Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger - Amt Döbern Land
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<strong>Döbern</strong> - 16 - Nr. 24/2006<br />
Tagespflege dient der Betreuung von Kindern im Haushalt der<br />
Tagespflegeperson,<br />
des Personensorgeberichtigten oder in anderen geeigneten<br />
Räumen, insbesondere für jüngere Kinder bis zur Vollendung<br />
des 3. Lebensjahres oder im Rahmen eines besonderen Betreuungsbedarfes.<br />
1. Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Die Tagespflege ist geregelt in den nachfolgend genannten Gesetzen.<br />
- §§ 5 <strong>und</strong> 23 SGB VIII (KJHG) in der Fassung vom 08.<br />
Dez.1998 BGBl.IS.3546), zuletzt geändert durch Gesetz<br />
vom 27. Dez. 2004 (BGBl. I S.3852)<br />
- §§ 1,2,18 des Kita- Gesetz des <strong>Land</strong>es Brandenburg vom<br />
10. Juni 1992 (GVBl.I S. 178), zuletzt geändert durch<br />
Gesetz vom 17. Dez. 2003 (GVBl.I S. 311)<br />
- § 23 des Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) vom<br />
27. Dez. 2004<br />
- Tagespflegeeignungsverordnung (TagpflegEV) vom<br />
22. Jan. 2001<br />
2. Allgemeines<br />
Die Vorhaltung von Tagespflegestellen <strong>und</strong> die Vermittlung von<br />
Tagespflegepersonen gehört zum Betreuungsangebot der Gemeinde.<br />
Betreuung in Tagespflege sollte gewährt werden, wenn<br />
es für das Wohl des Kindes erforderlich <strong>und</strong> geeignet ist, wenn<br />
das Tageskind mehr als 15 St<strong>und</strong>en wöchentlich gegen Entgelt<br />
länger als drei Monate betreut wird.<br />
Die TagpflegEV des <strong>Land</strong>es Brandenburg vom 22.01.2001 bildet<br />
die Gr<strong>und</strong>lage für die räumlichen Voraussetzungen <strong>und</strong> legt<br />
Richtwerte für die Feststellung der Geeignetheit der Tagespflegeperson<br />
fest.<br />
Vor Inanspruchnahme <strong>und</strong> Finanzierung eines staatlich geförderten<br />
Tagespflegeplatzes sind die gesetzlichen Vorgaben zu<br />
prüfen (Eignung der Tagespflegeperson, räumliche Voraussetzungen,<br />
Rechtsanspruch). Die Kosten (Erziehungsaufwand,<br />
sonstige Aufwendungen) für die Tagespflegeperson trägt die<br />
Gemeinde. Die Personensorgeberichtigten zahlen monatlich<br />
einen Elternbeitrag gemäß der geltenden Satzung zur Erhebung<br />
von Gebühren für den Besuch der Kindereinrichtungen <strong>und</strong> Tagespflegeplätzen<br />
der Gemeinde.<br />
3. Voraussetzungen zur Durchführung für Tagespflege<br />
(Eignung, Qualifikation, Bedingungen)<br />
3.1 Die Gemeinde stellt die Eignung der Tagespflegeperson<br />
in schriftlicher Form fest. Sie führt dazu ein Bewerbungsgespräch<br />
durch <strong>und</strong> prüft die räumlichen Bedingungen<br />
Vor-Ort.<br />
Zur Feststellung der persönlichen Eignung sind folgende<br />
Kriterien zu erfüllen;<br />
- Bewerbungsbogen für die Tätigkeit der Tagespflegeperson<br />
- Führungszeugnis für alle im Haushalt lebende Personen<br />
ab Vollendung des 14. Lebensjahres<br />
- Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes über alle<br />
im Haushalt gemeldeten Personen<br />
- Ärztliches Attest zum Nachweis über die ges<strong>und</strong>heitliche<br />
Unbedenklichkeit der Tagespflegeperson<br />
- Vorlage eines Ges<strong>und</strong>heitszeugnisses bei Kontakt mit<br />
Lebensmitteln<br />
- Nachweis über den Vorbereitungskurs (24 St<strong>und</strong>en)<br />
für Tagespflege<br />
- Nachweis über einen pädagogische Abschluss, liegt<br />
dieser nicht vor ist innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme<br />
des 2. Kindes eine umfassende Gr<strong>und</strong>qualifizierung<br />
über 104 St<strong>und</strong>en zu absolvieren<br />
- Bereitschaft zu weiteren Qualifizierungen<br />
- Nachweis über einen Erste- Hilfe-Kurs bei Säuglingen<br />
<strong>und</strong> Kleinkindern<br />
3.2 Befinden sich im Haushalt der Tagespflegeperson Haustiere,<br />
dann ist für jedes Tier ein Ges<strong>und</strong>heitszeugnis vorzulegen.<br />
3.3 Stellt sich im Laufe der Betreuung eines Kindes in Tagespflege<br />
heraus, dass die Tagespflegeperson nicht mehr<br />
geeignet ist, zieht dies die Einstellung der Leistung nach<br />
§ 23 Abs. 3 KJHG nach sich. Der Tagespflegevertrag wird<br />
mit sofortiger Wirkung gelöst.<br />
4. Pflegeerlaubnis<br />
Will die Tagespflegeperson mehr als drei Kinder betreuen, erteilt<br />
das Jugendamt nach Prüfung der Voraussetzungen die Pflegeerlaubnis<br />
gemäß § 43 SGB VIII. Die Kriterien, nach denen<br />
diese Pflegeerlaubnis erteilt wird, entsprechen der Eignungsfeststellung<br />
unter Berücksichtigung der Anzahl der zu betreuenden<br />
Kinder.<br />
5. Antrags- <strong>und</strong> Bewilligungsverfahren<br />
Der Antrag auf Betreuung in Tagespflege ist von den Personensorgeberichtigten<br />
schriftlich im <strong>Amt</strong> <strong>Döbern</strong>-<strong>Land</strong>, Außenstellen<br />
Hornow- Wadelsdorf, Schulstraße 1 zu stellen. Die <strong>Amt</strong>sverwaltung<br />
stellt den Rechtsanspruch durch Bescheid fest. Das<br />
Jugendamt des <strong>Land</strong>kreises Spree-Neiße wirkt bei der Vermittlung<br />
unterstützend mit. Durch den Abschluss eines Tagespflegevertrages<br />
zwischen der Gemeinde, der Tagespflegeperson<br />
<strong>und</strong> den Antragstellern wird die Betreuung in Tagespflege wirksam.<br />
6. Finanzierung der Tagespflege<br />
6.1. Die laufenden Kosten für einen vermittelten Tagespflegeplatz<br />
werden gedeckt durch:<br />
- Zuschüsse des <strong>Land</strong>es<br />
- Zuschüsse der Gemeinde<br />
- Elternbeiträge.<br />
6.2. Die Gemeinde ersetzt der Tagespflegeperson die entstehenden<br />
Aufwendungen einschließlich der Kosten der Erziehung<br />
in Form einer Entschädigung.<br />
Die Entschädigung für die Tagespflegeperson setzt sich<br />
zusammen aus:<br />
- 55 % pauschalierten Aufwendungsersatz für die entstehenden<br />
Kosten pro Platz für die Räume <strong>und</strong> deren<br />
Nebenkosten, Spiel- <strong>und</strong> Beschäftigungsmaterial,<br />
Pflegemittel, Haushaltsreinigungsmaterial <strong>und</strong> andere<br />
Verbrauchsmaterialien<br />
- 45 % pauschale Abgeltung des Erziehungsaufwandes<br />
für die Kosten der erzieherischen Arbeit der Tagespflegeperson<br />
(angabepflichtiges Einkommen)<br />
Die Entschädigung entspricht einer Höhe von 60% des<br />
Vollzeitpflegeplatzes. Bei einer Änderung des Vollzeitpflegeplatzes<br />
wird die Entschädigung entsprechend angepasst.