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GEMEINDE FELDKIRCHEN-WESTERHAM N i e d e r s c h r i f t ...

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11BA 27.05.2008 öa) Landratsamt Rosenheim – Abt. WasserrechtFreigestellte Bauvorhaben und baugenehmigungsfreie Anlagen, die sich im 60 m-Bereich des Kotbachesbefinden unterliegen der Genehmigungspflicht nach Art. 59 Bay WG. Für diese Vorhaben ist eine isoliertewasserrechtliche Genehmigung beim LRA Rosenheim – SG Wasserrecht – zu beantragen.Stellungnahme der Verwaltung:Dieser Passus ist bereits in den textlichen Hinweisen enthalten, sodass keine weiteren Maßnahmen zuveranlassen sind.Beschluss:Der Bauausschuss nimmt den Hinweis zur Kenntnis. Da dieser Passus bereits in den Hinweisen enthaltenist, sind keine Änderungen im Planungskonzept veranlasst.Der Beschluss wurde mit 9 : 0 Stimmen gefasst.b) Schäffler Georg u. HeidiIch bitte um sofortige Mitteilung, auf welcher Grundlage die Flurnummer 96/1 der Gemarkung Vagen inden Bebauungsplan einbezogen wurde.Diese Flurnummer befindet sich nach wie vor in meinem Besitz.Stellungnahme der Verwaltung:Die Flurnummer 96 /1 der Gemarkung Vagen wurde nicht in den Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung einbezogen. Das Grundstück von Herrn Schäffler grenzt an den Geltungsbereich dieser Planungan, somit ist eine Beteiligung in jedem Falle erforderlich.Für Herrn Schäffler ergeben sich aus der Bebauungsplan-Änderung keine rechtlichen Einschränkungen.Beschluss:Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Schäffler zur Kenntnis.Aufgrund der vorliegenden Sach- und Rechtslage sind keine Änderungen im Planungskonzept erforderlich.Der Beschluss wurde mit 9 : 0 Stimmen gefasst.c) Strauch PetraAus den vorliegenden Unterlagen ist die Festlegung der östlichen Bebauungs- grenze gegenüber demgültigen Bebauungsplan nicht ausreichend erkennbar. In meinem vom 19.12.2007 zur 8. Änderung desBebauungsplanes Nr. 63 „Leitzachwerkstraße“ haben wir auf die Bedeutung dieser Baugrenze verwiesen.Es ist nicht ersichtlich, ob diese Grenze eingehalten oder mit welcher rechtlich haltbaren Begründungdiese nun verschoben wird.Stellungnahme der Verwaltung:Im Rahmen der 8. Änderung hat Frau Strauch Bedenken gegen die Erweiterung der baulichen Anlagen inRichtung Kotbach vorgebracht.Die Planung von der 8. zur 9. Änderung unterscheidet sich insofern, dassnicht 1 großes Gebäude, sondern 2 kleinere Einheiten entstehen. Die Gebäudegrenze in Richtung Ostenverändert sich um ca. 15 m.Dafür entsteht zwischen den beiden Baukörper eine Durchsicht in Richtung Ortsanger. Gleichzeitig wirddas Garagengebäude dem östlichen Grundstück zugeordnet. Die Garage für die westliche Haushälfteverbleibt am Schlossweg.

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