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Frische Bodentrends - RUHR RADAR

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19Dass Bund und Länder Bauherren Fördermittelfür die Finanzierung des eigenenHauses gewähren, wissen die meisten. Dochnicht nur der Staat fördert Familien beimBau oder Kauf von Haus oder Eigentumswohnung.Die Aktion pro Eigenheim rätHäuslebauern, auch die zahlreichen wenigerbekannten Angebote von Kommunen,Kirchen, Bundesländern und Arbeitgebernzu nutzen.Der Staat fördert den Hausbauunter anderem durch Wohn-Riesterund Fördermittel der KfW. BeimWohn-Riester unterscheidet manzwischen dem Wohn-Riester-Darlehenund dem Riester-Bausparenfür zukünftige Bau- oder Kaufvorhaben.Die Staatsbank KfW stelltBauherren zinsverbilligte Krediteund Zuschüsse beispielsweise fürden energieeffizienten Neubauund die energetische Sanierungzur Verfügung. Die Bundesländervergeben Fördermittel in der Regelüber das jeweilige Landesförderinstitut,beispielsweise durch dieLandesbank oder Landestreuhandstelle.Diese bieten für denImmobilienerwerb zinsgünstigeDarlehen oder Zuschüsse an.Förderung durch KommunenEin Geheimtipp ist die Förderungdurch Kommunen. In der von derAktion pro Eigenheim exklusivrecherchierten Datenbank „Baugeldvom Bürgermeister“ sindbereits 671 Kommunen aus ganzDeutschland aufgelistet, die Familienmit Kindern beim Erwerbvon Wohneigentum unterstützen.Vom Baugrund zum Fast-Nulltarifüber kostenlose Grundstückserweiterungenfür jedes Kind bis hinzu kräftigen Zuschüssen bei derBaufinanzierung reicht die Förder-Palette der Kommunen.Übersichtlich nach Postleitzahlensortiert können Interessierte inder Datenbank nach familienfreundlichenKommunen in derUmgebung ihres Wohnortes suchen.Im Anschluss erhalten siedetaillierte Informationen über dieeinzelnen Förderprogramme undden Link zur jeweiligen Kommunemit weiteren Angaben zu denindividuellen Fördermöglichkeitenund den entsprechenden Kontaktinformationen.Der Vorteil: Das dasmühsame Recherchieren entfällt,auch eventuelle Alternativen könnengeprüft werden.Durch die gezielte Förderung wirkenKommunen dem Wegzugjunger Familien entgegen undkönnen gleichzeitig neue Familienvon einem Zuzug überzeugen. Soprofitieren beide Seiten von der Förderung:Familien erlangen nicht nurleichter Wohneigentum, auch dieInfrastruktur der fördernden Kommunewird gestärkt. InsbesondereSchulen, Kindergärten und Vereine,aber auch der Einzelhandel profitierenvon der Integration jungerFamilien am neuen Wohnort.Fördermittel von den KirchenNoch weniger bekannt ist, dassauch die katholische und evangelischeKirche Familien bei derFinanzierung von Wohneigentumunter die Arme greifen. Insgesamtfördern 15 evangelischeLandeskirchen und 19 Bistümerder katholischen Kirche die Vermögensbildungvon Familien inForm von Wohneigentum aufverschiedene Weise. Angebotenwerden zinsgünstige, teilweisezinslose Darlehen oder interessanteBaugrundstücke im Erbbaurecht,oft mit Kinderrabatt auf den Erbbauzins.So vergibt das BistumMünster Baukostenzuschüsse biszu 6.000 Euro und das BistumPaderborn zinslose Darlehen biszu 17.500 Euro.Das Musterbeispiel der ErzdiözeseFreiburg zeigt, dass sich das„Baugeld vom Pfarrer“ auch beimErbbaurecht auszahlt: Bei einemGrundstückswert von 100.000Euro beträgt die Belastung 4.000Euro jährlich (vier Prozent Erbbauzins).Bei einer Familie mitzwei Kindern kann für die erstensieben Jahre zusätzlich 40 ProzentRabatt auf den Erbbauzins gewährtwerden. Die jährliche Belastungder Familie liegt dann in den erstensieben Jahren bei 2.400 Euro.Mit zwei Kindern spart die Familie11.200 Euro in diesem Zeitraum.Oft ermöglicht ein Erbbaugrundstückauch erst die kompletteImmobilienfinanzierung.Förderung durch ArbeitgeberBeim Arbeitgeberdarlehen stelltdas Unternehmen dem Arbeitnehmer– über die Entgeltzahlungin Form von Lohn oder Gehalthinaus – einen Geldbetrag zurVerfügung, den dieser im Rahmeneiner bestimmten Laufzeit wiederzurückzahlt. Viele Unternehmengewähren ihren Mitarbeitern zinsgünstige,bisweilen sogar zinsfreieDarlehen.Die Aktion pro Eigenheim bietetauf ihrer Internetseite www.aktionpro-eigenheim.dedie bundesweitumfangreichste Übersicht derverschiedensten Fördermittel. „DieFördermittel-Suche verschafft allenBauinteressierten einen Überblicküber nicht weniger als rund 5.700bundesweite Förder-Angebote bishin zu den lokalen Angeboten derEnergieversorger“, erläutert MarcusRex, Sprecher der InitiativeAktion pro Eigenheim.Aktion pro EigenheimKfW-Förderung:In fünf Schritten zum energieeffizienten Neubau(epr) Wer ein Haus bauen möchte, sieht sich mit einer Vielzahlan Entscheidungen konfrontiert. Soll es ein Fertig-, Massiv- oderAusbauhaus werden? Möchte man eine klassische Klinkerfassadeoder mag man es lieber modern? Passen Kunststoff- oderHolzfenster besser zum künftigen Eigenheim? Hinzu kommenbaurechtliche und gesetzliche Vorgaben: zum Beispiel derEnergieeffizienzstandard bei einem Neubau. Ein Fünfpunkteplanfür den Hausbau hilft Bauherren, ihr neues Zuhause inpuncto Energieeffizienz fit zu machen, ohne Fristen und Förderungenzu versäumen.Die KfW Bankengruppe informiert auf ihrer Internetseite,worauf beim energieeffizienten Bauen zu achten ist, damit eineFörderung durch die KfW gewährleistet ist. Grundsätzlich mussbei jedem Neubau der Energieeffizienz-Standard ausgewiesenwerden. Doch sollte man insbesondere auf Hinweise zum KfW-Effizienzhaus-Standard achten, so der erste Tipp der Experten.Denn nur dann kann man eine KfW-Förderung aus dem Programm„Energieeffizient Bauen“ beantragen.Dazu ist es jedoch zunächst erforderlich, sich den KfW-Effizienzhaus-Standard bestätigen zu lassen. Übernimmt diePlanung des Hauses ein Architekt, stellt dieser eine entsprechendeBestätigung aus. Beim Erwerb eines schlüsselfertigenKfW-Effizienzhauses erhält man die Bescheinigung vom Bauträger.Im dritten Schritt wird dann die KfW-Förderung beantragt,und zwar stets bei einer Bank oder Sparkasse vor Ort und immervor Baubeginn oder vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags.Ist die Förderung beantragt, kann man anfangen, zu bauen, oderden Kaufvertrag unterschreiben. Allen, die selbst bauen, ratendie Profis von der KfW zu einer energetischen Fachplanung undBaubegleitung durch einen Energieberater oder Architekten –beim Bau eines KfW-Effizienzhauses 40 oder 55 ist die Baubegleitungohnehin zwingend erforderlich.Zu guter Letzt muss der Sachverständige nach Abschluss derBaumaßnahmen die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmenbescheinigen. Diese Bestätigung wird bei der Hausbank zurWeiterleitung an die KfW eingereicht, geprüft und der jeweiligeTilgungszuschuss – für ein KfW-Effizienzhaus 40 oder 55 – demDarlehenskonto gutgeschrieben.Mehr unter www.energiesparen.kfw.de

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