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strukturelle veränderungen in der berliner energiewirtschaft - SNPC

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Kurzgutachten zur <strong>strukturelle</strong>n Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Berl<strong>in</strong>er Energiewirtschaft<br />

6<br />

FINANZPOLITISCHE AUSWIRKUNGEN EINER BETEILIGUNG<br />

AN DEN NETZEN FÜR DAS LAND BERLIN<br />

Für die f<strong>in</strong>anz- und haushaltspolitische Bewertung s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Kaufpreis des Netzes sowie die<br />

F<strong>in</strong>anzierungskonditionen von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung. Im ersten Schritt – <strong>der</strong> hier nur<br />

anhand von Modellannahmen simuliert werden kann – muss <strong>der</strong> Kaufpreis <strong>der</strong> Netze<br />

bestimmt werden. Im zweiten Schritt s<strong>in</strong>d, sofern das Land Berl<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Kauf <strong>in</strong> Betracht<br />

zieht, mögliche F<strong>in</strong>anzierungsoptionen zu prüfen. Im dritten Schritt ist die Auswirkung <strong>der</strong><br />

jeweiligen F<strong>in</strong>anzierung auf den Berl<strong>in</strong>er Landeshaushalt und die politischen Wirkungen e<strong>in</strong>er<br />

Kreditaufnahme zu bewerten. Es besteht ke<strong>in</strong>e belastbare Datengrundlage, so dass die<br />

Untersuchung auf Basis von Szenarien erfolgt. Dabei zeigen sich neben unternehmerischen<br />

Chancen auch f<strong>in</strong>anzielle Risiken.<br />

Der Konzessionsvertrag über das Stromnetz mit <strong>der</strong> Bewag vom 15. März 1994 – ebenso gültig für<br />

die Rechtsnachfolger<strong>in</strong> Vattenfall Distribution Berl<strong>in</strong> GmbH – sieht im Falle e<strong>in</strong>es Auslaufens <strong>der</strong><br />

Konzession und <strong>der</strong> Rücknahme des Netzes sowie <strong>der</strong> dazugehörigen Anlagen durch das Land<br />

Berl<strong>in</strong> die Ermittlung und „Erstattung ihres angemessenen Wertes“ vor (§ 16 Konzessionsvertrag<br />

Stromnetz). Gleiches gilt für den Konzessionsvertrag über das Gasnetz mit <strong>der</strong> Gasag AG vom<br />

24. September 1993 (§ 14 Konzessionsvertrag Gasnetz). Die Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetz<br />

(§ 46 Abs. 2 S. 2 EnWG) s<strong>in</strong>d ebenfalls nicht präziser und legen fest, dass dem neuen<br />

Konzessions<strong>in</strong>haber das Netz– „gegen Zahlung e<strong>in</strong>er wirtschaftlich angemessenen Vergütung“ an<br />

den alten Konzessionär – zu übereignen ist. Diese unpräzisen Vorgaben bieten Raum für unterschiedliche<br />

Auffassungen zur tatsächlichen Höhe des fairen Kaufpreises sowie über das anzuwendende<br />

Verfahren zur Bewertung. Dies wird auch deutlich, wenn man die <strong>der</strong>zeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

diskutierten Werte für das Stromnetz verfolgt, die zwischen 261 bis 370 Mio. € (Gutachten <strong>der</strong><br />

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen – ohne Berücksichtigung <strong>der</strong> Hochspannungsebene<br />

17 ), 400 Mio. € (Energietisch 18 ) und 3 Mrd. € (Vattenfall 19 ) liegen. Für die Wertermittlung<br />

des Gasnetzes liegen <strong>der</strong>zeit ke<strong>in</strong>e Indikationen vor. Der Buchwert des Anlagevermögens ist <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Bilanz <strong>der</strong> Gasag mit rund 1,3 Mrd. € angegeben; <strong>der</strong> Buchwert <strong>der</strong> Netze dürfte etwas niedriger<br />

liegen.<br />

Es ist nicht Aufgabe dieses Gutachtens, den Wert <strong>der</strong> Netze zu ermitteln. E<strong>in</strong>e Netzwertberechnung<br />

<strong>der</strong> Strom- und Gasnetze kann auch nicht durchgeführt werden, da für die Ermittlung des<br />

tatsächlichen Wertes die erfor<strong>der</strong>lichen Daten nicht vorliegen. Dennoch sollen die f<strong>in</strong>anziellen Auswirkungen<br />

auf den Landeshaushalt auf Basis von Modellprämissen und Annahmen – u.a. bezüglich<br />

des Kaufpreises – simuliert werden. Entscheidend ist dabei, Kriterien für e<strong>in</strong>en systematischen<br />

Entscheidungsprozess zu beschreiben, nicht jedoch, die Ergebnisse e<strong>in</strong>er gründlichen technischen<br />

und wirtschaftlichen Bewertung <strong>der</strong> Netze (Due Diligence) zu antizipieren.<br />

17<br />

Gutachten: http://www.l<strong>in</strong>ksfraktion-berl<strong>in</strong>.de/fileadm<strong>in</strong>/l<strong>in</strong>ksfraktion/download/2012/Bewertung_Strom-_und_Fernwaermenetze_Berl<strong>in</strong>.pdf,<br />

Abruf vom 29.05.2012.<br />

18<br />

http://berl<strong>in</strong>er-energietisch.net/argumente/faqs, Abruf vom 29.05.2012.<br />

19<br />

Siehe TAZ vom 06.03.2012, „Vattenfall verkauft sich zu teuer“.<br />

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