Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
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<strong>Döbern</strong> - 4- Nr. 16/2007<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
gemäß § 81 der Brandenburgischen<br />
Kommunalwahlverordnung<br />
In der Gemeindevertretung Hornow-Wadelsdorf hat Herr<br />
Heiko Balzer sein Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung<br />
durch Verlust der Wählbarkeit infolge Abmeldung der<br />
Hauptwohnung nach außerhalb des Wahlgebietes gemäß § 59<br />
Abs. 1 Nr. 2 iVm. § 11 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes<br />
(BbgKWahlG) verloren.<br />
Der bisher von Herrn Balzer in Anspruch genommene Sitz in<br />
der Gemeindevertretung Hornow-Wadelsdorf bleibt bis zum<br />
Ablauf der Wahlperiode unbesetzt, da Ersatzpersonen des<br />
Wahlvorschlages nicht zur Verfügung stehen. Die gesetzliche<br />
Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung Hornow-<br />
Wadelsdorf vermindert sich entsprechend auf<br />
9 Mitglieder.<br />
<strong>Döbern</strong>, den 28.07.2007<br />
gez. Quander<br />
Wahlleiter<br />
Information des Ordnungsamtes<br />
Wichtige Mitteilung - Waldbrandgefahr<br />
Aufgrund der äußerst hohen Waldbrandgefahr in unserer Region<br />
wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf <strong>das</strong> richtige<br />
Verhalten bei ausgelösten Waldbrandwarnstufen hingewiesen.<br />
Wir bitten dringend alle Bürger, diese Vorschriften einzuhalten<br />
und somit zum Schutz unserer Wälder beizutragen.<br />
1. Im <strong>Land</strong>kreis Spree-Neiße ist eine Allgemeinverfügung<br />
gültig, die <strong>das</strong> Betreten des Waldes bei ausgelösten Waldbrandwarnstufen<br />
III und IV generell verbietet. Verstöße<br />
werden mit Bußgeldern geahndet.<br />
2. Das Verbrennen von kleinen Holzfeuern ist bei Waldbrandwarnstufe<br />
III und IV nicht mehr erlaubt. Zuwiderhandlungen<br />
werden ebenfalls geahndet. Sollte die Rauchfahne<br />
eines Gartenfeuers vom Feuerwachturm gesichtet<br />
werden und einen Feuerwehreinsatz zur Folge haben, ist<br />
dieser Einsatz vom Verursacher zu bezahlen.<br />
3. Jeder Bürger kann sich beim <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Forstwirtschaft in<br />
Peitz unter der Telefonnummer: (0172) 3167121 über die<br />
ausgelöste Waldbrandwarnstufe informieren. Außerdem ist<br />
die Waldbrandwarnstufe am Gebäude der <strong>Amt</strong>sverwaltung,<br />
Forster Straße 8 in <strong>Döbern</strong> angebracht. In den Medien erfolgen<br />
ebenfalls diesbezügliche Informationen.<br />
Guckenberger<br />
Sachgebietsleiterin Ordnungsamt<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Im <strong>Amt</strong> <strong>Döbern</strong>, Gemarkung <strong>Döbern</strong>, Flur 2 und 5 sind die<br />
Angaben zur Gebäudedarstellung in die Liegenschaftskarte<br />
übernommen worden.<br />
Gemäß § 10 des Vermessungs- und Liegenschaftsgesetzes<br />
(VermLiegG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.<br />
Dezember 1997 (GVBl. I 1998 S. 2), geändert durch Artikel 12<br />
des Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrens-, ordnungs-,<br />
datenschutz-, statistik- und vermessungs- und liegenschaftsrechtlichen<br />
Bestimmungen aus Anlass der EURO-Einführung<br />
(GVBl. I 2001 S. 298) ist <strong>das</strong> Liegenschaftskataster <strong>das</strong><br />
amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2<br />
der Grundbuchordnung. Die Einrichtung und Fortführung des<br />
Liegenschaftskatasters sowie seine Weiterentwicklung sind landeseinheitlich<br />
so zu gestalten, <strong>das</strong>s es den Anforderungen des<br />
Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft an ein öffentliches<br />
raumbezogenes Basisinformationssystem gerecht wird.<br />
Nach § 12 VermLiegG in Verbindung mit § 1 der Offenlegungsverordnung<br />
vom 17. Februar 1999 (GVBl. II S. 130) werden<br />
zur Bekanntgabe die Darstellung der Gebäudeangaben in der<br />
Liegenschaftskarte den Eigentümern, Nutzungs- und Erbbauberechtigten<br />
offen gelegt.<br />
Die Offenlegung erfolgt beim Fachbereich Kataster und Vermessung<br />
Spree-Neiße, Vom-Stein-Straße 30, 03050 Cottbus, in<br />
der Zeit<br />
vom 10. August bis 10. September 2007 im Raum 2.18.<br />
Hinweis über Einwendungen zu Darstellungen in der<br />
Liegenschaftskarte<br />
Gegen die Darstellungen der Gebäude in der Liegenschaftskarte<br />
können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einwendungen<br />
erhoben werden.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen die Darstellungen der Gebäude in der Liegenschaftskarte<br />
kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist<br />
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist<br />
beim <strong>Land</strong>kreis Spree-Neiße, Der <strong>Land</strong>rat, Heinrich-Heine-<br />
Straße 1, 03149 Forst (Lausitz), schriftlich oder zur Niederschrift<br />
einzulegen.<br />
gez. Schöne<br />
Fachbereichsleiter<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
der Jahresrechnung 2005 der Gemeinde<br />
Groß Schacksdorf-Simmersdorf<br />
und Entlastung des <strong>Amt</strong>sdirektors<br />
Die Gemeindevertretung Groß Schacksdorf-Simmersdorf hat in<br />
ihrer Sitzung am 05.07.2007 folgenden Beschluss gefasst:<br />
Die Gemeindevertretung Groß Schacksdorf-Simmersdorf beschließt:<br />
- die Jahresrechnung 2005 der Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf<br />
und<br />
- dem <strong>Amt</strong>sdirektor <strong>für</strong> die Haushaltsführung im Jahr<br />
2005 Entlastung zu erteilen.<br />
Der Beschluss zur Jahresrechnung 2005 und zur Entlastung des<br />
<strong>Amt</strong>sdirektors wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
<strong>Döbern</strong>, 16.07.2007<br />
gez. Guckenberger<br />
<strong>Amt</strong>sdirektor