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strukturelle veränderungen in der berliner energiewirtschaft - SNPC

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Kurzgutachten zur <strong>strukturelle</strong>n Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Berl<strong>in</strong>er Energiewirtschaft<br />

4<br />

ALTERNATIVEN DES LANDES BERLIN<br />

BEI DER KONZESSIONSVERGABE<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Konzessionsvergabe kann das Land Berl<strong>in</strong> auf die Umsetzung verschiedener<br />

Modelle h<strong>in</strong>wirken, wobei e<strong>in</strong>erseits die Vergabe <strong>der</strong> Konzession an e<strong>in</strong>en privaten Netzbetreiber<br />

und an<strong>der</strong>erseits die vollständige Rekommunalisierung Grenzfälle s<strong>in</strong>d.<br />

Das Land Berl<strong>in</strong> hat grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten zur Vergabe <strong>der</strong> Strom- o<strong>der</strong><br />

Gasnetzkonzession:<br />

■ Konzessionsvergabe an e<strong>in</strong>en Dritten ohne Beteiligung des Landes (wie bisher), wobei dieser<br />

Dritte entwe<strong>der</strong> <strong>der</strong> bisherige Konzessionär o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>er Interessent se<strong>in</strong> kann,<br />

■ Vollständige Rekommunalisierung (Konzessionsvergabe an e<strong>in</strong> landeseigenes Unternehmen),<br />

■ Teil-Rekommunalisierung durch Konzessionsvergabe an e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sames Unternehmen des<br />

Landes Berl<strong>in</strong> und e<strong>in</strong>es Energieversorgungsunternehmens o<strong>der</strong> Pacht- und Betriebsführungsmodelle<br />

unter Beteiligung des Landes Berl<strong>in</strong>.<br />

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für die Vergabe von Strom- und Gasnetzkonzessionen,<br />

wobei für Strom und Gas unterschiedliche Wege gegangen werden können.<br />

4.1 Konzessionsvergabe an e<strong>in</strong>en Dritten ohne Beteiligung des Landes (wie bisher)<br />

Das Land Berl<strong>in</strong> kann die Konzession im Rahmen e<strong>in</strong>es transparenten und diskrim<strong>in</strong>ierungsfreien<br />

Verfahrens wie<strong>der</strong> an e<strong>in</strong> drittes, qualifiziertes Unternehmen vergeben. 12 Dies könnte wie bisher<br />

Vattenfall für das Stromverteilnetz und die Gasag für das Gasverteilnetz se<strong>in</strong>. Sofern e<strong>in</strong> neuer Netzbetreiber<br />

ausgewählt wird, kann dieser das Netz vom bisherigen Netzbetreiber kaufen. Alternativ<br />

kann <strong>der</strong> neue Netzbetreiber gemäß § 46 Abs. 2 EnWG verlangen, dass ihm <strong>der</strong> Besitz an dem Netz<br />

e<strong>in</strong>geräumt wird (Pacht).<br />

4.2 Vollständige Rekommunalisierung<br />

Das Land Berl<strong>in</strong> kann die Konzession ebenfalls im Rahmen e<strong>in</strong>es transparenten und diskrim<strong>in</strong>ierungsfreien<br />

Verfahrens an e<strong>in</strong> landeseigenes Unternehmen vergeben, das das Netz und den Netzbetrieb<br />

übernimmt. Das Unternehmen kann e<strong>in</strong> landeseigener Betrieb (z.B. Eigenbetrieb o<strong>der</strong><br />

AöR – Anstalt öffentlichen Rechts) o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e zu 100 % im Eigentum des Landes Berl<strong>in</strong> bef<strong>in</strong>dliche<br />

privatrechtliche Gesellschaft (z. B. GmbH) se<strong>in</strong>. Da das Land Berl<strong>in</strong> <strong>der</strong>zeit nicht Eigentümer <strong>der</strong><br />

Netze ist, muss e<strong>in</strong> landeseigenes Unternehmen als neuer Konzessions<strong>in</strong>haber das betreffende<br />

Netz vom bisherigen Netzeigentümer kaufen o<strong>der</strong> pachten.<br />

12<br />

Siehe Kapitel 3.<br />

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