Haftung des Planers aus der Landesbauordnung - Fachgebiet ...
Haftung des Planers aus der Landesbauordnung - Fachgebiet ...
Haftung des Planers aus der Landesbauordnung - Fachgebiet ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
II. Gesamtschuldnerische <strong>Haftung</strong><br />
1. Im Verhältnis <strong>des</strong> <strong>Planers</strong> zu Son<strong>der</strong>fachleuten <strong>des</strong> Bauherren<br />
(z. B. Statiker, Brandschutzgutachter etc.)<br />
• Wenn Planer fehlerhafte Arbeitsergebnisse <strong>des</strong> Son<strong>der</strong>fachmanns<br />
weiter verarbeitet und dadurch die Planung mangelhaft ist<br />
o<strong>der</strong> wenn die Arbeitsergebnisse nicht <strong>aus</strong>reichend kontrolliert<br />
werden<br />
• <strong>Haftung</strong> <strong>des</strong> <strong>Planers</strong>, wenn er bei seinen Fachkenntnissen<br />
offensichtliche Fehler übersieht. OLG Düsseldorf: Der planende<br />
Architekt hat das Brandschutzkonzept zu prüfen. Übersieht er<br />
vorwerfbar in diesem Konzept enthaltene Anfor<strong>der</strong>ungen, die <strong>der</strong><br />
Nutzungsabsicht nicht entsprechen, macht er sich<br />
schadenersatzpflichtig (Urteil vom 29.04.2004)<br />
• <strong>Haftung</strong>sverkürzen<strong>der</strong> Mitverschuldenseinwand, wenn Bauherr<br />
den Son<strong>der</strong>fachmann entgegen dem Rat <strong>des</strong> <strong>Planers</strong> <strong>aus</strong>gesucht<br />
hat<br />
38