strukturelle veränderungen in der berliner energiewirtschaft - SNPC
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Kurzgutachten zur <strong>strukturelle</strong>n Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Berl<strong>in</strong>er Energiewirtschaft<br />
4<br />
ALTERNATIVEN DES LANDES BERLIN<br />
BEI DER KONZESSIONSVERGABE<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Konzessionsvergabe kann das Land Berl<strong>in</strong> auf die Umsetzung verschiedener<br />
Modelle h<strong>in</strong>wirken, wobei e<strong>in</strong>erseits die Vergabe <strong>der</strong> Konzession an e<strong>in</strong>en privaten Netzbetreiber<br />
und an<strong>der</strong>erseits die vollständige Rekommunalisierung Grenzfälle s<strong>in</strong>d.<br />
Das Land Berl<strong>in</strong> hat grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten zur Vergabe <strong>der</strong> Strom- o<strong>der</strong><br />
Gasnetzkonzession:<br />
■ Konzessionsvergabe an e<strong>in</strong>en Dritten ohne Beteiligung des Landes (wie bisher), wobei dieser<br />
Dritte entwe<strong>der</strong> <strong>der</strong> bisherige Konzessionär o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>er Interessent se<strong>in</strong> kann,<br />
■ Vollständige Rekommunalisierung (Konzessionsvergabe an e<strong>in</strong> landeseigenes Unternehmen),<br />
■ Teil-Rekommunalisierung durch Konzessionsvergabe an e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sames Unternehmen des<br />
Landes Berl<strong>in</strong> und e<strong>in</strong>es Energieversorgungsunternehmens o<strong>der</strong> Pacht- und Betriebsführungsmodelle<br />
unter Beteiligung des Landes Berl<strong>in</strong>.<br />
Die nachfolgenden Ausführungen gelten für die Vergabe von Strom- und Gasnetzkonzessionen,<br />
wobei für Strom und Gas unterschiedliche Wege gegangen werden können.<br />
4.1 Konzessionsvergabe an e<strong>in</strong>en Dritten ohne Beteiligung des Landes (wie bisher)<br />
Das Land Berl<strong>in</strong> kann die Konzession im Rahmen e<strong>in</strong>es transparenten und diskrim<strong>in</strong>ierungsfreien<br />
Verfahrens wie<strong>der</strong> an e<strong>in</strong> drittes, qualifiziertes Unternehmen vergeben. 12 Dies könnte wie bisher<br />
Vattenfall für das Stromverteilnetz und die Gasag für das Gasverteilnetz se<strong>in</strong>. Sofern e<strong>in</strong> neuer Netzbetreiber<br />
ausgewählt wird, kann dieser das Netz vom bisherigen Netzbetreiber kaufen. Alternativ<br />
kann <strong>der</strong> neue Netzbetreiber gemäß § 46 Abs. 2 EnWG verlangen, dass ihm <strong>der</strong> Besitz an dem Netz<br />
e<strong>in</strong>geräumt wird (Pacht).<br />
4.2 Vollständige Rekommunalisierung<br />
Das Land Berl<strong>in</strong> kann die Konzession ebenfalls im Rahmen e<strong>in</strong>es transparenten und diskrim<strong>in</strong>ierungsfreien<br />
Verfahrens an e<strong>in</strong> landeseigenes Unternehmen vergeben, das das Netz und den Netzbetrieb<br />
übernimmt. Das Unternehmen kann e<strong>in</strong> landeseigener Betrieb (z.B. Eigenbetrieb o<strong>der</strong><br />
AöR – Anstalt öffentlichen Rechts) o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e zu 100 % im Eigentum des Landes Berl<strong>in</strong> bef<strong>in</strong>dliche<br />
privatrechtliche Gesellschaft (z. B. GmbH) se<strong>in</strong>. Da das Land Berl<strong>in</strong> <strong>der</strong>zeit nicht Eigentümer <strong>der</strong><br />
Netze ist, muss e<strong>in</strong> landeseigenes Unternehmen als neuer Konzessions<strong>in</strong>haber das betreffende<br />
Netz vom bisherigen Netzeigentümer kaufen o<strong>der</strong> pachten.<br />
12<br />
Siehe Kapitel 3.<br />
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