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Verschenken, stiften oder vererben?! - Info.Search

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Was spricht für undwas spricht gegen eine Schenkung?Wer etwas verschenken möchte, solltesich zunächst fragen:„Was möchte ich mit derSchenkung erreichen?“Auf diese Frage werden vor allemfolgende Gründe genannt:- Steuern sparen- Pflichtteilsansprüche reduzieren- eigene Altersversorgung sichern- Klarheit zu Lebzeiten- freudige Gesichter erlebenJeder dieser Gründe spricht jedochnicht nur für sondern auch zugleich gegeneine Schenkung! Sie müssen daher -eventuell im Gespräch mit einemspezialisierten Rechtsanwalt - herausfinden,welche Gründe in Ihrem persönlichenFall überwiegen, damit Sieentscheiden können. Nachfolgendwollen wir einige Problemfelderansprechen.Steuern sparen!Schlechthin das Argument, das immerfür eine Schenkung an erster Stellegenannt wird. Bei dem Bestreben Steuernzu „sparen“ wird jedoch vieles übersehen,was einen größeren - auch finanziellen- Schaden anrichtet, als es dieSteuer jemals getan hätte. Wir könnenIhnen hier lediglich einen kleinen Überblickgeben. Ausführlichere <strong>Info</strong>rmationenwerden Sie in der geplantenspeziellen <strong>Info</strong>rmationsbroschüre zumThema Steuern in dieser Reihe finden.(Bitte haben Sie aber Verständnis, dassdie Zusammenstellung noch einige Zeitdauert, weil wir abwarten wollen, inwieweitsich die Steuergesetzgebungändern wird!)Auch wenn wir nachfolgend nur überdie Erbschaft- und Schenkungsteuersprechen, sollten Sie jedoch beispielsweiseauch an die Verlagerung von Einkünftenund somit auch an die darausfolgende Verlagerung der Einkommensteuerdenken. Einzelheiten besprechenSie bitte mit einem spezialisiertenRechtsanwalt <strong>oder</strong> Steuerberater. BevorSie Ihr Vermögen ganz <strong>oder</strong> auch nurteilweise verschenken, um Steuern zusparen, sollten Sie sich zunächst fragen,wieviel Steuer (voraussichtlich) eigentlichanfallen wird, wenn Sie schenken<strong>oder</strong> <strong>vererben</strong>.Insgesamt gibt es drei Steuerklassen,die mit folgenden persönlichen Freibeträgenverbunden sind.Unter Steuerklasse 1 fallen:• Ehegatte (mit einem persönlichenFreibetrag von 307.000 4 und einemVersorgungsfreibetrag von bis zu256.000 4 im Erbfall)• Kind, Stiefkind, Enkel (wenn Elternverstorben sind / Freibetrag205.000 4 sowie altersabhängigerzusätzlicher Freibetrag)• Enkel, Urenkel sowie Eltern undGroßeltern (im Erbfall / Freibetrag51.200 4)5Werden Siesich über IhreMotive unddas Ziel IhrerSchenkungbewusst.Prüfen Sie, obdas Argument„Steuern sparen“für Siewirklich sehrwichtig ist.

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