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TEIL I ÖFFENTLICHES BESCHAFFUNGSWESEN - Europa

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ANHANG IV<br />

Liste der Vorbehalte Syriens nach Artikel 43 Absatz 2 Buchstabe a<br />

Zur Verbesserung der Bedingungen für die Inländerbehandlung in allen Sektoren werden die<br />

nachstehenden Vorbehalte nach Inkrafttreten dieses Abkommens alle zwei Jahre überprüft.<br />

A. Staatliche Monopole nach den bei Unterzeichnung dieses Abkommens geltenden<br />

syrischen Rechtsvorschriften:<br />

Verarbeitendes<br />

Gewerbe<br />

Die Sektoren des verarbeitenden Gewerbes sind nach den<br />

Gesetzen Nrn. 103/1953 und 10/1991 und dem Handelsgesetz<br />

Nr. 149/1949 für ausländische Investitionen offen, mit Ausnahme<br />

der nachstehenden staatlichen Monopole:<br />

• Herstellung von Baumwollgarn, falls nicht mit der<br />

Textilindustrie verbunden<br />

• Herstellung von Wollteppichen<br />

• Tabakindustrie<br />

• Herstellung von Fernsehgeräten<br />

• Bierindustrie<br />

• Wassergewinnung und -abfüllung<br />

Großhandel • Öl- und Gaserzeugnisse, ausgenommen Schmierstoffe<br />

• Tabak<br />

• Weizen<br />

• Baumwolle<br />

• Zuckerrüben<br />

• Öl- und Gaserzeugnisse<br />

Strom Stromerzeugung, -übertragung und -verteilung<br />

Wasser Eigentum an und Betrieb von Trinkwasser- und Abwassernetzen<br />

Telekommunikationsdienstleistungen <br />

Finanzdienstleistungen<br />

Betrieb von und Eigentum an:<br />

• Festnetzen für Telefondienste<br />

• Festnetzen für Datendienste<br />

• internationalen Austauschpunkten<br />

• nationalen Übertragungsnetzen<br />

Spätestens ein Jahr nach Unterzeichnung dieses Abkommens wird<br />

Syrien einen mit der Gemeinschaft zu vereinbarenden Zeitplan<br />

vorschlagen, nach dem der Betrieb von und das syrische Eigentum<br />

an Festnetzen für Telefondienste, Festnetzen für Datendienste,<br />

Übertragungsnetzen und Mobilfunkdiensten für den Wettbewerb<br />

geöffnet werden. Dieser Zeitplan gilt für höchstens sechs Jahre<br />

nach Inkrafttreten dieses Abkommens.<br />

Versicherungsdienstleistungen<br />

Wertpapiermarkt<br />

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