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Verschenken, stiften oder vererben?! - Info.Search

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Der richtige ZeitpunktEs ist keine Frage des Alters, sich mitder Frage zu befassen, was „später“ malmit dem eigenen Vermögen geschehensoll. Schon Benjamin Franklin erkannteim 18. Jahrhundert:„Es gibt auf dieser Welt nichtsSichereres als den Tod und die Steuern“Hinzufügen möchte man, dass man beider Steuer leichter vorhersehen kann,wann sie einen „ereilt“... Dies zeigt jedoch,dass es nie zu früh ist, sich mitdiesen Fragen zu befassen - es kann jedochschneller zu spät sein, als man vermutet!Bei Veränderungen in derFamilie durch• Heirat, Begründung einer Lebenspartnerschaft,Geburt und Adoptionvon Kindern <strong>oder</strong>• Tod von Verwandtensollte man auf jeden Fall die Planungenüberprüfen, wie das eigene Vermögenvererbt werden soll.Denn durch jedes dieser Ereignissekann die gesetzliche Erbfolge beeinflusstwerden. Wenn Sie kein Testament,Erbvertrag o.ä. hinterlassen, wirdIhr Vermögen nach dem Gesetz vererbt.Wie sieht aber die gesetzlicheErbfolge eigentlich aus?Die gesetzlichen Regelungen im Detailhier zu erläutern würde zu weit führen.Einige Grundsätze geben jedoch Anhaltspunkte(vgl. auch die Erläuterungenunter „Pflichtteilsansprüchereduzieren“ auf Seite neun).• Sind Sie verheiratet und haben Kinder,so sind Ihr Ehepartner und IhreKinder Ihre gesetzlichen Erben. WennSie durch Ehevertrag keinen anderenGüterstand vereinbart haben, erbtIhre Ehefrau die Hälfte des Vermögens.Auf Ihre Kinder entfällt die andereHälfte zu gleichen Teilen. Nichtehelicheund adoptierte Kinder stehenhier den ehelichen Kindern gleich. Esist also nicht etwa so, wie vielfach inder Bevölkerung angenommen wird,dass der Ehepartner „sowieso alleserbt“.• Haben Sie keine Kinder, so erben IhreEltern. Entweder zusammen mitIhrem Ehepartner <strong>oder</strong> - falls Sienicht (mehr) verheiratet sind - allein.• Nur wenn Ihre Eltern verstorben sind<strong>oder</strong> die Erbschaft ausschlagen undauch keine Kinder <strong>oder</strong> Ihr Ehepartnererben, verteilt sich die Erbschaftauf die übrigen Familienmitglieder(Geschwister, Onkel, Tanten usw.).• Pflichtteilsberechtigt sind nur Kinderund der Ehegatte sowie die Eltern(wenn Sie keine Kinder haben); jedochnicht Ihre Geschwister <strong>oder</strong> fernereVerwandte.3Steuern sindkalkulierbar,das Lebennicht. Deshalbist eine guteVorsorge einbequemesRuhekissen.Familiäre Veränderungenbeeinflussenautomatischdie gesetzlicheErbfolge.

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