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MEDIENSPIEGEL

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Handelsblatt 10.05.84<br />

VORRUHESTAND I NGG trifft Rahmenvereinbarung<br />

Tarifrente von 75 o/o und<br />

einseitige FreiWilligkeit<br />

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HANDELSBLATT, Mittwoch, 9.5.1984 NGG die Verlängerung der Manteltarö<br />

DÜSSELDORF. Die DGB- rifverträge um drei Jahre zu. Dies<br />

bedeutet auch, daß die betrieblichen<br />

Gewerkschaft Nahrung-Genuß- Arbeitszeiten in dieser Zeit nicht ver·<br />

Gaststätten (NGG) hat mit der ändert, Arbeitszeitflexibilisierungen<br />

(nicht tariffähigen) Arbeitgeber- nicht eingeführt werden können und<br />

Vereinigung Nahrung und Genuß der Samstag arbeitsfrei bleibt.<br />

eine Rahmenvereinbarung über e Weitere Anrechnung der Kosten<br />

die Einführung von Vorruhe- der Vorruhestandsregelung, z.B. auf<br />

Standsregelungen in den anges- Lohnerhöhungen, findet nicht statt.<br />

chlossenen Industriezweigen ver- Die NGG erhofft sich von dieser<br />

einbart.<br />

Vereinbarung auch eine ,,Austrah-<br />

Vor der Presse in Düsseldorf erklär- · Jung" auf benachbarte Branchen ihres<br />

ten der NGG-Vorsitzende Döding und Organisationsbereichs, so auf das Lesein<br />

Stellvertreter Herrmann dazu, bensmittelhandwerk mit 31 000 ältedie<br />

Arbeitgebervereinigung werde ih- ren Arbeitnehmern und das Hotelren<br />

Mitgliedsorganisationen den Ent- und Gaststättengewerbe mit 27 000 Äl-<br />

. wurfstext zuleiten und empfehlen, in- teren. In jetzt betroffenen Nahnerhalb<br />

von. vier Wochen entsprechen- rungs- und Genußmittelindustrien<br />

de Tarifverträge mit der NGG zu sind etwa 35 000 Arbeitnehmer ab<br />

schließen. Der Kreis der von der Ar- 58 Jahre beschäftigt (7 ;2 %).<br />

beitgebervereinigung repräsentierten Döding und Herrmann erklärten,<br />

Industrien reicht von den Brauereien die NGG sei entschlossen, die Vormund<br />

der Brotindustrie über die Erfri- hestandsvereinbarung bei den Tarifschungsgetränkehersteller<br />

bis zur trägerverbänden, die sich erwarteter-<br />

Süßwaren- und der Zuckerindustrie. maßen oder überraschend dagegen<br />

Insgesamt sind dort 450 000 Arbeits- sperren würden, durchzusetzen. Notkräfte<br />

beschäftigt.<br />

falls auch mit Kampfmaßnahmen.<br />

Da die Vorsitzenden der Tarifträ- Beide würdigten die Vereinbarung als<br />

gerverbände an den Vorverhandlun- eine "Bresche" für die Arbeitszeitvergen<br />

teilgenommen und größtenteils kürzung. Döding betonte, daß mit dem<br />

zugestimmt haben, rechnet die NGG gewählten Weg zur Lebensarbeitszeitmit<br />

einer großen Akzeptanz der Vor- verkürzung keinerlei Abwertung der<br />

ruhestandsempfehlung durch die 35-Stunden-Woche verbunden sei. Beibeitgeber.<br />

Nach Dödings Worten ist<br />

der Gewerkschaft bisher nur ein einzides<br />

gleichzeitig sei aber nun nicht<br />

möglich.<br />

. ger Industriezweig - die Fleischwa- Die Vorru.hestandstarifverträge Solrenhersteller<br />

mit etwa 30 000 Beschäftigten<br />

_ bekannt, der die abgesteckte len die gleiche Geltungsdauer haben<br />

Vorruhestandsvereinbarung ablehne. wie das Blümsche Gesetz. Gegenüber<br />

Deren Eckdaten umriß Döding so: diesem Rahmen hätten sie jedoch die<br />

e sind 58jähri- wesentlichen Vorteile eines um zehn<br />

ge und Altere mit mindestens zehn- Prozentpunkte höheren Vorruhejähriger<br />

Betriebszugehörigkeit. Der standsgeides und der einseitigen Frei-<br />

Arbeitgeber darf den Vorruhestand willigkeitauf der Arbeitnehmerseite.<br />

nur aus betrieblichen Gründen und Herrmann rechnet wie die Bundesunter<br />

Mitwirkung des Betriebsrates anstalt für Arbeit mit mindestens<br />

verweigern oder zeitlich aussetzen 7p Akzeptanz bei den 60jährigen<br />

(etwa bei Personalengpässen). und Alteren und mit 50% bei den<br />

e Die Wiederbesetzung freiwerden- Arbeitnehmern ab 58 Jahren. Dies erder<br />

Arbeitsplätze ist erforderlich. Dem gebe ein gewogenes Mittel von 56 %.<br />

Nachweis gegenüber der Bundesan- Wegen der guten Ausstattung dieses<br />

stalt für Arbeit muß die schriftliche Vertragsmodells und auch weil noch<br />

Stellungnahme des Betriebsrates bei- erheblich stärker besetzte Jahrgänge<br />

gefügt werden.<br />

in das Vorruhestandsalter hinein-<br />

• Das Vorruhestandsgeld beträgt wachsen würden, könne die Akzep-<br />

75% des Bruttomonatseinkommens tanz jedoch sogar noch höher liegen.<br />

und damit zwischen 80 und 82 % des Männliche Arbeitnehmer, die nach<br />

letzte!'). Nettolohns. Sonderzahlungen dem Vorruhestand mit 63 Jahren in<br />

und Uberstundenzuschläge werden Rente gingen, hätten etwa 40 DM monicht<br />

berücksichtigt.<br />

natlich · an Renteneinbuße zu erwar-<br />

• Als "Gegenleistung" gesteht die ten. Bei Frauen liege diese niedriger.<br />

Darmstädter Tageblatt<br />

1.0.05.84<br />

NGG vereinbart<br />

Vorruhestand<br />

ze. BONN. {Eig. Bericht)<br />

- Die Gewerkschaft<br />

Nahrung-Genuß-Gaststätten<br />

{NGG)<br />

und die- .Arbeitgebervereinigung<br />

Nahrung<br />

und Genuß haben sich<br />

in Düsseldorf auf eine<br />

Vorruhestandsregelung<br />

anstelle der<br />

35-Stunden-Woche ge-.<br />

eiJ:iigt. Alle Mitgliedsverbände<br />

der Arbeitgebervereinigung,<br />

wie<br />

zum Beispiel der Deutsche Brauer-Bund, er- .<br />

hielten die Empfehlung, dieser Vereinbarung<br />

zuzustimmen. Alle Manteltarifverträge über<br />

die Arbeitszeit wurden um drei Jahre verlängert.<br />

Das bedeutet, daß in der Nahrungsmittelindustrie<br />

im allgemeinen bis 1988 eine Regelarbeitszeit<br />

von wöchentlich 40 Stunden<br />

weiter gilt. Wahrscheinlich· wird das Hotelund<br />

Gaststättengewerbe sich dieser Absprache<br />

anschließen.<br />

Nach derTarifempfehlung, die bis 1988 gelten<br />

soll, können 58jährige und ältere Arbeitnehmer,<br />

die mindestens zehn Jahre ihrem<br />

Betrieb angehören, mit 75 Prozent ihres letzten<br />

Bruttoarbeitsentgelts aus dem Berufsleben<br />

ausscheiden. Diese Vereinbarung geht<br />

weit über die Mindestregelung des Gesetzgebers<br />

hinaus, nach der 65 Prozent des letzter.<br />

Arbeitsentgelts zu 35 Prozent mit Staatszuschüssen<br />

entgolten werden. Die Arbeitgeber<br />

beanspruchen demnach für das zusätzliche<br />

Vorruhestandsgeld keine Subventionen.<br />

Die Kosten werden von den Arbeitgebern<br />

mit durchschnittlich 2,2 Prozent der Bruttolohn-<br />

und Gehaltssumme unter der Voraussetzung<br />

veranschlagt, daß etwa die Hälfte der<br />

58jährigen und zwei Drittel der noch älteren<br />

Arbeitnehmer von dem Angebot Gebrauch<br />

machen. Von den 450 000 Beschäftigten in<br />

der Nahrungs- und Genußmittelindustrie<br />

gelten 35 000 als potentielle Vorruheständler.<br />

Goslarsche Zeitung<br />

10.05.84<br />

Vorruhestand bei<br />

40-Stunden-Woche<br />

DU::;SELDÖRF. Für die rund 450 000 Beschäftigten<br />

in der Nahrungs- und Genußmittelbranche<br />

soll es unter Festschreibung der<br />

40-Stunden-Woche als Regelarbeitszeit bis<br />

1988 eine Vorruhestandsregelung geben, bei<br />

der alle Arbeitnehmer mit Vollendung des 58.<br />

Lebensjahres und zehnjähriger Betriebszuge-<br />

. hörigkeit vorzeitig in Rente gehen können.<br />

Auf. diese Tarifvertragsempfehlung haben<br />

sich am Mittwoch in Düsseldorf der Arbeitgeberverband<br />

Nahrung und Genuß (ANG) und<br />

die Gewerkschaft Nahrung-Genuß-Gaststätten<br />

(NGG) verständigt.

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