Neulehrerinformation - za-bs.at
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DIENSTVERHÄLTNIS DES VERTRAGSLEHRERS<br />
Befristetes Dienstverhältnis<br />
Beginn und Ende des Dienstverhältnisses sind aus dem Dienstvertrag ersichtlich.<br />
Vorteil<br />
Das Dienstverhältnis ist für diese Zeit unkündbar.<br />
Nachteile<br />
Kein Rechtsanspruch auf Weiterverwendung nach Ablauf<br />
Entlohnungsschema II L (siehe nächstes Kapitel)<br />
Mutterschaftsbestimmungen haben keine Auswirkungen auf das Ende des<br />
Dienstverhältnisses<br />
Unbefristetes Dienstverhältnis<br />
Das Dienstverhältnis wird auf „unbestimmte Zeit“, also unter Anführung eines Beginns,<br />
jedoch ohne Ende, abgeschlossen.<br />
Vorteile<br />
Das Dienstverhältnis gilt grundsätzlich als unbegrenzt.<br />
Bei einem Beschäftigungsausmaß von mehr als 10 UE pro Woche: Einreihung in das<br />
Entlohnungsschema I L (siehe nächstes Kapitel).<br />
Nachteile<br />
Aufkündbar vor Ablauf des ersten Dienstjahres ohne Angabe von Gründen sowohl<br />
durch den Landesschulr<strong>at</strong>, als auch durch den Vertragslehrer unter Einhaltung der<br />
gesetzlichen Kündigungsfristen gem. §§ 33 VBG.<br />
Nach Ablauf des 1. Dienstjahres ist eine Kündigung nur mehr mit Angabe des<br />
Kündigungsgrundes unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen möglich.<br />
Ende eines Vertragslehrerdienstverhältnisses<br />
nach 1 Jahr Krankenstand<br />
durch den Tod<br />
aufgrund einer einvernehmlichen Lösung<br />
durch Pragm<strong>at</strong>isierung (= Übernahme in d. öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis)<br />
durch Entlassung (= vorzeitige Lösung des Dienstvertrages seitens des Dienstgebers)<br />
durch Austritt (= vorzeitige Lösung des Dienstvertrages seitens des Dienstnehmers)<br />
durch Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist bei unbefristeten<br />
Dienstverhältnissen<br />
durch Zeitablauf bei befristeten Dienstverträgen<br />
Inform<strong>at</strong>ion für Neulehrer Seite 7<br />
Zentralausschuss der Tiroler BerufsschullehrerInnen<br />
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst