G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 5 / 6
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� Leasing<br />
Im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen<br />
wird dem Leasingnehmer das wirtschaftliche<br />
Eigentum in den Fällen zugerechnet, in denen er<br />
im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die<br />
mit dem Eigentum verbunden sind, trägt<br />
(IAS 17). Sofern das wirtschaftliche Eigentum<br />
dem HYMER-Konzern zuzurechnen ist, erfolgt<br />
für diese Fälle die Aktivierung zum Zeitpunkt des<br />
Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert<br />
oder zum niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen.<br />
Die Abschreibungen erfolgen<br />
linear entsprechend der wirtschaftlichen<br />
Nutzungsdauer oder über die kürzere Vertragslaufzeit.<br />
Die abgezinsten Zahlungsverpflichtungen<br />
aus den Leasingraten werden als<br />
Verbindlichkeiten passiviert und unter den sonstigen<br />
Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die<br />
Leasingzahlungen werden so in ihre Bestandteile<br />
Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der<br />
Leasingschuld aufgeteilt, dass der verbleibende<br />
Restbuchwert der Leasingschuld mit einem<br />
konstanten Zinssatz verzinst wird. Finanzierungsaufwendungen<br />
werden sofort erfolgswirksam<br />
erfasst.<br />
Soweit im HYMER-Konzern Operating-Lease-<br />
Verhältnisse auftreten, werden Leasingraten bzw.<br />
Mietzahlungen linear als Aufwand in der<br />
Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.<br />
Derzeit gibt es beim HYMER-Konzern keine als<br />
Finanzierungsleasing zu klassifizierenden<br />
Leasingverhältnisse.<br />
� Außerplanmäßige Abschreibungen<br />
Der Konzern überprüft die Werthaltigkeit von<br />
immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen<br />
sobald Hinweise auf eine mögliche<br />
Wertminderung bekannt werden oder im<br />
Rahmen von jährlich vorgeschriebenen Werthaltigkeitstests<br />
(noch nicht abgeschlossene<br />
Entwicklungsprojekte). Die Werthaltigkeit wird<br />
durch den Vergleich des Buchwerts mit dem<br />
erzielbaren Betrag beurteilt.<br />
Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren<br />
Betrag aus dem Zeitwert des Vermögenswerts<br />
(abzüglich der Verkaufskosten) und dem Barwert<br />
der zurechenbaren künftigen Cashflows durch<br />
die fortgeführte Nutzung des Vermögenswertes.<br />
Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag,<br />
wird der Vermögenswert um den Betrag der<br />
Differenz außerplanmäßig abgeschrieben. Sofern<br />
die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene<br />
außerplanmäßige Abschreibung entfallen, werden<br />
entsprechende Zuschreibungen vorgenommen,<br />
jedoch maximal auf die fortgeführten<br />
Anschaffungs- oder Herstellungskosten.<br />
Soweit dem einzelnen Vermögenswert keine<br />
Zahlungsmittelzuflüsse zugerechnet werden<br />
können, wird der erzielbare Betrag für die kleinste<br />
zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelt.<br />
Die Werthaltigkeit wird durch Gegenüberstellung<br />
des Buchwertes und des erzielbaren Betrags der<br />
Geschäftseinheit bestimmt. Der erzielbare Betrag<br />
für diese Betrachtung ist der auf der Basis der<br />
diskontierten Cashflows vor Steuern ermittelte<br />
Nutzungswert. Übersteigt der Buchwert den<br />
erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden<br />
Einheit, liegt in Höhe der Differenz eine<br />
erfolgswirksam zu erfassende Wertminderung<br />
vor.<br />
Im Konzernabschluss der HYMER Aktiengesellschaft<br />
sind keine Geschäfts- oder Firmenwerte<br />
aktiviert, so dass diesbezüglich keine<br />
Werthaltigkeitstests notwendig sind.<br />
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