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Neulehrerinformation - za-bs.at

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PERSONALVERTRETUNG DER BERUFSSCHULLEHRER<br />

Zentralausschuss für berufsbildende Pflichtschulen<br />

Der Zentralausschuss der Tiroler BerufsschullehrerInnen ist Verhandlungspartner für den<br />

Landesschulr<strong>at</strong> und die Landesregierung sowie Verhandlungspartner in<br />

schulübergreifenden Angelegenheiten<br />

Kontakt:<br />

Zentralausschuss der Tiroler BerufsschullehrerInnen<br />

Mandelsbergerstraße 12<br />

Telefon: 0512 57 28 10<br />

Homepage: www.<strong>za</strong>-<strong>bs</strong>.<strong>at</strong><br />

Vorsitzender:<br />

Ernst Zalesky<br />

ernst@<strong>za</strong>-<strong>bs</strong>.<strong>at</strong><br />

Dienststellenausschüsse<br />

In den Dienststellenausschüssen (DA) sind die Personalvertreter für die Belange von<br />

22 Berufsschulen bzw. für ca. 600 Berufsschullehrer/innen zuständig.<br />

Die DA sind für die individuellen Belange der einzelnen Dienststellen zuständig!<br />

Die Aufgaben der Dienststellenausschüsse werden im Bundespersonalvertretungsgesetz<br />

(PVG) §§ 9, 10 festgelegt. Insbesondere kommen den Dienststellenausschüssen<br />

wesentliche Mitwirkungs- und Inform<strong>at</strong>ionsrechte zu. Außerdem ist in wesentlichen<br />

Punkten des Arbeitnehmerschutzes mit dem Dienststellenausschuss das Einvernehmen<br />

herzustellen.<br />

Aufgaben der Personalvertretung<br />

Im Bundespersonalvertretungsgesetz (PVG) sind die Aufgaben der einzelnen<br />

Personalvertretungsorgane festgelegt:<br />

§ 2. (1) Die Personalvertretung ist nach Maßgabe der Bestimmungen dieses<br />

Bundesgesetzes berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und<br />

gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie h<strong>at</strong> in<br />

Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten<br />

geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen<br />

eingehalten und durchgeführt werden.<br />

(2) Die Personalvertretung h<strong>at</strong> sich bei ihrer Tätigkeit von dem Grunds<strong>at</strong>ze leiten zu<br />

lassen, den Bediensteten unter Bedachtnahme auf das öffentliche Wohl zu dienen. Sie<br />

h<strong>at</strong> dabei auf die Erfordernisse eines geordneten, zweckmäßigen und wirtschaftlichen<br />

Dienstbetriebes Rücksicht zu nehmen.<br />

Inform<strong>at</strong>ion für Neulehrer Seite 5<br />

Zentralausschuss der Tiroler BerufsschullehrerInnen<br />

Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

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