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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land

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<strong>Döbern</strong> - 4- Nr. 16/2007<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

gemäß § 81 der Brandenburgischen<br />

Kommunalwahlverordnung<br />

In der Gemeindevertretung Hornow-Wadelsdorf hat Herr<br />

Heiko Balzer sein Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung<br />

durch Verlust der Wählbarkeit infolge Abmeldung der<br />

Hauptwohnung nach außerhalb des Wahlgebietes gemäß § 59<br />

Abs. 1 Nr. 2 iVm. § 11 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes<br />

(BbgKWahlG) verloren.<br />

Der bisher von Herrn Balzer in Anspruch genommene Sitz in<br />

der Gemeindevertretung Hornow-Wadelsdorf bleibt bis zum<br />

Ablauf der Wahlperiode unbesetzt, da Ersatzpersonen des<br />

Wahlvorschlages nicht zur Verfügung stehen. Die gesetzliche<br />

Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung Hornow-<br />

Wadelsdorf vermindert sich entsprechend auf<br />

9 Mitglieder.<br />

<strong>Döbern</strong>, den 28.07.2007<br />

gez. Quander<br />

Wahlleiter<br />

Information des Ordnungsamtes<br />

Wichtige Mitteilung - Waldbrandgefahr<br />

Aufgrund der äußerst hohen Waldbrandgefahr in unserer Region<br />

wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf <strong>das</strong> richtige<br />

Verhalten bei ausgelösten Waldbrandwarnstufen hingewiesen.<br />

Wir bitten dringend alle Bürger, diese Vorschriften einzuhalten<br />

und somit zum Schutz unserer Wälder beizutragen.<br />

1. Im <strong>Land</strong>kreis Spree-Neiße ist eine Allgemeinverfügung<br />

gültig, die <strong>das</strong> Betreten des Waldes bei ausgelösten Waldbrandwarnstufen<br />

III und IV generell verbietet. Verstöße<br />

werden mit Bußgeldern geahndet.<br />

2. Das Verbrennen von kleinen Holzfeuern ist bei Waldbrandwarnstufe<br />

III und IV nicht mehr erlaubt. Zuwiderhandlungen<br />

werden ebenfalls geahndet. Sollte die Rauchfahne<br />

eines Gartenfeuers vom Feuerwachturm gesichtet<br />

werden und einen Feuerwehreinsatz zur Folge haben, ist<br />

dieser Einsatz vom Verursacher zu bezahlen.<br />

3. Jeder Bürger kann sich beim <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Forstwirtschaft in<br />

Peitz unter der Telefonnummer: (0172) 3167121 über die<br />

ausgelöste Waldbrandwarnstufe informieren. Außerdem ist<br />

die Waldbrandwarnstufe am Gebäude der <strong>Amt</strong>sverwaltung,<br />

Forster Straße 8 in <strong>Döbern</strong> angebracht. In den Medien erfolgen<br />

ebenfalls diesbezügliche Informationen.<br />

Guckenberger<br />

Sachgebietsleiterin Ordnungsamt<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Im <strong>Amt</strong> <strong>Döbern</strong>, Gemarkung <strong>Döbern</strong>, Flur 2 und 5 sind die<br />

Angaben zur Gebäudedarstellung in die Liegenschaftskarte<br />

übernommen worden.<br />

Gemäß § 10 des Vermessungs- und Liegenschaftsgesetzes<br />

(VermLiegG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.<br />

Dezember 1997 (GVBl. I 1998 S. 2), geändert durch Artikel 12<br />

des Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrens-, ordnungs-,<br />

datenschutz-, statistik- und vermessungs- und liegenschaftsrechtlichen<br />

Bestimmungen aus Anlass der EURO-Einführung<br />

(GVBl. I 2001 S. 298) ist <strong>das</strong> Liegenschaftskataster <strong>das</strong><br />

amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2<br />

der Grundbuchordnung. Die Einrichtung und Fortführung des<br />

Liegenschaftskatasters sowie seine Weiterentwicklung sind landeseinheitlich<br />

so zu gestalten, <strong>das</strong>s es den Anforderungen des<br />

Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft an ein öffentliches<br />

raumbezogenes Basisinformationssystem gerecht wird.<br />

Nach § 12 VermLiegG in Verbindung mit § 1 der Offenlegungsverordnung<br />

vom 17. Februar 1999 (GVBl. II S. 130) werden<br />

zur Bekanntgabe die Darstellung der Gebäudeangaben in der<br />

Liegenschaftskarte den Eigentümern, Nutzungs- und Erbbauberechtigten<br />

offen gelegt.<br />

Die Offenlegung erfolgt beim Fachbereich Kataster und Vermessung<br />

Spree-Neiße, Vom-Stein-Straße 30, 03050 Cottbus, in<br />

der Zeit<br />

vom 10. August bis 10. September 2007 im Raum 2.18.<br />

Hinweis über Einwendungen zu Darstellungen in der<br />

Liegenschaftskarte<br />

Gegen die Darstellungen der Gebäude in der Liegenschaftskarte<br />

können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einwendungen<br />

erhoben werden.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen die Darstellungen der Gebäude in der Liegenschaftskarte<br />

kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist<br />

Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist<br />

beim <strong>Land</strong>kreis Spree-Neiße, Der <strong>Land</strong>rat, Heinrich-Heine-<br />

Straße 1, 03149 Forst (Lausitz), schriftlich oder zur Niederschrift<br />

einzulegen.<br />

gez. Schöne<br />

Fachbereichsleiter<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

der Jahresrechnung 2005 der Gemeinde<br />

Groß Schacksdorf-Simmersdorf<br />

und Entlastung des <strong>Amt</strong>sdirektors<br />

Die Gemeindevertretung Groß Schacksdorf-Simmersdorf hat in<br />

ihrer Sitzung am 05.07.2007 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Die Gemeindevertretung Groß Schacksdorf-Simmersdorf beschließt:<br />

- die Jahresrechnung 2005 der Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf<br />

und<br />

- dem <strong>Amt</strong>sdirektor <strong>für</strong> die Haushaltsführung im Jahr<br />

2005 Entlastung zu erteilen.<br />

Der Beschluss zur Jahresrechnung 2005 und zur Entlastung des<br />

<strong>Amt</strong>sdirektors wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

<strong>Döbern</strong>, 16.07.2007<br />

gez. Guckenberger<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor

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