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Amtsblatt Juni 2005 - Stadt Wolframs-Eschenbach

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<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> - 4 - Nr. 5/05<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

des Schulverbandes<br />

<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong><br />

für das Haushaltsjahr <strong>2005</strong><br />

Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong><br />

hat am 13.03.<strong>2005</strong> die Haushaltssatzung für<br />

das Haushaltsjahr <strong>2005</strong> beschlossen. Die Haushaltssatzung<br />

enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Das<br />

Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 11.05.<strong>2005</strong>, Az.<br />

941 – SG 22, zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan<br />

Stellung genommen. Erinnerungen werden nicht erhoben.<br />

Die Satzung wird nachstehend amtlich bekanntgemacht (Art.<br />

65 Abs. 3 GO).<br />

Der Haushaltsplan liegt ab sofort eine Woche lang öffentlich in<br />

der Kanzlei der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong>,<br />

Wolfram-von-<strong>Eschenbach</strong>-Pl. 1., Zimmer Nr. 1.03,<br />

91639 <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong>, während der allgemeinen Geschäftsstunden<br />

zur Einsichtnahme auf.<br />

Aufgrund des Art. 9 Bayer. Schulfinanzierungsgesetz<br />

(BaySchFG), Art. 40 ff KommZG sowie Art. 63 ff der Gemeindeordnung<br />

(GO) erlässt der Schulverband <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong><br />

folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

<strong>2005</strong> wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

Im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 264.300,00 Euro<br />

und im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.000,00 Euro<br />

ab.<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

sind nicht vorgesehen.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden<br />

nicht festgesetzt.<br />

§ 4 Schulverbandsumlage<br />

(1) Verwaltungsumlage<br />

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagensoll)<br />

zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt<br />

wird für das Haushaltsjahr <strong>2005</strong> auf 223.700,00<br />

Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler<br />

auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.<br />

2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die<br />

maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober<br />

2004 auf 234 Verbandsschüler festgesetzt.<br />

3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 955,98<br />

Euro festgesetzt.<br />

(2) Investitionsumlage<br />

1. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 15.000,00 Euro<br />

festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.<br />

§ 7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar <strong>2005</strong> in Kraft.<br />

<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong>, den 13. April <strong>2005</strong><br />

Schulverband <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong><br />

Seitz, Schulverbandsvorsitzender<br />

<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong>

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