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GEMEINDE FELDKIRCHEN-WESTERHAM N i e d e r s c h r i f t ...

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2BA 27.05.2008 öb) Mayer Martin, Altenburg; Nutzungsänderung des ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäudes zueiner Gewerbenutzung, Altenburg 9c) Pflaum Michael, Feldkirchen; Errichtung eines Wohnhausanbaues auf dem GrundstückSpitzingstr. 9 in Feldkirchend) Abinger Franz, Krügling; Abbau und Wiederaufbau des denkmalgesch. Wohnteils, Krügling 14 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Aschbach/Altenburg“; Einstellung des Verfahrens5 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Zwischen Giglbergerweg und Ostlandweg“;Satzungsbeschluss6 1. Änderung der Lückenfüllungssatzung Oberreit; Satzungsbeschluss7 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Leitzachwerkstraße“; Satzungsbeschluss8 Vorstellung Planungskonzept Bebauungsplan Nr. 76 „Zwischen Giglbergerweg und Ostlandweg“(Anträge Krapichler und Göschel und Überplanung Hübner-Gelände)9 Hofzufahrt Ludwig, Elendskirchen 2; Erwerb und Unterhalt10 Antrag auf Änderung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die WesterhamerVeredelungsgesellschaft, Bahnhofstr. 3211 V e r s c h i e d e n e sa) Fahrt nach Fürth (Teilnahmebestätigung)b) Behinderung Bahnübergang Im Müllerland (Fußweg) durch Pfostenc) Rückschnitt Pflanzen an der Mangfallbrücke (Absturzgefahr)d) Anfragen von Herrn Bergmüller********1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.05.2008Beschluss:Der Bauausschuss genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 27.05.2008 vorbehaltlos in allen Teilen.Der Beschluss wurde mit 9 : 0 Stimmen gefasst.2 B a u a n t r ä g ea) Strauch Petra, Vagen; Anbau eines Kosmetikstudios zur späteren Nutzung alsGaragengebäude – Leitzachwerkstr. 17 in VagenDas Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 63 „Leitzachwerkstraße“ und ist imFlächennutzungsplan als Dorfgebiet ausgewiesen.Der Bauausschuss hat sich bereits am 09.10.2007 mit einer Bebauung auf dem GrundstückLeitzachwerkstraße 17 befasst und dabei einer Garage grundsätzlich zugestimmt.Das Landratsamt Rosenheim hat mit Schreiben vom 05.12.2007 einen genehmigten Vorbescheid erteilt.Gegenüber dem ursprünglichen Vorhaben soll nun an dem ursprünglich beantragten Standort einKosmetikstudio eingebaut und später als Garage genutzt werden.Nachdem weder der Bebauungsplan noch der genehmigte Vorbescheid dies beinhaltet, handelt es sichum eine Prinzipentscheidung des Bauausschusses.Sollte das Bauvorhaben befürwortet werden, können sich zu einem späteren Zeitpunkt 2 Problemeergeben. Dies wäre zum einen, dass bei Verkauf eines der beiden Grundstücke eine Gewerbenutzung ander Grenze entstehen würde und zum anderen bleibt unklar, wenn die Gewerbenutzung im südlichen Teildes Grundstücks bleibt, ob nicht im best. Baufenster ein reines Wohngebäude entstehen soll.Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass der geplanten Nutzung grundsätzlich vorübergehendgrundsätzlich zugestimmt werden kann. Das ursprüngliche Ziel aus dem Bebauungsplan Nr. 63

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