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Verschenken, stiften oder vererben?! - Info.Search

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Die anwaltliche Beratung würde hingegennach gesetzlichen Gebühren - jenach Umfang und Schwierigkeit derSache - zwischen 189,20 und 1.683,16 4kosten. Die anwaltliche Beratung gibtIhnen darüber hinaus eine Gewähr,dass Ihre Wünsche zutreffend erfasstwerden. Hierfür übernimmt Ihr AnwaltIhnen gegenüber die Haftung. Um sowichtiger ist es daher, dass Sie IhrenAnwalt über alle Umstände, die für dieAbfassung Ihres Testamentes vonBedeutung sind, umfassend informieren.Wundern Sie sich nicht über sehrdetaillierte Fragen zu Ihren persönlichenund wirtschaftlichen Verhältnissen:Nur so kann Ihr Anwalt gewährleisten,dass er Ihnen Ihr persönlichesTestament aufgrund Ihrer Bedürfnisseentwerfen kann. Ihre Angaben und dieGespräche mit Ihrem Anwalt unterliegender anwaltlichen Schweigepflicht.Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmungerfahren andere daher niemals vonIhren Beratungen mit Ihrem Anwalt,sie erfahren nicht einmal, dass Sie beimAnwalt gewesen sind.Kosten der TestamentsvollstreckungSie bestimmen in Ihrem Testament,welche Vergütung der Testamentsvollstreckererhalten soll. Da der Testamentsvollstreckernicht verpflichtet ist,das Amt anzunehmen, sollten Sie ihnvorher fragen, zu welchen Gebühren erbereit ist, die Testamentsvollstreckungzu übernehmen.Sowohl den Interessen der Erben aneiner Schonung des Nachlasses als auchden Interessen des Testamentsvollstreckersan einer angemessenen Honorierungseiner Leistungen trägt diesogenannte Neue Rheinische TabelleRechnung. Die Testamentsvollstreckervergütungrichtet sich nach dieserTabelle nicht lediglich allein nach demWert des Nachlasses, sondern auchnach dem Umfang der Tätigkeit, die derTestamentsvollstrecker zu erledigenhat.Kosten der TestamentshinterlegungSie können - für wenig Geld- IhrTestament beim Nachlassgericht hinterlegen.So verhindern Sie nicht nur, dasses nach Ihrem Tod von „interessiertenDritten verloren wird“. Sie können auchsicher sein, dass das Testament „automatisch“eröffnet wird und die Erbenbenachrichtigt werden. Die Kosten sindgering: Bei einem im Testament geregeltenVermögen in Höhe von 50.000 4sind 33 4 an Kosten für die Hinterlegungzu zahlen.Sie müssen jedoch Ihr Testamentnicht hinterlegen, damit es wirksam ist!Wenn Sie das Testament beispielsweiseIhrem Erben geben, ist es wahrscheinlichebenfalls sehr sicher „hinterlegt“.Trotzdem können Sie es jederzeit durchein anderes Testament widerrufen –und müssen es nicht vom Erben „zurückfordern“.23Wenn Sie beider Errichtungdes Testamentesund dessenVollstreckungan der „falschenStelle“sparen, kostetdies späternicht nur dieErben unnötigGeld sondernführt auch zuStreit unterden bedachtenPersonen.Wir hoffen,diese <strong>Info</strong>rmationhilftIhnen. HabenSie Fragen<strong>oder</strong> Anregungen,so sprechenSie unsbitte an.

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