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strukturelle veränderungen in der berliner energiewirtschaft - SNPC

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Kurzgutachten zur <strong>strukturelle</strong>n Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Berl<strong>in</strong>er Energiewirtschaft<br />

In § 14 des Konzessionsvertrags mit <strong>der</strong> Bewag ist bereits e<strong>in</strong> Fokus auf Maßnahmen zur<br />

Beför<strong>der</strong>ung von Energiee<strong>in</strong>sparungen zu erkennen (Erbr<strong>in</strong>gung von Energiedienstleistungen,<br />

Unterstützung des Landes Berl<strong>in</strong> bei <strong>der</strong> Erstellung von Energiekonzepten, För<strong>der</strong>ung von Energiesparmaßnahmen,<br />

Anreize zur Lastverlagerung <strong>in</strong> lastschwache Zeiten, Entwicklung von Kraft-<br />

Wärme-Kopplung). Alle Ziele s<strong>in</strong>d jedoch auffallend unscharf und kaum messbar def<strong>in</strong>iert – oftmals<br />

als „Soll“-Bestimmungen o<strong>der</strong> „im Rahmen <strong>der</strong> Möglichkeiten“. In § 12 des Konzessionsvertrags<br />

mit <strong>der</strong> Gasag s<strong>in</strong>d die meisten Zielsetzungen <strong>in</strong>halts- o<strong>der</strong> sogar wortgleich mit denjenigen im Vertrag<br />

<strong>der</strong> Bewag. H<strong>in</strong>zu tritt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Verpflichtung <strong>der</strong> Gasag, „<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em angemessenen und<br />

wirtschaftlich vertretbaren Umfang“ Forschung und Entwicklung zu betreiben, e<strong>in</strong>en eigenständigen<br />

Unternehmensbereich zur Energiee<strong>in</strong>sparung e<strong>in</strong>zurichten und Formen regenerativer und dezentraler<br />

Energieerzeugung zu för<strong>der</strong>n. Das Land Berl<strong>in</strong> hat also im Rahmen <strong>der</strong> Konzessionsvergabe an<br />

e<strong>in</strong>en privaten Konzessionär durchaus die Möglichkeit, ex ante e<strong>in</strong>en energiepolitischen Rahmen<br />

zu def<strong>in</strong>ieren und auf die Verwirklichung e<strong>in</strong>er Innovations- und Investitionsstrategie h<strong>in</strong>zuwirken.<br />

Diese sollte jedoch h<strong>in</strong>reichend klar def<strong>in</strong>iert und mit konkreten, messbaren Zielen verbunden se<strong>in</strong>.<br />

5.5 Zwischenfazit<br />

Energiepolitischer Gestaltungsspielraum <strong>in</strong> den Netzen liegt vor allem im Bereich <strong>der</strong> netzbezogenen<br />

Investitions- und Innovationspolitik (z. B. Entwicklung <strong>in</strong> Richtung e<strong>in</strong>es „Smart Grid“, Fragen<br />

des Netzausbaus). Das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur stellen <strong>in</strong> ihrem Geme<strong>in</strong>samen<br />

Leitfaden fest, dass im Rahmen e<strong>in</strong>er Konzessionsgewährung „auch Vere<strong>in</strong>barungen zum<br />

konzessionierten Netz (z. B. Investitionen, Ausbau, Effizienzsteigerung) getroffen werden können“.<br />

Das Land Berl<strong>in</strong> kann also mit dem Konzessionsnehmer bestimmte <strong>in</strong>fra<strong>strukturelle</strong> Ziele vere<strong>in</strong>baren,<br />

welche im Rahmen e<strong>in</strong>er Energiestrategie zu konkretisieren bleiben. Nicht zulässig ist es<br />

h<strong>in</strong>gegen, wenn das Land Berl<strong>in</strong> „im Rahmen <strong>der</strong> Konzessionsvergabe Gegenleistungen for<strong>der</strong>t<br />

o<strong>der</strong> sich zusagen lässt, die im Wi<strong>der</strong>spruch zur KAV stehen“.<br />

Der Vorteil e<strong>in</strong>er vollständigen o<strong>der</strong> teilweisen Übernahme <strong>der</strong> Netze durch das Land Berl<strong>in</strong> könnte<br />

dar<strong>in</strong> liegen, während <strong>der</strong> Laufzeit des Konzessionsvertrags e<strong>in</strong>en unmittelbareren E<strong>in</strong>fluss<br />

auf die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Strategie zur Umsetzung <strong>der</strong> <strong>in</strong>fra<strong>strukturelle</strong>n Ziele zu haben. Ob<br />

dieser Vorteil tatsächlich den E<strong>in</strong>stieg <strong>in</strong> das Netzgeschäft rechtfertigt bzw. nicht auch auf an<strong>der</strong>em<br />

Wege erreichbar ist (z. B. durch vertragliche E<strong>in</strong>flussmöglichkeiten auf Investitionsentscheidungen,<br />

verkürzte Konzessionslaufzeit o<strong>der</strong> die Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung des Konzessionsvertrags,<br />

wenn Vere<strong>in</strong>barungen nicht e<strong>in</strong>gehalten wurden), sollten die Entscheidungsträger sehr<br />

gründlich prüfen.<br />

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