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Neulehrerinformation - za-bs.at

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Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss, wenn die Wohnung mehr als 20 km außerhalb<br />

des Dienstortes liegt (§20b GehG)<br />

Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss sollen demnach alle Kolleginnen und Kollegen haben,<br />

welche das „Pendlerpauschale“ (§16 A<strong>bs</strong>. 1 Z. 6 lit. b oder c in Anspruch nehmen EStG).<br />

Dazu ist erforderlich, das notwendige Formular L34 des BMF) auszufüllen und beim<br />

Dienstgeber abzugeben. Die Ansprüche auf Pendlerpauschale (Steuerfreibetrag) und<br />

Fahrtkostenzuschuss bestehen nebeneinander.<br />

Hinweis<br />

Das für die Beantragung des Pendlerpauschales und somit auch für den<br />

Fahrtkostenzuschuss erforderliche Formular L34 kann von der Homepage des<br />

Bundesministeriums für Finanzen heruntergeladen werden. Dort finden sich auch die<br />

notwendigen Erläuterungen unter der Adresse:<br />

www.bmf.gv.<strong>at</strong>/service/formulare/steuern/detail.htm?FTYP=lst.<br />

Fortbildungsveranstaltungen<br />

Kurskosten für Fortbildungsveranstaltungen, die von Einrichtungen wie WIFI, BFI, etc.<br />

organisiert werden, können aus Landesmitteln finanziert bzw. unterstützt werden. Um<br />

eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten und einen möglichen Anspruch<br />

begründen zu können, ist es notwendig:<br />

den Antrag im Dienstwege einzubringen bzw. weiterzuleiten,<br />

den Antrag rechtzeitig - vor dem Besuch der Fortbildungsveranstaltung - zu stellen,<br />

eventuell die pädagogische Notwendigkeit der Fortbildungsveranstaltung durch den<br />

Landesschulinspektor bestätigen zu lassen<br />

eine positive Stellungnahme der Schulleiterin bzw. des Schulleiters einzuholen<br />

um eine Besteuerung des Kurskosteners<strong>at</strong>zes zu vermeiden (eine Kostenvergütung<br />

im Rahmen der Besoldung [z. B. in Form einer Geldaushilfe] würde jedenfalls eine<br />

Versteuerung nach sich ziehen), ist eine direkte Verrechnung seitens des Landes mit<br />

dem jeweiligen Veranstalter notwendig.<br />

Inform<strong>at</strong>ion für Neulehrer Seite 17<br />

Zentralausschuss der Tiroler BerufsschullehrerInnen<br />

Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

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