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Kolping Festschrift 1963 - Kolpingsfamilie Beilngries

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„Auf Grund der hierher erstatteten Anzeige beehrt man sich<br />

zu berichten, daß sich dahier ein kath. Gesellenverein<br />

gegründet hat, dessen Zweck ist, Anregung und Förderung<br />

des sittlichen und religiösen Lebens, Fortbildung in den für<br />

das bürgerliche Leben nöthigen und nützlichen Kenntnißen,<br />

gesellige Unterhaltung und Unterstützung durchreisender<br />

Vereinsgesellen.<br />

Dieser Verein zählt zu den nichtpolitischen, und wird nun<br />

Gemäß Art. 12 des Gesetzes v 26 Februar 1850 —<br />

Versammlungen und Vereine betr. — zur Anzeige gebracht, daß<br />

die derfallsigen Statuten hieher vorgelegt worden sind, und daß<br />

sich dieser Gesellen Verein folgend constituiert habe:<br />

Praeses<br />

Stadtkaplan H. L. Knoedl<br />

Vorstand<br />

Joseph Kobras, Sattlergesell<br />

Ordner<br />

Jos. Hafner, Schuhmacher Gesell<br />

Joh. Hacker, Seilergesell<br />

Kassier<br />

Joh. Niedermeyer, Hafnergesell<br />

Verehrungsvollst.<br />

Gehorsamer<br />

Stadtmagistrat<br />

Jaeger Bgster"

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