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2006 - BDVR

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Gastbeitrag Justiz<br />

„nicht ungefragt auf Fehlersuche<br />

zu gehen“;<br />

• nur wirklich Entscheidungserhebliches<br />

zu Papier bringen;<br />

• um eine gutes Klima im Spruchkörper<br />

bemüht sein.<br />

VI. Schluss<br />

Mit diesem Kurzvortrag wollte ich Ihnen<br />

zeigen, dass die Frage nach<br />

Möglichkeiten der Beschleunigung<br />

des Verwaltungsprozesses in<br />

Deutschland so alt ist wie die Prozessordnung<br />

selbst. Sicher haben wir<br />

in allen europäischen Verwaltungsprozessordnungen<br />

ähnliche Probleme,<br />

wenngleich sie heute eine Reihe<br />

spezieller deutscher Probleme gehört<br />

haben. Wir deutsche Verwaltungsrichter<br />

werden erkennen müssen,<br />

dass es den camino real, den Königsweg,<br />

zu einem schnellen Gerichtsverfahren<br />

mit der Gewähr einer<br />

richtigen Entscheidung nicht gibt.<br />

Dies ist unseren Justizpolitikern<br />

<strong>BDVR</strong>-Rundschreiben 03/<strong>2006</strong><br />

manchmal schwer zu vermitteln.<br />

Nicht von ungefähr wird der deutsche<br />

Ausdruck eines „kurzen Prozesses“<br />

synonym für ein zwar schnelles Verfahren,<br />

aber ein Verfahren mit äußerst<br />

ungerechtem Ausgang gebraucht.<br />

Es besteht bei uns gegenwärtig<br />

die Gefahr, durch Beschleunigung<br />

und Verkürzung des Gerichtsverfahrens<br />

einen substanziellen Abbau<br />

des verwaltungsgerichtlichen<br />

Rechtsschutzes zu bewirken. Auf der<br />

anderen Seite müssen wir die Gefahr<br />

sehen, dass wir in Deutschland -<br />

wenn wir nicht die prozessualen, gerichtsorganisatorischen<br />

und internen<br />

Möglichkeiten der Effektivierung unserer<br />

richterlichen Arbeit nutzen -<br />

letztlich den Ast, auf dem wir sitzen,<br />

selbst absägen, d. h. vom Gesetzgeber<br />

mehr und mehr Zuständigkeiten<br />

abgenommen bekommen, die dann<br />

angeblich schnelleren Gerichtsbarkeiten<br />

übertragen werden. So gesehen<br />

stehen die rechtspolitischen Zeichen<br />

der Zeit derzeit nicht gut für die deut-<br />

Erste elektronische Verkündung einer Rechtsverordnung<br />

Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 21. Februar <strong>2006</strong><br />

Erstmals wurde in Deutschland eine<br />

Vorschrift rechtswirksam im Internet<br />

verkündet: Die Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung<br />

des Bundesministeriums<br />

für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Verbraucherschutz<br />

wurde gestern am späten Nachmittag<br />

im amtlichen Teil des elektronischen<br />

Bundesanzeigers<br />

(www.ebundesanzeiger.de)<br />

veröffentlicht und ist damit schon<br />

heute in Kraft getreten. Sie regelt besondere<br />

Schutzmaßnahmen für Nutztierbestände<br />

im Falle des Nachweises<br />

des hoch pathogenen aviären Influenzavirus<br />

des Subtyps H5N1 bei<br />

Wildvögeln („Vogelgrippe“).<br />

„Elektronisch verkündete Rechtsvorschriften<br />

erreichen die Menschen<br />

schneller und sorgen für mehr Trans-<br />

parenz für alle, die keinen unmittelbaren<br />

Zugriff auf die gedruckten Ausgaben<br />

der Verkündungsblätter haben“,<br />

erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte<br />

Zypries die Vorteile des Medienwechsels.<br />

Elektronische Verkündungen gibt es<br />

bereits in anderen europäischen Ländern;<br />

für das deutsche Recht handelt<br />

es sich um ein Novum. Die elektronische<br />

Verkündung von Rechtsverordnungen<br />

ist momentan nur in Einzelfällen<br />

vorgesehen, in denen es gilt, die<br />

Adressaten der Verordnung besonders<br />

schnell zu erreichen, um Gefahren<br />

für Leib und Leben von Menschen<br />

und Tieren abzuwenden. Die<br />

entsprechenden Befugnisse sind in<br />

§ 86 des Tierseuchengesetzes oder<br />

§ 73 des Lebensmittel- und Futter-<br />

sche Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die<br />

Frage, ob unsere Verwaltungsgerichtsbarkeit<br />

den rechtsstaatlichen<br />

Anforderungen des Wirtschaftsstandorts<br />

Deutschland gerecht wird,<br />

wird derzeit im Übrigen nicht allein im<br />

Prozessrecht, sondern mehr und<br />

mehr in den Haushaltsberatungen der<br />

Länder beantwortet. Nicht der Bundesgesetzgeber,<br />

sondern die Länder<br />

müssen ihrer föderalen Aufgabe gerecht<br />

werden, den Gerichten die<br />

Rahmenbedingungen zu geben, die<br />

sie benötigen, um ihre Funktion erfüllen<br />

zu können.<br />

mittelgesetzbuchs enthalten. Das<br />

Bundesministerium der Justiz plant,<br />

die Möglichkeiten zur elektronischen<br />

Verkündung auszuweiten. Der erste<br />

Schritt ist mit der gestrigen Verkündung<br />

getan.<br />

Die verkündeten Vorschriften können<br />

auf der Internetseite des Bundesanzeiger<br />

Verlages<br />

(www.ebundesanzeiger.de)<br />

unter der Rubrik "amtlicher Teil" eingesehen<br />

werden. Die amtliche Version<br />

ist in einer pdf-Datei enthalten.<br />

Interessierte, die über keinen Internetzugang<br />

verfügen, können Ausdrucke<br />

beim Bundesanzeiger Verlag<br />

(50735 Köln; 0221/ 97668-200) anfordern.<br />

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