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Broschüre 2013/14 - Kantonsschule Olten

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6.6.3 Darbietungen und Veranstaltungen bei kreativer, künstlerischerArbeitsweiseFindet im Rahmen der Arbeit eine durch die betreuende Lehrkraft notenwirksam beurteilteDarbietung (Konzert, Theateraufführung o.Ä.) statt, kann sowohl die Schülerin/der Schüler als auch die betreuende Lehrkraft bei der AG Maturaarbeit bis spätestensvier Wochen vor der Darbietung die Teilnahme des entsprechenden Gremiumsmitgliedsals Beisitzerin / Beisitzer verlangen (die Zuteilung bleibt der AG Maturaarbeitvorbehalten). Die Vorstellung muss spätestens zwei Wochen nach Abgabe der Maturaarbeitdurchgeführt worden sein. Die Beisitzerin / der Beisitzer notiert die Eindrückeund die Teilnote. Kommt es zu einer Zweitbeurteilung gemäss den Abschnitten 6.6.1und 6.6.2, umfasst diese die ganze Arbeit (d.h. inkl. Darbietung, aber ohne Arbeitsprozess)und wird von der Beisitzerin / vom Beisitzer verfasst. Falls an der Veranstaltungkeine weitere Lehrkraft teilgenommen hat, kann keine Zweitbeurteilung der Darbietungmehr verlangt werden.<strong>14</strong>

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