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Beschreibung der Sala im Amt Lauenstein - bei Friedrich Vennekohl

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izo Eggersen &c. Eben dieser Irthum ist auch in <strong>der</strong> Vorrede begangen in den Worten: an<br />

den Gränzen des <strong>Amt</strong>s Eggersen. Es ist aber Bisperode 1 eine halbe Meile von <strong>Lauenstein</strong><br />

<strong>im</strong> Wolffenbüttelschen belegen, und die Grenze auf dem Berge.<br />

In dem zwölften Jahrhun<strong>der</strong>te nach Christi Gebuhrt ist dieser Ort Egrissem und Agerse<strong>im</strong><br />

genannt worden. Denn so lese in einer Urkunde des Hildeshe<strong>im</strong>ischen Bischoff Bruno vom<br />

Jahr 1158. worin <strong>der</strong>selbe dem Closter Amelungsborn zwey Hufen Landes vor Schwalenhusen<br />

belegen, und einige an<strong>der</strong>e Stücke geschenket, unter denen Zeugen Ruthericum de<br />

Egrissem Marschalcum: und in einer Urkunde des Bischoffs Hermanni a. 1169. stehet Hermannus<br />

de Agerse<strong>im</strong> Marscalcus. Diese Herren haben auf dem Hause Eggerssen gewohnet,<br />

und sich von demselben geschrieben: Besagtes Schwalenhusen ist von hier eine Vierte-Stunde<br />

belegen gewesen. Es lieget Eggersen in einer fruchtbahren Gegend, und gleichsam<br />

in <strong>der</strong> Mitte des <strong>Amt</strong>s <strong>Lauenstein</strong>. Es sind hieselbst schöne Königliche und Churfürstliche<br />

Haushaltungs-Gebäude. Wobey <strong>der</strong> <strong>Amt</strong>mann zum <strong>Lauenstein</strong> jetzo Herr C. F. Niemeyer<br />

nebst seinen Leuten allein ihre Wohnung haben. Und ist <strong>Lauenstein</strong> von Eggersen<br />

etwa eine Stunde gegen Süden belegen.<br />

Gleich über Eggersen fällt von Levedagsen her noch ein Bächlein in die Saale, so ungemein<br />

klar Wasser führet, und theilet sich hierauf in zwey Flüsse, schliest die meisten <strong>Amt</strong>s-<br />

Gebäude als eine Insul ein, so sich aber unter Eggerssen gleich wie<strong>der</strong> vereinbaren. Und<br />

nachdem die Saale in dieser Gegend durch Fel<strong>der</strong> und Wiesen, als die Steinwiese und<br />

Wierholz, auch einige Gärten angefeuchtet, ferner ein kleines Wässerlein, so aus dem Holze<br />

kömmt, die Sueres-Becke genannt, eingenommen, (welches Bächlein am Eggerser Wege;<br />

wenn man von hier nach <strong>Lauenstein</strong> reitet, in einer Sinke fliesset) wendet sie sich nach<br />

Salzhemmendorf.<br />

Es ist auch dieser Ort vorzeiten in <strong>der</strong> Gaue Gudingen belegen gewesen, und jetzo ein freyes<br />

Berg-und Salz Flecken, (also ist dieses Flecken vordem auch genannt in <strong>der</strong> Bestallung<br />

des zeitigen Predigers) da so wohl dessen Situation bergigt, als auch mit Bergen umgeben:<br />

und gegen Morgen in einem Winkel am Haynholze belegen; woselbst sich die Salzbrunnen<br />

befinden. Frey ist aber Salzhemmendorf in so ferne zu nennen, weil die Einwohner dem <strong>Amt</strong>e<br />

<strong>Lauenstein</strong> keine Herren-Dienste thun, wie die an<strong>der</strong>en Flecken und Dörffer. Und wird in<br />

dem Privilegio dieses Fleckens unter an<strong>der</strong>n ausdrücklich gesaget, daß die Einwohner mit<br />

Diensten über alt herkommen nicht beschweret werden sollen. So ist doch diese ihre Freyheit<br />

von dem <strong>Amt</strong>e <strong>Lauenstein</strong> ehedessen angefochten worden. Es hat aber das Flecken<br />

den Proceß gegen das <strong>Amt</strong> gewonnen, und erinnere ich mich, daß schon vor 40. Jahren<br />

sieben alte Einwohner von 70. und mehr Jahren endlich behauptet, daß <strong>der</strong>gleichen Dienste<br />

bey Menschen Gedenken nie von diesem Orte geleistet worden. Weilen aber auch die Einwohner<br />

hiesigen Ortes einen halben Tag dem <strong>Amt</strong>sverwalter Brandes zu eggen aus Gutheit<br />

ehedem verwilligt, so ist solches hernach weiter nachgesuchet worden.<br />

Es darf inzwischen <strong>der</strong> Inhaber des Hauses <strong>Lauenstein</strong> niemand binnen dem Flecken greiffen<br />

o<strong>der</strong> pfänden lassen; es wäre denn Sache, daß solches vor Recht und Gericht mit Recht<br />

erfor<strong>der</strong>t, und erkannt würde.<br />

Die herrlichen alten Privilegia und Uhrkunden, womit dieser Ort von denen regierenden Landes-Herren<br />

begnadiget, sind theils injuria seculi, theils auch durch die Feuers-Brünste in den<br />

Jahren 1643. 1652. und 1657. guten Teils verloren gegangen: Jedoch sind dieselbe jedesmahl<br />

von <strong>der</strong> hohen Landes Herrschaft confirmiret worden. Und ist eine Copia des neuesten<br />

Privilegii für dieses Flecken unter denen Beylagen n. XI zu lesen. Es ist Salzhemmendorf<br />

anitzo etwa 160. Haus stark, und befindet sich vier ganze Meyer, und sechs halbe Meyer in<br />

diesem Flecken.<br />

1 Dieses Bisperode, vorzeiten Biscopesroth genannt, in <strong>der</strong> Gaue Astfala ist ein Stücke von dem Wolfenbüttelschen<br />

<strong>Amt</strong>e Wickensen, wie denn die Ober-Gerichte davon nach Wickensen gehen, die Nie<strong>der</strong>-Gerichte aber<br />

werden auf dem Adelichen Metternichtischen Sitz in Bisperode exerciret, worzu das Dorf Bessingen gehöret.<br />

Von Erggersen ist Bisperode an<strong>der</strong>halb Meile, und hinter dem <strong>Lauenstein</strong>er-Berge belegen.<br />

Saale-Chronik von 1744 Seite 42

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