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Kriterien für die Prüfung von FSK.online - SPIO

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Kommission <strong>für</strong> Jugendme<strong>die</strong>nschutz der Landesme<strong>die</strong>nanstalten<strong>Kriterien</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufsicht im Rundfunk und in den Teleme<strong>die</strong>nEs werden Links zu Drittangeboten mit deutlich sexuellem Bezug (z.B. Toplisten <strong>von</strong> Teen-Sex-Angeboten) eingebunden.Das Angebot enthält einen kostenpflichtigen Member-Bereich mit einer großen Anzahl weitererFotos der minderjährigen Person, <strong>die</strong> meist im Monats-Abo bezogen werden können.Nicht erfasst werden typische Darstellungen des Alltages (z.B. Modefotos <strong>für</strong> Unterwäsche inseriösen Online-Shops und Versandhäusern), sofern das Angebot insgesamt neutral gestaltetist und insbesondere keinen Aufforderungscharakter <strong>für</strong> pädosexuell geneigte Nutzer erkennenlässt. Hier bedarf es daher über <strong>die</strong> einzelnen aufrufbaren Darstellungen hinaus stets einer Auslegungdes Gesamtangebotes nach Sinn und Zweck der gesetzgeberischen Intention.4 Politischer ExtremismusNach § 4 Absatz 1 JMStV sind Angebote unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit unzulässig,wenn sie:1. „Propagandamittel im Sinne des § 86 des Strafgesetzbuches darstellen, deren Inhaltgegen <strong>die</strong> freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigunggerichtet ist,“§ 86 StGB richtet sich gegen das Verbreiten staatsfeindlicher Propagandamittel bestimmterverbotener Parteien oder Vereinigungen. 9Was unter Propagandamittel zu verstehen ist, bestimmt Absatz 2 der Vorschrift. Zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung gehört z.B. <strong>die</strong> Volkssouveränität, <strong>die</strong> Bindung derGesetzgebung an <strong>die</strong> verfassungsmäßige Ordnung, <strong>die</strong> Bindung der Exekutive und der Judikativean Gesetz und Recht, das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischenOpposition, <strong>die</strong> Unabhängigkeit der Gerichte und der Ausschluss jeder Gewalt undWillkürherrschaft.9Gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet sich eine Schrift, wenn sie sich gegendas friedliche Zusammenleben der Völker auf der Grundlage einer gewaltlosen Einigungwendet.Bisher wurden durch das Bundesverfassungsgericht lediglich zwei Parteien verboten: <strong>die</strong> KPD und <strong>die</strong> SozialistischeReichs Partei (SRP). Das Verbotsverfahren gegen <strong>die</strong> NPD wurde im März 2003 durch das Bundesverfassungsgerichteingestellt. Verbotene Vereinigungen sind unter anderem <strong>die</strong> PKK (Arbeiterpartei Kurdistans), <strong>die</strong> Wiking-Jugend,<strong>die</strong> FAP (Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei), <strong>die</strong> Nationalistische Front, <strong>die</strong> Deutsche Alternative und<strong>die</strong> Nationale Sammlung.33

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