18.11.2012 Aufrufe

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger - Amt Döbern Land

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger - Amt Döbern Land

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger - Amt Döbern Land

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Döbern</strong> - 16 - Nr. 24/2006<br />

Tagespflege dient der Betreuung von Kindern im Haushalt der<br />

Tagespflegeperson,<br />

des Personensorgeberichtigten oder in anderen geeigneten<br />

Räumen, insbesondere für jüngere Kinder bis zur Vollendung<br />

des 3. Lebensjahres oder im Rahmen eines besonderen Betreuungsbedarfes.<br />

1. Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Die Tagespflege ist geregelt in den nachfolgend genannten Gesetzen.<br />

- §§ 5 <strong>und</strong> 23 SGB VIII (KJHG) in der Fassung vom 08.<br />

Dez.1998 BGBl.IS.3546), zuletzt geändert durch Gesetz<br />

vom 27. Dez. 2004 (BGBl. I S.3852)<br />

- §§ 1,2,18 des Kita- Gesetz des <strong>Land</strong>es Brandenburg vom<br />

10. Juni 1992 (GVBl.I S. 178), zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 17. Dez. 2003 (GVBl.I S. 311)<br />

- § 23 des Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) vom<br />

27. Dez. 2004<br />

- Tagespflegeeignungsverordnung (TagpflegEV) vom<br />

22. Jan. 2001<br />

2. Allgemeines<br />

Die Vorhaltung von Tagespflegestellen <strong>und</strong> die Vermittlung von<br />

Tagespflegepersonen gehört zum Betreuungsangebot der Gemeinde.<br />

Betreuung in Tagespflege sollte gewährt werden, wenn<br />

es für das Wohl des Kindes erforderlich <strong>und</strong> geeignet ist, wenn<br />

das Tageskind mehr als 15 St<strong>und</strong>en wöchentlich gegen Entgelt<br />

länger als drei Monate betreut wird.<br />

Die TagpflegEV des <strong>Land</strong>es Brandenburg vom 22.01.2001 bildet<br />

die Gr<strong>und</strong>lage für die räumlichen Voraussetzungen <strong>und</strong> legt<br />

Richtwerte für die Feststellung der Geeignetheit der Tagespflegeperson<br />

fest.<br />

Vor Inanspruchnahme <strong>und</strong> Finanzierung eines staatlich geförderten<br />

Tagespflegeplatzes sind die gesetzlichen Vorgaben zu<br />

prüfen (Eignung der Tagespflegeperson, räumliche Voraussetzungen,<br />

Rechtsanspruch). Die Kosten (Erziehungsaufwand,<br />

sonstige Aufwendungen) für die Tagespflegeperson trägt die<br />

Gemeinde. Die Personensorgeberichtigten zahlen monatlich<br />

einen Elternbeitrag gemäß der geltenden Satzung zur Erhebung<br />

von Gebühren für den Besuch der Kindereinrichtungen <strong>und</strong> Tagespflegeplätzen<br />

der Gemeinde.<br />

3. Voraussetzungen zur Durchführung für Tagespflege<br />

(Eignung, Qualifikation, Bedingungen)<br />

3.1 Die Gemeinde stellt die Eignung der Tagespflegeperson<br />

in schriftlicher Form fest. Sie führt dazu ein Bewerbungsgespräch<br />

durch <strong>und</strong> prüft die räumlichen Bedingungen<br />

Vor-Ort.<br />

Zur Feststellung der persönlichen Eignung sind folgende<br />

Kriterien zu erfüllen;<br />

- Bewerbungsbogen für die Tätigkeit der Tagespflegeperson<br />

- Führungszeugnis für alle im Haushalt lebende Personen<br />

ab Vollendung des 14. Lebensjahres<br />

- Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes über alle<br />

im Haushalt gemeldeten Personen<br />

- Ärztliches Attest zum Nachweis über die ges<strong>und</strong>heitliche<br />

Unbedenklichkeit der Tagespflegeperson<br />

- Vorlage eines Ges<strong>und</strong>heitszeugnisses bei Kontakt mit<br />

Lebensmitteln<br />

- Nachweis über den Vorbereitungskurs (24 St<strong>und</strong>en)<br />

für Tagespflege<br />

- Nachweis über einen pädagogische Abschluss, liegt<br />

dieser nicht vor ist innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme<br />

des 2. Kindes eine umfassende Gr<strong>und</strong>qualifizierung<br />

über 104 St<strong>und</strong>en zu absolvieren<br />

- Bereitschaft zu weiteren Qualifizierungen<br />

- Nachweis über einen Erste- Hilfe-Kurs bei Säuglingen<br />

<strong>und</strong> Kleinkindern<br />

3.2 Befinden sich im Haushalt der Tagespflegeperson Haustiere,<br />

dann ist für jedes Tier ein Ges<strong>und</strong>heitszeugnis vorzulegen.<br />

3.3 Stellt sich im Laufe der Betreuung eines Kindes in Tagespflege<br />

heraus, dass die Tagespflegeperson nicht mehr<br />

geeignet ist, zieht dies die Einstellung der Leistung nach<br />

§ 23 Abs. 3 KJHG nach sich. Der Tagespflegevertrag wird<br />

mit sofortiger Wirkung gelöst.<br />

4. Pflegeerlaubnis<br />

Will die Tagespflegeperson mehr als drei Kinder betreuen, erteilt<br />

das Jugendamt nach Prüfung der Voraussetzungen die Pflegeerlaubnis<br />

gemäß § 43 SGB VIII. Die Kriterien, nach denen<br />

diese Pflegeerlaubnis erteilt wird, entsprechen der Eignungsfeststellung<br />

unter Berücksichtigung der Anzahl der zu betreuenden<br />

Kinder.<br />

5. Antrags- <strong>und</strong> Bewilligungsverfahren<br />

Der Antrag auf Betreuung in Tagespflege ist von den Personensorgeberichtigten<br />

schriftlich im <strong>Amt</strong> <strong>Döbern</strong>-<strong>Land</strong>, Außenstellen<br />

Hornow- Wadelsdorf, Schulstraße 1 zu stellen. Die <strong>Amt</strong>sverwaltung<br />

stellt den Rechtsanspruch durch Bescheid fest. Das<br />

Jugendamt des <strong>Land</strong>kreises Spree-Neiße wirkt bei der Vermittlung<br />

unterstützend mit. Durch den Abschluss eines Tagespflegevertrages<br />

zwischen der Gemeinde, der Tagespflegeperson<br />

<strong>und</strong> den Antragstellern wird die Betreuung in Tagespflege wirksam.<br />

6. Finanzierung der Tagespflege<br />

6.1. Die laufenden Kosten für einen vermittelten Tagespflegeplatz<br />

werden gedeckt durch:<br />

- Zuschüsse des <strong>Land</strong>es<br />

- Zuschüsse der Gemeinde<br />

- Elternbeiträge.<br />

6.2. Die Gemeinde ersetzt der Tagespflegeperson die entstehenden<br />

Aufwendungen einschließlich der Kosten der Erziehung<br />

in Form einer Entschädigung.<br />

Die Entschädigung für die Tagespflegeperson setzt sich<br />

zusammen aus:<br />

- 55 % pauschalierten Aufwendungsersatz für die entstehenden<br />

Kosten pro Platz für die Räume <strong>und</strong> deren<br />

Nebenkosten, Spiel- <strong>und</strong> Beschäftigungsmaterial,<br />

Pflegemittel, Haushaltsreinigungsmaterial <strong>und</strong> andere<br />

Verbrauchsmaterialien<br />

- 45 % pauschale Abgeltung des Erziehungsaufwandes<br />

für die Kosten der erzieherischen Arbeit der Tagespflegeperson<br />

(angabepflichtiges Einkommen)<br />

Die Entschädigung entspricht einer Höhe von 60% des<br />

Vollzeitpflegeplatzes. Bei einer Änderung des Vollzeitpflegeplatzes<br />

wird die Entschädigung entsprechend angepasst.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!