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Neulehrerinformation - za-bs.at

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Mehrdienstleistungen (MDL)<br />

Unter Mehrdienstleistung versteht man die Wochenstunden, die über die vorgeschriebene<br />

Lehrverpflichtung (§ 52 LDG) hinausreichen.<br />

Entlohnungsgruppen<br />

Im Berufsschulbereich kommen vor:<br />

IL/ l2 b1 + Dienstzulage für ungeprüfte Vertragslehrer an Berufsschulen<br />

IL/ l2 a2 für Vertragslehrer an BS mit Lehramtsprüfung für BS<br />

Entlohnungsstufen<br />

Es gibt 19 Stufen insgesamt, wobei nach jeweils 2 Jahren eine Vorrückung erfolgt; durch<br />

Anrechnung von Vordienstzeiten ist eine Einstufung in eine höhere Entlohnungsstufe<br />

möglich!<br />

Entlohnungsschema II L<br />

bei vertretungsweiser, vorübergehender Verwendung (befristetes Dienstverhältnis)<br />

bei einem Beschäftigungsausmaß bis zu 10 Wochenstunden<br />

Nachteile<br />

keine Vordienstzeitenanrechnung möglich<br />

Entlohnung nach Jahreswochenstunden und daher keine Entlohnungsstufen und<br />

damit keine Vorrückungen<br />

keine Mehrdienstleistungs-Vergütung<br />

keine Dienstfreistellung unter Fort<strong>za</strong>hlung der Bezüge während des Studiums an der<br />

Päd. Hochschule<br />

Berechnung des Mon<strong>at</strong>sentgeltes<br />

Jahreswochenstundenentgelt x wöchentliche UE : 12 *)<br />

Jahreswochenstundenentgelt x wöchentliche UE : 10 *)<br />

*) Der entsprechende Teiler ist im § 42 d VBG geregelt:<br />

Jahreswochenstunde an BS/Sondervertrag EURO 1.393,80<br />

Mon<strong>at</strong>swochenstunde<br />

mit Durchbe<strong>za</strong>hlung in den Hauptferien:<br />

JWS : 12 = 1.393,80 : 12 = Euro 116,15 : 4,33 = EURO 26,82<br />

ohne Durchbe<strong>za</strong>hlung in den Hauptferien:<br />

JWS : 10 = 1.393,80 : 10 = EURO 139,38 : 4,33 = EURO 32,19<br />

Dienstverträge, die vor dem 1. Februar beginnen und bis Ende des Unterrichtsjahres<br />

dauern, haben als Ende des Dienstverhältnisses das Ende des Schuljahres vorzusehen<br />

→ 12er Teiler. Ausnahme: Wenn der Vertretungsanlass während der Hauptferien nicht<br />

mehr gegeben ist und eine Verwendung im nächsten Schuljahr nicht vorgesehen ist<br />

→10er Teiler.<br />

Inform<strong>at</strong>ion für Neulehrer Seite 9<br />

Zentralausschuss der Tiroler BerufsschullehrerInnen<br />

Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

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