Neulehrerinformation - za-bs.at
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Mehrdienstleistungen (MDL)<br />
Unter Mehrdienstleistung versteht man die Wochenstunden, die über die vorgeschriebene<br />
Lehrverpflichtung (§ 52 LDG) hinausreichen.<br />
Entlohnungsgruppen<br />
Im Berufsschulbereich kommen vor:<br />
IL/ l2 b1 + Dienstzulage für ungeprüfte Vertragslehrer an Berufsschulen<br />
IL/ l2 a2 für Vertragslehrer an BS mit Lehramtsprüfung für BS<br />
Entlohnungsstufen<br />
Es gibt 19 Stufen insgesamt, wobei nach jeweils 2 Jahren eine Vorrückung erfolgt; durch<br />
Anrechnung von Vordienstzeiten ist eine Einstufung in eine höhere Entlohnungsstufe<br />
möglich!<br />
Entlohnungsschema II L<br />
bei vertretungsweiser, vorübergehender Verwendung (befristetes Dienstverhältnis)<br />
bei einem Beschäftigungsausmaß bis zu 10 Wochenstunden<br />
Nachteile<br />
keine Vordienstzeitenanrechnung möglich<br />
Entlohnung nach Jahreswochenstunden und daher keine Entlohnungsstufen und<br />
damit keine Vorrückungen<br />
keine Mehrdienstleistungs-Vergütung<br />
keine Dienstfreistellung unter Fort<strong>za</strong>hlung der Bezüge während des Studiums an der<br />
Päd. Hochschule<br />
Berechnung des Mon<strong>at</strong>sentgeltes<br />
Jahreswochenstundenentgelt x wöchentliche UE : 12 *)<br />
Jahreswochenstundenentgelt x wöchentliche UE : 10 *)<br />
*) Der entsprechende Teiler ist im § 42 d VBG geregelt:<br />
Jahreswochenstunde an BS/Sondervertrag EURO 1.393,80<br />
Mon<strong>at</strong>swochenstunde<br />
mit Durchbe<strong>za</strong>hlung in den Hauptferien:<br />
JWS : 12 = 1.393,80 : 12 = Euro 116,15 : 4,33 = EURO 26,82<br />
ohne Durchbe<strong>za</strong>hlung in den Hauptferien:<br />
JWS : 10 = 1.393,80 : 10 = EURO 139,38 : 4,33 = EURO 32,19<br />
Dienstverträge, die vor dem 1. Februar beginnen und bis Ende des Unterrichtsjahres<br />
dauern, haben als Ende des Dienstverhältnisses das Ende des Schuljahres vorzusehen<br />
→ 12er Teiler. Ausnahme: Wenn der Vertretungsanlass während der Hauptferien nicht<br />
mehr gegeben ist und eine Verwendung im nächsten Schuljahr nicht vorgesehen ist<br />
→10er Teiler.<br />
Inform<strong>at</strong>ion für Neulehrer Seite 9<br />
Zentralausschuss der Tiroler BerufsschullehrerInnen<br />
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst