Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Gastbeitrag Justiz<br />
„nicht ungefragt auf Fehlersuche<br />
zu gehen“;<br />
• nur wirklich Entscheidungserhebliches<br />
zu Papier bringen;<br />
• um eine gutes Klima im Spruchkörper<br />
bemüht sein.<br />
VI. Schluss<br />
Mit diesem Kurzvortrag wollte ich Ihnen<br />
zeigen, dass die Frage nach<br />
Möglichkeiten der Beschleunigung<br />
des Verwaltungsprozesses in<br />
Deutschland so alt ist wie die Prozessordnung<br />
selbst. Sicher haben wir<br />
in allen europäischen Verwaltungsprozessordnungen<br />
ähnliche Probleme,<br />
wenngleich sie heute eine Reihe<br />
spezieller deutscher Probleme gehört<br />
haben. Wir deutsche Verwaltungsrichter<br />
werden erkennen müssen,<br />
dass es den camino real, den Königsweg,<br />
zu einem schnellen Gerichtsverfahren<br />
mit der Gewähr einer<br />
richtigen Entscheidung nicht gibt.<br />
Dies ist unseren Justizpolitikern<br />
<strong>BDVR</strong>-Rundschreiben 03/<strong>2006</strong><br />
manchmal schwer zu vermitteln.<br />
Nicht von ungefähr wird der deutsche<br />
Ausdruck eines „kurzen Prozesses“<br />
synonym für ein zwar schnelles Verfahren,<br />
aber ein Verfahren mit äußerst<br />
ungerechtem Ausgang gebraucht.<br />
Es besteht bei uns gegenwärtig<br />
die Gefahr, durch Beschleunigung<br />
und Verkürzung des Gerichtsverfahrens<br />
einen substanziellen Abbau<br />
des verwaltungsgerichtlichen<br />
Rechtsschutzes zu bewirken. Auf der<br />
anderen Seite müssen wir die Gefahr<br />
sehen, dass wir in Deutschland -<br />
wenn wir nicht die prozessualen, gerichtsorganisatorischen<br />
und internen<br />
Möglichkeiten der Effektivierung unserer<br />
richterlichen Arbeit nutzen -<br />
letztlich den Ast, auf dem wir sitzen,<br />
selbst absägen, d. h. vom Gesetzgeber<br />
mehr und mehr Zuständigkeiten<br />
abgenommen bekommen, die dann<br />
angeblich schnelleren Gerichtsbarkeiten<br />
übertragen werden. So gesehen<br />
stehen die rechtspolitischen Zeichen<br />
der Zeit derzeit nicht gut für die deut-<br />
Erste elektronische Verkündung einer Rechtsverordnung<br />
Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 21. Februar <strong>2006</strong><br />
Erstmals wurde in Deutschland eine<br />
Vorschrift rechtswirksam im Internet<br />
verkündet: Die Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung<br />
des Bundesministeriums<br />
für Ernährung, Landwirtschaft<br />
und Verbraucherschutz<br />
wurde gestern am späten Nachmittag<br />
im amtlichen Teil des elektronischen<br />
Bundesanzeigers<br />
(www.ebundesanzeiger.de)<br />
veröffentlicht und ist damit schon<br />
heute in Kraft getreten. Sie regelt besondere<br />
Schutzmaßnahmen für Nutztierbestände<br />
im Falle des Nachweises<br />
des hoch pathogenen aviären Influenzavirus<br />
des Subtyps H5N1 bei<br />
Wildvögeln („Vogelgrippe“).<br />
„Elektronisch verkündete Rechtsvorschriften<br />
erreichen die Menschen<br />
schneller und sorgen für mehr Trans-<br />
parenz für alle, die keinen unmittelbaren<br />
Zugriff auf die gedruckten Ausgaben<br />
der Verkündungsblätter haben“,<br />
erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte<br />
Zypries die Vorteile des Medienwechsels.<br />
Elektronische Verkündungen gibt es<br />
bereits in anderen europäischen Ländern;<br />
für das deutsche Recht handelt<br />
es sich um ein Novum. Die elektronische<br />
Verkündung von Rechtsverordnungen<br />
ist momentan nur in Einzelfällen<br />
vorgesehen, in denen es gilt, die<br />
Adressaten der Verordnung besonders<br />
schnell zu erreichen, um Gefahren<br />
für Leib und Leben von Menschen<br />
und Tieren abzuwenden. Die<br />
entsprechenden Befugnisse sind in<br />
§ 86 des Tierseuchengesetzes oder<br />
§ 73 des Lebensmittel- und Futter-<br />
sche Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die<br />
Frage, ob unsere Verwaltungsgerichtsbarkeit<br />
den rechtsstaatlichen<br />
Anforderungen des Wirtschaftsstandorts<br />
Deutschland gerecht wird,<br />
wird derzeit im Übrigen nicht allein im<br />
Prozessrecht, sondern mehr und<br />
mehr in den Haushaltsberatungen der<br />
Länder beantwortet. Nicht der Bundesgesetzgeber,<br />
sondern die Länder<br />
müssen ihrer föderalen Aufgabe gerecht<br />
werden, den Gerichten die<br />
Rahmenbedingungen zu geben, die<br />
sie benötigen, um ihre Funktion erfüllen<br />
zu können.<br />
mittelgesetzbuchs enthalten. Das<br />
Bundesministerium der Justiz plant,<br />
die Möglichkeiten zur elektronischen<br />
Verkündung auszuweiten. Der erste<br />
Schritt ist mit der gestrigen Verkündung<br />
getan.<br />
Die verkündeten Vorschriften können<br />
auf der Internetseite des Bundesanzeiger<br />
Verlages<br />
(www.ebundesanzeiger.de)<br />
unter der Rubrik "amtlicher Teil" eingesehen<br />
werden. Die amtliche Version<br />
ist in einer pdf-Datei enthalten.<br />
Interessierte, die über keinen Internetzugang<br />
verfügen, können Ausdrucke<br />
beim Bundesanzeiger Verlag<br />
(50735 Köln; 0221/ 97668-200) anfordern.<br />
61