Amtsblatt Juni 2005 - Stadt Wolframs-Eschenbach
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<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong> - 4 - Nr. 5/05<br />
Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />
des Schulverbandes<br />
<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong><br />
für das Haushaltsjahr <strong>2005</strong><br />
Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong><br />
hat am 13.03.<strong>2005</strong> die Haushaltssatzung für<br />
das Haushaltsjahr <strong>2005</strong> beschlossen. Die Haushaltssatzung<br />
enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Das<br />
Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 11.05.<strong>2005</strong>, Az.<br />
941 – SG 22, zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan<br />
Stellung genommen. Erinnerungen werden nicht erhoben.<br />
Die Satzung wird nachstehend amtlich bekanntgemacht (Art.<br />
65 Abs. 3 GO).<br />
Der Haushaltsplan liegt ab sofort eine Woche lang öffentlich in<br />
der Kanzlei der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong>,<br />
Wolfram-von-<strong>Eschenbach</strong>-Pl. 1., Zimmer Nr. 1.03,<br />
91639 <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong>, während der allgemeinen Geschäftsstunden<br />
zur Einsichtnahme auf.<br />
Aufgrund des Art. 9 Bayer. Schulfinanzierungsgesetz<br />
(BaySchFG), Art. 40 ff KommZG sowie Art. 63 ff der Gemeindeordnung<br />
(GO) erlässt der Schulverband <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong><br />
folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />
<strong>2005</strong> wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />
Im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 264.300,00 Euro<br />
und im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.000,00 Euro<br />
ab.<br />
§ 2<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
sind nicht vorgesehen.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden<br />
nicht festgesetzt.<br />
§ 4 Schulverbandsumlage<br />
(1) Verwaltungsumlage<br />
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagensoll)<br />
zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt<br />
wird für das Haushaltsjahr <strong>2005</strong> auf 223.700,00<br />
Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler<br />
auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.<br />
2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die<br />
maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober<br />
2004 auf 234 Verbandsschüler festgesetzt.<br />
3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 955,98<br />
Euro festgesetzt.<br />
(2) Investitionsumlage<br />
1. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 15.000,00 Euro<br />
festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.<br />
§ 7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar <strong>2005</strong> in Kraft.<br />
<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong>, den 13. April <strong>2005</strong><br />
Schulverband <strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong><br />
Seitz, Schulverbandsvorsitzender<br />
<strong>Wolframs</strong>-<strong>Eschenbach</strong>