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Haftung des Planers aus der Landesbauordnung - Fachgebiet ...

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C. Fallbeispiel<br />

• Zwei Werkhallen werden errichtet. Das mit <strong>der</strong> Planung beauftragte<br />

Architekturbüro hat sich auf Verlangen <strong>des</strong> Bauherrn nach einer<br />

möglichst kostengünstigen Lösung i. S. Brandschutz an den<br />

Min<strong>des</strong>tbedingungen <strong>der</strong> MIndBauRL orientiert. Dabei übersieht es<br />

bestimmte Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> DIN 18232.<br />

• Der geson<strong>der</strong>t beauftragte Objektüberwacher (LP 8) übersieht<br />

diesen Planungsfehler sowie den Einbau unzulässiger Materialien<br />

durch das beauftragte Bauunternehmen (DIN 4102)<br />

• Das Bauwerk wird trotzdem werkvertraglich und behördlich<br />

abgenommen, u. a. weil <strong>der</strong> Prüfingenieur die Fehler <strong>des</strong> <strong>Planers</strong>,<br />

<strong>des</strong> Bauunternehmers und <strong>des</strong> Objektüberwachers übersieht<br />

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