Haftung des Planers aus der Landesbauordnung - Fachgebiet ...
Haftung des Planers aus der Landesbauordnung - Fachgebiet ...
Haftung des Planers aus der Landesbauordnung - Fachgebiet ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- Der planende Architekt hat das Brandschutzkonzept zu prüfen.<br />
Übersieht er vorwerfbar in diesem Konzept enthaltene Anfor<strong>der</strong>ungen,<br />
die <strong>der</strong> Nutzungsabsicht nicht entsprechen, kann er<br />
schadensersatzpflichtig sein.<br />
- Das Bauordnungsrecht und das Brandschutzkonzept haben sich nicht<br />
an Angaben <strong>des</strong> Bauherrn über Besucherzahlen in einem<br />
Fitnesscenter <strong>aus</strong>zurichten, wenn die mögliche Besucherzahl darüber<br />
liegt.<br />
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2004)<br />
30