G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 5 / 6
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Allgemeine Angaben 85<br />
Auswirkungen neuer oder<br />
geänderter Standards 86<br />
Konsolidierungskreis 87<br />
Konsolidierungsgrundsätze<br />
88<br />
Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsgrundsätze 89<br />
Erläuterung zur<br />
Konzern-Gewinn-und<br />
Verlustrechnung 99<br />
Erläuterung zur<br />
Konzernbilanz 105<br />
Erläuterung zur<br />
Konzern-Kapitalflussrechnung<br />
116<br />
110<br />
Konzernabschluss<br />
7.<br />
Erläuterungen zur Konzernbilanz<br />
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte<br />
in T€ 31.8.2006 31.8.2005<br />
Sonstige Steuern 7.817 5.926<br />
Forderungen gegen Arbeitsamt (Altersteilzeit) 175 199<br />
Forderungen gegen Mitarbeiter 110 113<br />
Aktive Rechnungsabgrenzung 2.765 2.607<br />
Übrige 1.046 864<br />
Gesamt 11.913 9.709<br />
8.<br />
Gezeichnetes Kapital<br />
Das gezeichnete Kapital der HYMER Aktiengesellschaft ist seit dem Stichtag der IFRS-<br />
Eröffnungsbilanz unverändert. Es beträgt zum 31. August 2006 12.000.000,00 Euro und ist in<br />
4.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) eingeteilt.<br />
Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 07. März 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das<br />
Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 6.000.000,00 durch<br />
Ausgabe neuer stimmberechtigter, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennwert<br />
(Stückaktien) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bar- und/oder<br />
Sacheinlagen erfolgen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das<br />
gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für folgende Fälle auszuschließen: für die aufgrund des<br />
Bezugsverhältnisses entstehenden Spitzenbeträge; für eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum<br />
Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen, wenn der Erwerb des<br />
Unternehmens oder der Beteiligung im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. Der<br />
Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen vom Gesetz abweichenden<br />
Beginn der Gewinnberechtigung zu bestimmen sowie die weiteren Einzelheiten einer Kapitalerhöhung<br />
und ihrer Durchführung, insbesondere den Ausgabebetrag und das für die neuen Aktien zu leistende<br />
Entgelt festzusetzen sowie die Einräumung des Bezugsrechts im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts<br />
gemäß § 186 Abs. 5 AktG festzusetzen.<br />
Der HYMER Aktiengesellschaft wurde am 1. April 2002 gemäß § 41 Abs. 3 i.V.m § 25 WpHG schriftlich<br />
mitgeteilt, dass Herr Erwin Hymer, Bad Waldsee, 77,4 % der Stimmrechte hält. Die HYMER<br />
Aktiengesellschaft hat dies gemäß § 41 Abs. 3 in Verbindung mit § 25 WpHG zeitnah veröffentlicht.<br />
Der Stimmrechtsanteil von Herrn Hymer beträgt 77,3 %.<br />
Im November 2006 veröffentlichte die HYMER AG die Mitteilung, dass am 25. April 2006 der<br />
Stimmrechtsanteil der FINANCIÈRE DE L’ECHIQUIER, Paris/Frankreich, die Schwelle von 5 % überschritten<br />
hat und nunmehr 5,028 % beträgt.