strukturelle veränderungen in der berliner energiewirtschaft - SNPC
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Kurzgutachten zur <strong>strukturelle</strong>n Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Berl<strong>in</strong>er Energiewirtschaft<br />
EXKURS: Verfahren zur Ermittlung des Kaufpreises<br />
Durch die fehlenden rechtlichen Grundlagen s<strong>in</strong>d gerichtliche Entscheidungen für die Wertermittlung<br />
maßgebend. An erster Stelle sei hier auf das „Kaufer<strong>in</strong>g-Urteil“ des Bundesgerichtshofes zur<br />
Wertermittlung mithilfe des Ertrags- und Sachzeitwertes verwiesen. 20 Der Ertragswert ist <strong>der</strong> Gegenwartswert<br />
<strong>der</strong> künftigen E<strong>in</strong>zahlungsüberschüsse aus <strong>der</strong> unternehmerischen Tätigkeit. Man<br />
erhält ihn durch Abz<strong>in</strong>sen <strong>der</strong> künftig erwarteten Zahlungen. 21 Der BGH stellt fest, dass <strong>der</strong> Sachzeitwert<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Energiewirtschaft als <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Grundlage des Tagesneuwertes unter Berücksichtigung<br />
se<strong>in</strong>es Alters und se<strong>in</strong>es Zustandes ermittelte Restwert e<strong>in</strong>es Wirtschaftsgutes verstanden<br />
wird. 22 Nach allgeme<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>schätzung ist jedoch für die Bestimmung des angemessenen Preises<br />
e<strong>in</strong>es Strom- und Gasnetzes <strong>der</strong> aus den kalkulatorischen Restwerten <strong>der</strong> Anlagen abgeleitete<br />
Ertragswert das maßgebliche Verfahren. Dabei wird bewertet, welche Erträge <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zukunft aus<br />
<strong>der</strong> Bewirtschaftung des Netzes unter E<strong>in</strong>beziehung von kalkulatorischen Größen zu erzielen se<strong>in</strong><br />
werden. 23 Im Rahmen des Ertragswertverfahrens stellen die maximalen Netzerlöse gemäß ARegV<br />
und damit die durch Netzentgelte ref<strong>in</strong>anzierbaren Kosten die Kalkulationsgrundlage dar. Kalkulatorische<br />
Größen s<strong>in</strong>d etwa die kalkulatorische Eigenkapital- und die Fremdkapitalverz<strong>in</strong>sung,<br />
kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Gewerbesteuern. H<strong>in</strong>zu kommen weitere<br />
Kostengrößen wie Material- und Personalaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen<br />
(Vgl. § 5ff. StromNEV und GasNEV).<br />
Überhöhte Kaufpreise und <strong>der</strong>en F<strong>in</strong>anzierungskosten können nicht im Rahmen <strong>der</strong> Anreiz-<br />
regulierung geltend gemacht werden und stellen e<strong>in</strong> unternehmerisches Risiko zu Lasten <strong>der</strong><br />
Eigentümer dar. 24<br />
6.1 F<strong>in</strong>anzströme an das Land Berl<strong>in</strong><br />
Das Land Berl<strong>in</strong> erzielt bereits jetzt E<strong>in</strong>nahmen aus dem Netzbetrieb durch die Erhebung <strong>der</strong><br />
Konzessionsabgabe und <strong>der</strong> Gewerbesteuer. Durch e<strong>in</strong>e (Teil-)Rekommunalisierung besteht für das<br />
Land die Möglichkeit, e<strong>in</strong>en zusätzlichen F<strong>in</strong>anzstrom zu generieren, <strong>in</strong> dem es durch unternehmerische<br />
Tätigkeit als Netzbetreiber Gew<strong>in</strong>ne erzielt.<br />
Konzessionsabgabe<br />
Grundsätzlich ist die Erhebung von Konzessionsabgaben durch die KAV auf Bundesebene geregelt<br />
und unabhängig von <strong>der</strong> Eigentümerschaft <strong>der</strong> Netze. Bei allen Konzessions<strong>in</strong>habern wird sich<br />
die Konzessionsabgabe am oberen Ende <strong>der</strong> möglichen Bandbreite bewegen und so e<strong>in</strong>e signifikante<br />
E<strong>in</strong>nahme für den Landeshaushalt darstellen.<br />
20<br />
BGH, Urteil vom 16.11.1999 - KZR 12/97 - Endschaftsbestimmung; OLG München.<br />
21<br />
Gablers Wirtschaftslexikon, http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Def<strong>in</strong>ition/ertragswert.html, Abruf vom 18.06.2012.<br />
22<br />
BGH, Urteil vom 16.11.1999 - KZR 12/ 97 – Endschaftsbestimmung; Nr. 19.<br />
23<br />
Geme<strong>in</strong>samer Leitfaden des Bundeskartellamts und <strong>der</strong> Bundesnetzagentur, 2010, S. 14.<br />
24<br />
Geme<strong>in</strong>samer Leitfaden des Bundeskartellamts und <strong>der</strong> Bundesnetzagentur, 2010, S. 15.<br />
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