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MEDIENSPIEGEL

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Frankfurter Allgemeine 10 . 05 . 84<br />

"Eine ne·ue Seite in der Tarifgeschichte"<br />

\In der Nahrungs- und Genußmittelindustrie 1 Einigung auf Vorruhestandsregelung über 58 Jahre<br />

Vr. FRANKFURT, 9. Mai. Die Tarifparteien<br />

für den Bereich der Nahrungsund<br />

Genußmittelindustrie haben sich in<br />

einem Tarifvertrag auf die Festlegung<br />

einer Vorruhestandsregelung geeinigt.<br />

Wie der Vorsitzende der Gewerkschaft<br />

Nahrung, . Genuß, Gaststätten, Günter<br />

Döding, im Hause des Deutschen Gewerkschaftsbundes<br />

in Düsseldorf bekanntgab,<br />

haben die Tarifparteien ein<br />

entsprechendes Angebot des Gesetzgebers<br />

ausgenutzt. Für die Arbeitnehmer<br />

über 58 Jahren, die vorzeitig in den Ruhestand<br />

gehen wollen, we!'den die Arbeitgeber<br />

75 Prozent des letzten Bruttolohnes<br />

als Vorruhestandsentgelt weiterzahlen.<br />

Das entspreche, wie Döding<br />

sagte, 80 Prozent des Netto-Einkommens<br />

. .Voraussetzung ist, daß die Betreffenden<br />

zehn Jahre dem Unternehmen<br />

angehören. Nach Meinung von Döding<br />

ist damit eine "neue Seite der Tarifgeschichte<br />

aufgeschlagen".<br />

Nach dem Gesetzentwurf, der ein<br />

Vorruhestandsentgelt von 65 Prozent ·<br />

vorsieht, · bekommen Arbeitgeber, die<br />

dim frei gewordenen Arbeitsplatz wieder<br />

besetzen, 35 Prozent der aufgewendeten<br />

Summe von der Bundesanstalt<br />

für Arbeit erstattet. In der Nahrungsund<br />

Genußmittelindustrie können von<br />

431 000 Arbeitnehmern 31 000 die Vorzüge<br />

des Tarifvertrags in Anspruch<br />

nehmen. Gleichzeitig wurde von den<br />

Tarifparteien vereinbart, daß die Wochenarbeitszeit<br />

bis 1988 auf vierzig Wo-.<br />

ehenstunden festgeschrieben bleibt. Döding<br />

äußerte die Hoffnung, daß auch<br />

mit dem Lebensmittelhandwerk und<br />

mit dem Hotel- und Gaststättenverband,<br />

wo jeweils 31 000 und 25 000 Arbeitnehmer<br />

über 58 Jahre alt sit1d, entsprechende<br />

Tarifverträge abgeschlossen<br />

werden können.<br />

Der Gesetzentwurf, auf den sich dieser<br />

erste Tarifabschluß bezieht, war<br />

von Arbeitsminister Norbert Blüm in<br />

der Absicht auf den Weg gebracht worden,<br />

damit eine wirkungsvollere Entlastung<br />

des Arbeitsmarktes zu erreichen,<br />

als es über eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit<br />

möglich sei. Blüm hatte<br />

darauf hingewiesen,. daß mit diesem<br />

Gesetz ein Angebot an die Tarifparleien<br />

gemacht werden solle, das einen<br />

sehr' starken Zwang zur Neubesetzung<br />

der frei werdenden Arbeitsplätze ein-<br />

39<br />

schließt. Außerdem hatte das Bundesarbeitsministerium<br />

ausgerechnet, daß<br />

eine Stunde Verkürzung der Wochenarbeitszeit<br />

etwa 2,6 Prozent der Lohnsumme<br />

ausmacht, während die Kosten<br />

des Vorruhestandsgeldes nur mit etwa<br />

1,5 Prozent der Lohnsumme beziffert<br />

werden könnten.<br />

Der Vorsitzende des zuständigen Arbeitgeberverbandes,<br />

Dr. Arend Oetker,<br />

hat diesen Tarifabschluß als einen<br />

"konstruktiven Beitrag zur Entspannung<br />

de'r aイ「・ゥエセュ。イォエャ。ァ・B@ bezeichnet.<br />

Die Arbeitgeber der überwiegend mittelständisch<br />

strukturierten Ernährungsindustrie<br />

sehen in der freiwilligen Verkürzung<br />

der Lebensarbeitszeit ein unmittelbar<br />

wirkendes Mittel im Kampf<br />

gegen die Arbeitslosigkeit und zur Si- '<br />

cherung der Arbeitsplätze. Vor allein<br />

sollen die Berufschancen Jungerer<br />

Menschen dadurch verbessert werden.<br />

Die damit verbundenen "erheblichen<br />

zusätzlichen kッ セ エ・ョB@ seien wirtschaftlich<br />

gerade noch vertretbar, weil gleichzeitig<br />

die Manteltarifverträge mit allen<br />

anderen Arbeitszeitbestimmungen im<br />

Schnitt bis lfl B!l verlängert worden<br />

seien.<br />

Böblinger Bote 10.05.84<br />

Vorruhestandsregelung in<br />

der Nahrungsindustrie<br />

75 Prozent des letzten Monatslohns für 58jährige<br />

DOSSELDORF {dpa). Die. DGB-Gewerkschaft Nahrung-Genuß­<br />

Gaststätten (ttGGl hat sich mit den Arbeitgebern der Branche<br />

über eine Vorruhestandsregelung für die 450 000 Arbeitnehmer<br />

dieses Bereichs geeinigt. Etwa 35 000 58jährige und ältere<br />

könnten auf einer Basis von 75 Prozent des letzten Monatslohns<br />

davon Gebrauch machen, sagte der NGG-Vorsitzende<br />

Günter Dödlng gestern in Düsseldorf.<br />

Mit Nachdruck betonte der<br />

NGG-Vorsitzencte, es gebe weder<br />

gute noch schlechte Arbeitszeitverkürzung.<br />

Eine , kürzere Lebensarbeitszeit<br />

sei keine Alternative zu<br />

kürzerer Wochenarbeitszeit. Um<br />

den Arbeitsmarkt zu entspannen,<br />

brauche man beides.<br />

Die Arbeitgebervereinigung Nahrung<br />

und Genuß sprach von der ersten<br />

Vereinbarung auf der Basis<br />

des vom Bundestag verabschiedeten<br />

Vorruhestandsgesetzes. Die Arbeitgeber<br />

sähen hierin ein unmittelbar<br />

wirkencfes Mittel im Kampf<br />

gegen die Arbeitslosigkeit.<br />

Die Gewerkschaft geht nach den<br />

Worten von Döding davon aus, daß<br />

die Arbeitgeberverbände der einzelnen<br />

Sparten innerhalb der vereinbarten<br />

Erklärungsfrist von vier<br />

Wochen entsprechende Tarifverträge<br />

abschließen. Deimoch könne<br />

man nicht ausschließen, daß der<br />

eine oder andere Verband "aussteigen"<br />

werde. Die Fleischwarenindustrie<br />

mit ihren 30 000 Beschäftigten<br />

habe dies schon angekündigt.<br />

Der - laut Döding - "nach hartem<br />

Tauziehen erzielte Kompromiß, der<br />

sich sehen lassen kann", sieht vor,<br />

daß 58jährige und ältere Arbeitnehmer<br />

nach mindestens lOjähriger<br />

Betriebszugehörigkeit vorzeitig in<br />

den Ruhestand treten können. Sie<br />

erhalten dann 75 Prozent ihres letzten<br />

Monatseinkommens. Das entspreche<br />

mindestens 80 Prozent des<br />

bisherigen Nettolohnes. Dieses Vorruhestandsgeld<br />

geht über den gesetzlichen<br />

Rahmen von 65 Prozent<br />

hinaus, auf das der Arbeitgeber einen<br />

Zuschuß der Bundesanstalt für<br />

Arbeit von 34 Prozent erhält, wenn<br />

er die Stelle neu besetzt. Als Preis<br />

für diese Vereinbarung, so Döding,<br />

habe man die Manteltarifverträge<br />

um_ drei Jahre verlängert.<br />

Stuttgarter Zeitung<br />

10.05.84<br />

Tarifpartner vereinbaren<br />

ウ、ョセエウ・ィオイッvM Regelung<br />

DUSSELDORF (dpa). Die DGB-Gewerkschaft<br />

Nahrung-Genuß-Gaststätten (NGG)<br />

hat sich mit den Arbeitgebern der Nahrungs-<br />

und Genußmittelindustrie über eine<br />

Vorruhestandsregelung für die 450 000 Arbeitnehmer<br />

dieses Bereichs geeinigt. Etwa<br />

35 000 oder 7,2 Prozent der Arbeitnehmer<br />

könnten davon Gebrauch machen, sagte<br />

der NGG-Vorsitzende Günter Döding am<br />

Mittwoch. Jetzt müßten die Verbände der<br />

einzelnen Sparten innerhalb der nächsten<br />

vier Wochen entsprechende Tarifverträge<br />

abschließen. Döding betonte , es gebe weder<br />

gute noch schlechte Arbeitszeitverkürzung.<br />

Eine kürzere Lebensarbeitszeit sei<br />

keine Alternative zu kürzerer Wochenarl:ieitszeit.<br />

Das gelte auch umgekehrt. Um<br />

den Arbeitsmarkt zu entspannen, brauche<br />

man beides. Man könne es jedoch kaum<br />

zur gleichen Zeit bekommen. Die Arbeitgebervereinigung<br />

Nahrung und Genuß<br />

sprach von der ersten Vereinbarung auf<br />

der Basis. des vom Bundestag verabschiedeten<br />

Vorruhestandgesetzes. Ihr Vorsitzender<br />

Arend Oetker betonte , die Tarifparteien<br />

der Ernährungsindustrie wollten zur<br />

Entspannung des Arbeitsmarkts beitragen.<br />

Der Kompromiß sieht vor, daß 58jährige<br />

und ältere Arbeitnehmer vorzeitig in den<br />

Ruhestand treten können. Sie erhalten<br />

dann 75 Prozent ihres letzten Monatseinkommens.<br />

Das entspreche mindestens 80<br />

Prozent des bisherigen Nettolohnes, sagte<br />

Döding.

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