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strukturelle veränderungen in der berliner energiewirtschaft - SNPC

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Kurzgutachten zur <strong>strukturelle</strong>n Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Berl<strong>in</strong>er Energiewirtschaft<br />

Energieversorgungsnetz erwirtschaftet werden können, von zentraler Bedeutung, weil hier die<br />

zulässigen Erlösobergrenzen festgelegt werden. Diese werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em komplizierten Vergleichsverfahren<br />

bestimmt, welches Anreize für e<strong>in</strong>e möglichst hohe Kosteneffizienz im Netzbetrieb setzt.<br />

Unabhängig davon, wer letztlich den Zuschlag für den Betrieb <strong>der</strong> Berl<strong>in</strong>er Netze bekommen wird<br />

– <strong>der</strong> Eigentümer bzw. Betreiber wird das Spannungsfeld aus Effizienzzwang und Erlösregulierung<br />

e<strong>in</strong>erseits und dem Bedarf an langfristig wirksamen Investitionen (etwa Ausbau des Smart Grid)<br />

an<strong>der</strong>erseits zu überbrücken haben.<br />

5.1 Begründungen für staatlichen Netzbetrieb<br />

Grundsätzlich gibt es zwei mögliche Begründungen für e<strong>in</strong>en staatlichen Netzbetrieb: E<strong>in</strong>erseits<br />

e<strong>in</strong>e unternehmerische Perspektive, <strong>in</strong>dem das Land Berl<strong>in</strong> mit dem Betrieb e<strong>in</strong>e Rendite erwirtschaften<br />

möchte. An<strong>der</strong>erseits e<strong>in</strong>e wohlfahrtsstaatliche Perspektive <strong>der</strong> Hütung des Allgeme<strong>in</strong>wohls,<br />

aus <strong>der</strong> sich energiepolitische Ziele ergeben. Diese werden üblicherweise <strong>in</strong> den Kategorien<br />

des „energiepolitischen Zieldreiecks“ aus Preisgünstiger Energieversorgung, Versorgungssicherheit<br />

und Umweltverträglichkeit systematisiert, neuerd<strong>in</strong>gs ergänzt um die Dimension „Akzeptanz“ bzw.<br />

Verbraucherfreundlichkeit.<br />

Zielsetzung e<strong>in</strong>er<br />

Rekommunalisierung<br />

Verwirklichung<br />

energiepolitischer Ziele<br />

Rendite-Erzielung<br />

Wirtschaftlichkeit für Berl<strong>in</strong><br />

Preisgünstige<br />

Energie<br />

Versorgungssicherheit<br />

Umweltverträglichkeit<br />

Akzeptanz<br />

Die Frage nach <strong>der</strong> Rendite-Erzielung ist – explizit o<strong>der</strong> verdeckt – <strong>in</strong> fast allen Überlegungen zu<br />

Rekommunalisierungen von Netzen e<strong>in</strong> ganz entscheiden<strong>der</strong> Aspekt. Kapitel 6 wird sich mit diesem<br />

Thema, ebenso wie mit <strong>der</strong> f<strong>in</strong>anz- und haushaltspolitischen Betrachtung e<strong>in</strong>er möglichen<br />

Rekommunalisierung, detailliert befassen. Alle<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Gew<strong>in</strong>nerzielungsabsicht des Landes Berl<strong>in</strong><br />

dürfte als Begründung für e<strong>in</strong>en staatlichen Netzbetrieb allerd<strong>in</strong>gs zu kurz greifen, da <strong>der</strong> Staat als<br />

Wirtschaftsakteur gewöhnlich nur dann <strong>in</strong> Konkurrenz mit Privaten treten sollte, wenn dies gemäß<br />

EU-Term<strong>in</strong>ologie e<strong>in</strong> „allgeme<strong>in</strong>es (wirtschaftliches) Interesse“ <strong>der</strong> Gesellschaft erfor<strong>der</strong>lich macht.<br />

Die Legitimation e<strong>in</strong>es staatlichen Netzbetriebs bedarf also auch e<strong>in</strong>er energiepolitischen Strategie<br />

– mögliche Aspekte werden <strong>in</strong> diesem Kapitel im Überblick dargestellt – sowie e<strong>in</strong>er Erklärung,<br />

warum Private die Ziele nicht ebenso gut erfüllen könnten. Der pauschale H<strong>in</strong>weis darauf, beim<br />

Netzbetrieb handle es sich um e<strong>in</strong>e Dienstleistung <strong>der</strong> „Dase<strong>in</strong>svorsorge“, reicht hierfür nicht aus.<br />

Der unscharfe Begriff <strong>der</strong> „Dase<strong>in</strong>svorsorge“ ist ke<strong>in</strong> klarer Rechtsbegriff und umschreibt lediglich<br />

e<strong>in</strong>en politischen Auftrag zur Gewährleistung <strong>der</strong> „Dienstleistungen allgeme<strong>in</strong>en (wirtschaftlichen)<br />

Interesses“, zu denen die Versorgung mit Gas und Strom zweifellos zählt. Der Auftrag zur Gewährleistung<br />

dieser Dienstleistungen begründet aber ke<strong>in</strong>eswegs zw<strong>in</strong>gend die Eigenerledigung durch<br />

die öffentliche Hand, son<strong>der</strong>n kann ebenso durch e<strong>in</strong>e wirkungsvolle Kontrolle privater Akteure<br />

erreicht werden, welche die Energieversorgung übernehmen.<br />

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