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Technik für das Leben - Homeland Security

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Logistik<br />

solche Partner, die nicht eigenständig zertifiziert<br />

sind, von sicheren AEO-Partnern über<br />

Sicherheitserklärungen anerkannt und regelmäßig<br />

überprüft werden.<br />

Der AEO selbst wird in die drei Varianten<br />

unterteilt:<br />

C = zollrechtliche Vereinfachungen<br />

S = Sicherheit<br />

F = zollrechtliche Vereinfachungen/Sicher<br />

heit (Full).<br />

Problematik des AEO-C<br />

Es ist insbesondere zu berücksichtigen, <strong>das</strong>s<br />

der Status C ausschließlich die zollrelevanten<br />

Prozesse betrachtet und bewertet und<br />

somit als Sicherheitsstatus im Hinblick auf<br />

physische Sicherheit keinerlei Relevanz hat.<br />

Er erleichtert den Unternehmen ausschließlich<br />

den Umgang mit der zuständigen Zollverwaltung<br />

(und andersherum) und wird,<br />

auch weil die Umsetzung für die meisten<br />

Unternehmen am leichtesten realisierbar ist,<br />

gern als „AEO light“ bezeichnet. In jedem<br />

Fall spielt der AEO-C bei internationalen Sicherheitsbetrachtungen<br />

keinerlei Rolle.<br />

Internationale Betrachtung<br />

Im Umfeld von übergreifenden Sicherheitsinitiativen<br />

wird, wenn überhaupt, nur der<br />

Status AEO F (ggf. S) anerkannt. Bezeichnend<br />

ist, <strong>das</strong>s in den Hinweisen der Leitlinien<br />

im Kapitel 5 unter dem Punkt „Verweis<br />

auf international anerkannte Normen“ häufig<br />

auf die Sicherheitsstandards der ISO<br />

28000/28001, 9001, 27001 sowie spezieller<br />

Sicherheitsprogramme, wie CSI, ISPS oder<br />

TAPA, verwiesen wird.<br />

Hieran wird deutlich, <strong>das</strong>s dem EU-Arbeitskreis<br />

bei der Entwicklung der Verordnung<br />

durchaus daran gelegen war, vorhandene<br />

Normen und Sicherheitsinitiativen<br />

aufzugreifen und zu integrieren. Dies hätte<br />

auch eine EU-Verordnung zur Sicherheit<br />

in der Lieferkette sein können, welche dem<br />

Rat als Vorschlag der Kommission unter der<br />

Kennzeichnung KOM(2006)79 vorlag. Ziel<br />

der Verordnung war die „Verbesserung der<br />

Sicherheit des gewerblichen Güterverkehrs<br />

zu Land und in der Binnenschifffahrt innerhalb<br />

der EU zum Schutz vor terroristischen<br />

Anschlägen“. Diese Verordnung kam letztlich<br />

nicht zur Umsetzung, weil sie zwei wesentliche<br />

Schwachstellen im Konzept hatte:<br />

1. Die EU besitzt keine Regelungskompetenz<br />

für die VO.<br />

2. Die Umsetzung der Maßnahmen beruhte<br />

auf Freiwilligkeit und war damit nicht wirklich<br />

geeignet, die Sicherheit in der Lieferkette<br />

zu erhöhen.<br />

In seinen Grundsätzen hatte der Entwurf<br />

viele Elemente zum Inhalt, die auch in der<br />

2006 veröffentlichten ISO 28000 und 28001<br />

zum Tragen kommen.<br />

Bestehende Anerkennungen des AEO<br />

mit Sicherheitsprogrammen auf Basis des<br />

WCO-SAFE-Frameworks anderer Länder,<br />

z. B. dem der Schweiz, Japans oder der USA,<br />

können hinsichtlich der Sicherheitsstandards<br />

nur auf den Status S oder F aufbauen.<br />

Sicherheitsanforderungen des AEO-S<br />

Betrachtet man nun die Sicherheitsanforderungen<br />

des Kapitels 5 des Selbstbewertungsfragebogens<br />

zum AEO, werden<br />

diese in folgende Bereiche aufgeteilt:<br />

--Allgemeine Anforderungen zur Organisation<br />

und den Kontrollverfahren (2 Fragen)<br />

--Zutritt zum Firmengelände (5 Fragen)<br />

--Physische Sicherheit auf dem Firmengelände<br />

und bei den Gebäuden (Tore,<br />

Schließsysteme, Beleuchtung, Zäune,<br />

etc.) – (8 Fragen)<br />

--Ladeeinheiten (5 Fragen)<br />

--Beförderungsmittel (1 Frage)<br />

--Nichtfiskalische Anforderungen (2<br />

Fragen)<br />

--Eingehende Waren (6 Fragen)<br />

--Lagerung von Waren (4 Fragen)<br />

--Fertigung (4 Fragen)<br />

--Verladung von Waren (6 Fragen)<br />

--Sicherheitsanforderungen an die Handelspartner<br />

(3 Fragen)<br />

--Personalbezogene Sicherheitsaspekte (3<br />

Fragen)<br />

--Externe Dienstleistungen (1 Frage)<br />

Insgesamt muss <strong>das</strong> Unternehmen nachweisen,<br />

<strong>das</strong>s und wie es die o. g. Punkte umsetzt<br />

und die zugehörigen Verfahren dokumentiert<br />

hat und überprüft. Vieles davon<br />

ähnelt oder gleicht den Inhalten der ISO<br />

28001, und auch die Dokumentation und die<br />

Validierungspflichten sind ähnlich.<br />

Insofern kann man viel eher den Schluss<br />

ziehen, <strong>das</strong>s die Umsetzung des AEO F eine<br />

gute Vorbereitung auf die ISO 28001 ist<br />

oder <strong>das</strong>s Unternehmen, die im Besitz der<br />

ISO 28001 sind, im Bereich des Kapitels<br />

5 des AEO-Fragebogens mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

keine Defizite oder zusätzliche<br />

Anforderungen haben werden.<br />

42 | <strong>Homeland</strong> <strong>Security</strong> 2013

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