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Haftung des Planers aus der Landesbauordnung - Fachgebiet ...

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• Mangelfolgeschäden<br />

- Ersatz von Vermögensnachteilen infolge von<br />

Nutzungsbeeinträchtigungen (z. B. Miet<strong>aus</strong>fall, Produktions<strong>aus</strong>fall,<br />

Finanzierungsaufwand etc.)<br />

- Ersatz von Schäden an sonstigen Rechtsgütern <strong>des</strong> Auftraggebers<br />

(Gebäude, Einrichtung, Leben, Gesundheit), die durch<br />

mangelbedingte weitere Ereignisse (z. B. Brand, Rauch,<br />

Löschwasser etc.) entstanden sind<br />

ð auch ein wertmäßig „geringer“ Mangel kann durch<br />

Folgeschäden richtig teuer werden!<br />

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