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20 Jahre Offener Kanal in Schleswig-Holstein

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In Deutschland ist die Europäische Charta der M<strong>in</strong>derheiten- oder Regionalsprachen<br />

seit 1999 <strong>in</strong> Kraft, die Charta selbst ist von 21 der 46 Staaten des<br />

Europarates ratifiziert.<br />

Als e<strong>in</strong>ziges Bundesland werden <strong>in</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holste<strong>in</strong> drei M<strong>in</strong>derheitensprachen<br />

und e<strong>in</strong>e Regionalsprache gesprochen: rund 40 Prozent der 2,8 Millionen E<strong>in</strong>wohner<br />

sprechen Niederdeutsch (Regionalsprache), die dänischsprachige M<strong>in</strong>derheit<br />

zählt rund 50.000 Angehörige und etwa 10.000 Westküstenbewohner<br />

beherrschen das Nordfriesische. In <strong>Schleswig</strong>-Holste<strong>in</strong> leben nach Angaben des<br />

Landesverbandes Deutscher S<strong>in</strong>ti und Roma schätzungsweise 5.000 deutsche<br />

S<strong>in</strong>ti und Roma.<br />

Die M<strong>in</strong>derheitensprachen Dänisch und Nordfriesisch und die Regionalsprache<br />

Niederdeutsch werden nach Teil III und Romanes nach Teil II der Europäischen<br />

Charta geschützt, nach der Landesverfassung s<strong>in</strong>d die friesische Volksgruppe und<br />

die dänische M<strong>in</strong>derheit genannt; die M<strong>in</strong>derheit der S<strong>in</strong>ti und Roma ist bisher<br />

nicht aufgenommen worden.<br />

In Artikel 11 – Medien – der Sprachencharta verpflichtet sich das Land <strong>Schleswig</strong>-<br />

Holste<strong>in</strong>,<br />

„für die Sprecher von Regional- oder M<strong>in</strong>derheitensprachen <strong>in</strong> den Gebieten,<br />

<strong>in</strong> denen diese Sprachen gebraucht werden, unter Berücksichtigung der Situation<br />

jeder Sprache und <strong>in</strong> dem Ausmaß, <strong>in</strong> dem die staatlichen Stellen <strong>in</strong> diesem<br />

Bereich unmittelbar oder mittelbar Zuständigkeit, Befugnisse oder E<strong>in</strong>fluss<br />

haben, unter Achtung des Grundsatzes der Unabhängigkeit und Autonomie der<br />

Medien folgende Maßnahmen zu treffen:<br />

(...)<br />

d) zur Produktion und Verbreitung von Audio- und audiovisuellen Werken <strong>in</strong><br />

den Regional- oder M<strong>in</strong>derheitensprachen zu ermutigen und/oder sie zu erleichtern;”<br />

Wie sich die Hörfunk- und Fernsehsituation <strong>in</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holste<strong>in</strong> h<strong>in</strong>sichtlich<br />

der M<strong>in</strong>derheitensprachen und der Regionalsprache darstellt, kann man im<br />

Sprachenchartabericht <strong>20</strong>07 der Landesregierung <strong>Schleswig</strong>- Holste<strong>in</strong> 3 nachlesen.<br />

Seit der Eröffnung des ersten Offenen <strong>Kanal</strong>s <strong>in</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holste<strong>in</strong>, des OK Kiel<br />

im Dezember 1991, leisten die vier „Sende-Selber-Sender“ im Land e<strong>in</strong>en Beitrag<br />

zur Förderung der M<strong>in</strong>derheitensprachen und bietet allen Sprachm<strong>in</strong>derheiten<br />

e<strong>in</strong> Forum zur Ausstrahlung ihrer selbstproduzierten Sendebeiträge.<br />

3 www.schleswig-holste<strong>in</strong>.de/cae/servlet/contentblob/390756/publicationFile/Sprachenchartabericht-<br />

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