ppt Reis - Technologierecht
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Kartellrecht – TT-GVO<br />
• FREISTELLUNGDAUER<br />
Eine Freistellung ist solange möglich, solange die<br />
Rechte an der lizenzierten Technologie nicht abgelaufen,<br />
erloschen oder für ungültig erklärt worden sind, im Falle<br />
von Know-how-Vereinbarungen, solange das Know-how<br />
geheim bleibt (vgl Art 2 Abs 2).<br />
Insgesamt gilt die TT-GVO bis 30. 4. 2014 (vgl Art 11).<br />
Umfangreiche Leitlinien sind zu beachten<br />
(Abl C 101/2 vom 27.4.2004).<br />
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