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GEMEINDE FELDKIRCHEN-WESTERHAM N i e d e r s c h r i f t ...

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8BA 27.05.2008 öZwischenzeitlich fanden mehrere Besprechung zwischen den einzelnen Parteien sowie auch derGemeinde mit dem Rechtsanwalt von Herrn Fasching statt.Es konnte aber bei all diesen Terminen keine einvernehmliche Lösung zwischen der Familie Buchta undHerrn Fasching erreicht werden.Vor diesem Hintergrund beantragt Herr Fasching mit Schreiben vom 23.04.2008 das Verfahren zur 6.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Aschbach/Altenburg“ einzustellen.Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass er für das Gebäude Aschbach 39 einen Käufer hat. DasGrundstück mit dem Nebengebäude verbleibt derzeit bei Herrn Fasching.Da sich aufgrund der eigentumsrechtlichen Gegebenheiten in nächster Zeit wohl keine Änderungenergeben, schlägt die Verwaltung vor, gemäß Antrag von Herrn Fasching, das Verfahren zur 6. Änderungdes Bebauungsplanes Nr. 69 „Aschbach/Altenburg“ einzustellen.Beschluss:Aufgrund der derzeitigen eigentumsrechtlichen Verhältnisse schließt sich der Bauausschuss derEinschätzung der Verwaltung an und beschließt, das Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr.69 „Aschbach/Altenburg“ einzustellen.Der Beschluss wurde mit 9 : 0 Stimmen gefasst.5 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Zwischen Giglbergerweg und Ostlandweg“;SatzungsbeschlussDer Bauausschuss hat am 09.10.2007 beschlossen, den o.g. Bebauungsplan dahingehend zu ändern,dass auf der Fl.Nr. 50/4 der Gemarkung Feldkirchen anstelle eines Doppelhauses zwei Einfamilienhäuserzugelassen werden sollen.Im Rahmen des Verfahrens nach § 13 BauGB gingen bis zum Fristende am 03.04.2008 von denStadtwerken München bzw. den unmittelbaren Nachbarn, der Familie Bromberger, Bedenken undAnregungen ein:a) Stadtwerke MünchenBei der geplanten Bebauung im Schutzstreifen unserer 110-KV-Leitung müssen die erforderlichenSicherheitsabstände nach den gültigen Normen eingehalten werden. Erst nach Zusendung des Bauplanesmit Angaben zur Gesamthöhe des geplanten Gebäudes können wir dem Bauvorhaben zustimmen bzw.die Bebauung im vorgenannten Bereich genehmigen.Der Schutzstreifen unserer Freileitung von beiderseits 15,0 m muss von hochwachsender Bepflanzungfreigehalten werden.Bei der Bauausführung für das geplante Vorhaben östlich unseres Schutzstreifens dürfen keine Kräne,Hubgeräte etc. innerhalb des Schutzstreifens zum Einsatz kommen. Hebebühnen dürfen die max.Bauhöhe nicht überschreiten.Außerhalb des Leitungsstreifens müssen Kräne oder andere Hubgeräte arretiert werden, dass sie nicht inden Schutzstreifenbereich nicht hinein schwenken können.Die geplanten Bäume neben unserem Schutzstreifen dürfen nicht höher als 8,0 m werden.Die geplanten Maßnahmen, Kranaufstellung u.a. sowie Baumpflanzungen dürfen nur nach vorherigerörtlicher Einweisung in den Leitungsbestand durch unseren Mitarbeiter Herrn Dietz begonnen werden.Stellungnahme der Verwaltung:Die Ausführungen der Stadtwerke München werden den zukünftigen Bauherrn mitgeteilt.

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