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ppt Reis - Technologierecht

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Kartellrecht – TT-GVO<br />

• FREISTELLUNGDAUER<br />

Eine Freistellung ist solange möglich, solange die<br />

Rechte an der lizenzierten Technologie nicht abgelaufen,<br />

erloschen oder für ungültig erklärt worden sind, im Falle<br />

von Know-how-Vereinbarungen, solange das Know-how<br />

geheim bleibt (vgl Art 2 Abs 2).<br />

Insgesamt gilt die TT-GVO bis 30. 4. 2014 (vgl Art 11).<br />

Umfangreiche Leitlinien sind zu beachten<br />

(Abl C 101/2 vom 27.4.2004).<br />

29<br />

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