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GEMEINDE FELDKIRCHEN-WESTERHAM N i e d e r s c h r i f t ...

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10BA 27.05.2008 öDer Bauausschuss hat am 12.02.2008 eine Änderung der Lückenfüllungssatzung von Oberreitbeschlossen. Dabei sollten die Fl.Nr. 492/2 und 490/1 der Gemarkung Feldkirchen in den Geltungsbereicheinbezogen werden.Aufgrund dieses Beschlusses wurde durch die Verwaltung das Verfahren durchgeführt.Bis zum Fristende am 21.04.2008 lagen weder Bedenken noch Anregungen vor. Das LandratsamtRosenheim weist lediglich darauf hin, dass klarzustellen wäre, ob der § 3 der Satzung Maß der baulichenNutzung für die gesamte Satzung gilt oder lediglich der Änderungsbereich davon erfasst wird.Stellungnahme der Verwaltung:Die ursprüngliche Satzung legte für die Grundstücke Oberreit 4 und 17 separat Baurechte fest. DieÄnderung bezieht sich nur darauf, dass sich die geplante Bebauung in die Umgebung einfügen muss.Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, dass der § 3 der Satzung klargestellt wird, dass sich dieseFestlegung nur auf den Änderungsbereich bezieht und nicht auf die ursprüngliche Satzung. Da dies nureine redaktionelle Änderung ist, kann das Verfahren ohne einen zusätzlichen Verfahrensschrittabgeschlossen werden.Beschluss:Der Bauausschuss beschließt, den § 3 der Lückenfüllungssatzung so zu ergänzen, dass sich dieFestlegung der Umgebungsbebauung nur auf den Änderungsbereich bezieht. Die Verwaltung wirdbeauftragt, diese redaktionelle Änderung durchzuführen.Der Beschluss wurde mit 9 : 0 Stimmen gefasst.Verfahrensbeschluss:Der Bauausschuss beschließt die 1. Änderung der Lückenfüllungssatzung Oberreit als Satzung gem. § 10BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt nach Einarbeitung der beschlossenen redaktionellen Änderung dieBekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB durchzuführen.Der Beschluss wurde mit 9 : 0 Stimmen gefasst.7 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Leitzachwerkstraße“; SatzungsbeschlussDer Bauausschuss hat am 15.01.2008 im Rahmen einer Bauvoranfrage die 9. Änderung desBebauungsplanes Nr. 63 „Leitzachwerkstraße“ beschlossen.Grundlage des Änderungsbeschlusses war eine Bauvoranfrage der Grundstückseigentümerin, Frau Piller,welche sich nun mit den unmittelbar südlich angrenzenden Eigentümern einigte und aufgrund dessen nundie ursprünglich Planung umgesetzt werden könnte.Dieser Entwurf vom Oktober 2006 würde sich ortsplanerisch unmittelbar an die nördlich angrenzendenGrundstücke anpassen und damit am Rand dieser sensiblen Lage (Ortsanger) besser einfügen.Im Rahmen dieses Änderungsverfahrens wurden die betroffenen Träger öffentlicher Belange sowieunmittelbar angrenzenden Nachbarn bis zum18.04.2008 um Stellungnahme gebeten.Bis zum Fristende lagen von folgenden Behörden bzw. Grundstückseigen- tümern Bedenken undAnregungen vor:LRA Rosenheim – WasserrechtSchäffler GeorgStrauch PetraKuchler Klaus

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