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SO erfahren Sie mehr... - IV-Stelle des Kantons Solothurn

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GRUNDLEGENDE VERÄNDERUNG DERRECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGENDas Jahr 2012 war ein Jahr der Veränderung, derAnpassung und der Suche nach Antworten.noch zu heftigen Diskussionen führten, erwiesen sichderen praktische Auswirkungen in <strong>Solothurn</strong> als weitweniger relevant als die vom Bun<strong>des</strong>gericht bereits2011 in die Wege geleiteten v<strong>erfahren</strong>srechtlichenÄnderungen.Gesetzesrevisionen sind mit Veränderungen, Anpassungenund neuen Fragestellungen verbunden. Die6. Revision <strong>des</strong> Invalidenversicherungsgesetzes (<strong>IV</strong>G)unterscheidet sich in diesem Punkt nicht von anderenGesetzesrevisionen – in einem anderen Punktjedoch sehr wohl: Während in Bern noch über dengenauen Wortlaut <strong>des</strong> neuen Gesetzes verhandeltwurde, wurden vom Bun<strong>des</strong>gericht in Luzern Faktengeschaffen, welche das Jahr 2012 massgebendprägen sollten. Im Sommer 2011 stufte das Bun<strong>des</strong>gerichtdie bisher nicht anfechtbare Anordnungeines Administrativgutachtens neu als eine vor demkantonalen Versicherungsgericht anfechtbare Zwischenverfügungein. Die 6. <strong>IV</strong>G-Revision fiel damitfast zeitgleich mit einer bedeutenden Änderung derRechtsprechung zusammen.Dass die v<strong>erfahren</strong>srechtlichen Neuerungen weitreichendeKonsequenzen hatten bzw. immer nochhaben, zeigte sich im Umstand, dass deren Umsetzungzeitweise intensiver diskutiert wurde als das am1. Januar 2012 in Kraft getretene neue Gesetz. Währenddie Schlussbestimmungen der 6. <strong>IV</strong>G-Revisionim Vorfeld in Anwalts- und VersicherungskreisenDas Jahr 2012 war ein Jahr der Veränderung, derAnpassung und der Suche nach Antworten. Dabeihaben sich nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungengrundlegend verändert, sondern auchdie Schwerpunkte der Arbeit. Im Vergleich zu vorhergehendenJahren erstreckte sich die Tätigkeit<strong>des</strong> Rechtsdienstes weit über den Erlass von Verfügungenund Beschwerdeantworten hinaus. Diezunehmende Ausdifferenzierung <strong>des</strong> V<strong>erfahren</strong>sund der Anspruchsvoraussetzungen ging mit einerZunahme an internen Dienstleistungen einher: Prozessemussten neu definiert und den sich schnellverändernden Rahmenbedingungen angepasst werden,es wurden Schulungen durchgeführt und derRechtsdienst wurde ver<strong>mehr</strong>t bereits in einem frühenV<strong>erfahren</strong>sstadium in Fälle involviert. Diese Tendenzwird sich wohl auch in Zukunft fortsetzen. Dienächste Gesetzesrevision ist bereits in Sicht ...22

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