11.07.2015 Aufrufe

Verschenken, stiften oder vererben?! - Info.Search

Verschenken, stiften oder vererben?! - Info.Search

Verschenken, stiften oder vererben?! - Info.Search

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Übersicht der SteuersätzeHinweis: Es gibt bei der Bundesregierung Überlegungen,diese Steuersätze zum Nachteil der Erben in Zukunft zu erhöhen.Steuersätze beim Erben und SchenkenDie neue Erbschaft- und SchenkungssteuerWert des steuerpflichtigenErwerbsbis einschl. #52.000256.000512.0005.113.00012.783.00025.565.000über 25.565.000SteuerklasseIIIIIIWer aus dieserSteuerklasseSteuersatz in % bei SteuerklasseI71115192327308PersönlicherFreibetrag #Versorgungsfreibetrag#Freibeträge beim Erben und Schenken:Die Freibeträge sind von dem Steuerwert des erworbenenVermögens in Abzug zu bringen, wobei der Steuerwert nicht mitdem tatsächlichen Wert identisch sein muss. Der nach Abzug derFreibeträge verbleibende Betrag ist entsprechend demeinschlägigen Tarif zu versteuern. Der Versorgungsfreibetrag giltnur im Erbfall, nicht bei Schenkung.II12172227323740III17232935414750Freibeträge in den drei SteuerklassenEhegatte307.000 256.000jedes Kind205.000 nach Alteralle anderen 51.200allealle10.3005.200Steuerklasse IEhegatteKinder, StiefkinderEnkel, UrenkelEltern(Ur-)GroßelternSteuerklasse IIEltern(Ur-)GroßelternGeschwisterNichten und Neffen *StiefelternSchwiegerkinderSchwiegerelterngeschiedener Ehegatteim Erbfallxxxxxim Erbfallxxxxxxbei Schenkung(Quelle: „Erbrecht verständlich“, Deutsche Vereinigung fürErbrecht und Vermögensnachfolge e. V). Stand: Juli 2003xxxbei Schenkung*sofern Abkömmlinge ersten Grades von Geschwisternx= gilt nur für diese VerwandtenSteuerklasse IIIim Erbfallalle anderen x xxxxxxxxxbei Schenkung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!