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GEMEINDE FELDKIRCHEN-WESTERHAM N i e d e r s c h r i f t ...

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7BA 27.05.2008 öAus diesem Grunde sollten 2 Beschlüsse folgende Beschlüsse gefasst werden:a) Zustimmung zum Einzelvorhabenb) Änderung des Bebauungsplanes nach § 13 a BauGB für das gesamte Planungsgebiet.Beschluss zu a):Der Bauausschuss stimmt der Bauvoranfrage zur Erweiterung des Wohngebäudes Spitzingstraße 9 in dereingereichten Form zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Vorbescheid befürwortend an dasLandratsamt Rosenheim unter dem Hinweis der folgenden Bebauungsplan-Änderung weiterzuleiten.Der Beschluss wurde mit 9 : 0 Stimmen gefasst.Beschluss zu b):Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 2 „Jägerbreite II“ dahingehend zu ändern, dasseiner weitergehende innerörtliche Nachverdichtung zugelassen wird. Die Verwaltung wird beauftragt, dasentsprechende Konzept zu erarbeiten und die Bebauungsplan-Änderung nach § 13 a BauGBdurchzuführen.Der Beschluss wurde mit 9 : 0 Stimmen gefasst.d) Abinger Franz, Krügling; Abbau und Wiederaufbau des denkmalgeschützten Wohnteils,Krügling 1Bei der Splittersiedlung Krügling handelt es sich um Außenbereich gem. § 35 BauGB.Der Teilabbau bedarf denkmalschutzrechtlich der Genehmigung des Landratsamtes Rosenheim als untereDenkmalschutzbehörde. Baurechtlich ist die „Beseitigung“ der baulichen Anlage dem LandratsamtRosenheim und der Gemeinde unter Vorlage eines Standsicherheitsnachweises für das weiter best.Gebäude einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.Um mit dem Abbruch best. Baurechte nicht zu verlieren bzw. zu klären, ob und in welcher Form hierwieder eine bauliche Erweiterung nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgen kann, muss vor dem Abbaudas neue Baurecht geklärt und mit Bescheid festgestellt werden.Sowohl von Seiten der Ortsplanung als auch des denkmalgeschützten Wohnteils des Anwesens Krügling 1ist die Verwaltung der Auffassung, dass der Translozierung sowie der Errichtung eines first- undtraufgleichen Anbaus an dem best. Gebäudeteil zugestimmt werden kann. Auf beiliegende Niederschriftvom 14.01.1976 wird verwiesen.Dabei sind sowohl die denkmalschutzrechtlichen als auch die planungsrechtlichen Vorgaben zuberücksichtigen. Zudem sind aufgrund des landkreisübergreifenden Vorhabens sowohl die GemeindeBaiern als auch das Landratsamt Ebersberg in das Verfahren einzubeziehen.Beschluss (berichtigt gegenüber Beschlussvorschlag):Der Bauausschuss stimmt dem Abbau des denkmalgeschützten Wohnteils am Anwesen Krügling 1, demErsatzbau und der Umnutzung des best. Wirtschaftsteils aus ortsplanerischen Gründen zu. Zur Klärungaller rechtlichen Fragen im Hinblick auf Planungsrecht und Denkmalschutz wird die Verwaltung beauftragt,den Antrag auf Vorbescheid befürwortend an das Landratsamt Rosenheim weiterzuleiten.Der Beschluss wurde mit 9 : 0 Stimmen gefasst.4 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Aschbach/Altenburg“; Einstellung des VerfahrensDer Bauausschuss hat sich letztmalig am 24.07.2007 mit der o.g. Bebauungsplan-Änderung befasst unddabei beschlossen, das Verfahren erst fortzuführen, wenn die Sicherung der Zufahrt und die Dienstbarkeitüber die Nutzung des Nebengebäudes rechtlich geklärt ist.

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