Technik für das Leben - Homeland Security
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Logistik<br />
solche Partner, die nicht eigenständig zertifiziert<br />
sind, von sicheren AEO-Partnern über<br />
Sicherheitserklärungen anerkannt und regelmäßig<br />
überprüft werden.<br />
Der AEO selbst wird in die drei Varianten<br />
unterteilt:<br />
C = zollrechtliche Vereinfachungen<br />
S = Sicherheit<br />
F = zollrechtliche Vereinfachungen/Sicher<br />
heit (Full).<br />
Problematik des AEO-C<br />
Es ist insbesondere zu berücksichtigen, <strong>das</strong>s<br />
der Status C ausschließlich die zollrelevanten<br />
Prozesse betrachtet und bewertet und<br />
somit als Sicherheitsstatus im Hinblick auf<br />
physische Sicherheit keinerlei Relevanz hat.<br />
Er erleichtert den Unternehmen ausschließlich<br />
den Umgang mit der zuständigen Zollverwaltung<br />
(und andersherum) und wird,<br />
auch weil die Umsetzung für die meisten<br />
Unternehmen am leichtesten realisierbar ist,<br />
gern als „AEO light“ bezeichnet. In jedem<br />
Fall spielt der AEO-C bei internationalen Sicherheitsbetrachtungen<br />
keinerlei Rolle.<br />
Internationale Betrachtung<br />
Im Umfeld von übergreifenden Sicherheitsinitiativen<br />
wird, wenn überhaupt, nur der<br />
Status AEO F (ggf. S) anerkannt. Bezeichnend<br />
ist, <strong>das</strong>s in den Hinweisen der Leitlinien<br />
im Kapitel 5 unter dem Punkt „Verweis<br />
auf international anerkannte Normen“ häufig<br />
auf die Sicherheitsstandards der ISO<br />
28000/28001, 9001, 27001 sowie spezieller<br />
Sicherheitsprogramme, wie CSI, ISPS oder<br />
TAPA, verwiesen wird.<br />
Hieran wird deutlich, <strong>das</strong>s dem EU-Arbeitskreis<br />
bei der Entwicklung der Verordnung<br />
durchaus daran gelegen war, vorhandene<br />
Normen und Sicherheitsinitiativen<br />
aufzugreifen und zu integrieren. Dies hätte<br />
auch eine EU-Verordnung zur Sicherheit<br />
in der Lieferkette sein können, welche dem<br />
Rat als Vorschlag der Kommission unter der<br />
Kennzeichnung KOM(2006)79 vorlag. Ziel<br />
der Verordnung war die „Verbesserung der<br />
Sicherheit des gewerblichen Güterverkehrs<br />
zu Land und in der Binnenschifffahrt innerhalb<br />
der EU zum Schutz vor terroristischen<br />
Anschlägen“. Diese Verordnung kam letztlich<br />
nicht zur Umsetzung, weil sie zwei wesentliche<br />
Schwachstellen im Konzept hatte:<br />
1. Die EU besitzt keine Regelungskompetenz<br />
für die VO.<br />
2. Die Umsetzung der Maßnahmen beruhte<br />
auf Freiwilligkeit und war damit nicht wirklich<br />
geeignet, die Sicherheit in der Lieferkette<br />
zu erhöhen.<br />
In seinen Grundsätzen hatte der Entwurf<br />
viele Elemente zum Inhalt, die auch in der<br />
2006 veröffentlichten ISO 28000 und 28001<br />
zum Tragen kommen.<br />
Bestehende Anerkennungen des AEO<br />
mit Sicherheitsprogrammen auf Basis des<br />
WCO-SAFE-Frameworks anderer Länder,<br />
z. B. dem der Schweiz, Japans oder der USA,<br />
können hinsichtlich der Sicherheitsstandards<br />
nur auf den Status S oder F aufbauen.<br />
Sicherheitsanforderungen des AEO-S<br />
Betrachtet man nun die Sicherheitsanforderungen<br />
des Kapitels 5 des Selbstbewertungsfragebogens<br />
zum AEO, werden<br />
diese in folgende Bereiche aufgeteilt:<br />
--Allgemeine Anforderungen zur Organisation<br />
und den Kontrollverfahren (2 Fragen)<br />
--Zutritt zum Firmengelände (5 Fragen)<br />
--Physische Sicherheit auf dem Firmengelände<br />
und bei den Gebäuden (Tore,<br />
Schließsysteme, Beleuchtung, Zäune,<br />
etc.) – (8 Fragen)<br />
--Ladeeinheiten (5 Fragen)<br />
--Beförderungsmittel (1 Frage)<br />
--Nichtfiskalische Anforderungen (2<br />
Fragen)<br />
--Eingehende Waren (6 Fragen)<br />
--Lagerung von Waren (4 Fragen)<br />
--Fertigung (4 Fragen)<br />
--Verladung von Waren (6 Fragen)<br />
--Sicherheitsanforderungen an die Handelspartner<br />
(3 Fragen)<br />
--Personalbezogene Sicherheitsaspekte (3<br />
Fragen)<br />
--Externe Dienstleistungen (1 Frage)<br />
Insgesamt muss <strong>das</strong> Unternehmen nachweisen,<br />
<strong>das</strong>s und wie es die o. g. Punkte umsetzt<br />
und die zugehörigen Verfahren dokumentiert<br />
hat und überprüft. Vieles davon<br />
ähnelt oder gleicht den Inhalten der ISO<br />
28001, und auch die Dokumentation und die<br />
Validierungspflichten sind ähnlich.<br />
Insofern kann man viel eher den Schluss<br />
ziehen, <strong>das</strong>s die Umsetzung des AEO F eine<br />
gute Vorbereitung auf die ISO 28001 ist<br />
oder <strong>das</strong>s Unternehmen, die im Besitz der<br />
ISO 28001 sind, im Bereich des Kapitels<br />
5 des AEO-Fragebogens mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />
keine Defizite oder zusätzliche<br />
Anforderungen haben werden.<br />
42 | <strong>Homeland</strong> <strong>Security</strong> 2013