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ppt Reis - Technologierecht

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Patentlizenzvertrag IV: Allgemeines<br />

• Patent berechtigt nach § 22 Abs 1 PatG, andere davon<br />

auszuschließen, den Gegenstand der Erfindung betriebsmäßig<br />

herzustellen, in Verkehr zu bringen, feilzuhalten oder zu<br />

gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder<br />

zu besitzen<br />

• Dritter benötigt Technologie; Patentinhaber nicht in der Lage,<br />

Produkte herzustellen oder zu vertreiben; Interesse an<br />

aufwandslosem Einkommen<br />

=> Erlaubnis der entgeltlichen Nutzung der Erfindung<br />

• § 35 PatG: Der Patentinhaber ist berechtigt, die Benützung der<br />

Erfindung dritten Personen für das ganze Geltungsgebiet des<br />

Patents oder für einen Teil desselben mit oder ohne<br />

Ausschluss anderer Benützugsberechtigter zu überlassen<br />

(Lizenz).<br />

9<br />

office@kwr.at

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