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Verschenken, stiften oder vererben?! - Info.Search

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Wollen Sie es hier auf unnötigeAuseinandersetzungen ankommenlassen?Sie haben es in der Hand, denn es istIhr Vermögen, um das es geht. Dabei istdie Größe des Vermögens gleichgültig!Denn auch ein „kleines“ Vermögen wollenSie nicht sinnlos „verpulvern“. Siekönnen durch vertragliche Gestaltungensich so absichern, daß Ihre Rechtein jedem Fall gewahrt bleiben und Siedurch Ihre Großzügigkeit nicht amEnde benachteiligt sind.Eine „wasserdichte Regelung“ entwirftIhnen Ihr im Erbrecht versierterRechtsanwalt.Oder gar auf eine Schenkung verzichten.Ist das Ziel Ihrer Überlegung allerdings,Klarheit bei der Erbauseinandersetzungzu erreichen, können Sieauch einen Testamentsvollstrecker bestimmen,der die Verteilung des Nachlassesfachkundig und in Ihrem Sinnevornimmt. Näheres hierzu finden Sieauf Seite 18.Beispiel/TippSorgen Schenkungen nur fürfreudige Gesichter?Natürlich ist es schöner, das dankbareGesicht eines Beschenkten noch„direkt“ zu erleben. Aber auch hier gilt:Dankbarkeit kann in Gleichgültigkeitumschlagen. Außerdem können sichgerade bei größeren Familien andereFamilienmitglieder benachteiligt fühlen– und deren Gesichter sind dann allesandere als „freudig“.Häufig zeigt sich erst im Erbfall,welche Schenkungen bereits zu Lebzeitenerfolgt waren. Hier stellt sichdann die Frage nach den „Pflichtteilergänzungsansprüchen“von übergangenenEhepartnern und Kindern. Wennnicht spätestens gleichzeitig mit derSchenkung bestimmt wird, ob und inwelchem Umfang die Schenkung imRahmen der Verteilung des Nachlasseszu berücksichtigen ist, wird es Streitgeben. Aus dem ehemals schönenAugenblick der Schenkung zu Lebzeitenist ein Anlass geworden, der zuZerwürfnissen in der Familie führt.Bei der Gestaltung von Rückforderungsrechten wird Ihr kundiger Berater daraufachten, dass Sie im Falle der Rückforderung nicht plötzlich Ihr „eigenes“Vermögen ungeahnt der Schenkungsteuer unterwerfen müssen.Je mehr Sicherungsrechte Sie sich jedoch vorbehalten wollen, um so eher müssenSie sich selbst fragen, ob die Schenkung überhaupt notwendig ist!Reden Sie mit Ihrem Berater – er kann Ihnen weiterhelfen.Mit einerSchenkung esallen in derFamilie rechtzu machenfunktioniertnicht. Hiersind, wie so oftim Leben,Kompromissegefragt.Vorsicht:Steuerfalle beider RückforderungvonSchenkungen.15

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