Haftung des Planers aus der Landesbauordnung - Fachgebiet ...
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• Mangelfolgeschäden<br />
- Ersatz von Vermögensnachteilen infolge von<br />
Nutzungsbeeinträchtigungen (z. B. Miet<strong>aus</strong>fall, Produktions<strong>aus</strong>fall,<br />
Finanzierungsaufwand etc.)<br />
- Ersatz von Schäden an sonstigen Rechtsgütern <strong>des</strong> Auftraggebers<br />
(Gebäude, Einrichtung, Leben, Gesundheit), die durch<br />
mangelbedingte weitere Ereignisse (z. B. Brand, Rauch,<br />
Löschwasser etc.) entstanden sind<br />
ð auch ein wertmäßig „geringer“ Mangel kann durch<br />
Folgeschäden richtig teuer werden!<br />
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