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Neulehrerinformation - za-bs.at

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DIENSTVERHÄLTNIS DES VERTRAGSLEHRERS<br />

Befristetes Dienstverhältnis<br />

Beginn und Ende des Dienstverhältnisses sind aus dem Dienstvertrag ersichtlich.<br />

Vorteil<br />

Das Dienstverhältnis ist für diese Zeit unkündbar.<br />

Nachteile<br />

Kein Rechtsanspruch auf Weiterverwendung nach Ablauf<br />

Entlohnungsschema II L (siehe nächstes Kapitel)<br />

Mutterschaftsbestimmungen haben keine Auswirkungen auf das Ende des<br />

Dienstverhältnisses<br />

Unbefristetes Dienstverhältnis<br />

Das Dienstverhältnis wird auf „unbestimmte Zeit“, also unter Anführung eines Beginns,<br />

jedoch ohne Ende, abgeschlossen.<br />

Vorteile<br />

Das Dienstverhältnis gilt grundsätzlich als unbegrenzt.<br />

Bei einem Beschäftigungsausmaß von mehr als 10 UE pro Woche: Einreihung in das<br />

Entlohnungsschema I L (siehe nächstes Kapitel).<br />

Nachteile<br />

Aufkündbar vor Ablauf des ersten Dienstjahres ohne Angabe von Gründen sowohl<br />

durch den Landesschulr<strong>at</strong>, als auch durch den Vertragslehrer unter Einhaltung der<br />

gesetzlichen Kündigungsfristen gem. §§ 33 VBG.<br />

Nach Ablauf des 1. Dienstjahres ist eine Kündigung nur mehr mit Angabe des<br />

Kündigungsgrundes unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen möglich.<br />

Ende eines Vertragslehrerdienstverhältnisses<br />

nach 1 Jahr Krankenstand<br />

durch den Tod<br />

aufgrund einer einvernehmlichen Lösung<br />

durch Pragm<strong>at</strong>isierung (= Übernahme in d. öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis)<br />

durch Entlassung (= vorzeitige Lösung des Dienstvertrages seitens des Dienstgebers)<br />

durch Austritt (= vorzeitige Lösung des Dienstvertrages seitens des Dienstnehmers)<br />

durch Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist bei unbefristeten<br />

Dienstverhältnissen<br />

durch Zeitablauf bei befristeten Dienstverträgen<br />

Inform<strong>at</strong>ion für Neulehrer Seite 7<br />

Zentralausschuss der Tiroler BerufsschullehrerInnen<br />

Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

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