08.04.2015 Aufrufe

Haftung des Planers aus der Landesbauordnung - Fachgebiet ...

Haftung des Planers aus der Landesbauordnung - Fachgebiet ...

Haftung des Planers aus der Landesbauordnung - Fachgebiet ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- Der planende Architekt hat das Brandschutzkonzept zu prüfen.<br />

Übersieht er vorwerfbar in diesem Konzept enthaltene Anfor<strong>der</strong>ungen,<br />

die <strong>der</strong> Nutzungsabsicht nicht entsprechen, kann er<br />

schadensersatzpflichtig sein.<br />

- Das Bauordnungsrecht und das Brandschutzkonzept haben sich nicht<br />

an Angaben <strong>des</strong> Bauherrn über Besucherzahlen in einem<br />

Fitnesscenter <strong>aus</strong>zurichten, wenn die mögliche Besucherzahl darüber<br />

liegt.<br />

(OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2004)<br />

30

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!