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Broschüre 2013/14 - Kantonsschule Olten

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3.4 Einzel- oder GruppenarbeitenDie Maturaarbeit kann als Einzel- oder als Gruppenarbeit verfasst werden. Gruppensollen nicht mehr als 2 Schülerinnen bzw. Schüler umfassen. Die Schulleitung kann begründeteAusnahmen bewilligen.3.5 FormDie Maturaarbeit ist entweder ein selbst verfasster Sachtext (wissenschaftliche Arbeitsweise,vgl. 8.1.1) oder das Ergebnis eines künstlerischen Prozesses inklusive schriftlicherDokumentation (kreative, künstlerische Arbeitsweise, vgl. 8.1.2).4. BetreuungDie Schülerin / der Schüler kann grundsätzlich jede Lehrkraft, deren Unterricht im Laufeder Maturitätsschule besucht wurde (inkl. Lehrkräfte der Ergänzungsfächer), alsBetreuerin oder Betreuer anfragen. Ausnahmen können nur nach Absprache mit derSchulleitung genehmigt werden. Dies gilt besonders für immersive Maturaarbeiten, wodie Anzahl potenzieller Betreuer begrenzt ist. Für Details siehe die englische <strong>Broschüre</strong>unter Punkt 4.Einer Lehrkraft steht es frei, welche Arbeiten sie betreuen will. Jede Lehrperson derbetroffenen Klassen ist aber bei Anfrage verpflichtet, mindestens zwei, höchstens jedochvier Arbeiten zu betreuen.Mit der Übernahme der Betreuung übernimmt die Lehrkraft die Aufgabe, die Schülerinnenund Schüler zu beraten, zu begleiten und am Schluss die Maturaarbeit zu bewerten.Bei fächerübergreifenden Themen kann die Betreuung durch zwei Lehrkräfte erfolgen.Nach der Festlegung des provisorischen Themas (Meldezettel) sind die Einzelheitender Zusammenarbeit (z.B. präzise Fragestellung, Zeitplan, Zwischenresultate) sowie dieBewertungskriterien in einem definitiven, schriftlichen Vertrag zwischen betreuenderLehrkraft und Schülerin oder Schüler zu regeln (Muster Projektvertrag siehe www.kantiolten.ch-> Schüler-Infos -> Maturaarbeit).Die betreuende Lehrkraft hält Zwischenresultate sowie Beobachtungen der Lernfortschritteder Schülerin / des Schülers schriftlich fest. Im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeitsoll die betreuende Lehrkraft ihre Beobachtungen mit der Schülerin /dem Schüler besprechen.Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, die betreuende Lehrkraft regelmässigüber den Fortgang ihrer Arbeit zu informieren, da auch der Arbeitsprozess bewertetwird. Weitere Angaben in Teil 3, Punkt 8: Leitfaden und Tipps.6

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