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Frankfurter Allgemeine 10 . 05 . 84<br />
"Eine ne·ue Seite in der Tarifgeschichte"<br />
\In der Nahrungs- und Genußmittelindustrie 1 Einigung auf Vorruhestandsregelung über 58 Jahre<br />
Vr. FRANKFURT, 9. Mai. Die Tarifparteien<br />
für den Bereich der Nahrungsund<br />
Genußmittelindustrie haben sich in<br />
einem Tarifvertrag auf die Festlegung<br />
einer Vorruhestandsregelung geeinigt.<br />
Wie der Vorsitzende der Gewerkschaft<br />
Nahrung, . Genuß, Gaststätten, Günter<br />
Döding, im Hause des Deutschen Gewerkschaftsbundes<br />
in Düsseldorf bekanntgab,<br />
haben die Tarifparteien ein<br />
entsprechendes Angebot des Gesetzgebers<br />
ausgenutzt. Für die Arbeitnehmer<br />
über 58 Jahren, die vorzeitig in den Ruhestand<br />
gehen wollen, we!'den die Arbeitgeber<br />
75 Prozent des letzten Bruttolohnes<br />
als Vorruhestandsentgelt weiterzahlen.<br />
Das entspreche, wie Döding<br />
sagte, 80 Prozent des Netto-Einkommens<br />
. .Voraussetzung ist, daß die Betreffenden<br />
zehn Jahre dem Unternehmen<br />
angehören. Nach Meinung von Döding<br />
ist damit eine "neue Seite der Tarifgeschichte<br />
aufgeschlagen".<br />
Nach dem Gesetzentwurf, der ein<br />
Vorruhestandsentgelt von 65 Prozent ·<br />
vorsieht, · bekommen Arbeitgeber, die<br />
dim frei gewordenen Arbeitsplatz wieder<br />
besetzen, 35 Prozent der aufgewendeten<br />
Summe von der Bundesanstalt<br />
für Arbeit erstattet. In der Nahrungsund<br />
Genußmittelindustrie können von<br />
431 000 Arbeitnehmern 31 000 die Vorzüge<br />
des Tarifvertrags in Anspruch<br />
nehmen. Gleichzeitig wurde von den<br />
Tarifparteien vereinbart, daß die Wochenarbeitszeit<br />
bis 1988 auf vierzig Wo-.<br />
ehenstunden festgeschrieben bleibt. Döding<br />
äußerte die Hoffnung, daß auch<br />
mit dem Lebensmittelhandwerk und<br />
mit dem Hotel- und Gaststättenverband,<br />
wo jeweils 31 000 und 25 000 Arbeitnehmer<br />
über 58 Jahre alt sit1d, entsprechende<br />
Tarifverträge abgeschlossen<br />
werden können.<br />
Der Gesetzentwurf, auf den sich dieser<br />
erste Tarifabschluß bezieht, war<br />
von Arbeitsminister Norbert Blüm in<br />
der Absicht auf den Weg gebracht worden,<br />
damit eine wirkungsvollere Entlastung<br />
des Arbeitsmarktes zu erreichen,<br />
als es über eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit<br />
möglich sei. Blüm hatte<br />
darauf hingewiesen,. daß mit diesem<br />
Gesetz ein Angebot an die Tarifparleien<br />
gemacht werden solle, das einen<br />
sehr' starken Zwang zur Neubesetzung<br />
der frei werdenden Arbeitsplätze ein-<br />
39<br />
schließt. Außerdem hatte das Bundesarbeitsministerium<br />
ausgerechnet, daß<br />
eine Stunde Verkürzung der Wochenarbeitszeit<br />
etwa 2,6 Prozent der Lohnsumme<br />
ausmacht, während die Kosten<br />
des Vorruhestandsgeldes nur mit etwa<br />
1,5 Prozent der Lohnsumme beziffert<br />
werden könnten.<br />
Der Vorsitzende des zuständigen Arbeitgeberverbandes,<br />
Dr. Arend Oetker,<br />
hat diesen Tarifabschluß als einen<br />
"konstruktiven Beitrag zur Entspannung<br />
de'r aイ「・ゥエセュ。イォエャ。ァ・B@ bezeichnet.<br />
Die Arbeitgeber der überwiegend mittelständisch<br />
strukturierten Ernährungsindustrie<br />
sehen in der freiwilligen Verkürzung<br />
der Lebensarbeitszeit ein unmittelbar<br />
wirkendes Mittel im Kampf<br />
gegen die Arbeitslosigkeit und zur Si- '<br />
cherung der Arbeitsplätze. Vor allein<br />
sollen die Berufschancen Jungerer<br />
Menschen dadurch verbessert werden.<br />
Die damit verbundenen "erheblichen<br />
zusätzlichen kッ セ エ・ョB@ seien wirtschaftlich<br />
gerade noch vertretbar, weil gleichzeitig<br />
die Manteltarifverträge mit allen<br />
anderen Arbeitszeitbestimmungen im<br />
Schnitt bis lfl B!l verlängert worden<br />
seien.<br />
Böblinger Bote 10.05.84<br />
Vorruhestandsregelung in<br />
der Nahrungsindustrie<br />
75 Prozent des letzten Monatslohns für 58jährige<br />
DOSSELDORF {dpa). Die. DGB-Gewerkschaft Nahrung-Genuß<br />
Gaststätten (ttGGl hat sich mit den Arbeitgebern der Branche<br />
über eine Vorruhestandsregelung für die 450 000 Arbeitnehmer<br />
dieses Bereichs geeinigt. Etwa 35 000 58jährige und ältere<br />
könnten auf einer Basis von 75 Prozent des letzten Monatslohns<br />
davon Gebrauch machen, sagte der NGG-Vorsitzende<br />
Günter Dödlng gestern in Düsseldorf.<br />
Mit Nachdruck betonte der<br />
NGG-Vorsitzencte, es gebe weder<br />
gute noch schlechte Arbeitszeitverkürzung.<br />
Eine , kürzere Lebensarbeitszeit<br />
sei keine Alternative zu<br />
kürzerer Wochenarbeitszeit. Um<br />
den Arbeitsmarkt zu entspannen,<br />
brauche man beides.<br />
Die Arbeitgebervereinigung Nahrung<br />
und Genuß sprach von der ersten<br />
Vereinbarung auf der Basis<br />
des vom Bundestag verabschiedeten<br />
Vorruhestandsgesetzes. Die Arbeitgeber<br />
sähen hierin ein unmittelbar<br />
wirkencfes Mittel im Kampf<br />
gegen die Arbeitslosigkeit.<br />
Die Gewerkschaft geht nach den<br />
Worten von Döding davon aus, daß<br />
die Arbeitgeberverbände der einzelnen<br />
Sparten innerhalb der vereinbarten<br />
Erklärungsfrist von vier<br />
Wochen entsprechende Tarifverträge<br />
abschließen. Deimoch könne<br />
man nicht ausschließen, daß der<br />
eine oder andere Verband "aussteigen"<br />
werde. Die Fleischwarenindustrie<br />
mit ihren 30 000 Beschäftigten<br />
habe dies schon angekündigt.<br />
Der - laut Döding - "nach hartem<br />
Tauziehen erzielte Kompromiß, der<br />
sich sehen lassen kann", sieht vor,<br />
daß 58jährige und ältere Arbeitnehmer<br />
nach mindestens lOjähriger<br />
Betriebszugehörigkeit vorzeitig in<br />
den Ruhestand treten können. Sie<br />
erhalten dann 75 Prozent ihres letzten<br />
Monatseinkommens. Das entspreche<br />
mindestens 80 Prozent des<br />
bisherigen Nettolohnes. Dieses Vorruhestandsgeld<br />
geht über den gesetzlichen<br />
Rahmen von 65 Prozent<br />
hinaus, auf das der Arbeitgeber einen<br />
Zuschuß der Bundesanstalt für<br />
Arbeit von 34 Prozent erhält, wenn<br />
er die Stelle neu besetzt. Als Preis<br />
für diese Vereinbarung, so Döding,<br />
habe man die Manteltarifverträge<br />
um_ drei Jahre verlängert.<br />
Stuttgarter Zeitung<br />
10.05.84<br />
Tarifpartner vereinbaren<br />
ウ、ョセエウ・ィオイッvM Regelung<br />
DUSSELDORF (dpa). Die DGB-Gewerkschaft<br />
Nahrung-Genuß-Gaststätten (NGG)<br />
hat sich mit den Arbeitgebern der Nahrungs-<br />
und Genußmittelindustrie über eine<br />
Vorruhestandsregelung für die 450 000 Arbeitnehmer<br />
dieses Bereichs geeinigt. Etwa<br />
35 000 oder 7,2 Prozent der Arbeitnehmer<br />
könnten davon Gebrauch machen, sagte<br />
der NGG-Vorsitzende Günter Döding am<br />
Mittwoch. Jetzt müßten die Verbände der<br />
einzelnen Sparten innerhalb der nächsten<br />
vier Wochen entsprechende Tarifverträge<br />
abschließen. Döding betonte , es gebe weder<br />
gute noch schlechte Arbeitszeitverkürzung.<br />
Eine kürzere Lebensarbeitszeit sei<br />
keine Alternative zu kürzerer Wochenarl:ieitszeit.<br />
Das gelte auch umgekehrt. Um<br />
den Arbeitsmarkt zu entspannen, brauche<br />
man beides. Man könne es jedoch kaum<br />
zur gleichen Zeit bekommen. Die Arbeitgebervereinigung<br />
Nahrung und Genuß<br />
sprach von der ersten Vereinbarung auf<br />
der Basis. des vom Bundestag verabschiedeten<br />
Vorruhestandgesetzes. Ihr Vorsitzender<br />
Arend Oetker betonte , die Tarifparteien<br />
der Ernährungsindustrie wollten zur<br />
Entspannung des Arbeitsmarkts beitragen.<br />
Der Kompromiß sieht vor, daß 58jährige<br />
und ältere Arbeitnehmer vorzeitig in den<br />
Ruhestand treten können. Sie erhalten<br />
dann 75 Prozent ihres letzten Monatseinkommens.<br />
Das entspreche mindestens 80<br />
Prozent des bisherigen Nettolohnes, sagte<br />
Döding.