufgezeigt werden, wie die Verteidigung Einfluss<br />
nehmen kann, um den U-Haftvollzug zu verbessern.<br />
Diese Themengebiete werden von den <strong>Kölner</strong> Kollegen und Fachanwälten für Strafrecht Markus Loskamp, Dr. Frank Seebode und Dr. Michael<br />
Tsambikakis besprochen. Alle drei sind seit vielen Jahren ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig und gehören dem Strafrechtsausschuss<br />
des KAV an. Im Anschluss an die Veranstaltung gibt es die Möglichkeit des Gedankenaustauschs im nahegelegenen Restaurant Hopper, zu dem alle<br />
Teilnehmer und Interessierte herzlich eingeladen sind.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
Referent:<br />
RA Dr. Jürgen Brand,<br />
Richter am VerfGH,<br />
Münster<br />
K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JULI 2011 13
14<br />
Seminare<br />
<strong>IN</strong>FORMATIONSTECHNOLOGIERECHT<br />
1. IT-Rechtstag NRW<br />
Es lädt ein:<br />
Arbeitskreis<br />
Informationstechnologierecht<br />
<strong>IN</strong>SOLVENZRECHT<br />
Das neue P-Konto - Ein funktionierendes Bankkonto für insolvente Verbraucher<br />
Es lädt ein:<br />
Ausschuss für Insolvenzrecht<br />
Seit dem 01.07.2010 gibt es das Pfändungsschutzkonto, das einen automatischen Pfändungsschutz bereits vor der konkreten<br />
Pfändung gewährleistet, ohne dass es - wie zuvor bei jeder Pfändung neu erforderlich - eines gerichtlichen Kontofreigabebeschlusses<br />
bedarf. In der praktischen Anwendung der neuen gesetzlichen Regelungen haben sich zahlreiche<br />
Fragen und Probleme ergeben, auch im Zusammenhang mit der Insolvenz des Kontoinhabers, welche dargestellt und zu<br />
welchen Antworten und Lösungsvorschläge angeboten werden sollen. Es ist geplant, zu dem Vortrag auch einen Vertreter<br />
einer Bank einzuladen, um einen Erfahrungsbericht und Hinweise von Bankenseite zu erhalten.<br />
Frau Rechtsanwältin Allemand, Köln, ist Mitglied des Insolvenzrechtsausschusses des KAV und Mitglied der Arbeitsgruppe<br />
Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung des DAV. Sie ist seit<br />
1999 als Anwältin in der Schulden- und Insolvenzberatung mit dem Schwerpunkt der Beratung der natürlichen Personen<br />
tätig. Seit 2007 ist sie Fachanwältin für Insolvenzrecht.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
ARBEITSRECHT<br />
Arbeitnehmerüberlassung<br />
Es lädt ein:<br />
Ausschuss Arbeitsrecht<br />
Mit dem Gesetz(entwurf) zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung wird das seit 2003 weitgehend<br />
liberalisierte Arbeitnehmerüberlassungsrecht merklich verändert. Die Einführung eines Mindestlohns für Leiharbeit und<br />
die nach dem Beschluss des BAG vom 14. Dezember 2010 bestehende Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher<br />
Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) stellen neue Spielregeln für die Entgeltfestlegung in<br />
der Leiharbeit auf. Aufgrund der Erlaubnispflichtigkeit der Arbeitnehmerüberlassung müssen sich Zeitarbeitsfirmen noch<br />
mehr als andere Unternehmen an die gesetzlichen Vorgaben halten. Das Seminar geht auf die entscheidenden aktuellen<br />
Fragestellungen ein, die für den Berater für Verleiher, Entleiher oder Leiharbeitnehmer von Bedeutung sind.<br />
Der Referent. Herr Kollege Dr. Roman Frik, ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in einer überörtlichen Kanzlei. Er beschäftigt<br />
sich seit vielen Jahren mit dem Arbeitnehmerüberlassungsrecht und berät mehrere Zeitarbeitsunternehmen. Nach<br />
Studium, Referendariat und Berufseinstieg in Köln arbeitet er heute in Stuttgart. Zu seinen Mandanten gehören vorwiegend<br />
international operierende mittelständische und größere Unternehmen.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
ANMELDUNG ONL<strong>IN</strong>E UNTER: WWW.K AV-SEM<strong>IN</strong>ARE.DE ODER ÜBER DIE K AV-GESCHÄFTSSTELLE<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de<br />
Datum:<br />
Dienstag, 27. September 2011<br />
14.00 – 19.30 Uhr<br />
Datum:<br />
Dienstag, 27. September 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
Datum:<br />
Mittwoch, 28. September 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Zum 1. Mal richten der <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> und die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen <strong>Anwaltverein</strong> (davit) den IT-Rechtstag<br />
NRW in Köln aus. Das World Wide Web erfreut sich nicht nur immer noch wachsender Beliebtheit, sondern führt seit mehr als einem dutzend Jahren<br />
zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Im Zuge der so genannten „Web2.0“-Angebote bieten das Linken und das Embedding von anderen Inhalten<br />
immer wieder Anlass zu Auseinandersetzungen, die sich früher durch das sog. Framing ergaben. In der ersten Hälfte der Veranstaltung werden die<br />
Grundlagen der genannten Techniken dargestellt und ein Überblick über den Stand der Rechtsprechung und Literatur gegeben. Die zweite Hälfte wird<br />
sich auseinandersetzen mit iPhone Apps und Fragen des Datenschutzes in einer globalisierten Welt. Es wird während der gesamten Veranstaltung<br />
ausreichend Gelegenheit zur Diskussion geben.<br />
Es ist uns eine besondere Freude, die Kollegen Dr. Ulrich Luckhaus, Dominik Boecker, Dr. Marc Hilber, LL.M, sowie Dr. Carsten Intveen als Referenten<br />
dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen.<br />
Kostenbeitrag: € 80,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 95,20). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 5 Std. erteilt.<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Referenten:<br />
RA Dr. Ulrich Luckhaus,<br />
RA Dominik Boecker,<br />
RA Dr. Marc Hilber, LL.M,<br />
RA Dr. Carsten Intveen,<br />
alle Köln<br />
Referentin:<br />
RAin Hildegard Allemand,<br />
Köln<br />
Hildegard Allemand<br />
Referent:<br />
RA Dr. Roman Frik, LL.M.,<br />
Stuttgart<br />
Dr. Roman Frik
Fachanwaltslehrgänge 2011<br />
Ab Oktober 2011 werden wieder drei Fachanwaltslehrgänge unter der Regie<br />
des KAV realisiert, zwei davon in Kooperation mit der <strong>Kölner</strong> Forschungsstelle<br />
für Medienrecht der Fachhochschule Köln.<br />
Somit beginnt bereits am 04. Oktober 2011 der Fachanwaltslehrgang<br />
Urheber- und Medienrecht sowie am 10. Oktober der Fachanwaltslehrgang<br />
Informationstechnologierecht.<br />
Diese zweisemestrigen Fachanwaltskurse erfolgen jährlich zum Wintersemester<br />
und umfassen die nach § 4 Abs. 1 FAO erforderlichen Zeitstunden.<br />
Sie sind zugleich Module des parallel an der FH Köln angebotenen Masterstudiengangs<br />
„Medienrecht und Medienwirtschaft (LL.M.)“ (mit maximal<br />
25 Teilnehmern) und können unabhängig vom Studiengang belegt werden.<br />
Beide Kurse beinhalten vier Klausuren. Der Kostenbeitrag für die Lehrgänge<br />
beträgt jeweils € 1.500,00 zzgl. € 285,00 MwSt. (€ 1.785,00) an<br />
regulären Gebühren. Für Berufsanfänger/innen werden Sonderkonditionen<br />
angeboten.<br />
Ab dem 07. Oktober 2011 wird zusätzlich der Fachanwaltslehrgang Erbrecht<br />
2011-2012 des KAV mit Unterstützung des Ausschusses Erbrecht<br />
starten. Dieser wird jeweils freitags und samstags stattfinden und im Februar<br />
2011 enden. Neben zahlreichen namhaften Referenten, die ihr Wissen<br />
mit den teilnehmenden Zuhörern teilen, werden innerhalb dieser Zeit ebenfalls<br />
vier Klausuren geschrieben. Insgesamt stehen 120 Pflichtstunden zur<br />
Anerkennung auf dem Plan. Der Kostenbeitrag für die Lehrgang beträgt<br />
€ 1.800,00 zzgl. € 342,00 MwSt. (€ 2.142,00).<br />
Für Mitglieder des KAV, die sich zum Zeitpunkt der Anmeldung noch in<br />
einem Zeitraum von 5 Jahren nach Erstzulassung befinden, beträgt der<br />
Kostenbeitrag lediglich € 1.600,00 zzgl. € 304,00 MwSt. (€ 1.904,00).<br />
Genaue Informationen zu den aktuellen Stundenplänen dieser drei Fachanwaltslehrgänge<br />
erhalten Sie unter www.fachanwaltslehrgang-koeln.de.<br />
Eine verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an diesen Seminaren können<br />
Sie dort online, unter www.kav-seminare.de sowie über das im hinteren<br />
Teil dieser Ausgabe befindliche Anmelderevers tätigen.<br />
Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Herr Martin V. Sampedrano Gonzalez,<br />
telefonisch unter: 0221-285602-18<br />
sowie per Email unter: sampedrano@koelner.anwaltverein.de,<br />
sehr gerne zur Verfügung.
Die Ausschüsse und Arbeitskreise informieren<br />
Der Familienrechtsausschuss informiert<br />
1. Am 17.11.2010 hat zum zweiten Mal ein Gedankenaustausch zwischen<br />
im Familienrecht tätigen Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten und Richterinnen/Richtern<br />
stattgefunden. Teilgenommen haben Vertreter der Familiensenate<br />
des OLG Köln sowie der Familiengerichte des Landgerichtsbezirks<br />
Köln.<br />
Es ging erneut um die Vereinfachung von Verfahrensabläufen, aber auch<br />
über die Möglichkeit von Hinweisbeschlüssen des Oberlandesgerichts über<br />
die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels unmittelbar vor dem Gerichtstermin.<br />
Weiterhin wurden die jeweiligen Erfahrungen mit dem ersten frühen<br />
Termin in Kindschaftssachen ausgetauscht und Überlegungen angestellt,<br />
inwiefern es möglich ist, den Auftrag an Sachverständige sowie Verfahrenspfleger<br />
konkreter zu fassen, damit die Aufträge zeitnah und auch kostengünstig<br />
erledigt werden.<br />
Wichtig war auch die Diskussion über die Kostenregelung im Vergleichsfall<br />
bei VKH-Bewilligung, da grundsätzlich gegen die beklagte VKH-Partei, die<br />
ratenfreie VKH bewilligt erhalten hat, ein Rückgriff wegen Gerichts- und<br />
Gutachterkosten nur dann nicht möglich ist, wenn ein gerichtlicher Beschluss<br />
über die Kosten erfolgt, nicht jedoch bei einer vergleichsweisen<br />
Einigung dahingehend, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben oder<br />
sogar hälftig geteilt werden.<br />
Das vollständige Protokoll über die Sitzung vom 17.11.2010 kann auf der<br />
Homepage des KAV eingesehen werden.<br />
2. Das Familiengericht ist offensichtlich erstmalig dazu übergegangen an<br />
Kollegen Kostenrechnungen für den Erhalt eines Faxes zu stellen, sofern<br />
auch die Abschriften für die Gegenseite oder sonstige Beteiligte mit gefaxt<br />
werden. Das Familiengericht ist hierzu gemäß Nr. 2000 KV FamGKG (Pauschale<br />
für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten) berechtigt.<br />
Es kann für die ersten fünfzig Seiten € 0,50 je Seite und für jede weitere<br />
Seite € 0,15 veranschlagt werden. Dies gilt jedoch nicht für die Ausfertigung<br />
des Schriftsatzes, die für das Gericht bestimmt ist, sondern nur für<br />
die (Fax-)Kopien der Abschriften für die Gegenseite und die sonstigen Beteiligten,<br />
also die sogenannten Mehrfertigungen.<br />
In der Vergangenheit wurde hiervon seitens des Familiengerichts kein<br />
Gebrauch gemacht. Es ist davon auszugehen, dass sich diese jetzt neu<br />
eingeführte Praxis vor dem Hintergrund des enormen Aufkommens an Faxen<br />
verbreitet. Es sollte darauf geachtet werden, Schriftsätze frühzeitig<br />
per Post zu übermitteln oder vorab per Telefax nur einfach zu übersenden,<br />
wobei dann die Abschriften auch unmittelbar der Gegenseite per Fax übersandt<br />
werden könnten. Letzteres könnte dem Gericht sodann mit dem Zusatz<br />
auf dem Originalschriftsatz „Abschriften erhalten Gegner unmittelbar<br />
per Post“ kundgetan werden. Alternativ kann das gefaxte Original mit dem<br />
Zusatz „Vorab per Fax – Original nebst Abschriften folgt per Post“ versehen<br />
und das Original nebst Abschriften sodann per Post an Gericht übersandt<br />
werden. Wir werden uns darüber hinaus bemühen, bei dem nächsten Gespräch<br />
zum Gedankenaustausch die Richter zu angemessenen Fristsetzungen<br />
zum Zwecke der Stellungnahme zu motivieren.
Anmerkung der Redaktion:<br />
Neben dem FamGKG enthält auch das Gerichtskostengesetz (GKG) die gleiche<br />
Regelung. Nr. 9000 KV GKG lautet wie folgt:<br />
Pauschale für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten:<br />
1. Ausfertigungen, Ablichtungen und Ausdrucke die auf Antrag angefertigt,<br />
per Telefax übermittelt oder angefertigt worden sind, weil die Partei oder<br />
ein Beteiligter es unterlassen hat, die erforderliche Zahl von Mehrfertigungen<br />
beizufügen, oder wenn per Telefax übermittelte Mehrfertigungen von<br />
der Empfangseinrichtung des Gerichts ausgedruckt werden:<br />
für die ersten 50 Seiten je Seite ...... 0,50 EUR<br />
für jede weitere Seite ...................... 0,15 EUR<br />
Der Ausschuss Junge Anwälte informiert<br />
1. Stammtisch Junge Anwälte<br />
Regelmäßig organisiert der Ausschuss Junge Anwälte ein Treffen für junge<br />
Kolleginnen und Kollegen zum Informationsaustausch und Gespräch.<br />
Im Jahr 2011 werden wir uns nicht regelmäßig einmal im Monat treffen,<br />
sondern haben uns vorgenommen, für Euch einzelne interessante Events<br />
zu organisieren und rechtzeitig vorher über die KAV-Mitteilungen, über die<br />
Homepage des KAV oder auch über Aushänge am schwarzen Brett im Gericht<br />
die genauen Daten dazu bekannt zu geben.<br />
Es lohnt sich daher immer mal wieder auch im Internet auf die Seite des<br />
Ausschusses der Jungen Anwälte zu gehen.<br />
Ebenso besteht auch die Möglichkeit, dass ihr Euch in den E-Mail-Verteiler<br />
für diese Veranstaltungen aufnehmen lasst. In diesem Falle schickt bitte<br />
eine entsprechende E-Mail an stammtisch@endlich-anwalt.de.<br />
Der Ausschuss RVG informiert<br />
1. Terminsgebühr -<br />
Streitwert bei Erfüllung vor der mündlichen Verhandlung<br />
Die Terminsgebühr des Anwalts richtet sich nach dem Streitwert der bis<br />
dahin entstandenen Kosten und nicht nach der Hauptforderung, wenn die<br />
Klageforderung durch Erfüllung erloschen und dies dem Kläger und seinem<br />
Prozessbevollmächtigten vor dem Termin bekannt war.<br />
Wenn der Beklagte die Klageforderung tilgt und der Kläger trotz der kurzen<br />
Zeit schriftlich eine Erledigungserklärung hätte einreichen können, verstößt<br />
die Festsetzung einer Terminsgebühr nach dem Streitwert der Klageforderung<br />
gegen Treu und Glauben. Dieser Grundsatz beherrscht auch<br />
das Kostenrecht. Danach ist jede Prozesspartei verpfl ichtet, die Kosten der<br />
Prozessführung auch im Falle des Obsiegens so niedrig zu halten, wie sich<br />
dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt.<br />
Es ist sachlich nicht zu verantworten und als treuwidrig anzusehen, wenn<br />
der Kläger erst im Termin und nicht schon aufgrund der vorherigen schriftlichen<br />
Mitteilung über die Erfüllung der Klageforderung die Erledigungserklärung<br />
abgibt.<br />
BGH Beschl. 31.08.2010 – X ZB 3/09<br />
2. Terminsgebühr für den Anwalt des Anspruchgegners<br />
Der Anwalt des Anspruchgegners verdient eine Terminsgebühr, wenn der<br />
Auftrag eine Rechtsverteidigung umfasst und eine Besprechung mit dem<br />
zur Klageerhebung beauftragten Anwalt des Anspruchsstellers zur Vermeidung<br />
eines Rechtsstreits durchgeführt wird.<br />
Die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG entsteht nach § 2 II RVG iVm<br />
Teil 3 Vorb. 3 III Alt. 3 V RVG auch durch Mitwirkung an einer auf die Vermeidung<br />
oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ohne<br />
Die Problematik betrifft somit nicht nur die familiengerichtlichen Verfahren.<br />
Von zahlreichen <strong>Kölner</strong> Richterinnen und Richtern wurde bei entsprechenden<br />
Nachfragen bereits mitgeteilt, dass nach deren Auffassung Übersendung<br />
nur des Originals (ggf. unter Beifügung der für eine Fristwahrung notwendigen<br />
Anlagen) per Telefax mit dem Vermerk „Vorab per Fax – Original<br />
nebst Abschriften folgt per Post“ für die Fristwahrung ausreichend ist. Es<br />
wird allerdings darauf hingewiesen, dass dies letztlich natürlich eine Entscheidung<br />
der/s einzelnen Richterin/Richters ist.<br />
2. Hotline für junge Kolleginnen und Kollegen<br />
Der Ausschuss Junge Anwälte hat eine Hotline eingerichtet, damit sich junge<br />
Kolleginnen und Kollegen mit Fragen, die den Einstieg in den Anwaltsberuf<br />
und die Probleme in den ersten Berufsjahren betreffen, unmittelbar an die<br />
Mitglieder des Ausschusses wenden können. Die Hotline wird ab dem Erscheinen<br />
dieser Mitteilungen bedient<br />
im Monat Juli 2011<br />
von Herrn Kollegen Marcus Hegelein,<br />
0221 / 22 25 24 0<br />
im Monat August 2011<br />
von Herrn Kollegen Kourosh Aminyan,<br />
0221 / 22 25 24 0<br />
im Monat September 2011<br />
von Frau Kollegin Vera Cyrus,<br />
0221 / 948 65 30<br />
Beteiligung des Gerichts. Erledigt wird ein bereits begonnenes Verfahren.<br />
Vermieden wird ein noch nicht begonnenes Verfahren. Deshalb muss der<br />
Anspruch, der Gegenstand der Besprechung ist, nicht bei Gericht anhängig<br />
sein. Vielmehr will der Gesetzgeber die außergerichtliche Streitbeilegung<br />
fördern. Die Terminsgebühr soll auch dann entstehen, wenn nach Erteilung<br />
des Klageauftrages und vor Einreichung der Klageschrift zur Vermeidung<br />
eines Rechtstreits eine Besprechung durchgeführt wird. Auf das Ergebnis<br />
kommt es nicht an.<br />
Was für den Anwalt des Anspruchstellers gilt, muss auch dem Anwalt des<br />
Anspruchgegners zu Gute kommen. Ihm muss allerdings ein auf die Klageabwehr<br />
in einem künftigen gerichtlichen Verfahren gerichtetes Prozessmandat<br />
erteilt sein.<br />
BGH Urt. vom 01.07.2010 IX ZR 198/09<br />
3. Zur Entstehung einer 1,5 Geschäftsgebühr für die außergerichtliche<br />
Tätigkeit vor Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage<br />
Die Parteien waren Eheleute. Der Kläger erklärte der Beklagten während<br />
der Ehe, ihr ein Darlehen zu schulden und unterwarf sich der sofortigen<br />
Zwangsvollstreckung aus der dafür errichteten notariellen Urkunde.<br />
Später verzichtete die Beklagte auf die Rückzahlung des Darlehens gegen<br />
Übertragung eines ideellen Miteigentumsanteils an einem gemeinsamen<br />
Hausgrundstück. In Kenntnis dieser Umstände ließ die Beklagte<br />
nach rechtskräftiger Scheidung den Kläger anwaltlich mit Androhung<br />
der Zwangsvollstreckung zur Rückzahlung des Darlehens auffordern. Der<br />
Kläger ließ die Forderung durch seine Anwälte unter Hinweis auf die Verrechnung<br />
im notariellen Kaufvertrag zurückweisen. Die Beklagte gab die<br />
verlangte Vollstreckungsverzichtserklärung ab.<br />
Der Kläger verlangt die Erstattung einer 1,5 Geschäftsgebühr für die Einschaltung<br />
seines Rechtsanwalts. Das Amtsgericht hat nur eine 0,3 Verfah-<br />
K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JULI 2011 17
18<br />
Die Ausschüsse und Arbeitskreise informieren<br />
rensgebühr Nr. 3309 VV RVG für die Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung<br />
festgesetzt. Berufung und Revision gaben der Klage in voller Höhe statt.<br />
Der Anwalt habe die materielle Rechtslage über den Bestand des titulierten<br />
Anspruches überprüfen müssen. Der Bearbeitungsaufwand unterscheidet<br />
sich nicht von der Tätigkeit vor Einleitung des Erkenntnisverfahrens.<br />
Es gibt keinen Grund, warum die Tätigkeit des Anwalts im Vorfeld einer<br />
Vollstreckungsklage anders behandelt werden sollte als im Vorfeld einer<br />
allgemeinen Leistungsklage.<br />
Die Erhöhung der durchschnittlichen 1,3 Geschäftsgebühr auf 1,5 ist der<br />
gerichtlichen Überprüfung entzogen. Die Toleranzgrenze von 20% ist nicht<br />
überschritten.<br />
BGH Urt. vom 13.01.2011 – IX ZR 110/10<br />
4. Keine Terminsgebühr bei Erscheinen zum Termin vor dem<br />
Zivilgericht in Unkenntnis der kurzfristigen Aufhebung<br />
Nach Bestimmung des Termins im Berufungsverfahren wurde am Vortag<br />
per Fax die Berufung zurückgenommen und darüber auch per Fax die Gegenseite<br />
informiert. Am Terminstag wurde der Vorsitzende telefonisch kurz<br />
vor der Terminsstunde unterrichtet. Der Termin wurde aufgehoben, aber<br />
nicht von der Terminsrolle abgesetzt. Der Vertreter des Berufungsbeklagten<br />
erschien in Unkenntnis der Aufhebung im Gerichtssaal und wurde erst<br />
dort über die Aufhebung unterrichtet. Er beantragt neben der 1,6 Verfahrensgebühr<br />
nach Nr. 3200 VV RVG die Festsetzung der 1,2 Terminsgebühr<br />
Nr. 3202 VV RVG.<br />
Der Rechtsanwalt kann die Terminsgebühr nicht verlangen. Sie entsteht<br />
nach Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG für die Vertretung „in“ einem Verhandlungstermin.<br />
Der Termin muss also stattfi nden. Grundsätzlich beginnt der Termin<br />
mit dem Aufruf der Sache, § 220 Abs. 1 ZPO. Es reicht aus, wenn das Gericht<br />
konkludent mit dem Termin begonnen hat. In diesem Fall war vor dem<br />
Erscheinen der Termin aufgehoben worden. Es erfolgte weder ein Aufruf<br />
der Sache noch ein konkludenter Beginn. Das Erscheinen in Unkenntnis der<br />
Aufhebung ersetzt nicht die Voraussetzung für die Entstehung.<br />
Ein Vergleich mit der Entstehung einer Terminsgebühr in Strafsachen nach<br />
Vorb. 4 Abs. 3 S. 2 und 3 VV RVG kommt nicht in Betracht. Danach kann ein<br />
Rechtsanwalt die Terminsgebühr für sein Erscheinen verlangen, wenn der<br />
die Gründe für die Aufhebung nicht zu vertreten hat und nicht rechtzeitig in<br />
Kenntnis gesetzt wurde. Eine solche Regelung fehlt in der für Zivilsachen<br />
geltenden Vorb. 3 Abs. 3 V RVG. Eine Gesetzeslücke ist nicht anzunehmen.<br />
BGH Beschl. 12.10.10 – VIII ZB 16/10<br />
Praxishinweis<br />
Rechtzeitig im Sinne von Vorb. 4 Abs. 3 S. 2 und 3 VV RVG ist ein Abladung<br />
vom Termin, wenn der Rechtsanwalt seine Anreise zum Termin noch nicht<br />
angetreten hat. Der Rechtsanwalt hat allerdings dafür zu sorgen, dass er<br />
die Abladung unverzüglich über seine Kanzlei zur Kenntnis erhält.<br />
5. Beginn der Rechtsmittelfristen – Ausfertigung des Urteils<br />
ist nicht gleich beglaubigte Abschrift<br />
Der Beginn der einmonatigen Berufungsfrist nach § 517 ZPO und der<br />
zweimonatigen Berufungsbegründungsfrist § 520 Abs. 2 ZPO setzt die<br />
Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils voraus. Die Frist<br />
beginnt erst, wenn das Urteil in der besonderen Form einer Ausfertigung<br />
den Parteien zugeht.<br />
Die Zustellung erfolgt nach § 317 Abs. 1 S. 1 iVm § 166 Abs. 2 ZPO von<br />
Amts wegen. Das Original des Urteils bleibt bei den Akten. Stattdessen ist<br />
eine Ausfertigung zuzustellen. Eine Ausfertigung ist eine in gesetzlich be-<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de<br />
stimmter Form gefertigte Abschrift. Sie dient dem Zweck, die bei den Akten<br />
verbleibende Urschrift nach außen zu vertreten. Durch die Ausfertigung<br />
erhält der Zustellungsempfänger die Gewähr der Übereinstimmung seines<br />
Exemplars mit der Urteilsurschrift. Der Ausfertigungsvermerk ist eine besondere<br />
Art der Beurkundung. Sie muss die Worte „Ausfertigung“ oder<br />
„ausgefertigt“ erkennen lassen, von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle<br />
unterschrieben und mit dem Gerichtssiegel versehen sein § 317 Abs. 4 ZPO.<br />
Die äußere Form der Ausfertigung bezeugt die besondere Bedeutung und<br />
Wichtigkeit der Entscheidung. Erst der Ausfertigungsvermerk verleiht dem<br />
Urteil die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde.<br />
Für die Zustellung als Voraussetzung für den Beginn der Rechtsmittelfristen<br />
kommt es auf die äußere Form der verwendeten Ausfertigung an. Der Lauf<br />
der Fristen beginnt nicht, wenn die Anforderungen an eine ordnungsgemäße<br />
Ausfertigung und Zustellung des anzufechtenden Urteils nicht erfüllt werden.<br />
BGH Beschl. 09.06.2010 – XII ZB 132/09<br />
Praxishinweis<br />
Bei Versäumung von Rechtsmittelfristen sollte man zunächst prüfen, ob<br />
die Frist durch die Zustellung einer ordnungsgemäßen Ausfertigung in Lauf<br />
gesetzt wurde. Handelt es sich nur um eine beglaubigte Abschrift, dürfte<br />
die First noch nicht abgelaufen sein. Zu beachten ist dabei, dass auch ohne<br />
Zustellung die Frist nach Ablauf von 5 Monaten nach Verkündung beginnt<br />
und einen Monat später endet.<br />
6. Anwaltliche Vergütung für eine Strafanzeige –<br />
Entstehung und Erstattung im Zivilprozess<br />
Die Kosten für eine anwaltliche Strafanzeige können im Zivilprozess als<br />
notwendige Kosten der Rechtsverfolgung nach § 91 ZPO erstattungsfähig<br />
sein und nach §§ 103 ff ZPO festgesetzt werden. Das Entwerfen und<br />
Einreichung einer Strafanzeige durch einen Rechtsanwalt löst einen Vergütungsanspruch<br />
nach dem RVG aus.<br />
Die vorgerichtlichen Kosten für die Strafanzeige sind nur dann erstattungsfähig,<br />
wenn die Strafanzeige zur Durchsetzung oder Abwehr des im Zivilprozess<br />
geltend gemachten Anspruchs geboten ist. Die Anwaltkosten für<br />
die Strafanzeige sind notwendige Kosten der Rechtsverfolgung, wenn eine<br />
klagewillige Partei oder Beklagter nur durch ein Ermittlungs- oder Strafverfahren<br />
die erforderlichen Tatsachen und Beweismittel zur erfolgreichen<br />
Führung des Zivilprozesses erlangen kann.<br />
Die Notwendigkeit kann sich auch im Hinblick auf die Feststellung eines<br />
Anspruches aus unerlaubter Handlung ergeben. Die Feststellung einer vorsätzlich<br />
begangenen unerlaubten Handlung im Tenor kann zur privilegierten<br />
Forderungspfändung nach § 850f II ZPO führen.<br />
Wird die Strafanzeige nur anlässlich eines Zivilprozesses erstattet, handelt<br />
es nicht um notwendige Kosten der Rechtsverfolgung. Dies gilt zum<br />
Beispiel bei Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung<br />
und Strafanzeige wegen Betruges oder in einem Arzthaftungsprozess die<br />
Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.<br />
OLG Koblenz Urt. 04.01.2006 - 14 W 7/06<br />
Beispiel: Entwurf und Einreichung einer Strafanzeige<br />
Der Pkw des Mandanten ist am Straßenrand abgestellt. Das Fahrzeug wird<br />
über Nacht am Heck schwer beschädigt. Der Schädiger begeht Unfallfl ucht.<br />
Der Anwalt erhält den Auftrag zur Ermittlung des Unfallverursachers und<br />
zur gerichtlichen Geltendmachung des Schadensersatzanspruches. RA erstattet<br />
Strafanzeige. Nach Akteneinsicht erhält er die erforderlichen Daten<br />
der beteiligten Personen und Zeugen. Hiernach erhebt er Klage auf Schadensersatz.<br />
RA verlangt unter anderem die Erstattung der vorgerichtlich<br />
entstandenen Kosten für die Strafanzeige.
VV Nr. Gebührentatbestand Mindestgebühr Höchstgebühr MittelGebühr Gebühren Pfl ichtverteidiger<br />
4102 Verfahrensgebühr<br />
€ 20,00 € 250,00 € 135,00<br />
€ 108,00<br />
7002 Auslagenpauschale<br />
€ 20,00<br />
€ 20,00<br />
Zwischensumme<br />
€ 155,00<br />
€ 128,00<br />
7008 19 % Umsatzsteuer<br />
€ 29,45<br />
€ 24,32<br />
Endsumme<br />
€ 184,45<br />
€ 152,32<br />
7. Uhrzeitanzeige am Faxgerät – regelmäßige Überprüfung<br />
Die Anzeige am Faxgerät muss zuverlässig die richtige Uhrzeit angeben.<br />
Die Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist endete am 12.04.. Der<br />
Schriftsatz des Anwalts ging beim Berufungsgericht am 13.04. ein. Auf<br />
dem beim LG eingegangenen Fax war als Uhrzeit 23.49 Uhr angegeben.<br />
Die Empfangszeit des Faxgerätes im LG lautet 0.03 Uhr. Der Antrag des Anwalts<br />
auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wurde zurückgewiesen.<br />
Der Strafrechtsausschuss informiert<br />
1. Pfl ichtverteidigerliste<br />
Der Strafrechtsausschuss des KAV stellt den Straf- und Haftrichtern im<br />
gesamten Landgerichtsbezirk Köln sowie der JVA Köln-Ossendorf eine Liste<br />
von Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung, die bereit sind, sich ohne<br />
vorherige Anhörung gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO im Falle vollzogener<br />
Untersuchungshaft als Pfl ichtverteidiger beiordnen zu lassen.<br />
Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die sich nach entsprechender Überlegung<br />
entschieden haben, ebenfalls dafür zur Verfügung zu stehen, bitte<br />
ich, das angehängte Revers ausgefüllt an die Geschäftsstelle des KAV zu<br />
übersenden. Dabei weisen wir darauf hin, dass manche Haftrichter Wert<br />
auf den Eintrag einer Mobilnummer legen.<br />
Die bereits auf der Liste befi ndlichen Kolleginnen und Kollegen werden in<br />
nächster Zeit gesondert per Email angeschrieben und gebeten, mitzuteilen,<br />
ob sie auf der Liste bleiben wollen. Ansonsten gehen wir davon aus, Sie<br />
hätten kein Interesse mehr daran. Dafür können Sie auf die Email antworten<br />
oder natürlich auch das angehängte Revers nutzen.<br />
Die durchgeführte Befragung der potentiellen Pfl ichtverteidiger wurde<br />
bisher nur von 60 der insgesamt 213 gelisteten Kolleginnen und Kollegen<br />
beantwortet. Um die Aussagekraft der Auswertung zu erhöhen, bitten wir,<br />
an der Umfrage teilzunehmen.<br />
2. Computernutzung in der Untersuchungshaft<br />
Ein Runderlass des Innenministeriums NRW schafft Klarheit: Nun sind<br />
alle JVAen in NRW angewiesen, Verteidigern die Mitnahme von Laptops<br />
zu Mandantengesprächen zu gestatten. Voraussetzung dafür ist, dass die<br />
Notwendigkeit dafür dargelegt wird, das Gerät geröntgt werden darf und<br />
der Rechtsanwalt jeweils eine Erklärung unterschreibt, in der er sich verpfl<br />
ichtet, keinen Zugang zum Internet oder Drahtlosnetzwerk herzustellen.<br />
Es ist also nicht erforderlich, dass es mit dem konkreten Gerät gar nicht<br />
möglich ist, eine solche Verbindung herzustellen. Auch die Nutzung von<br />
iPads ist (jedenfalls in Köln) gestattet.<br />
Den Inhaftierten ist grundsätzlich die Nutzung eines (tragbaren oder nicht<br />
tragbaren) Computers auf ihrer Zelle nicht gestattet. Bei umfangreichem<br />
Aktenmaterials, insbesondere auch bei aufgezeichneten (Telefon-)Gesprächen,<br />
ist es aber möglich, die entsprechenden CDs/DVDs in die JVA zu<br />
übersenden, wo dann der Zugang zu Computern gewährt wird. Voraussetzung<br />
ist auch hier die Notwendigkeit dieser Maßnahme und die Übersendung<br />
der Datenträger durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft. Die<br />
JVA Köln teilte auf Anfrage mit, dass grundsätzlich im Falle der Übersendung<br />
der Datenträger durch einen Rechtsanwalt keine Bedenken bezüglich<br />
einer Aushändigung an den Inhaftieren bestünden.<br />
Den vollständigen Text des Runderlasses fi nden Sie bei den Ausschussinformationen<br />
des Strafrechtsausschusses auf www.koelner.anwaltverein.de.<br />
Die Ausschöpfung der Rechtsmittelfrist bis zum letzten Tag löst wegen der<br />
damit verbundenen Gefahren eine erhöhte anwaltliche Sorgfaltspfl icht aus.<br />
Die technischen Voraussetzungen für eine Fristwahrung müssen gegeben<br />
sein. Der korrekten Erfassung der genauen Uhrzeit kommt dabei besondere<br />
Bedeutung zu. Die Zeitangabe des Faxgerätes muss zuverlässig die maßgebliche<br />
Uhrzeit wiedergeben. In jedem Fall muss sichergestellt werden,<br />
dass regelmäßig eine Überprüfung der Zeiteinstellung am Faxgerät stattfi<br />
ndet. Der Anwalt konnte die Durchführung einer regelmäßigen Überprüfung<br />
nicht nachweisen.<br />
BGH Beschl. 27.01.2011 – III ZB 55/10<br />
3. Dritter <strong>Kölner</strong> Menschenrechtstag am 29.10.2011<br />
Die Menschenrechte und insbesondere der über ihre Einhaltung wachende<br />
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte werden immer einfl ussreicher<br />
für den nationalen deutschen Strafprozess. Die Verteidigung muss<br />
deswegen die Rechtsprechung und die jeweiligen Wechselwirkungen im<br />
Blick haben.<br />
Der Strafrechtsausschuss freut sich sehr, zum 3. <strong>Kölner</strong> Menschenrechtstag<br />
einladen und hochkarätige Referenten mit dem nachfolgenden Programm<br />
ankündigen zu können:<br />
10.00 Uhr Veranstaltungsbeginn<br />
Begrüßung und Einführung<br />
Bedeutung der EMRK für den deutschen Strafprozess<br />
RA Prof. Dr. Ulrich Sommer, Köln<br />
10.30 Uhr Aktuelle Rechtsprechung des EGMR<br />
Richterin am EGMR Prof. Dr. Dr. h.c. Angelika Nußberger M.A,<br />
Strasbourg<br />
12.00 Uhr Die EMRK in der Rechtsprechung des BGH<br />
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ralf Eschelbach, Karlsruhe<br />
13.00 Uhr - Mittagspause -<br />
14.00 Uhr Aktuelle Probleme der Sicherungsverwahrung<br />
Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Bertram Schmitt, Karlsruhe<br />
(angefragt)<br />
15.00 Uhr Effektive Verteidigung mit Hilfe der EMRK -<br />
aktuelle Tendenzen<br />
Prof. Dr. Robert Esser, Passau<br />
16.00 Uhr Podiumsdiskussion<br />
Voraussichtliches Veranstaltungsende gegen 16.30 Uhr nach der Abschlussdiskussion.<br />
Im Preis sind ein Mittagessen und eine Kaffeepause inbegriffen.<br />
Eine Bescheinigung gemäß § 15 FAO wird über 5 Stunden erteilt.<br />
Tag: 29. Oktober 2011<br />
Zeit: 10.00 bis ca. 16.30 Uhr<br />
Ort: Azimut Hotel Köln City Center, Hansaring 97, 50670 Köln<br />
Preis: € 100,00 zzgl. 19 % MwSt. (€ 119,00)<br />
K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JULI 2011 19
20<br />
Die Ausschüsse und Arbeitskreise informieren<br />
Der Ausschuss Syndikusanwälte informiert<br />
Syndikusanwälte sind Rechtsanwälte des Unternehmens<br />
<strong>Kölner</strong> Unternehmensjuristen: „Unternehmenskollegen mit anderen<br />
Rechtsanwälten gleichbehandeln“<br />
Rechtsanwälte, die in einem Wirtschaftsunternehmen, einem Verein oder<br />
einem Verband anwaltlich tätig sind, sind Rechtsanwälte wie angestellte<br />
Rechtsanwälte in Anwaltskanzleien auch. „Es darf hier keine Ungleichbehandlung,<br />
weder bei der Beurteilung der Tätigkeit noch bei der Frage der<br />
Versicherungspfl icht im anwaltlichen Versorgungswerk geben“, betont der<br />
Ausschuss der Syndikusanwälte im <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> (KAV), dem größten<br />
regionalen <strong>Anwaltverein</strong> in Deutschland. „Insbesondere der Beschluss<br />
des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs vom 07.02.2011 (AnwZ [B]<br />
20/10 = Anwaltsblatt 2011, 494), in dem die anwaltliche Tätigkeit im Unternehmen<br />
abgelehnt wird, ist rechtlich falsch und verkennt die anwaltliche<br />
Realität in Deutschland“, erläutert Kollege Martin W. Huff, der Sprecher des<br />
Ausschusses, einen entsprechenden Beschluss des Ausschusses. Gerade<br />
in einer Region wie dem Rheinland seien rund 25 bis 30 Prozent der zugelassenen<br />
Anwälte in Unternehmen und Verbänden beschäftigt. „Und sie<br />
üben dort tatsächlich eine Arbeit wie ein Rechtsanwalt aus, nämlich für<br />
ihren Mandanten, das Unternehmen“. Diese Wirklichkeit müsse auch der<br />
Bundesgerichtshof anerkennen. Eine andere Auffassung würde auch viele<br />
- gerade jüngere - Anwälte in ihrem berufl ichen Fortkommen behindern.<br />
Denn heute fände ein reger Wechsel zwischen der Tätigkeit in einer Kanzlei<br />
und der Tätigkeit im Unternehmen statt. Daher müsse gelten, was der<br />
Der Verkehrsrechtsausschuss informiert<br />
Wochenendseminar am Nürburgring in Zusammenarbeit mit ADAC<br />
und LEXUS erfolgreich durchgeführt<br />
Im Februar 2011 fand ein sehr erfolgreiches Wochenendseminar zum Thema<br />
„Fahren unter Alkoholeinfl uss“ statt. Die Veranstaltung war mit 35 Teilnehmer<br />
gut besucht und bot einige Highlights. Neben hoch informativen<br />
Fachvorträgen durch bekannte <strong>Kölner</strong> Referenten zu den Themen „Die Alkoholfahrt<br />
als Straftat und als Ordnungswidrigkeit inklusive aktuelle Rechtsprechung“<br />
sowie „Fahreignung und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis“<br />
organisierte der ADAC einen spannenden Realversuch für alle Teilnehmer.<br />
Aufgabe war es, mit bereitgestellten Fahrzeugen von LEXUS einen Pylonen-Parcours<br />
möglichst ohne Fehler zu durchfahren. Nach einer ersten<br />
Fahrt ohne Alkoholeinfluss absolvierten die Teilnehmer eine zweite<br />
Fahrt, nachdem sie Alkohol zu sich genommen hatten. Mittels Alkoholtester<br />
und unter Aufsicht von Verkehrspsychologen wurde sichergestellt,<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de<br />
Präsident des Deutschen <strong>Anwaltverein</strong> (DAV), Prof. Dr. Wolfgang Ewer, im<br />
Juni 2011 auf dem Anwaltstag in Straßburg erklärt habe: „Unternehmensanwälte<br />
sind Teil des Berufsstands und hier darf es keine Unterschiede in<br />
der Anerkennung der Tätigkeit geben“.<br />
Mit Sorge sieht der Ausschuss auch, dass die Deutsche Rentenversicherung<br />
in erheblichem Umfang die Auffassung vertritt, die Tätigkeit von Syndikusanwälten<br />
sei keine anwaltliche Tätigkeit. Daher werde keine Befreiung<br />
von der Rentenversicherung gewährt und eine Einzahlung in das anwaltliche<br />
Versorgungswerk ist nur eingeschränkt möglich. Diese Ablehnungen<br />
erfolgten besonders häufi g bei anwaltlichen Tätigkeiten außerhalb der<br />
klassischen Rechtsabteilung, so etwa bei arbeitsrechtlichen Tätigkeiten in<br />
Personalabteilungen, in den Compliance-Abteilungen, in Spezialdezernaten<br />
mit schwierigen Rechtsfragen und bei der Regulierung komplizierter Versicherungsfälle.<br />
„Hier muss die Deutsche Rentenversicherung erkennen,<br />
dass anwaltliche Tätigkeit heute anders aussieht, als vor 20 Jahren“, heißt<br />
es im Ausschuss, in dem Unternehmensjuristen aus verschiedenen Sparten<br />
vertreten sind. Und es müsse jetzt von den Sozialgerichten entschieden<br />
werden, wie es hier weitergehe. Es sei schon erstaunlich, wie eine Behörde<br />
plötzlich das anwaltliche Berufsleben defi nieren könne.<br />
Der Ausschuss betont, dass nach den Entscheidungen des BGH und auch<br />
des Europäischen Gerichtshofes aus dem vergangenen Jahr die Anwaltschaft<br />
an den Gesetzgeber herantreten müsse, um hier eine gesetzliche<br />
Klarstellung – im besten im § 46 BRAO – zu erzielen.<br />
dass alle Teilnehmer mit einem nahezu identischen Alkoholwert von 0,5<br />
Promille den Parcours befahren hatten. Aus Sicherheitsgründen wurden<br />
die Teilnehmer sowohl bei der ersten als auch bei der zweiten Fahrt von<br />
einem ADAC-Instruktor begleitet. Von den Fahrten wurden zudem Videoaufzeichnungen<br />
erstellt, die den Teilnehmern jeweils zur Verfügung gestellt<br />
wurden. Auf diese Weise konnten die Teilnehmer unmittelbar selbst erfahren,<br />
welche erheblichen Auswirkungen vom Alkohol auf das Fahrverhalten<br />
ausgehen. Besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des<br />
ADAC für die hervorragende Organisation vor Ort sowie der Firma LEXUS,<br />
deren freundliche Unterstützung die Durchführung dieser Veranstaltung<br />
überhaupt erst ermöglicht hat. Derzeit werden Gespräche geführt, um eine<br />
weitere, ähnliche Veranstaltung zum Thema „Unfallfl ucht – Bemerkbarkeit<br />
des Anstoßes“ realisieren zu können.
Wir sehen uns am 18. ...<br />
Gemeint ist damit die Gala <strong>Kölner</strong> Juristen am 18. November 2011.<br />
Veranstaltet wurde die Gala bereits zuvor vom <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> in langjähriger<br />
Tradition zum Teil in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Köln<br />
und dem Verein <strong>Kölner</strong> Richter und Staatsanwälte. Die Tradition ist geblieben,<br />
die Teilnehmer und Mitveranstalter leider nicht. Es mag viele Gründe geben,<br />
ein Fest nicht mehr zu feiern, dennoch sollten wir den Aspekt einer privaten<br />
Begegnung zur Pfl ege des berufl ichen Miteinanders unbedingt aufrecht erhalten.<br />
Der <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> will die Tradition solcher Zusammenkünfte unbedingt<br />
weiter verfolgen. Sie sollen für alle Kolleginnen und Kollegen offen<br />
sein und einen Gewinn im eigenen berufl ichen Umfeld sicherstellen.<br />
Vielfach wurde in den letzten Jahren daher versucht, den Ball der <strong>Kölner</strong><br />
Juristen attraktiver für die Mitglieder zu gestalten. Nach zwei Jahren der<br />
für viele, bekannten AdvoNight folgt in diesem Jahr wieder eine ganz besondere,<br />
festliche Gala im Ambiente eines Kölschen Originals, der legendären<br />
„Wolkenburg“.<br />
Während Sie im Kerzenschein auf eine kulinarische Reise gehen, ertanzen<br />
Sie im Anschluss klassisch gekleidet in Abendkleid und Smoking den<br />
Abend. Ich freue mich darauf und lade hierfür Mandanten und Freunde als<br />
meine persönlichen Gäste ein, denen ich noch einiges an gesellschaftli-<br />
Gala <strong>Kölner</strong> Juristen – Ablauf<br />
Empfang: 17.30 Uhr<br />
Dinner: 18.30 Uhr<br />
Ab 20.30 Uhr begleitet Sie das Tanzorchester „No Limit“ durch den stimmungsvollen<br />
Abend mit Events.<br />
Let’s dance Spezial-KAV-Tanzkurs<br />
Zur tänzerischen Einstimmung auf den Ball und zu seiner Vorbereitung<br />
bietet die Tanzschule Roos, Bechergasse. 2-8 (Am Altermarkt), 50667<br />
Köln, www.tanzschule-roos-koeln.de, einen speziellen Tanzkurs an. In vier<br />
Stunden sollen Tanzschritte vermittelt oder aufgefrischt werden. Die Tänze<br />
werden nach Absprache ausgesucht werden (Walzer, Tango, Chachacha<br />
etc.). Der Tanzkurs fi ndet statt montags und mittwochs am 07., 09., 14. und<br />
16.11.2011, jeweils von 18.00 – 19.00 Uhr, in der Tanzschule. Die Kosten<br />
betragen € 50,00 pro Person, die Anmeldung hat unmittelbar bei der Tanzschule<br />
zu erfolgen.<br />
Wem die vier Stunden des Spezial-KAV-Tanzkurses nicht genügen, kann<br />
auch an den von der Tanzschule allgemein angebotenen Tanzkursen teilnehmen.<br />
Unter Berufung auf den KAV wird ein 10%-iger Rabatt gewährt.<br />
Veranstaltungen und Termine<br />
chen Ereignissen zurückgeben möchte.<br />
Aufgrund der transparenten Preisgestaltung ist dieser Abend sehr leicht zu<br />
kalkulieren und vermeidet somit weitere Kosten. Der Beitrag von € 99,00<br />
pro Person beinhaltet neben dem Ball nicht nur das Dinner, sondern auch<br />
ausgewählte Getränke bis 02:30 Uhr und einen Mitternachtsimbiss.<br />
Um dem Titel dieses Abends gerecht zu werden, bieten wir allen Gästen<br />
im Vorfeld die Möglichkeit, im Rahmen eines Tanzkurses die Klassiker wie<br />
Walzer, Tango und Chachacha innerhalb von vier Stunden zu erlernen oder<br />
bereits vorhandene Kenntnisse aufzufrischen. Dieser Kurs wird zu � 50,00<br />
pro Person angeboten. Weitere Informationen hierzu fi nden Sie in der untenstehenden<br />
Beschreibung. Als gesellschaftliches Ereignis mit privatem<br />
Charakter wünschen wir uns einen stimmungsvollen und erfolgreichen<br />
Abend.<br />
Am Ende der Veranstaltung soll man sagen können: „Man kennt sich und<br />
wir sehen uns im nächsten Jahr wieder!“<br />
Wir freuen uns auf Sie.<br />
RA Dr. Ulrich Prutsch<br />
Vorstandsmitglied<br />
K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JULI 2011 21
22<br />
C<br />
M<br />
Y<br />
CM<br />
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CY<br />
CMY<br />
K<br />
Veranstaltungen und Termine<br />
KJG-Veranstaltungen<br />
ADVO-Golfturnier am 16.September 2011<br />
Wettspiel: Einzel nach Stableford über 18 Löcher<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de<br />
Die <strong>Kölner</strong> Juristische Gesellschaft lädt herzlich zu ihren Vortragsveranstaltungen ein.<br />
Gäste sind stets willkommen.<br />
Einen Flyer u.a. mit den Veranstaltungen für das Jahr 2011 fi nden Sie in diesen Mitteilungen.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie über die Geschäftsstelle des KAV.<br />
Frau Hanni Schenke,<br />
Tel.: 0221 / 28 56 02 - 13<br />
oder unter:<br />
www.juristischegesellschaft.de.<br />
Das diesjährige Golfturnier für RichterInnen, StaatsanwälteInnen, NotareInnen<br />
und RechtsanwälteInnen des OLG-Bezirks Köln fi ndet statt am:<br />
Freitag, dem 16. September 2011, ab 11.30 Uhr<br />
auf der Anlage des Golfclub Schloss Miel GmbH<br />
Schlossallee 1, 53913 Swisstal-Miel<br />
Wertung: nach den Vorgaben des DGV, Brutto vor Netto, wobei jeder Spieler nur einen Preis gewinnen kann –<br />
Ausnahme Wanderpreis und Sonderwertungen.<br />
Teilnahmeberechtigt sind alle RichterInnen, StaatsanwälteInnen, NotareInnen<br />
und RechtsanwälteInnen aus dem Bezirk des OLG Köln mit StV 0-36.<br />
Maximal werden 80 Starter (in Reihenfolge der Anmeldung) zugelassen.<br />
Preise: je 1 Bruttopreis Damen/Herren<br />
Klasse A – 3 Netto-Preise<br />
Klasse B – 3 Netto-Preise<br />
(Die Einrichtung einer 3. Klasse und die Einteilung der Klassen ist von der Anzahl der Teilnehmer abhängig)<br />
Sonderwertungen: Longest Drive – Nearest to the pin Wanderpreis<br />
Wettspielleitung: Rechtsanwalt Hans-Georg Staffel und Herr Andreas Thelen<br />
Das Startgeld beträgt € 85,00 incl. Abendessen. Der Meldeschluss ist der 30. August 2011, 11.00 Uhr.<br />
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:<br />
Anwaltskanzlei Westerwelle & Staffel, Am Stadtgarten 28, 53639 Königswinter, Tel.: 0 22 23 / 91 12 56 oder Telefax: 0 22 23 / 91 12 58.<br />
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das dem Mitteilungsheft auf Seite 28 beigefügten Revers bei gleichzeitiger Übersendung des Startgeldes oder Beifügung<br />
eines Verrechnungsschecks an den BonnerAnwaltVerein, Landgericht Zi. O o. 01, Wilhelmstraße 21-23, 53111 Bonn. Die Anmeldungen werden nach<br />
Zahlungseingang wirksam. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 60 begrenzt. Rückerstattungen können bei Absage des Turniers leider nicht vorgenommen<br />
werden.<br />
31. ANRISTA-Tennis-Turnier am 30.September / 01.Oktober 2011<br />
Das alljährliche ANRISTA-Tennis-Turnier fi ndet statt am<br />
Freitag, dem 30. September 2011,<br />
und<br />
Samstag, dem 01. Oktober 2011.<br />
Teilnahmeberechtigt sind alle RechtsanwälteInnen, RichterInnen und StaatsanwälteInnen<br />
des LG-Bezirks Köln sowie alle RichterInnen beim OLG Köln.<br />
Nähere Einzelheiten werden wir Ihnen Anfang September über ein Einzelmitteilungsblatt<br />
zukommen lassen.
Wichtige Termine 2011<br />
Herzlich willkommen im KAV<br />
Bitte merken Sie sich für 2011 bereits folgende Termine vor:<br />
22.07.2011 KAV-Sommerempfang<br />
22.07.2011 Ausbildungsgala der Rechtsanwaltsfachangestellten Sommer 2011<br />
16.09.2011 ADVO-Golfturnier<br />
23.09.2011 Tag der offenen Tür, Gerichtsgebäude Luxemburger Str. 101<br />
30.09./01.10.2011 ANRISTA-Tennis-Turnier<br />
11.10.2011 <strong>Kölner</strong> Forum Junge Anwälte<br />
10.11.2011 Organfest<br />
17./18.11.2011 4. Europäisches Anwaltsforum<br />
18.11.2011 Gala <strong>Kölner</strong> Juristen<br />
KAV Intern<br />
Wir freuen uns, seit dem 07. April 2011 folgende Kolleginnen und Kollegen als neue Mitglieder des KAV begrüßen zu können. Wir wünschen allen<br />
Neumitgliedern einen erfolgreichen und zufriedenen Start!<br />
RAin Harriet Eidam, Köln<br />
RAin Sarah Gersch, Köln<br />
RAin Helena Haupt, Köln<br />
RAin Eva Heenen, Köln<br />
RAin Jennifer Hort, Köln<br />
RAin Mai Huynh Anh, Köln<br />
RAin Annette Krahforst, Köln<br />
RAin Yasmin Lauer, Köln<br />
RAin Anette Maiczack, Leverkusen<br />
RAin Kerstin Marek, Köln<br />
RAin Tanja Pennekamp, Köln<br />
RAin Simone Rohs, Düsseldorf<br />
RAin Susanne Sachs, Köln<br />
RAin Nicole Schmitt, Köln<br />
RAin Tatjana Schneppenheim, Erftstadt<br />
RAin Christina Schulte-Braucks, Köln<br />
RAin Lena Schürmann, Bonn<br />
RAin Vera Strecker, Köln<br />
Als Mitglied des KAV genießen Sie unter anderem folgende Annehmlichkeiten:<br />
» Vielfältige Fortbildungsveranstaltungen und Seminare<br />
» Zahlreiche Fachausschüsse und Arbeitskreise<br />
» Regelmäßige Mitteilungshefte mit aktuellen Informationen<br />
» Ein großes Online Angebot:<br />
Buchung von Seminaren unter www.kav-seminare.de<br />
Online Stellenbörse für Anwälte unter www.kav-karriere.de<br />
» Unterstützung und Informationen zu günstigen Gruppenversicherungs-<br />
verträgen, dem Versorgungswerk und zur obligatorischen Berufshaft-<br />
pfl ichtversicherung<br />
» Korrespondenz und Dialog mit <strong>Kölner</strong> Gerichten<br />
RAin Melanie Theus, Köln<br />
RAin Anna van den Heuvel, Köln<br />
RAin Anja Woerz, Köln<br />
RAin Janina Zensus, Köln<br />
RAin Monika Zimmermann, Köln<br />
RA Markus Bromberg, Bergisch Gladbach<br />
RA Antonio Caramazza, Köln<br />
RA Alexander Hofmann, Köln<br />
RA Marcus Iske, Köln<br />
RA Martin Karwatzki, Köln<br />
RA Nick Kockler, Köln<br />
RA Stefan K. Kutscheid, Köln<br />
RA Thomas Lange, Köln<br />
RA Philipp Platz, Köln<br />
RA Philipp Rügemer, Köln<br />
RA Benedikt Weibels, Köln<br />
RA Marcus Welp, Köln<br />
» Parkplätze für Anwälte hinter dem Justizparkhaus<br />
» Betreuung der Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten<br />
» Nutzung des Kurierdienstes des KAV<br />
» Rechtsberatung, telefonischer Notdienst in Strafsachen<br />
» Vielfältige Rahmenabkommen mit namhaften Anbietern<br />
» Option zur Nutzung des Job-Tickets<br />
» Zahlreiche Veranstaltungen zur Pfl ege und zum Knüpfen von Kontakten<br />
» Durch die Mitgliedschaft des KAV im DAV:<br />
Nutzung sämtlicher Angebote des DAV<br />
K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JULI 2011 23
24<br />
KAV intern<br />
RECHTZEITIG <strong>IN</strong>FORMIERT - Der Newsletter des KAV<br />
Registrieren Sie sich unter folgender Emailadresse für den monatlich erscheinenden Newsletter des <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong>s:<br />
newsletter@koelner.anwaltverein.de<br />
Hierüber erhalten Sie aktuelle Informationen insbesondere zu den Seminarveranstaltungen.<br />
Wissenswertes<br />
Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs NRW<br />
Arbeitsproben gem. § 6 Abs.3 S.2 FAO dürfen von Rechtsanwälten bei der<br />
Beantragung von Fachanwaltstiteln auch im Datei-Format vorgelegt werden.<br />
Die Fachanwaltsordnung schreibt nicht vor, dass Arbeitsproben zwingend<br />
Das Outfi t im Büro<br />
Wenn der Rechtsanwalt für die Mitarbeiter seiner Kanzlei ein ordentliches<br />
Outfi t verlangt, sieht sich manche Mitarbeiterin in ihren persönlichen Rechten<br />
beschränkt. Diese mitunter heftig ausgetragene Konfl iktsituation kann<br />
nicht einseitig zugunsten des Arbeitgebers oder der Arbeitnehmerin entschieden<br />
werden. Die Kanzlei ist nicht das ausschließliche Herrschaftsgebiet<br />
des Dienstherren, aber auch nicht eine Plattform grenzenloser Selbstverwirklichung.<br />
Was zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Dabei ist stets die<br />
Privatautonomie zu beachten.<br />
Das LAG Köln hat sich mit Urteil vom 18.08.2010 – 3 TaBV 15/10 mit Neigung<br />
zu vielen Details ausführliche Gedanken gemacht. Die Entscheidung<br />
betrifft betriebliche Anweisungen an Mitarbeiter der Sicherheitskontrolle<br />
des Flughafens Köln/Bonn. Das zulässige Ausmaß einer Beschränkung der<br />
allgemeinen Handlungsfreiheit bestimmt sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.<br />
Die Outfi tanweisung muss geeignet, erforderlich und unter<br />
Berücksichtigung der persönlichen Freiheitsrechte angemessen sein, um den<br />
erstrebten Zweck zu erreichen (BAG Beschl. 29.06.2004 – 1 ABR 21/03).<br />
Mit der Anweisung, die Fingernägel einfarbig zu tragen, fehlt es an der<br />
Geeignetheit der Maßnahme zur Erreichung des Regelungszweckes. Das<br />
Verbot von Haarfärbungen und Tragen von künstlichen Haaren ist ebenfalls<br />
unwirksam, weil es nicht geeignet ist, den Regelungszweck eines einheitlichen<br />
Erscheinungsbildes zu erreichen.<br />
3. <strong>Deutscher</strong> Oldtimerrechtstag 2011<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de<br />
als Papierausdrucke vorgelegt werden müssen, zumal es § 50 Abs.5 BRAO<br />
Rechtsanwälten gestattet, Handakten ausschließlich in elektronischer Form<br />
zu führen.<br />
Anwaltsgerichtshof NRW 1 AGH 85/10 vom 02.05.2011<br />
Das vorgeschriebene Tragen von Unterwäsche an die Mitarbeiterinnen hält das<br />
Gericht für angemessen und zumutbar. Die Dienstkleidung wird dadurch weniger<br />
abgenutzt. Unproblematisch ist auch, dass die Unterwäsche weiß oder<br />
in Hautfarbe sein muss und keine Beschriftungen oder Muster enthalten darf.<br />
Die maximale Länge der Fingernägel von 0,5 cm über der Fingerkuppe<br />
ist wirksam und verhältnismäßig. Sie dient der Verringerung einer Verletzungsgefahr<br />
bei der Personenkontrolle.<br />
Die Anweisungen an die männlichen Mitarbeiter zum Tragen von Unterwäsche,<br />
Bart, Frisur und Make-up hält das Gericht für zulässig und stellen<br />
keinen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Der Arbeitgeber<br />
verlangte, dass die Haare grundsätzlich sauber, niemals ungewaschen<br />
oder fettig zu tragen sind und vor Dienstbeginn eine Komplettrasur erfolgt<br />
ist bzw. ein gepfl egter Bart getragen wird. Diese Vorgaben sind aus gerichtlicher<br />
Sicht geeignet, ein vernünftiges, angemessenes Erscheinungsbild<br />
der Mitarbeit zu gewährleisten. Insoweit werden keine außergewöhnlichen<br />
Maßnahmen verlangt. Sie spiegeln letztlich normale und allgemein<br />
übliche Umgangsformen im engen Kundenkontakt dar. Es überwiegt das<br />
betriebliche Interesse.<br />
Eine Umsetzung auf die betriebliche Sphäre einer Anwaltskanzlei mag der<br />
Leser selbst erwägen. Bis auf das Nachmessen der Länge von Fingernägeln<br />
könnte vieles passen.<br />
Vom bis 15. bis 17. September 2011 fi ndet der diesjährige 3. Oldtimerrechts-tag<br />
in Ketsch bei Heidelberg statt. Unter der Leitung des Oldtimeranwalts<br />
Michael Eckert, zugleich Mitglied des DAV-Vorstandes und<br />
Vorsitzender des Anwaltsvereins Heidelberg, werden für Juristen, Versicherungen,<br />
Sachverständige, Verbände und Unternehmen aktuelle Informationen<br />
rund um das Oldtimerrecht geboten. Im Vordergrund steht in<br />
diesem Jahr der Unfall mit Oldtimern aus rechtlicher und sachverständiger<br />
Sicht sowie die Themen Preislisten, Sachverständigengutachten und Wertentwicklung<br />
von Oldtimern in der Zukunft. Praktische Rechtstipps gibt es<br />
für alle, die Oldtimerveranstaltungen organisieren und Ausschreibungen,<br />
Teilnahmebedingungen etc. wirksam gestalten müssen. Ferner wird berichtet<br />
über Zulassungsfragen bei Oldtimern und über die Regulierung von<br />
Kaskoschäden in der Oldtimerversicherung. Die Veranstaltung ist gleichzeitig<br />
ein kleines Oldtimertreffen, da die Teilnehmer mit dem eigenen Oldtimer<br />
anreisen sollen. Highlight wird ein Fahrsicherheitstraining speziell für<br />
Oldtimer am Samstag, 17. September sein. Weitere Informationen gibt es<br />
unter: www.oldtimer-rechtstag.de.
Anmeldungen für Seminare des KAV<br />
<strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH, Luxemburger Str. 101, Zi.: 101, 50939 Köln >> Fax-Nr.: 0221 / 28 56 02 – 21<br />
Wichtige Info zu den Seminaren:<br />
Seinen Mitgliedern gewährt der KAV einen Bonus, indem er die Kosten für die 5., 6., 11. und 12. Seminarstunde pro Kalenderjahr und Mitglied übernimmt. Die Mitglieder des KAV<br />
erhalten bei Anwendung des Bonus eine entsprechend reduzierte Rechnung von der KAV Service GmbH, die die Seminare im Auftrag des KAV durchführt. Bitte zahlen Sie daher<br />
die Teilnahmegebühren für die Seminare erst nach Erhalt der Rechnung.<br />
Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />
Name:<br />
20.07.2011 SteuR1-07-11 Aktuelle Rechtsprechung im Steuerrecht € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40 )<br />
14.09.2011 SozR2-09-11 Inanspruchnahme von Angehörigen nach dem SGB XII € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
14.09.2011 InsoR1-09-11 Einführung in das Anfechtungsrecht € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
21.09.2011 SozR1-09-11 Hartz IV und ALG II - Neueste Rechtsprechung € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
22.09.2011 GesR1-06-11 Konzern(steuer)recht € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
22.09.2011 StrafR1-09-11 Untersuchungshaft - Herausforderung für die Verteidigung € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
27.09.2011 ItR1-09-11 1. IT-Rechtstag NRW € 80,00 (zzgl. MwSt. € 15,20 = € 95,20)<br />
27.09.2011 InsoR2-09-11 Das neue P-Konto - Ein funktionierendes Bankkonto für insolvente Verbraucher € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
28.09.2011 ArbR1-09-11 Arbeitnehmerüberlassung € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
29.10.2011 StrafR1-10-11 3. <strong>Kölner</strong> Menschenrechtstag € 100,00 (zzgl. MwSt. € 19,70 = € 119,70)<br />
Anschrift: Gerichtsfach-Nr.:<br />
Rechnungsadressat, falls abweichend:<br />
Tel.: E-Mail:<br />
Köln, den Unterschrift<br />
Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt der Rechnung.<br />
Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen. Sollten Sie keine anderslautenden Informationen durch den KAV erhalten, haben wir Sie als Teilnehmer/Teilnehmerin zu den von Ihnen gewünschten Seminaren<br />
aufgenommen. Eine Online-Anmeldung ist möglich unter: www.kav-seminare.de.
26<br />
Annoncen und Anzeigen<br />
Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen<br />
Suche Kollege/in, der/die interessiert ist, Partner/in in medienrechtlich ausgerichteter Kanzlei zu werden. Kanzlei besteht seit 8 Jahren.<br />
Anfragen an: Tel. 420 10 74, E-Mail: info@rehkatsch.de<br />
=========<br />
2 <strong>Kölner</strong> Kollegen, jeweils Jahrgang 1970, FA ArbR u. FA Gew. Rechtsschutz, bieten repräsentative Büroräumlichkeiten u. ggf. Infrastruktur ab sofort in Köln<br />
Marienburg u. ggf. Aussicht auf engere Zusammenarbeit. Das Angebot wendet sich an RA/RAin mit erfüllter Papierform u. mehrjähriger Berufserfahrung in<br />
einem angrenzenden Rechtsgebiet (bevorzugt FA GesR, FA SteuerR o. ä.) mit eigenem Klientenstamm.<br />
Anfragen an: Tel. 50 29 29 40, E-Mail: kanzlei@dr-pomberg.de<br />
=========<br />
Mandatsbezogen im Zivil- u. Privatrecht tätiger Rechtsanwalt und Mediator sucht für seine Kanzlei (Ringlage) qualifi zierte(n), ggf. promovierte(n) Kollegin/<br />
Kollegen mit berufsprägendem Interesse an Mediation/ADR. Kooperationsform (Bürogemeinschaft/Außensozietät) nach Absprache.<br />
Anfragen an: E-Mail: dr.sundermann@netcologne.de<br />
=========<br />
Erfahrene Rechtsanwältin/Rechtsanwalt mit Schwerp. FamR zwecks Kooperation oder freier Mitarbeit im Rhein-Erftkreis gesucht.<br />
Anfragen an: KAV 3-2011-1<br />
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Motivierte Volljuristin (29 J.) sucht nach erster Berufserfahrung in einer Kanzlei u. Abschluss eines LL.M.-Zusatzstudiums in Stockholm im Bereich IP (freie)<br />
Mitarbeit in einer Kanzlei als Rechtsanwältin, in Köln o. ggf. Düsseldorf/Bonn. Tätigkeitsbereiche: vorzugsweise Urheber-/MedienR u. gewerblicher Rechtsschutz<br />
u. alle Bereiche des Zivilrechts.<br />
Anfragen an: E-Mail: janinaholzapfel@gmx.de<br />
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Rechtsanwältin sucht Büroräume in Bürogemeinschaft oder zur Untermiete in Köln und Umgebung, zugelassen seit 1996, versiert im Umgang mit Mandaten<br />
u. im Auftreten vor Gericht, Tätigkeitsschwerpunkte: Allgemeines ZivilR, MietR, ErbR, SozialR, kleiner eigener Mandantenstamm vorhanden insoweit bestehen<br />
Interesse u. Kapazität, Mandate zu bearbeiten.<br />
Anfragen an: KAV 3-2011-2<br />
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Erfahrener Anwalt bietet nach Praxisübergabe und Umzug nach Köln Urlaubs-/Krankheitsvertretung auch kurzfristig an.<br />
Anfragen an: RA Meurers, Tel. 16 99 12 81 oder 0172-211 26 00<br />
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Terminsvertretung Sommerferien. Erfahrener Anwalt vertritt Sie und Ihre Mandanten während der Urlaubszeit gerne bei gerichtlichen oder sonstigen Terminen<br />
im Rhein-Main-Gebiet.<br />
Anfragen an: Anwaltskanzlei N. Stegemann, Berger Str. 291-293, 60385 Frankfurt am Main, Tel. 069-46 99 76 75<br />
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Anwaltskanzlei in Köln-Lindenthal sucht ab sofort Rechtsanwältin/Rechtsanwalt zur Verstärkung unseres Verkehrs-/ u. Strafrechtsdezernats. Eine einschlägige<br />
Fachanwaltschaft ist erwünscht, aber nicht Voraussetzung. Wir bieten ein kollegiales Team u. eine angemessene Vergütung.<br />
Anfragen an: KAV 3-2011-3<br />
Bürogemeinschaft<br />
Rechtsanwältin, 13 J. Berufserfahrung, mit eigenem Mandantenstamm, zivilrechtliches Spezialgebiet, sucht BÜROGEME<strong>IN</strong>SCHAFT unter Mitnutzung der<br />
Kanzleiinfrastruktur gegen Inklusivmiete bei umgänglichem Kollegen/in im Norden der <strong>Kölner</strong> Innenstadt, bevorzugt Agnesviertel.<br />
Anfragen an: Tel. 0174-45 63 974<br />
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Biete ab 01.07.2011 oder später BÜROGEME<strong>IN</strong>SCHAFT in hellen, großzügigen Räumlichkeiten Nähe Rudolfplatz/Ring für qualitätsbewusste Kolleginnen/<br />
Kollegen (einzeln oder zusammen); 2-3 Anwaltszimmer (26 qm, 13 qm), Kanzleiraum (bis zu 50 qm); Mitbenutzung Wartezimmer, Küche, Toilette, Telekommunikation;<br />
Mietanteil: 11,00 €/qm + anteilige NK u. Beteiligung an gemeinschaftlichen Einrichtungen; auf Wunsch auch Übertragung des Hauptmietvertrages<br />
u. Umgestaltung der Räumlichkeiten möglich.<br />
Anfragen an: Tel. 23 47 18, E-Mail: RAStrauch@rechtsanwalt-strauch.com<br />
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Köln Südstadt Ringlage. Wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei bietet BÜROGEME<strong>IN</strong>SCHAFT. Es sind zwei sehr schöne Büroräume (jeweils ca. 25 qm),<br />
mit Sekretariatsarbeitsplatz sowie ein PKW Stellplatz vorhanden. Die Räume können aber auch einzeln abgegeben werden. Repräsentativer Empfangsbereich,<br />
Kooperation wird angestrebt.<br />
Anfragen an: Tel. 49 220 200<br />
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In einer BÜROGEME<strong>IN</strong>SCHAFT, derzeit bestehend aus drei Kollegen (1 RAin, 2 RA) im Herzen von Köln-Bayenthal (Goltsteinstr.) biete ich außergewöhnlich<br />
schönen u. hellen Büroraum in modern u. repräsentativ gestalteten Räumlichkeiten zur Teilzeitmiete an. Die Kanzlei befi ndet sich in einer ehemaligen Druckerei,<br />
das Treppenhaus besticht mit (gepfl egtem) Industriecharme. Auf insgesamt 110 qm verteilen sich Sekretariat, 3 RA-Räume, großer Besprechungsraum,<br />
Küche, WC, Archiv. Die zeitliche u. fi nanzielle Beteiligung wird individuell vereinbart. Die hiesigen Kollegen beschäftigen sich im Allgemeinen mit dem<br />
Zivilrecht, im Besonderen mit Familienrecht.<br />
Anfragen an: RAin K. König, Goltsteinstr. 28, 50968 Köln, Tel. 80 16 353, Fax. 8016412, E-Mail: koenig@kanzlei-koenig.com<br />
Referendare und Mitarbeiter<br />
Für unsere Buchhaltung suchen wir auf Stundenbasis einen/e erfahrenen/e Buchhalter/in RA-Fachangestellten/in mit ausgezeichneten Kenntnissen in RA-<br />
Micro u. Finanzbuchhaltung zwecks Verbuchung in RA-Micro sowie Pfl ege unserer Akten- u. Forderungskonten.<br />
Anfragen an: AHS Rechtsanwälte, Dr. Patrizia Antoni, Theodor-Heuss-Ring 1, 50668 Köln, Tel. 97 30 960, E-Mail: antoni@ahs-kanzlei.de<br />
=========<br />
Zur Betreuung unserer EDV suchen wir einen Dienstleister mit ausgezeichneter Erfahrung in RA-Micro u. MS Offi ce. Für Empfehlungen von Kollegen wären<br />
wir sehr dankbar.<br />
Anfragen an: AHS Rechtsanwälte, Dr. Patrizia Antoni, Theodor-Heuss-Ring 1, 50668 Köln, Tel. 97 30 960, E-Mail: antoni@ahs-kanzlei.de<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de
<strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Fax- Nr. 0221 / 28 56 02 - 21<br />
Service GmbH<br />
Luxemburger Str. 101<br />
50939 Köln<br />
R e v e r s<br />
KAV- Fachanwaltslehrgänge ab Oktober 2011<br />
Name: ...................................................................................................................................................................<br />
Anschrift:...............................................................................................................................................................<br />
E-Mail:...................................................................................................................................................................<br />
Gerichtsfach- Nr.: ..........................................................Tel.: ...............................................................................<br />
Hiermit melde ich mich verbindlich zu folgendem Fachanwaltslehrgang an:<br />
Urheber- und Medienrecht Start am 04. Oktober 2011 [ ]<br />
Erbrecht Start am 07. Oktober 2011 [ ]<br />
Informationstechnologierecht Start am 10. Oktober 2011 [ ]<br />
Der Kostenbeitrag für die Lehrgänge Urheber- und Medienrecht sowie Informationstechnologierecht<br />
beträgt jeweils € 1.500,00 zzgl. € 285,00 MwSt. (€ 1.785,00). Für Mitglieder des KAV, die sich zum Zeitpunkt<br />
der Anmeldung noch in einem Zeitraum von 5 Jahren nach Erstzulassung befinden, beträgt der<br />
Kostenbeitrag lediglich € 1.300,00 zzgl. € 247,00 MwSt. (€ 1.547,00).<br />
Ich bin KAV- Mitglied und weniger als 5 Jahre als Rechtsanwältin/-anwalt zugelassen - [ ]<br />
Kostenbeitrag: € 1.300,00 zzgl. € 247,00 MwSt. (€ 1.547,00)<br />
Kostenbeitrag: € 1.500,00 zzgl. € 285,00 MwSt. (€ 1.785,00) [ ]<br />
Der Kostenbeitrag für den Lehrgang Erbrecht beträgt<br />
€ 1.800,00 zzgl. € 342,00 MwSt. (€ 2.142,00). Für Mitglieder des KAV, die sich zum Zeitpunkt der<br />
Anmeldung noch in einem Zeitraum von 5 Jahren nach Erstzulassung befinden, beträgt der Kostenbeitrag<br />
lediglich € 1.600,00 zzgl. €304,00 MwSt. (€ 1.904,00).<br />
Ich bin KAV- Mitglied und weniger als 5 Jahre als Rechtsanwältin/-anwalt zugelassen - [ ]<br />
Kostenbeitrag: € 1.600,00 zzgl. € 304,00 MwSt. (€ 1.904,00)<br />
Kostenbeitrag: € 1.800,00 zzgl. € 342,00 MwSt. (€ 2.142,00) [ ]<br />
Mit der verbindlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung sowie die<br />
Teilnahmebedingungen, die Sie auch unter www.kav-seminare.de (Downloadbereich) finden.<br />
Köln, den ...................................... .............................................................<br />
- Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen -<br />
Unterschrift<br />
K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JULI 2011 27
28<br />
Annoncen und Anzeigen<br />
Vermietungen<br />
Brückenkopf in Köln gesucht! Ab Mitte diesen Jahres werde ich meine Anwaltstätigkeit überwiegend von Bergisch Gladbach aus betreiben u. meine derzeitigen<br />
Büroräume in Köln aufgeben. Zur Betreuung meiner <strong>Kölner</strong> Mandanten wird daher ein kostengünstiges Besprechungszimmer in einer Anwaltskanzlei zur Mitbenutzung<br />
o. zur Alleinnutzung für mich gesucht. Ich werde vielleicht 1 – 2 mal pro Woche (oder weniger) nachmittags ein paar Mandantenbesprechungen in Köln<br />
abzuhalten haben, was ich gern in einer anwaltlich professionellen Umgebung tun möchte. Wer räumliche (Über-) Kapazität hat, ruft mich am besten kurz an.<br />
Anfragen an: RA H. Rotter, Tel: 81 50 88<br />
=========<br />
Nachmieter gesucht: provisionsfrei. Repräsentativer Altbau mit hochwertiger Ausstattung, Stuckdecken u. Flügeltüren in der <strong>Kölner</strong> Innenstadt, 55 qm, 3 Räume,<br />
Bad, Balkon, 850,00 € kalt. Ab sofort.<br />
Anfragen an: Tel. 37 99 06 51<br />
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Aktenlager/Archivräume in verschiedenen Größen in Köln-Zollstock zu vermieten.<br />
Anfragen an: RAe Runkel, Tel. 02205-92 97 0, Fax. 02205-92 97 21, E-Mail: info@ra-runkel.de<br />
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Bürogemeinschaft, 51465 Berg. Gldb., Paffrather Str. 80, 2. OG links, in modernem Bürogebäude, Fahrstuhl, ausreichend Stellplätze. Meine seit 1980 etablierte<br />
StB-Praxis sucht eine Bürogemeinschaft mit einem Rechtsanwalt/in. In meiner ca. 130 qm großen Kanzlei steht ein heller, modern möblierter Raum von ca. 20<br />
qm zur Verfügung. Die Mitbenutzung von Küche, Empfangsbereich u. sanitärer Anlage ist im Preis von 300,00 € (zzgl. NK u. MwSt.) enthalten. Gegen geringe<br />
Kostenbeteiligung kann die Kanzleiinfrastruktur (Telefonanlage, Telefax, Internet, Kopierer, Schreib- u. Telefondienst) mitgenutzt werden.<br />
Anfragen an: vBP/StB Dipl.-Kfm. Wolff-G. Freygang, Tel. 02202-93 69 40, Fax. 02202-93 69 460, E-Mail: wolff-gerold.freygang@t-online.de<br />
=========<br />
Penthouse-Büro mit Domblick am Hohenstaufenring. Wegen Verlegung unserer Kanzleiräume können wir ab September 2011 gut geschnittene Büroräume im 6.<br />
(und 5.) OG des Hohenstaufenrings 62 marktgünstig abgeben.<br />
Anfragen an: Bach, Langheid & Dallmayr, Rechtsanwälte, Fr. Kristina Radtschenko, Tel. 94 40 27-938<br />
=========<br />
Medizinrechtler/in wird in schönen Räumen Praxisgemeinschaft mit voller Ausstattung geboten.<br />
Anfragen an: RA Hohmann, Richmodstr. 10 (Olivandenhof), Tel. 257 83 01<br />
=========<br />
Bürogemeinschaft in Bergisch Gladbach-Bensberg bietet ab Oktober, ggf. früher, einen Büroraum in repräsentativem Bürogebäude zentral gelegen u. nahe<br />
Amtsgericht Bergisch Gladbach. Die Mitbenutzung der kompletten Büroorganisation inkl. qualifi zierten Personals, moderner Technik, Anwaltssoftware u. Bibliothek<br />
wird geboten.<br />
Anfragen an: Rechtsanwälte Grünwald pp., Tel. 02204-52 76 3<br />
=========<br />
Zwei Büroräume in Bürogemeinschaft am Stadtgarten, Spichernstr. 22, 50672 Köln, zu vermieten. Die Räume befi nden sich Hochparterre in einem sanierten Altbau<br />
u. verfügen über Parkettböden u. hohe Decken. Sie sind jeweils durch eigene Zugänge durch das Treppenhaus erreichbar. Das Büro verfügt über insgesamt<br />
vier Räume, von denen ich selbst zwei beanspruche. Ein gemeinsames Sekretariat kann in einem meiner Räume eingerichtet werden. Der Mietzins des größeren<br />
der beiden Räume beträgt warm 500,00 €, der des kleineren 300,00 €. Die Räume können jeweils einzeln o. gemeinsam angemietet werden. Der größere Raum<br />
verfügt zusätzlich über eine Treppe in den Garten, der mitbenutzt werden kann. Dir Räume sind spätestens zum 01.12.2011 beziehbar.<br />
Anfragen an: RA F. Storz, Spichernstr. 22, 50672 Köln, Tel. 29 88 18 08<br />
=========<br />
Praxisräume (100 qm) in unmittelbarer Gerichtsnähe (Weisshausstr. 23) wegen Aufgabe der Bürogemeinschaft Ende des Jahres günstig (10,00 Euro/qm) zzgl. 2<br />
Stellplätzen, plus Nebenkosten, zu vermieten. Evtl. auch Kauf möglich.<br />
Anfragen an: RA Theo Schmitter, Tel. 42 67 89<br />
=========<br />
Hochspezialisierte Kanzlei bietet zum 01.01.2012 in repräsentativer Lage am Kaiser-Wilhelm-Ring in einer 75 qm Büroeinheit einen großen, sehr ansprechenden<br />
Raum sowie Besprechungszimmer/Sekretariatsplatz/Küche/WC und Flur zur Mitnutzung, anteiliger Mietzins netto 520,00 € plus 130,00 € NK.<br />
Anfragen an: E-Mail: info@creutzig-law.com<br />
Schaltung von Annoncen in den KAV-Mitteilungen<br />
Für <strong>Kölner</strong> Kolleginnen und Kollegen sowie für deren Mitarbeiter ist die Schaltung von Annoncen in den KAV-Mitteilungen kostenlos. Für auswärtige Kolleginnen<br />
und Kollegen sowie deren Mitarbeiter berechnen wir € 26,00. Für gewerbliche Anzeigen berechnen wir € 52,00.<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de
<strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> e.V.<br />
Luxemburger Str. 101<br />
50939 Köln<br />
Fax: 0221/44 14 57<br />
R e v e r s<br />
Pflichtverteidigerliste<br />
Ich erkläre hiermit meine Bereitschaft, als Pflichtverteidiger in Haftsachen aufgrund einer<br />
Beiordnung (gem. § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO) des zuständigen Richters tätig zu werden.<br />
Weiterhin erkläre ich mein Einverständnis, daß folgende persönliche Daten in die Liste<br />
aufgenommenen und an die zuständigen Richter und die JVAs weitergegeben werden<br />
können:<br />
Name:........................................................................................................................................<br />
Kanzleianschrift:........................................................................................................................<br />
Gerichtsfach: .............................................................................................................................<br />
Tel.: ......................................................... Fax: .................................................................<br />
Mobil:....................................................... E-Mail: .............................................................<br />
Fachanwalt für Strafrecht Ja [ ] Nein [ ]<br />
alle strafrechtlichen Fachgebiete – außer: ................................................................................<br />
Köln, den ................................................ .......................................................<br />
Unterschrift<br />
- Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen -<br />
K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 3 | JULI 2011 29
30<br />
BonnerAnwaltVerein<br />
Landgericht Zi. O o. 01<br />
Wilhelmstraße 21-23<br />
53111 Bonn<br />
ADVO-GOLFTURNIER 2011<br />
Freitag, den 16. September 2011<br />
Name:<br />
Straße:<br />
Ort:<br />
Telefon/Fax:<br />
E-Mail:<br />
Heimatclub:<br />
Handicap:<br />
Hiermit melde ich mich verbindlich zu obigem Golfturnier an.<br />
Einen Verrechnungsscheck über das Startgeld in Höhe von 85,00 EUR füge ich<br />
anliegend bei.<br />
Datum:<br />
Unterschrift:<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de
<strong>Kölner</strong> Juristische Gesellschaft<br />
<strong>Kölner</strong> Juristische Gesellschaft<br />
c/o <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> e.V.<br />
Luxemburger Straße 101<br />
50939 Köln Faxnummer: 02 21 - 44 14 57<br />
Beitrittserklärung<br />
Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zur <strong>Kölner</strong> Juristischen Gesellschaft.<br />
Jahresbeitrag (mindestens 30,68 Euro):<br />
Titel, Name:<br />
Vorname:<br />
Beruf:<br />
Strasse/Hausnummer:<br />
Postleitzahl/Ort:<br />
Telefon:<br />
Telefax:<br />
E-Mail:<br />
Ort, Datum, Unterschrift:<br />
Einzugsermächtigung<br />
Ich/wir ermächtige(n) die <strong>Kölner</strong> Juristische Gesellschaft widerruflich, zu entrichtende Zahlungen<br />
für oben aufgeführte Mitgliedschaft bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Girokontos einzuziehen.<br />
Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden<br />
Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren<br />
nicht vorgenommen.<br />
Kontoinhaber:<br />
Konto:<br />
Bank:<br />
Bankleitzahl:<br />
Ort, Datum, Unterschrift:
4. EUROPÄISCHES<br />
ANWALTSFORUM<br />
4. Europäisches Anwaltsforum<br />
am 17. / 18. November 2011<br />
im Finanz- und Verwaltungsgericht Köln<br />
Appellhofplatz<br />
50667 Köln<br />
NICHT VERPASSEN!<br />
Der krönende Abschluss am<br />
Freitag, den 18. November 2011<br />
DIE THEMEN:<br />
• Europäisches Verfahrensrecht<br />
• Europäisches Insolvenzrecht<br />
• Internationales Miet- und WEG-Recht<br />
• Internationales Familienrecht<br />
• Internationales Kartellrecht<br />
• Internationaler Gewerblicher Rechtsschutz<br />
Vorträge zu internationalem Recht<br />
Das Juristenfest des<br />
<strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong>s in der<br />
Wolkenburg<br />
Get-together und Kulturprogramm<br />
17.30 Uhr Empfang<br />
anschließend Dinner*<br />
Der krönende Abschluss:<br />
Gala <strong>Kölner</strong> Juristen<br />
20.30 Uhr Ball*<br />
17. / 18. NOVEMBER 2011<br />
Teilnahmegebühr:<br />
EUR 100,00 zzgl. MwSt. (EUR 119,00)<br />
*Gesonderter Kostenbeitrag<br />
PROGRAMM<br />
Anmeldung per beiliegendem Revers oder unter:<br />
www.koelner.anwaltverein.de
11.30 – 13.00 Uhr<br />
Familienrecht*<br />
Saal I<br />
Eheliches Güterrecht<br />
”Errungenschaften nach türkischem und schweizerischem Recht<br />
Referent: RA Hanswerner Odendahl, Köln<br />
Gewerblicher Rechtsschutz*<br />
Saal II<br />
Gewerbliche Schutzrechte und deren Verletzung, insbesondere mit Blick<br />
auf China und Deutschland<br />
Referentin: RAin Meiting Zhu, Köln<br />
11.00 – 11.30 Uhr<br />
Kaffeepause<br />
09.30 – 11.00 Uhr<br />
Miet- und WEG-Recht*<br />
Saal I<br />
Verfahrensfragen im Immobilienrecht bezogen auf Deutschland und das<br />
Ausland<br />
Referent: RA Wilhelm Stoffel, Köln<br />
Referent: RA Dr. Adolf Andörfer, Köln<br />
Kartellrecht*<br />
Saal II<br />
Kartellrecht, insbesondere Kartellverfahrensrecht und Energierecht<br />
FREITAG, DEN 18. NOVEMBER 2011 *Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird erteilt.<br />
19.30 Uhr<br />
Get-together im Turm der Blauen Funken (Sachsenturm), Blaue-Funken-Weg 2, 50677 Köln<br />
17.15 – 18.45 Uhr<br />
Verfahrensrecht*<br />
Saal I<br />
Europäisches Verfahrens- und Vollstreckungsrecht (Teil 1)<br />
Referent: Prof. Dr. Michael Stürner, Frankfurt (Oder)<br />
Insolvenzrecht*<br />
Saal II<br />
Grenzüberschreitende Insolvenzverfahren in der EU und der Mittelpunkt<br />
des hauptsächlichen, wirtschaftlichen Interesses gem. Art. 3 EUInsVO<br />
Referent: RA Steffen Schneider, Frankfurt am Main<br />
16.45 – 17.15 Uhr<br />
Kaffeepause<br />
DONNERSTAG, DEN 17. NOVEMBER 2011 *Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird erteilt.<br />
15.00 Uhr<br />
Begrüßung durch die Vorsitzende des KAV, Frau RAin Pia Eckertz-Tybussek<br />
und den Sprecher des Arbeitskreises Internationales Recht, Herrn RA Dr. Adolf Andörfer<br />
15.15 – 16.45 Uhr Verfahrensrecht*<br />
Insolvenzrecht*<br />
Saal I<br />
Saal II<br />
Europäisches Verfahrens- und Vollstreckungsrecht (Teil 1)<br />
Europäisches Insolvenzrecht<br />
Referent: Prof. Dr. Michael Stürner, Frankfurt (Oder)<br />
Referent: RA Dr. Christian Brünkmans, Köln
WIR<br />
SEHEN<br />
UNS...<br />
18. NOVEMBER 2011,<br />
WOLKENBURG
BITTE MERKEN SIE SICH FÜR 2011 BEREITS FOLGENDE TERM<strong>IN</strong>E VOR:<br />
22.07.2011 KAV-SOMMEREMPFANG<br />
22.07.2011 AUSBILDUNGSGALA DER RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTEN<br />
SOMMER 2011<br />
16.09.2011 ADVO-GOLFTURNIER<br />
23.09.2011 TAG DER OFFENEN TÜR, GERICHTSGEBÄUDE LUXEMBURGER STR. 101<br />
30.09./01.10.2011 ANRISTA-TENNIS-TURNIER<br />
11.10.2011 KÖLNER FORUM JUNGE ANWÄLTE<br />
10.11.2011 ORGANFEST<br />
17./18.11.2011 4. EUROPÄISCHES ANWALTSFORUM<br />
18.11.2011 GALA KÖLNER JURISTEN