G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 5 / 6
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� Bewertung des Anlagevermögens inklusive<br />
der Aktivierung von Entwicklungskosten<br />
und selbst erstellter Software<br />
Die Anpassungen resultieren im Wesentlichen<br />
aus der Aktivierung von Entwicklungskosten<br />
sowie der retrospektiv vorgenommenen Neubewertung<br />
der immateriellen Vermögenswerte und<br />
Sachanlagen anhand von konzernweit einheitlichen<br />
Nutzungsdauern. Die Abschreibungen nach<br />
IFRS erfolgen grundsätzlich linear, während im<br />
HGB-Konzernabschluss bestimmte Vermögenswerte<br />
einer degressiven Abschreibung unterlagen.<br />
� Vorratsbewertung<br />
Nach IAS 2 erfolgt die Bewertung der Vorräte auf<br />
der Basis eines produktionsbezogenen<br />
Vollkostenansatzes, der im Unterschied zur HGB-<br />
Bewertung auch zurechenbare produktionsbezogene<br />
Verwaltungsgemeinkosten enthält. Im<br />
Gegensatz zu HGB werden nach IFRS keine pauschalen<br />
Reichweitenabschläge für Roh-, Hilfsund<br />
Betriebsstoffe sowie für Fertigerzeugnisse<br />
angesetzt.<br />
� Marktbewertung von Derivaten<br />
Die im Konzernabschluss ausgewiesenen derivativen<br />
Finanzinstrumente betreffen ganz überwiegend<br />
Zinssicherungsgeschäfte im Zusammenhang<br />
mit Bankdarlehen. Im handelsrechtlichen<br />
Konzernabschluss waren die Grundsätze für die<br />
Bildung von Bewertungseinheiten von Grundund<br />
Sicherungsgeschäften anwendbar. Im IFRS-<br />
Abschluss sind die restriktiven Voraussetzungen<br />
des IAS 39 für die Bilanzierung von<br />
Sicherungsbeziehungen nicht gegeben. Die<br />
Sicherungsinstrumente wurden daher mit den<br />
beizulegenden Zeitwerten angesetzt.<br />
� Umbewertung von Pensionsverpflichtungen<br />
Der Ansatz der Rückstellungen für Pensionen<br />
erfolgt gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren.<br />
Danach werden, im<br />
Gegensatz zu dem nach HGB-Grundsätzen angewandten<br />
Teilwertverfahren, für die Bewertung<br />
der Rückstellungen auch zukünftig zu erwartende<br />
Steigerungen von Renten, Löhnen und<br />
Gehältern berücksichtigt. Für die Ermittlung des<br />
IFRS-Eröffnungsbilanzwertes der Rückstellungen<br />
für Pensionen wird ein Abzinsungssatz in Höhe<br />
von 4,5 % (gegenüber 6 % für die HGB-<br />
Bewertung) zu Grunde gelegt. Zum 31. August<br />
2005 kam ein Zinssatz von 4,1 % zur Anwendung<br />
(HGB wiederum 6 %).<br />
� Nichtansatz von Aufwandsrückstellungen;<br />
Abzinsung langfristiger Rückstellungen<br />
Rückstellungen werden nach IAS 37 nur bei<br />
Bestehen von Außenverpflichtungen angesetzt.<br />
Im HGB-Konzernabschluss zulässige Aufwandsrückstellungen,<br />
insbesondere für unterlassene<br />
Instandhaltung, werden im IFRS-Konzernabschluss<br />
nicht angesetzt. Nach IFRS sind langfristige<br />
Rückstellungen abzuzinsen.<br />
� Abgrenzung latenter Steuer<br />
Nach IAS 12 werden auf alle temporären<br />
Unterschiede zwischen den Wertansätzen der<br />
Vermögenswerte und Schulden in der IFRS-<br />
Bilanz und deren steuerlichen Wertansätzen<br />
sowohl aktive als auch passive latente Steuern<br />
erfasst.<br />
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