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G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 5 / 6

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� Leasing<br />

Im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen<br />

wird dem Leasingnehmer das wirtschaftliche<br />

Eigentum in den Fällen zugerechnet, in denen er<br />

im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die<br />

mit dem Eigentum verbunden sind, trägt<br />

(IAS 17). Sofern das wirtschaftliche Eigentum<br />

dem HYMER-Konzern zuzurechnen ist, erfolgt<br />

für diese Fälle die Aktivierung zum Zeitpunkt des<br />

Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert<br />

oder zum niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen.<br />

Die Abschreibungen erfolgen<br />

linear entsprechend der wirtschaftlichen<br />

Nutzungsdauer oder über die kürzere Vertragslaufzeit.<br />

Die abgezinsten Zahlungsverpflichtungen<br />

aus den Leasingraten werden als<br />

Verbindlichkeiten passiviert und unter den sonstigen<br />

Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die<br />

Leasingzahlungen werden so in ihre Bestandteile<br />

Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der<br />

Leasingschuld aufgeteilt, dass der verbleibende<br />

Restbuchwert der Leasingschuld mit einem<br />

konstanten Zinssatz verzinst wird. Finanzierungsaufwendungen<br />

werden sofort erfolgswirksam<br />

erfasst.<br />

Soweit im HYMER-Konzern Operating-Lease-<br />

Verhältnisse auftreten, werden Leasingraten bzw.<br />

Mietzahlungen linear als Aufwand in der<br />

Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.<br />

Derzeit gibt es beim HYMER-Konzern keine als<br />

Finanzierungsleasing zu klassifizierenden<br />

Leasingverhältnisse.<br />

� Außerplanmäßige Abschreibungen<br />

Der Konzern überprüft die Werthaltigkeit von<br />

immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen<br />

sobald Hinweise auf eine mögliche<br />

Wertminderung bekannt werden oder im<br />

Rahmen von jährlich vorgeschriebenen Werthaltigkeitstests<br />

(noch nicht abgeschlossene<br />

Entwicklungsprojekte). Die Werthaltigkeit wird<br />

durch den Vergleich des Buchwerts mit dem<br />

erzielbaren Betrag beurteilt.<br />

Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren<br />

Betrag aus dem Zeitwert des Vermögenswerts<br />

(abzüglich der Verkaufskosten) und dem Barwert<br />

der zurechenbaren künftigen Cashflows durch<br />

die fortgeführte Nutzung des Vermögenswertes.<br />

Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag,<br />

wird der Vermögenswert um den Betrag der<br />

Differenz außerplanmäßig abgeschrieben. Sofern<br />

die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene<br />

außerplanmäßige Abschreibung entfallen, werden<br />

entsprechende Zuschreibungen vorgenommen,<br />

jedoch maximal auf die fortgeführten<br />

Anschaffungs- oder Herstellungskosten.<br />

Soweit dem einzelnen Vermögenswert keine<br />

Zahlungsmittelzuflüsse zugerechnet werden<br />

können, wird der erzielbare Betrag für die kleinste<br />

zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelt.<br />

Die Werthaltigkeit wird durch Gegenüberstellung<br />

des Buchwertes und des erzielbaren Betrags der<br />

Geschäftseinheit bestimmt. Der erzielbare Betrag<br />

für diese Betrachtung ist der auf der Basis der<br />

diskontierten Cashflows vor Steuern ermittelte<br />

Nutzungswert. Übersteigt der Buchwert den<br />

erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden<br />

Einheit, liegt in Höhe der Differenz eine<br />

erfolgswirksam zu erfassende Wertminderung<br />

vor.<br />

Im Konzernabschluss der HYMER Aktiengesellschaft<br />

sind keine Geschäfts- oder Firmenwerte<br />

aktiviert, so dass diesbezüglich keine<br />

Werthaltigkeitstests notwendig sind.<br />

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