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G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 5 / 6

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Allgemeine Angaben 85<br />

Auswirkungen neuer oder<br />

geänderter Standards 86<br />

Konsolidierungskreis 87<br />

Konsolidierungsgrundsätze<br />

88<br />

Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsgrundsätze 89<br />

Erläuterung zur<br />

Konzern-Gewinn-und<br />

Verlustrechnung 99<br />

Erläuterung zur<br />

Konzernbilanz 105<br />

Erläuterung zur<br />

Konzern-Kapitalflussrechnung<br />

116<br />

110<br />

Konzernabschluss<br />

7.<br />

Erläuterungen zur Konzernbilanz<br />

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte<br />

in T€ 31.8.2006 31.8.2005<br />

Sonstige Steuern 7.817 5.926<br />

Forderungen gegen Arbeitsamt (Altersteilzeit) 175 199<br />

Forderungen gegen Mitarbeiter 110 113<br />

Aktive Rechnungsabgrenzung 2.765 2.607<br />

Übrige 1.046 864<br />

Gesamt 11.913 9.709<br />

8.<br />

Gezeichnetes Kapital<br />

Das gezeichnete Kapital der HYMER Aktiengesellschaft ist seit dem Stichtag der IFRS-<br />

Eröffnungsbilanz unverändert. Es beträgt zum 31. August 2006 12.000.000,00 Euro und ist in<br />

4.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) eingeteilt.<br />

Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 07. März 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das<br />

Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 6.000.000,00 durch<br />

Ausgabe neuer stimmberechtigter, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennwert<br />

(Stückaktien) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bar- und/oder<br />

Sacheinlagen erfolgen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das<br />

gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für folgende Fälle auszuschließen: für die aufgrund des<br />

Bezugsverhältnisses entstehenden Spitzenbeträge; für eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum<br />

Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen, wenn der Erwerb des<br />

Unternehmens oder der Beteiligung im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. Der<br />

Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen vom Gesetz abweichenden<br />

Beginn der Gewinnberechtigung zu bestimmen sowie die weiteren Einzelheiten einer Kapitalerhöhung<br />

und ihrer Durchführung, insbesondere den Ausgabebetrag und das für die neuen Aktien zu leistende<br />

Entgelt festzusetzen sowie die Einräumung des Bezugsrechts im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts<br />

gemäß § 186 Abs. 5 AktG festzusetzen.<br />

Der HYMER Aktiengesellschaft wurde am 1. April 2002 gemäß § 41 Abs. 3 i.V.m § 25 WpHG schriftlich<br />

mitgeteilt, dass Herr Erwin Hymer, Bad Waldsee, 77,4 % der Stimmrechte hält. Die HYMER<br />

Aktiengesellschaft hat dies gemäß § 41 Abs. 3 in Verbindung mit § 25 WpHG zeitnah veröffentlicht.<br />

Der Stimmrechtsanteil von Herrn Hymer beträgt 77,3 %.<br />

Im November 2006 veröffentlichte die HYMER AG die Mitteilung, dass am 25. April 2006 der<br />

Stimmrechtsanteil der FINANCIÈRE DE L’ECHIQUIER, Paris/Frankreich, die Schwelle von 5 % überschritten<br />

hat und nunmehr 5,028 % beträgt.

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