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G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 5 / 6

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� Bewertung des Anlagevermögens inklusive<br />

der Aktivierung von Entwicklungskosten<br />

und selbst erstellter Software<br />

Die Anpassungen resultieren im Wesentlichen<br />

aus der Aktivierung von Entwicklungskosten<br />

sowie der retrospektiv vorgenommenen Neubewertung<br />

der immateriellen Vermögenswerte und<br />

Sachanlagen anhand von konzernweit einheitlichen<br />

Nutzungsdauern. Die Abschreibungen nach<br />

IFRS erfolgen grundsätzlich linear, während im<br />

HGB-Konzernabschluss bestimmte Vermögenswerte<br />

einer degressiven Abschreibung unterlagen.<br />

� Vorratsbewertung<br />

Nach IAS 2 erfolgt die Bewertung der Vorräte auf<br />

der Basis eines produktionsbezogenen<br />

Vollkostenansatzes, der im Unterschied zur HGB-<br />

Bewertung auch zurechenbare produktionsbezogene<br />

Verwaltungsgemeinkosten enthält. Im<br />

Gegensatz zu HGB werden nach IFRS keine pauschalen<br />

Reichweitenabschläge für Roh-, Hilfsund<br />

Betriebsstoffe sowie für Fertigerzeugnisse<br />

angesetzt.<br />

� Marktbewertung von Derivaten<br />

Die im Konzernabschluss ausgewiesenen derivativen<br />

Finanzinstrumente betreffen ganz überwiegend<br />

Zinssicherungsgeschäfte im Zusammenhang<br />

mit Bankdarlehen. Im handelsrechtlichen<br />

Konzernabschluss waren die Grundsätze für die<br />

Bildung von Bewertungseinheiten von Grundund<br />

Sicherungsgeschäften anwendbar. Im IFRS-<br />

Abschluss sind die restriktiven Voraussetzungen<br />

des IAS 39 für die Bilanzierung von<br />

Sicherungsbeziehungen nicht gegeben. Die<br />

Sicherungsinstrumente wurden daher mit den<br />

beizulegenden Zeitwerten angesetzt.<br />

� Umbewertung von Pensionsverpflichtungen<br />

Der Ansatz der Rückstellungen für Pensionen<br />

erfolgt gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren.<br />

Danach werden, im<br />

Gegensatz zu dem nach HGB-Grundsätzen angewandten<br />

Teilwertverfahren, für die Bewertung<br />

der Rückstellungen auch zukünftig zu erwartende<br />

Steigerungen von Renten, Löhnen und<br />

Gehältern berücksichtigt. Für die Ermittlung des<br />

IFRS-Eröffnungsbilanzwertes der Rückstellungen<br />

für Pensionen wird ein Abzinsungssatz in Höhe<br />

von 4,5 % (gegenüber 6 % für die HGB-<br />

Bewertung) zu Grunde gelegt. Zum 31. August<br />

2005 kam ein Zinssatz von 4,1 % zur Anwendung<br />

(HGB wiederum 6 %).<br />

� Nichtansatz von Aufwandsrückstellungen;<br />

Abzinsung langfristiger Rückstellungen<br />

Rückstellungen werden nach IAS 37 nur bei<br />

Bestehen von Außenverpflichtungen angesetzt.<br />

Im HGB-Konzernabschluss zulässige Aufwandsrückstellungen,<br />

insbesondere für unterlassene<br />

Instandhaltung, werden im IFRS-Konzernabschluss<br />

nicht angesetzt. Nach IFRS sind langfristige<br />

Rückstellungen abzuzinsen.<br />

� Abgrenzung latenter Steuer<br />

Nach IAS 12 werden auf alle temporären<br />

Unterschiede zwischen den Wertansätzen der<br />

Vermögenswerte und Schulden in der IFRS-<br />

Bilanz und deren steuerlichen Wertansätzen<br />

sowohl aktive als auch passive latente Steuern<br />

erfasst.<br />

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