ppt Reis - Technologierecht
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Patentlizenzvertrag I: Patent<br />
• § 1 Abs 1 PatG: „Für Erfindungen, die neu sind, sich für<br />
den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem<br />
Stand der Technik ergeben und gewerblich anwendbar<br />
sind, werden auf Antrag Patente erteilt.“<br />
• § 1 und § 2 PatG: Einschränkungen der patentierbaren<br />
Erfindungen<br />
• Neuheit (§ 3 Abs 1 PatG): E. gehört nicht zum Stand der<br />
Technik; Stand der Technik: alles, was der Öffentlichkeit<br />
vor dem Prioritätstag der Anmeldung zugänglich<br />
gemacht wurde<br />
• Erfindungshöhe => Monopolrechte nur für<br />
außergewöhnliche erfinderische Schritte<br />
• Gewerbliche Anwendbarkeit: Wiederholbarkeit und<br />
Ausführbarkeit<br />
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