20 Jahre Offener Kanal in Schleswig-Holstein
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In Deutschland ist die Europäische Charta der M<strong>in</strong>derheiten- oder Regionalsprachen<br />
seit 1999 <strong>in</strong> Kraft, die Charta selbst ist von 21 der 46 Staaten des<br />
Europarates ratifiziert.<br />
Als e<strong>in</strong>ziges Bundesland werden <strong>in</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holste<strong>in</strong> drei M<strong>in</strong>derheitensprachen<br />
und e<strong>in</strong>e Regionalsprache gesprochen: rund 40 Prozent der 2,8 Millionen E<strong>in</strong>wohner<br />
sprechen Niederdeutsch (Regionalsprache), die dänischsprachige M<strong>in</strong>derheit<br />
zählt rund 50.000 Angehörige und etwa 10.000 Westküstenbewohner<br />
beherrschen das Nordfriesische. In <strong>Schleswig</strong>-Holste<strong>in</strong> leben nach Angaben des<br />
Landesverbandes Deutscher S<strong>in</strong>ti und Roma schätzungsweise 5.000 deutsche<br />
S<strong>in</strong>ti und Roma.<br />
Die M<strong>in</strong>derheitensprachen Dänisch und Nordfriesisch und die Regionalsprache<br />
Niederdeutsch werden nach Teil III und Romanes nach Teil II der Europäischen<br />
Charta geschützt, nach der Landesverfassung s<strong>in</strong>d die friesische Volksgruppe und<br />
die dänische M<strong>in</strong>derheit genannt; die M<strong>in</strong>derheit der S<strong>in</strong>ti und Roma ist bisher<br />
nicht aufgenommen worden.<br />
In Artikel 11 – Medien – der Sprachencharta verpflichtet sich das Land <strong>Schleswig</strong>-<br />
Holste<strong>in</strong>,<br />
„für die Sprecher von Regional- oder M<strong>in</strong>derheitensprachen <strong>in</strong> den Gebieten,<br />
<strong>in</strong> denen diese Sprachen gebraucht werden, unter Berücksichtigung der Situation<br />
jeder Sprache und <strong>in</strong> dem Ausmaß, <strong>in</strong> dem die staatlichen Stellen <strong>in</strong> diesem<br />
Bereich unmittelbar oder mittelbar Zuständigkeit, Befugnisse oder E<strong>in</strong>fluss<br />
haben, unter Achtung des Grundsatzes der Unabhängigkeit und Autonomie der<br />
Medien folgende Maßnahmen zu treffen:<br />
(...)<br />
d) zur Produktion und Verbreitung von Audio- und audiovisuellen Werken <strong>in</strong><br />
den Regional- oder M<strong>in</strong>derheitensprachen zu ermutigen und/oder sie zu erleichtern;”<br />
Wie sich die Hörfunk- und Fernsehsituation <strong>in</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holste<strong>in</strong> h<strong>in</strong>sichtlich<br />
der M<strong>in</strong>derheitensprachen und der Regionalsprache darstellt, kann man im<br />
Sprachenchartabericht <strong>20</strong>07 der Landesregierung <strong>Schleswig</strong>- Holste<strong>in</strong> 3 nachlesen.<br />
Seit der Eröffnung des ersten Offenen <strong>Kanal</strong>s <strong>in</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holste<strong>in</strong>, des OK Kiel<br />
im Dezember 1991, leisten die vier „Sende-Selber-Sender“ im Land e<strong>in</strong>en Beitrag<br />
zur Förderung der M<strong>in</strong>derheitensprachen und bietet allen Sprachm<strong>in</strong>derheiten<br />
e<strong>in</strong> Forum zur Ausstrahlung ihrer selbstproduzierten Sendebeiträge.<br />
3 www.schleswig-holste<strong>in</strong>.de/cae/servlet/contentblob/390756/publicationFile/Sprachenchartabericht-<br />
Download.pdf